VN2001-1 / mit Nachtrag vom 12.7.01
Tierqu�lerisches Familienfischen am Forellenteich "Lochm�li" bei St Gallen
Nachtrag vom 12.7.2001:
Erfolg des VgT: Besitzer des
Lochm�li-Forellenteiches vom Bezirksgericht Rorschach wegen Tierqu�lerei verurteilt
Peter Graf, Betreiber des Familienfischteiches, wurde auf Anzeige des VgT hin per Strafbefehl des Untersuchungsrichteramtes zu einer Busse von Fr 1'800.- plus Verfahrenskosten verurteilt. Gegen diese Busse erhob Graf Rekurs. Wie heute bekannt geworden ist, hat der Einzelrichter des Bezirksgerichtes Rorschach den Rekurs abgewiesen und die Busse best�tigt. Seine heuchlerische L�ge, die vom VgT angezeigten schwerenTierqu�lereien habe es nur gerade am dem Tag gegeben, als der VgT dort war, weil seine Frau krank und er deshalb �berfordert gewesen sei, �berzeugten das Gericht nicht. Diese Behauptung stand im Widerspruch zu den Beweisen. Graf wusste offenbar nicht, dass der VgT zu anderen Zeiten Videoaufnahmen gemacht hatte, welche auch seine sonstigen Ausreden widerlegten. Graf muss nun insgesamt �ber 3000 Fr an Bussgeld und Verfahrenskosten bezahlen.
Videoaufnahmen dazu im VgT-Videoverleih erh�ltlich (Video Nr F14)
Am Fischteich L�chm�li fischen Familien mit Kindern, Sch�ler und Jugendliche, denen das elementarste Wissen �ber das Angelfischen abgeht. Die VgT-Vizepr�sidentin besuchte diesen Fisch-Zirkus. Schockiert von dem was sie mit ansehen musste, verfasste sie den folgenden Bericht. Der VgT hat Strafanzeige gegen den Eigent�mer des Fischteiches sowie gegen einen namentlich identifizierten Gastfischer eingereicht. Gem�ss Tierschutzgesetz wird qualvolles T�ten mit Gef�ngnis oder Busse bestraft.
Wir sehen zu, wie gefischt wird. Es ist schrecklich! Es hat grosse Fische. Wenn einer anbeisst, reissen die Dilettanten die Fische an der Angel in die H�he, anstatt sie fachgerecht mit einem Kescher (Unterfangnetz) zu landen. Solche Kescher gibt es nur auf dem Werbeflugblatt - im Betrieb selber weit und breit nicht:
Die angehakten Forellen werden am Angelhaken im Rachen herumgetragen und �ber den Kiesweg geschleift:
Mehrmals beobachten wir, wie die Tiere sich von der Angel reissen. Es wird wohl schwere Verletzungen im Mund gegeben haben. Wir sehen kleine Kinder und M�dchen, die nicht �lter als 10 Jahre sind, beim Fischen:
Keiner zu klein, Tierqu�ler zu sein!
Fr�herziehung: Bereitschaftsstellung zu Mord und Totschlag:
Die Fische beissen wie verr�ckt, sind vermutlich - wie das von anderen Tierqu�ler-Familienfischteichen bekannt ist - nicht gef�ttert worden, damit sie sofort anbeissen. Die stolzen M�tter und V�ter stehen daneben und die V�ter versuchen die Fische totzukriegen. Absoluter Horror. Viele Schl�ge braucht es; die Fische werden regelrecht zu Tode gepr�gelt, im Kies liegend. Die Kinder schauen interessiert zu und sind stolz, dass der Papi einen so grossen Fisch gefangen hat und r�hmen sich selber damit, dass sie auch schon welche gefangen haben, die jetzt im Plastikkessel liegen. Die V�ter sind besch�ftigt mit dem Herausw�rgen des Angels aus dem Mund, die Fische zucken noch, sind noch immer nicht tot. Eine noble Gattin sagt zu ihrem Mann, der mit einem Sackmesser im Rachen des Fisches herumstochert (siehe Foto): "Du, ich glaube der lebt noch".
