VN02-3

lllegale n�chtliche Schlachttiertransporte

von Erwin Kessler, Pr�sident VgT

Die Kantone Thurgau und St Gallen erteilen f�r n�chtliche Schlachttiertransporte routinem�ssig Ausnahmebewilligungen vom Nachtfahrverbot f�r schwere Lastwagen - ohne die gesetzlichen Voraussetzungen zu pr�fen. Das ist f�r das Departement Metzler kein Grund f�r ein aufsichtsrechtliches Einschreiten; eine Aufsichtsbeschwerde des VgT wurde mit einer Bla-Bla-Begr�ndung abgewiesen.

Es ist der 8. Februar, tiefer Winter, es schneit bei minus 5 Grad Celsius. Die Landschaft ist still. Die Menschen schlafen in ihren warmen H�usern. Da geht um 00.30 Uhr in einer �Appenzeller-K�serei� im Kanton St Gallen pl�tzlich das Licht an. Ein doppelst�ckiger Lastwagen h�lt vor der zur K�serei geh�renden Schweinefabrik. Die aus dem Schlaf aufgeschreckten Schweine, die noch nie im Freien waren und zeitlebens von der Welt noch nie etwas anderes gesehen haben, als die enge, verkotete, mit Schicksalsgenossen gef�llte Mastbucht im feucht-schw�len Stallklima, werden in die K�lte hinaus auf den bereitstehenden Lastwagen getrieben. Dann geht die Fahrt los - mit �bersetzter Geschwindigkeit auf den menschenleeren Strassen durch D�rfer und �ber Land. Beim Bremsen und in den r�cksichtslos rasend durchfahrenen Kurven werden die Tiere in Panik hin- und hergeworfen. Stundenlang geht das so, oft aus der Ostschweiz bis zu den Schlachth�fen in Lausanne und Genf.

Am Morgen ruft VgT-Pr�sident Erwin Kessler im Strassenverkehrsamt St Gallen an und wollte vom zust�ndigen Sachbearbeiter Koller wissen, warum f�r solch unsinnig weite Todestransporte Nachtfahrbewilligungen erteilt werden und weshalb die Tiere schon um 00.30 Uhr verladen werden m�ssen. Koller dazu: "Wenn es in den Schlachthof Bern oder Lausanne geht, muss eben fr�h verladen werden, damit am fr�hen Morgen geschlachtet werden kann. Die Konsumenten wollen das so, am Morgen frisches Fleisch." Erwin Kessler: "Frisch geschlachtetes Fleisch l�sst man in K�hlr�umen tagelang abhangen. Niemand verkauft am Morgen Fleisch von frisch geschlachteten Tieren. Sie erteilen offensichtlich blindlings Ausnahmebewilligungen f�r Nachtfahrten mit schweren Lastwagen, ohne den geringsten Sachverstand und ohne die gesetzlichen Voraussetzungen f�r Ausnahmebewilligungen zu pr�fen."

Der Fall ist kein Einzelfall. Nacht f�r Nacht rasen Tiertransporter mit Ausnahmebewilligungen kreuz und quer durch die Schweiz, aus dubiosen Gr�nden nicht in den n�chsten Schlachthof, sondern unsinnig weit und lang, von der Ostschweiz zB ins Tessin, nach Bern oder Lausanne. Die in jeder Hinsicht untaugliche Alibi-Tierschutzverordnung des Bundesrates und der von der Agro-Mafia gesteuerte kantonale Nichtvollzug setzt dieser tierqu�lerischen Praxis wie allen anderen gewerbsm�ssigen Tierqu�lereien keine Grenzen; die Dauer von Schlachttiertransporten ist in der Schweiz nicht gesetzlich begrenzt.

Dubios sind nicht nur die Gr�nde, welche die Viehh�ndler veranlassen, ihre Opfer in weit entfernte Schlachth�fe zu karren. Dubios - um nicht zu sagen korrupt - ist auch die amtliche Bewilligungspraxis. Im August 1995 erhoben wir beim eidgen�ssischen Justiz- und Polizeidepartement Aufsichtsbeschwerde gegen die Nachtfahrbewilligungspraxis des Kantons Thurgau, die in der �blichen nichtssagend-b�rokratischen Weise abgelehnt wurde. In der Beschwerde wurde ausgef�hrt:

Im Kanton Thurgau werden f�r Tiertransporte ohne sachliche Notwendigkeit und darum rechtswidrig Nachtfahrbewilligungen erteilt, um der Agro- und Fleischlobby Vorteile zu verschaffen. Am 16. Juli 1994 haben wir dem Bundesamt f�r Polizeiwesen deswegen eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht, welche "zust�ndigkeitshalber" dem beschuldigten Kanton Thurgau zur Erledigung weitergeleitet wurde. Dieser hat inzwischen die Aufsichtsbeschwerde abgewiesen und h�lt an seiner bundesrechtswidrigen Praxis fest. Da das Bundesamt schon damals (telefonisch) signalisiert hat, dass es die Thurgauer Praxis begr�sst und f�r eine "Liberalisierung" der Nachtfahrten - wie es hiess - eintritt, halten wir es f�r sinnlos, uns jetzt zuerst nochmals an dieses Amt zu wenden.

Beobachtungen des VgT haben ergeben, dass es jeweils schon kurz nach Mitternacht losgeht mit den Tiertransporten, oft quer durch die ganze Schweiz in weit entfernte Schlachth�fe. Es gibt keine sachliche Rechtfertigung f�r diese Nachtfahrten, wie sie das Strassenverkehrsgesetz f�r Bewilligungen voraussetzt, denn es gibt auch keinen zwingenden Grund, warum das Schlachten in den fr�hen Morgenstunden geschehen muss, es sei denn, dass die Transporteure und Schl�chter das Tageslicht und die �ffentlichkeit scheuen. Diese Todestransporte in dunkler Nacht, von der �ffentlichkeit unbemerkt abzuwickeln, ist kein rechtsgen�gender Grund f�r Ausnahmebewilligungen vom Nachtfahrverbot, ebensowenig der Wunsch der Fleischlobby, die n�chtlich leeren Strassen ganz allein f�r sich zu haben und mit regelm�ssig �bersetzter Geschwindigkeit Zeit zu sparen. Die von uns beobachteten Transporter rasen mit 80 bis 100 km/h innerorts durch die schlafenden D�rfer. Diese r�cksichtslosen Nachtfahrten sind auch nicht, wie von der Thurgauer Regierung behauptet, im Interesse der Tiere, welche - brutal mit Elektrotreibern aus dem Schlaf gerissen und auf die Fahrzeuge gejagt - in den Kurven hin- und hergeworfen und in Angst und Panik versetzt werden. (Die vollst�ndige Beschwerde finden Sie im Internet unter www.vgt.ch/news/990823.htm).

Der Empfang dieser Beschwerde wurde mit dem Hinweis best�tigt, man werde "darauf demn�chst zur�ckkommen". Nach dreieinhalb Jahren reklamierten wir, dass wir immer noch auf dieses "demn�chst" warten. Darauf hat das Departement Metzler die Sache "erledigt", offensichtlich ohne jahrelanges Nachdenken: eine Seite b�rokratisches Blabla. Was die Agromafia und ihre Vertreter in den staatlichen Verwaltungen treiben, ist ein Tabu. Daran mag sich die dynamisch-jugendlich auftretende Bundesr�tin Metzler ebenso wenig die Finger verbrennen wie ihre Vorg�nger. Darum: Essen Sie heute vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe!


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