VN2002-1 / 20. April 2001
Ende gut, alles gut:
Schlieremer Kasten-Kaninchen jetzt in artgerechter Gruppenhaltung
Die vom VgT kritisierte Kasten-Kaninchenhaltung in Schlieren ist aufgegeben worden. Die Tiere sind vom Sohn des Schlieremer Landwirtes auf den Hof im thurgauischen Sch�nholzerswilen �bernommen worden und leben jetzt in artgerechter Gruppenhaltung:
Vorher in Schlieren lebten die Tiere in dieser Kasten-Haltung:
Die Kastenhaltung von Kaninchen ist zwar leider in der Tierschutzverordnung erlaubt - ein Kniefall des Bundesrates vor den Interessen der Tierversuchs-Industrie. Aus folgenden Gr�nden ist diese Haltungsart jedoch objektiv tierqu�lerisch:
Die Tiere werden wegen den engen Platzverh�ltnissen in solchen K�sten oft einzeln gehalten, oft haben sie nicht einmal Sichtkontakt mit Artgenossen. Isolationshaft stellt f�r soziale Lebewesen bekanntlich eine grausame Folter dar. Kaninchen sind Bewegungstiere. Auch die domestizierten Kaninchen sind genetisch nicht an ein Leben in einem Kasten angepasst. Sie brauchen ein Freigehege, wo sie herumspringen und H�hlen graben k�nnen, zumindest aber eine Gruppenbucht wie jetzt in Sch�nholzerswilen.
Tiere sind gem�ss Tierschutzgesetz so zu halten, dass ihre K�rperfunktionen und ihr Verhalten nicht gest�rt werden und ihre Anpassungsf�higkeit nicht �berfordert wird. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass es bei Kaninchen, die zufolge Platzmangel immer nur herumsitzen m�ssen, zu Skelett-Deformationen und Verhaltensst�rungen kommt. Auch die Einzelhaltung f�hrt zu einer �berforderung der Anpassungsf�higkeit.
Der schwarz gef�rbte Teil des Hoppelsprunges eines Kaninchens befindet sich bereits ausserhalb eines solchen Abteils von Kaninchenk�sten (siehe obige Foto), wie sie leider noch oft anzutreffen sind (siehe Abbildung oben):
Ein empfehlenswertes Buch �ber artgerechte
Kaninchenhaltung:
"(Zwerg)Kaninchen",
von Ruth Morgenegg, Nagerstation Obfelden, www.nagerstation.ch
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URL: http://www.vgt.ch/vn/0201/schlieren.htm