Die M�dchen welche allein fischen, fangen einen kleineren Fisch und zerren ihn �ber den Kies immer noch an der Angel. Sie reissen ihn in die H�he und lassen ihn wieder zu Boden fallen. Sie sind total �berfodert, rufen nach Vater und Mutter. Die Mutter steht ratlos daneben und sagt, lasst ihn liegen, der stirbt auch so. Der Fisch windet sich im Staub. Die Angel reisst ihm das Maul auf und die Kinder sind froh, ihn los zu sein, beginnen bereits wieder einen neuen Fisch zu k�dern. Der Vater kommt endlich hinzu mit einem blutigen Tuch und sagt, der Fisch sei ja viel zu klein und wir haben sowieso genug. Er schmeisst ihn zur�ck in den Teich.
Ein junger Mann (Vater) f�ngt einen sehr grossen Fisch und zieht ihn an der Angel aus dem Teich, l�sst ihn auf den Boden fallen, mit der Angel im Maul. Er l�sst den Fisch lange auf dem Kies liegen, sucht das Tuch und den Holzstab. Er l�sst sich sehr lange Zeit und unternimmt nichts. In diesem Augenblick kann ich mich nicht mehr zur�ckhalten und spreche ihn an. Ich sage: Das ist bestimmt nicht die richtige Methode, einen Fisch zu t�ten. Erl�sen sie das Tier endlich. Warum haben sie kein Unterfangnetz? Hat ihnen niemand Instruktionen gegeben? Zu seiner Verteidigung sagt der Mann, er h�tte keine Instruktionen erhalten, aber er kriege den Fisch schon tot. Er pr�gelt ihn zu Tode, anstatt ihn mit einem fachgerchten starken Schlag sofort zu t�ten. Ich mache ein Foto und sehe durch die Kamera, dass das Tier viel Blut im Maul hat. Die ganze Zeit hindurch war keine Aufsicht zur Stelle. Man l�sst die Leute einfach fischen und irgendwie t�ten.
Erstaunlich, dass die Leute sich einfach fotografieren liessen. Sie finden es offenbar l�ssig, dass man ihre Kinder fotografiert, welche so tolles Anglergl�ck haben und sich so gut am�sieren. Mir schlottern die Knie. Der Film ist voll und wir gehen aus dem Fischteichbereicht zum Gastrobereich. Ich verlange in der Wirtschaft die Betreiber und Verantwortlichen der Anlage. Frau Graf (eine junge Frau) ist sofort zur Stelle. Ich erz�hle emp�rt, was ich da beim Fischteich zu sehen bekommen habe, von Leuten, die keine Ahnung haben und die Fische qu�len und �ber den Kies schleifen und nicht f�hig sind, dem Tier einen sofortigen Tod zu bereiten. Frau Graf nickt verst�ndnisvoll und sagt: Ja das ist uns bekannt, die Leute machen was sie wollen und lassen sogar die Kinder fischen. Und das T�ten ist halt nicht f�r jedermann. Wenn sie sich daran st�ren, sollten sie vielleicht nicht hinsehen, ich gehe nie dorthin zum Teich, denn ich kann das nicht sehen. Ich sage, dass dies dann eben zum Nachteil der Tiere geschieht und mache sie auf die Verantwortung den Tieren gegen�ber aufmerksam. Frau Graf antwortet: Wir haben eben keine Zeit um immer alles zu kontrollieren und zu beobachten. Ich bin hier in der Wirtschaft und mein Mann an der Fritteuse und bei der Angelausgabe. Ich frage nochmals genau nach, wie es mit der Instruktion ist. Sie sagt: "Man muss eben fragen wie es geht. Und wenn jemand sich nicht auskennt und es w�nscht, dem helfen wir dann." Nun gehe ich noch zu Herr Graf. Er ist sehr