VN2001-3

Wie der Solothurner Polit- und Justiz-Filz den Tierschutz verhindert

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Diese Aufnahme zeigt Mutterschweine in der berüchtigten Kastenstandhaltung in der Schweinefabrik Heinrich Tännler in Gretzenbach. Als Zeuge vor Gericht behauptete Heinrich Tännler zu meinem Nachteil, in diesem Betrieb habe es nie Kastenstände gegeben. Ich klagte deshalb gegen ihn wegen falscher Zeugenaussage. Gemäss Strafgesetzbuch wird mit Zuchthaus oder Gefängnis bestraft, wer als Zeuge falsche Aussagen macht. Der Solothurner Untersuchungsrichter Montanari blockte die Anzeige durch Einstellung des Strafverfahrens ab, ohne jede Untersuchungshandlung, einfach mit der Behauptung, der Tatverdacht sei "offensichtlich unzureichend". Er hätte nur die Schweinefabrik von Tännler besuchen müssen, dann hätte er die Kastenstände gesehen. Statt dessen setzte er sich über diesen Beweisantrag hinweg und unternahm auch sonst nichts, um den Sachverhalt zu klären; nicht einmal der Angeschuldigte Tännler wurde befragt. Das Solothurner Obergericht deckte dieses haarsträubende Verhalten (Oberrichter Frey, Jeger, Lämmli). So und ähnlich deckt der Solothurner Politfilz aus Regierung und Justiz seit Jahren Tierschutzmissstände und verhindert den Vollzug des Tierschutzgesetzes. Mehr dazu unter www.vgt.ch/vn/0102/solothurn.htm.

Während es für die Solothurner Justiz "offensichtlich" war, dass es in der Schweinefabrik Tännler keine Kastenstände habe, wurde deren Existenz etwas später in einem anderen Verfahren vor der Bezirksanwaltschaft Bülach einwandfrei festgestellt. Sogar Tännlers Tierarzt Christian Casura musste dies - nach anfänglichem Verschleiern - bei seiner Einvernahme zugeben.

Als Zeugen wurden Tännler und Casura in einem Ehrverletzungsverfahren einvernommen, welches der Solothurner Tierschutzinspektor Mario Kummli gegen mich angestrengt hatte. Kummli hatte gegenüber einer empörten Leserin der VgT-Nachrichten in wahrheitswidriger Weise den Eindruck erweckt, die in den VgT-Nachrichten gezeigten schlimmen Zustände in der "Hölle von Gretzenbach" (Schweinefabrik von Heinrich Tännler) habe es dort gar nie gegeben. Erwin Kessler bezeichnete hierauf Kummli in einem Flugblatt als Lügner, worauf Kummli wegen Ehrverletzung klagte. Seine Rechnung, dass er vor der Solothurner Justiz wie üblich Recht erhalten werde, ging nicht auf, weil der Fall in Bülach im Kanton Zürich behandelt wurde. Die dortige Richterin stellte fest, dass Kummli tatsächlich gelogen habe und sie deshalb Erwin Kessler sicher nicht verurteilen werde. Auf dringendes Anraten der Richterin hin zog Kummli seine Klage zurück und musste die Kosten des Vefahrens tragen. Vom Solothurner Volkswirtschaftsdepartement erhielt Kummli einen Rechtsberater zur Verfügung gestellt, um seine Lüge vor Gericht zu rechtfertigen; vermutlich werden auch die Kummli auferlegten Gerichtskosten mit Steuergeldern bezahlt.

Das Bundesgericht wies eine Beschwerde gegen die Solothurner Justizwillkür, mit welcher die falsche Zeugenaussage von Tännler gedeckt wurde, mit einer formalistischen Begründung ab: Der "Strafanspruch" stehe nur dem Staat zu, als Geschädigter habe ich kein Recht, Beschwerde zu erheben. Ob die Solothurner Justiz nach Recht und Gesetz funktioniert oder nicht, interessierte das Bundesgericht, dass jede noch so fadenscheinige Gelegenheit benutzt, um gegen den VgT zu entscheiden, nicht. So hat nun also die Solothurner Willkürjustiz mit dem Segen des Bundesgericht endgültig festgestellt, dass es in der Schweinefabrik Tännler nie Kastenstände gab - obwohl es dort heute noch Kastenstände gibt!


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