VN2001-2 / news10. März 2001

Natürliche, tierversuchsfreie Heilmittel sind bedroht

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Der Staat fördert schwerstes Leiden in Tierversuchen und bekämpft natürliche Heilmittel

In der Abstimmungsbotschaft über die Arzneimittel-Initiative vom 4. März 2001 hat der von der Pharma-Lobby gesteuerte Bundesrat die Bevölkerung mit einer Verfälschung des Initiativtextes irregeführt. Mit dieser massiven Manipulation wurde ein für die Pharma und Tierversuchsindustrie günstiges Abstimmungsergebnis erzwungen. Nun droht der nächste Streich: Die in der Bevölkerung beliebten natürlichen Heilmittel - der Pharma-Mafia schon immer ein Dorn im Auge - werden durch neue bürokratische Auflagen bedroht.

Am 1. Juli 2001 wird das neue Eidg. Heilmittelgesetz in Kraft treten. Durch die Verordnungen zu diesem Gesetz ist die Vielfalt an natürlichen Heilmitteln auf dem Schweizer Markt gefährdet.

Die Anwendung von Pflanzen zu Heilzwecken ist so alt wie die Menschheit. Viele Heilkräuter wie die Ringelblume, die Kamille oder der Baldrian sind seit Jahrhunderten bekannt und finden in der Volksmedizin erfolgreich Anwendung. Heute werden sie meist in Kleinbetrieben zu komplementärmedizinischen Arzneimitteln verarbeitet.

Diese Vielfalt an Heilmitteln und Therapiemöglichkeiten droht nun durch die Verordnungen zum neuen Eidg. Heilmittelgesetz zerstört zu werden! Obwohl im Heilmittelgesetz eine erleichterte Zulassung für Arzneimittel der Komplementärmedizin vorgesehen ist, gelten laut den Verordnungsentwürfen für alle Arzneimittel dieselben Zulassungsanforderungen. Zur Erstellung der umfangreichen Unterlagen müssten Untersuchungen durchgeführt werden, bei denen die speziellen Eigenschaften und Wirkungen der natürlichen Arzneimittel nicht berücksichtigt werden können. Dies hätte zur Folge, dass viele Präparate in der Schweiz nicht mehr erhältlich wären.

Für die meldepflichtigen homöopathischen, spagyrischen und anthroposophischen Präparate ohne Anwendungsinformation, wie beispielsweise Arnika oder Belladonna, sind mit den geplanten Neuerungen massive Einschränkungen im Sortiment und Verteuerungen der Produkte zu erwarten. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Kleinbetrieb hat von zwei Herstellern total 700 homöopathische Präparate als Kügelchen und Tropfen bei der IKS gemeldet. Diese Meldung kostet unter der derzeitigen Regelung 400 Franken. Neu müssten 1400 Anträge zu je 500 Franken gestellt werden. Für den Kleinbetrieb wären das unverkraftbare Investitionen von total 700'000 Franken, wobei die Aufwendungen für die Erstellung der Anträge noch nicht berücksichtigt sind.

Wollen Sie Ihre Therapie weiterhin frei wählen? Dann setzen Sie sich für den Erhalt der Vielfalt der Naturheilmittel in der Schweiz ein! Unterzeichnen Sie die Petition des Aktionskomitees pro Volksmedizing (Unterschriftenbogen ausdrucken oder bestellen bei www.volksmedizin.ch). Protest-Email an Bundesrätin Dreifuss: info@gs-edi.admin.ch 


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