besch�ftigt an der Fritteuse. Er gibt auch Angelruten aus f�r ein Depot. Das einzige an Instruktionen, das ich h�re ist, dass man einen Eimer nehmen soll, damit man die Fische dann dort hineintun kann. Ebenfalls sagt er, man solle einen Lappen nehmen und ein St�ck Holz, um den Fisch totzuschlagen. Ich sehe, wie jemand einfach in die Anlage geht, sich einen Eimer nimmt und 3 Angeln. Die Leute haben keinen Lappen, kein Holzst�ck. Ich mache Herrn Graf darauf aufmerksam, er reagiert �rgerlich auf diese Leute und sagt, er habe ihnen gesagt, sie sollen warten, nimmt mich Wunder wie die einen Fisch t�ten wollen ohne Holzst�ck. Er schickt eine Frau in die Anlage, welche mit dem Mann kurz redet und ihm ein Holz und einen Lappen bringt. Ich bitte Herrn Graf um 2 Minuten Zeit, da ich (angeblich) einen Fischplausch f�r einen Firmenanlass plane. Er l�sst sofort alles liegen und fragt nach meinen W�nschen und Vorstellungen. Ich sage, ich h�tte schon mit seiner Frau gesprochen und betone, dass mir nicht gef�llt, wie die Leute ohne Anleitung und Aufsicht fischen. Ich will nun genau wissen, wie das alles organisiert ist. Er sagt: "Ja wenn die Leute fragen und sich als Laien zu erkennen geben, dann bekommen sie nat�rlich Anweisungen und wenn es gew�nscht wird auch Hilfe. Aber es ist ja nicht schwer, einen Fisch zu t�ten, das lernt man schnell. " "Gibt es keine Kescher?" frage ich. "Das w�rde doch den Tieren im Maul weniger Schmerzen bereiten." Graf jammert, dass die Leute damit nicht umgehen k�nnen und das Netz gar nicht benutzen und manchmal sogar in den Teich fallen liessen. Ich wundere mich, dass keine Aufsicht am Teich ist, welche nach dem Rechten schaut, denn die Leute die jetzt dort fischen, sind abolute Dilettanten. Jetzt mischt sich ein Mann aus der Gartenwirtschaft ein und gibt mir recht. Graf sagt, das sei eben ein Problem. F�r heute h�tte er zwei Leute als Aufsicht und Hilfe ben�tigt und verpflichtet, es seien beide nicht gekommen. Er kann hier ebenfalls nicht weg, da er Fische zubreiten muss! Ich sage, das sei dann eben zum Leidwesen der Fische, die eigentlich seiner Obhut und Pflege anvertraut sind. Aber eben, man h�rt sie ja nicht schreien. Graf sagt, ja das sei wirklich praktisch, sonst w�re hier der Teufel los!
Seltsam: F�r den R�ckweg das Tobel hoch, haben wir weniger Zeit ben�tigt als hinunter. Geradezu fluchtartig verliessen wir das Tal des Todes.
Anmerkung:
Am darauffolgenden Sonntag nahm VgT-Pr�sident Erwin Kessler pers�nlich einen
Augenschein. Es war wieder alles so, wie beschrieben: keine Aufsicht weit und breit und
die angeblich nicht eingetroffenen Hilfskr�fte offensichtlich eine faule Ausrede von
Fischteichbesitzer Graf. Das tierqu�lerische Treiben wurde auf Video aufgenommen.
Schwimmen im Kreis: Eine stereotype Verhaltensst�rung als Folge der �berbev�lkerung des viel zu kleinen Lebensraumes. Forellen sind keine Schwarmfischchen!
�brigens: In einem Zeitungsbericht gab Fischteichbesitzer Graf an, sein Betrieb werde
fast t�glich von Schulklassen besucht. Wenn das stimmt, wirft das ein bedenkliches Licht
auf das St Galler Erziehungswesen!
