VN2002-2
Karrikatur Couchepin - Kuhchepin Unmenschen in der Landesregierung wollen grausames Sch�chten erlauben Der bekanntlich durch j�dische Kreise erpressbare Bundesrat will das Sch�chtverbot f�r S�ugetiere aufheben. Vor ein paar Jahren hat der Bundesrat bereits das Sch�chten von Gefl�gel zugelassen, nachdem eine j�dische Delegation zu diesem Zweck nach Bern gereist war. Drahtzieher dieser tierverachtenden Machenschaften sind der notorisch tierverachtende Bundesrat Couchepin und die j�dische Heuchlerin Bundesr�tin Dreifuss, f�r welche diese grauenvolle Tierqu�lerei ihrer Glaubensgenossen "eine Frage der religi�sen Toleranz" ist. Weil ich sie gefragt habe, ob sie gegen�ber Menschenfressern auch so tolerant w�re, wurde ich zu Gef�ngniss unbedingt verurteilt. Vorwand f�r diese staatliche Repression gegen mich war das Antirassismus-Gesetz: Mit dieser Frage habe - so heisst es im Urteil - die Juden Menschenfressern gleichgestellt. So einfach ist es mit diesem Gummiparagraph, politische Gegner ins Gef�ngnis zu werfen (mehr dazu unter www.vgt.ch/justizwillkuer/schaecht-prozess.htm).
"Schwarzes Rind", Gem�lde von Rudolf Koller (1828-1905) Solch unschuldige, liebenswerte Gesch�pfe sollen nach dem Willen des Bundesrates bei vollem Bewusstsein geschlachtete werden d�rfen. In den letzten Jahren hat die Landesregierung verschiedentlich j�dischen Erpressungen feige nachgegeben. Der VgT wird das Referendum ergreifen, wenn das Parlament dieser verbrecherischen �nderung des Tierschutzgesetzes zustimmt. Die lauteste Stimme zugunsten des Sch�chtens im Bundesrat kommt von der sozialdemokratischen J�din Ruth Dreifuss. F�r sie ist die Duldung dieser Barbarei eine Frage der religi�sen Toleranz. Weil ich sie fragte, ob sie gegn�ber Menschenfresser auch so tolerant w�re, wurde ich zu Gef�ngnis veurteilt mit der Begr�ndung, mit dieser Frage habe ich die Sch�chtjuden "auf die Stufe von Menschenfressern herabgesetzt". Tatsache ist, dass sich die Sch�chtjuden mit ihrem barbarischen Verhalten selber herabsetzen und ich diese Tatsache nur ausgesprochen habe. In der Schweiz kommt man f�r wahre Meinungs�usserungen ins Gef�ngnis! Verantwortlich f�r dieses unglaubliche, politische Willk�rurteil ist der sozialdemokratische Einzelrichter Hohler, Bezirksgericht B�lach, die Z�rcher Oberrichter Brunner, Helm und Z�rch, die Z�rcher Kassationsrichter Jagmetti, Rehberg, Gehrig und Donatsch, sowie die Bundesrichter Schubarth, Schneider, Wipr�chtiger, Kolly und Escher. Erwin Kessler, Pr�sident VgT Diese Aufnahme aus einem j�dischen Schlachthof in Frankreich, von wo Sch�chtfleisch in die Schweiz importiert wird, zeigt die Bestialit�t dieser Ritualmorde deutlich: Beachten Sie, wie diese Kuh nach dem Durchschneiden des Halses durch Kehlkopf, Luft- und Speiser�hre bei vollem Bewusstsein unter uns�glichem Schmerz ihren Kopf zum Himmel streckt.
Gedanken zum Sch�chten von
Susanne Wachtl, VgT-Sektion Suisse Romande ACUSA Der Pr�sident des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes behauptete am 6.12.2001 in der Basler Zeitung, das bet�ubungslose Sch�chten sei f�r die Tiere nicht qualvoll. Nach dieser schamlosen L�ge wirft er den Sch�chtgegnern Hass, Antisemitismus, Verlogenheit und Unwissenheit vor und fordert anschliessend, "die Aufhebung des Sch�chtverbotes m�sse in sachlicher und friedlicher Atmosph�re gef�hrt werden". Die von der j�dischen Bundesr�tin Dreifuss eingesetzte "Kommission gegen Rassismus" ist in Wirklichkeit ein mit Steuergeldern finanziertes Instrument zur Verbreitung j�discher Propaganda: Die Kommission bef�rwortet die Aufhebung des Sch�chtverbotes mit der klassischen j�dischen L�ge, das Sch�chten sei f�r die Tiere nicht schlimmer als das sonst �bliche Schlachten mit Bet�ubung.
Unter dem Vorwand, der Vergleich solcher Ritualmorde mit Naziverbrechen sei "rassendiskriminierend", wurde Erwin Kessler zu 45 Tagen Gef�ngnis unbedingt verurteilt. In einem weiteren monstr�sen Prozess (Sch�chtprozess Nr 2) wurde er im Dezember 2001 zum zweiten Mal verurteilt, diesmal zu 9 Monaten Gef�ngnis unbedingt (nicht rechtskr�ftig). Im ganzen Verfahren wurden die Entlastungszeugen ohne Begr�ndung nie angeh�rt. Das ganze Verfahren wurde mit unglaublicher Willk�r gef�hrt - typisch f�r politische Prozesse, wo es nicht um Recht und Gesetz, sondern um die Zerm�rbung unbequemer Kritiker geht. Lesen Sie den Bericht �ber diesen Inquisitionsprozess.
Moslemisches Sch�chten Die h�chsten islamischen Religions-Autorit�ten haben vor deutschen Gerichten gutachterlich erkl�rt, dass der moslemische Glaube das Bet�uben der Tiere vor dem Schlachten nicht verbiete. Im Jahre 1987 trafen sich die Staatschefs der islamischen L�nder unter der Aufsicht der WHO (einer Unterorganisation der UNO) und vereinbarten, dass f�r die islamische Gemeinschaft geschlachtete Tiere vorher elektrisch zu bet�uben sind und dass solches Fleisch als "halal" (entsprechend dem j�dischen "koscher") gilt. Das verhindert leider nicht, dass einzelne fundamentalistischen Moslemgruppen am bet�ubungslosen Sch�chten festhalten.
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