VN01-1
Der Zürcher
Tierschutzverhinderungs-Filz
von Erwin Kessler, Präsident VgT
Oben:
Kuhstall von Landwirt Baumann: Die vorgeschriebene Einstreu fehlt. Laut dem Zürcher
Tierschutzverhinderungsfilz ist die Einstreuvorschrift trotzdem "erfüllt".
Unten:
Soviel Einstreu haben die Kühe an der Olma, der Ostschweizer Landwirtschafts-Messe: Die
Agro-Mafia weiss genau, was "Einstreu" heisst.
Artikel 17 der Tierschutzverordnung schreibt vor: Für Kälber bis vier Monate, für Kühe und hochträchtige Rinder sowie für Zuchtstiere muss der Liegebereich mit ausreichender und geeigneter Einstreu versehen werden. Wie verschiedene Zeugen berichteten, hat bzw hatte es im Stall von Landwirt Baumann in Hedingen keine Einstreu; es sah stets so aus, wie auf der Abbildung unten. Auch Rechtsanwalt Dr U Vogel-Etienne, der neben Baumann wohnt, bestätigte mir gegenüber: So wie es diese Foto zeigt, so habe er es auch gesehen. Wie sich aus einer Aktennotiz des Statthalters ergibt, behauptete Vogel diesem gegenüber das Gegenteil, die der Stall sei in Ordnung gewesen. Als ich von dieser Aktennotiz erfuhr, behauptete Wendehals Vogel, das habe er nicht gesagt. Hierauf erhob ich Strafanzeige gegen den Statthalter wegen Urkundenfälschung. Als Zeuge vor Bezirksanwaltschaft sagte dann Vogel, die Aktennotiz sei korrekt. die Einstreu sei korrekt, normal, in Ordnung gewesen.
Interessantes Detail: Dr Vogel ist nicht nur Nachbar von Baumann, sondern Vertreter der konsvervativen Zürcher Tierschutzvereine in der Feigenblatt-Alibi-Tierschutzkommission des Kantons Zürich, deren Aufgabe es offenbar ist, allein durch ihre Existenz den Eindruck zu erwecken, es werde etwas getan für den Tierschutz.
Dankbar für den Persilschein, welcher Vogel seinem Nachbarn ausstellten, stellte Statthalter H-R Maag das Strafverfahren gegen seinen Dutz-Freund Baumann ein. Eine weitere Zeugin, welche die fehlende Einstreu bestätigte, schnautzte Maag bei der Einvernahme unhöflich an, während er mit dem angeschuldigten Dutz-Kollegen sehr freundlich umging. Die Einvernahme der beantragten weiteren Zeugen hielt er ebenso für unnötig, wie das vom VgT beantragte Gutachten.
Und so erfüllt nun nach Zürcher Praxis auch fehlende Einstreu die Einstreuvorschrift. Kein Wunder, dass die Kühe in den meisten Ställen auf dem einstreulosen harten Boden liegen müssen und deshalb oft Druckstellen, Hautschürfungen und Schwellungen an den Gelenken haben. Baumanns Kühe werden nie geweidet, nur selten einmal kommen sie kurz auf den betonierten Stallvorplatz - und auch das erst, seit der VgT Anzeige wegen Missachtung der Auslaufvorschrift gemacht hatte. So verbringen sie praktisch ihr ganzes Leben angekettet am selben Platz und erhalten nicht einmal die gesetzlich vorgeschriebene Einstreu.
Auch Kantonstierärztin Dr Regula Vogel hat Baumanns Stall in Ordnung befunden. Diese Kantonstierärtzin findet immer alles in Ordnung. In einem früheren Fall war sie nicht einmal fähig, schwere, abnorme Gefiederschäden bei Hühnern von der Mauser zu unterscheiden:
Aufnahme aus dem Geflügelhof Höri im Zürcher Unterland (Frühjahr 1999):
Der Geflügelhof Höri verkauft Freilandeier ab Hof und beliefert unter anderen das Spital Bülach, das Altersheim Eichhölzli in Glattfelden, das Altersheim Rössligasse Bülach, das Altersheim Evangelischer Brüderverein Winterthur, das Flughafenrestaurant Kloten sowie praktisch alle Volg-Filialen in der Region. Kantonstierärztin Dr Regula Vogel beurteilte diesen Zustand der Tiere als normal, das sei die Mauser. Obwohl diese Kantonstierärztin Vogel heisst, hat sie keine Ahnung von Vögeln und kann die Mauser (Gefiedererneuerung) nicht von schweren Gefiederschäden unterscheiden, die durch Überzüchtung, Haltung, Stallklima und Intensivfütterung verursacht werden und von starken Hautentzündungen begleitet sind. Sie weiss offenbar auch nicht, dass Hühner während der Mauser keine Eier legen.
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Mail an den Verein gegen Tierfabriken Schweiz
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