28. August 2000
An das Untersuchungsamt Rorschach
Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen
1. Peter Graf, Besitzer des Fischteiches Lochm�li im Goldachtal
2. Martin Opprecht, Hauptstr 64a, 8586 Erlen
und beantrage eine abschreckende Bestrafung wegen vors�tzlicher, allenfalls eventual-vors�tzlicher Tierqu�ler (Angezeigter 2) und Gehilfenschaft (Angezeigter 1).
Begr�ndung:
Der Angezeigte 1 betreibt bei seinem Fischteich in der Lochm�li gewerbsm�ssig ein Publikumsplauschfischen, einen sogenannten Fischzirkus. Die Besucher fischen ohne jede Aufsicht und Anleitung krass tierqu�lerisch (siehe den Augenzeugenbericht gem�ss Beilage 1). Der Angezeigte 2 wurde von der Zeugin Marl�ne Gamper, Dorfstr 44, 8192 Glattfelden, beim qualvollen T�ten von Fischen beobachtet: Anstatt die geangelten Forellen mit einem kr�ftgen Schlag ins Genick schmerzlos zu t�ten, hat er diese auf den mit scharkantigem Splitt versehen Boden gelegt (man denke dabei an die empfindliche Haut und die ungesch�tzten Augen der Fische!) und so zu Tode gepr�gelt. Diesem qualvollen T�ten gingen nicht minder qualvolle Vorbereitungshandlungen voraus, indem der Angezeigte dem Fisch zuerst den Angel aus dem Rachen w�rgte, bevor er ihn t�tete (statt umgekehrt).
Indem der Angezeigte 1 f�r solches und �hnliches tierqu�lerisches Verhalten, das ihm bewusst ist (siehe den Augenzeugenbericht gem�ss Beilage 2), seinen Kunden den Fischteich sowie Angelzeug zur Verf�gung stellt und hief�r auch noch Geld kassiert, macht er sich der fortgesetzten, gewerbsm�ssigen Gehilfenschaft zu Tierqu�lerei schuldig.
Das Tierschutzgesetz (TSchG) dient dem Schutz und dem Wohlbefinden der Tiere (Art 1 Abs 1). Es gilt f�r Wirbeltiere (Art 1 Abs 2), also auch f�r Fische. TSchG Art 2 Abs 3: Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Sch�den zuf�gen oder es in Angst versetzen.
Soll diese Vorschrift �berhaupt einen Sinn haben, dann k�nnen Vergn�gen und Unterhaltung nicht als Rechtfertigung f�r Angst und Schmerzen anerkannt werden.
Der Ausfischteich wird laufend aus Aufzuchtteichen nachgef�llt. Das bedeutet, dass die Tiere unn�tigerweise zweimal gefangen werden: einmal aus dem Aufzuchtteich und dann ein zweites mal f�r den Publikumsplausch. Jedes Fangen von Fischen ist mit Schmerzen, Leiden oder Sch�den verbunden. Die Tiere geraten in Todesangst und werden verletzt, insbesondere die empfindliche Haut wird leicht verletzt. Der Todeskampf an der Angel und Angelverletzungen im Rachen, oft Abreissen der Angel und weiterleben mit der Angel im Rachen, bedeuten offensichtliches Leiden. Insgesamt bedeutet es eine ungerechtfertigte und damit gesetzlich nicht zul�ssige Qu�lerei, wenn einmal gefangene Fische wieder ausgesetzt werden, um sie mutwillig, eines sportlichen Vergn�gens Willen noch einmal zu fangen (Einfangen aus den Aufzuchtbecken und Aussetzen im Familienfischteich) bzw wenn sie auf andere Art schonender gefangen werden k�nnen (aus den Aufzuchtbecken). Nach TSchG Art 22 Ziffer 2 ist verboten: ... "b. das T�ten von Tieren aus Mutwillen, insbesondere das Abhalten von Schiessen auf zahme oder gefangengehaltene Tiere".
