VN2002-2
Falsches Argument gegen das Schächten
Tierschutz und Kultur sollen nicht Sonderwünschen einer Minderheit geopfert
werden, ist ein zwar verständliches, aber falsches und gefährliches Argument gegen das
Schächten (siehe zB anstelle vieler den Leserbrief im St Galler Tagblatt).
Es kommt nicht darauf an, ob diese Tierquälerei von einer Minderheit oder von einer
Mehrheit gefordert wird. Entscheidend ist, dass das betäubungslose Schächten eine
extreme Grausamkeit ist, die unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Minderheiten
haben in einer freiheitlichen Gesellschaft ein legitimes Anrecht darauf, dass ihre
Ansichten und Traditionen respektiert werden. Aber jede Freiheit muss Grenzen haben,
nämlich dort, wo sie unzumutbar in die Freiheit und das Wohlbefinden anderer Lebewesen
eingreift. So können wir nicht hinnehmen, dass im Namen der Tradition grausame
Stierkämpfe stattfinden, im Namen der Religion Mädchen beschnitten werden, im Namen der
Forschungsfreiheit grausame Tierversuche durchgeführt werden und im Namen der Religion
Tiere grausame zu Tode gefoltert werden. DAS ist der Punkt, nicht ob die Grausamkeit von
einer Minderheit oder Mehrheit verübt wird. Das Schächten ist auch in Israel, wo die
Juden die Mehrheit haben, ein moralisches Verbrechen. Mit dem Argument von Sonderwünschen
einer Minderheit beginnt die Diskriminierung und jede Form von Diskriminierung ist
abzulehnen. Leider ist der Begriff Rassendiskriminierung in den letzten Jahren für
politische Zwecke derart missbraucht worden, dass er völlig ausgehölt worden ist.
Jahrelang haben es jüdische Kreise verstanden, mit dem Zauberwort "Antisemit!"
jegliche Kritik an ihrem rücksichtslosen Verhalten zu tabuisieren und den Bundesrat für
Ihre Geld- und Goldforderungen gefügig zu machen. "No business like
shoa-business." war das geflügelte Wort dieser jüdischen Erpresser, wie der
amerikanische Politologe Norman Finkelstein in seinem Buch "Die
Holocaust-Industrie" aufdeckt. Finkelstein hat fast seine ganze Verwandtschaft in
Nazi-KZs verloren und ist gerade deshalb davon angewidert, wie diese Tragödie heute
schamlos zur Erpressung von Geld und Gold missbraucht wird. All dies und auch die
unerträgliche Art und Weise, wie jetzt die Aufhebung des Schächtverbotes betrieben wird,
darf jedoch nicht zu pauschalen Gegenschlägen verführen, die unsachlich über das Ziel
hinausschiessen. Wir wollen keine Diskriminierung von Minderheiten, keinen neuen
Antisemitismus, sondern klar und einfach tierquälerischen Auswüchsen Grenzen setzen.
Anmerkung: Der Grund, warum sich die Auseinandersetzung um das Schächten vor allem
um das jüdische Schächten dreht, ist kein antisemitischer, sondern ein sachlicher. Bei
den Moslems hält nur eine fundamentalistische Minderheit, die geringen politischen
Einfluss hat, am Schächten fest. Die höchsten religiösen Instanzen des Islam erklären
das Betäuben der Tiere ausdrücklich als zulässig. Darum haben die Staatschefs der islamischen Länder unter der
Aufsicht der WHO vereinbart, dass Tiere vor dem Schlachten elektrisch zu betäuben
sind und dass solches Fleisch als "halal" gilt.
Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken VgT
Mail an den Verein gegen Tierfabriken Schweiz
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URL: http://www.vgt.ch/vn/0202/falsch.htm