VN2002-2

Falsches Argument gegen das Schächten

Tierschutz und Kultur sollen nicht Sonderwünschen einer Minderheit geopfert werden, ist ein zwar verständliches, aber falsches und gefährliches Argument gegen das Schächten (siehe zB anstelle vieler den Leserbrief im St Galler Tagblatt). Es kommt nicht darauf an, ob diese Tierquälerei von einer Minderheit oder von einer Mehrheit gefordert wird. Entscheidend ist, dass das betäubungslose Schächten eine extreme Grausamkeit ist, die unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Minderheiten haben in einer freiheitlichen Gesellschaft ein legitimes Anrecht darauf, dass ihre Ansichten und Traditionen respektiert werden. Aber jede Freiheit muss Grenzen haben, nämlich dort, wo sie unzumutbar in die Freiheit und das Wohlbefinden anderer Lebewesen eingreift. So können wir nicht hinnehmen, dass im Namen der Tradition grausame Stierkämpfe stattfinden, im Namen der Religion Mädchen beschnitten werden, im Namen der Forschungsfreiheit grausame Tierversuche durchgeführt werden und im Namen der Religion Tiere grausame zu Tode gefoltert werden. DAS ist der Punkt, nicht ob die Grausamkeit von einer Minderheit oder Mehrheit verübt wird. Das Schächten ist auch in Israel, wo die Juden die Mehrheit haben, ein moralisches Verbrechen. Mit dem Argument von Sonderwünschen einer Minderheit beginnt die Diskriminierung und jede Form von Diskriminierung ist abzulehnen. Leider ist der Begriff Rassendiskriminierung in den letzten Jahren für politische Zwecke derart missbraucht worden, dass er völlig ausgehölt worden ist. Jahrelang haben es jüdische Kreise verstanden, mit dem Zauberwort "Antisemit!" jegliche Kritik an ihrem rücksichtslosen Verhalten zu tabuisieren und den Bundesrat für Ihre Geld- und Goldforderungen gefügig zu machen. "No business like shoa-business." war das geflügelte Wort dieser jüdischen Erpresser, wie der amerikanische Politologe Norman Finkelstein in seinem Buch "Die Holocaust-Industrie" aufdeckt. Finkelstein hat fast seine ganze Verwandtschaft in Nazi-KZs verloren und ist gerade deshalb davon angewidert, wie diese Tragödie heute schamlos zur Erpressung von Geld und Gold missbraucht wird. All dies und auch die unerträgliche Art und Weise, wie jetzt die Aufhebung des Schächtverbotes betrieben wird, darf jedoch nicht zu pauschalen Gegenschlägen verführen, die unsachlich über das Ziel hinausschiessen. Wir wollen keine Diskriminierung von Minderheiten, keinen neuen Antisemitismus, sondern klar und einfach tierquälerischen Auswüchsen Grenzen setzen.
Anmerkung: Der Grund, warum sich die Auseinandersetzung um das Schächten vor allem um das jüdische Schächten dreht, ist kein antisemitischer, sondern ein sachlicher. Bei den Moslems hält nur eine fundamentalistische Minderheit, die geringen politischen Einfluss hat, am Schächten fest. Die höchsten religiösen Instanzen des Islam erklären das Betäuben der Tiere ausdrücklich als zulässig. Darum haben die Staatschefs der islamischen Länder unter der Aufsicht der WHO vereinbart, dass Tiere vor dem Schlachten elektrisch zu betäuben sind und dass solches Fleisch als "halal" gilt.

Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken VgT


Inhaltsverzeichnis VN2002-2

Archiv VgT-Nachrichten

Startseite VgT


Mail an den Verein gegen Tierfabriken Schweiz
Mail an den Webmaster
URL: http://www.vgt.ch/vn/0202/falsch.htm