Das Vergn�gungs-Fischen gefangengehaltener Fische, welche zu diesem Zweck aus dem Aufzuchtbecken herausgeholt und zum mutwilligen nochmaligen Fangen und T�ten in einen Angelteich ausgesetzt, ist dem Schiessen auf gefangengehaltene Tiere �quivalent. Beim Angeln durch Unkundige leiden die Tiere besonders stark, indem sie oft mit dem Angel im Rachen wieder loskommen, indem sie falsch und damit qualvoll get�tet werden oder indem mit dem T�ten aus Hilflosigkeit zu lange zugewartet wird oder der mit der Angelrute herausgezogene Fisch zuerst qualvoll vom Angelhaken befreit wird, bevor er get�tet wird.
In Deutschland und den Niederlanden werden �hnliche Praktiken nicht geduldet, da sie auch dort gegen die Tierschutzvorschriften verstossen, da zwar die Nahrungsmittelbeschaffung als "vern�nftiger Grund" im Sinne des Tierschutzgesetzes anerkannt wird, jedoch nicht das Zuf�gen von Angst und Schmerzen zum sportlichen Vergn�gen. (Quelle: Dr Norbert Sauer: "Tierschutz bei Fischen", Dissertation der Justus-Liebig-Universit�t Giessen, 1993). Dazu kommt, dass der Angelzirkus Lochm�li von Dilettantismus und mangelhafter Aufsicht gepr�gt ist und in der Folge laufend grobe Tierqu�lereien zu beobachten sind. Zum panischen Todeskampf an der Angel, der typisch ist f�r den Angelsport allgemein, wird die Tierqu�lerei hier massiv verst�rkt durch Unkenntnis und Unf�higkeit, zB unsachgem�sses Anlanden und T�ten der Fische ohne Kescher (Unterfangnetz), ferner Zur�cksetzen unerw�nschter Fische durch Personen, die lieber Fischen als Fische kaufen und essen. Die "Aufsicht" am Angelteich beschr�nkt sich praktisch darauf, dass das Angelger�t abgegeben und die gefangenen Fische gewogen und kassiert werden. Bei unseren Beobachtung bestand keinerlei Aufsicht bez�glich unsachgem�ssem Fischen und Tierqu�lerei.
Ein �hnliches Plauschfischen ist �brigens nach Protesten des VgT am Blausee eingestellt worden (www.vgt.ch/news/990806.htm). Der neue Direktor der Blausee-Betrieb schrieb k�rzlich in der Coop-Zeitung, das Familienfischen sei ein unzeitgem�sses Relikt aus fr�heren Zeiten, das am Blausee nicht mehr betrieben werde.
Insgesamt haben sich die Angezeigten der Verletzung folgender Tierschutzvorschriften, bzw der Gehilfenschaft dazu schuldig gemacht:
- Tierschutzgesetz Artikel 2: "Tiere sind so zu behandeln, dass ihren Bed�rfnissen in bestm�glicher Weise Rechnung getragen wird. Wer mit Tieren umgeht, hat, soweit es der Verwendungszweck zul�sst, f�r deren Wohlbefinden zu sorgen. Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Sch�den zuf�gen oder es in Angst versetzten."
- Tierschutzgesetz Artikel 22, Absatz 2:
a: Verbot des T�tens von Tieren auf qualvolle Art
b: T�ten von Tieren aus Mutwillen, insbesondere von gefangengehaltenen Tieren
Gem�ss Strafartikel 27 des Tierschutzgesetzes sind die Angezeigten mit Gef�ngnis, allenfalls mit Haft oder Busse zu bestrafen.
Ich ersuche Sie, gest�tzt auf die Praxis des Bundesgerichtes (Beilage 2), mich
�ber den Ausgang des Verfahrens zu informieren.
Mit freundlichen Gr�ssen
Dr Erwin Kessler, Pr�sident Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT
VN01-1
Mail an den Verein gegen Tierfabriken Schweiz
Mail an den Webmaster
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