VN 03-2, VN 07-2 Juli 2007 Tierquälerische Kastenhaltung von Kaninchen bei Gion Ragettli in Fidaz Nachtrag: Erfolg - keine Kaninchen mehr! In diesem dunklen Schopf (Bildmitte) vegetieren Kaninchen in tierquälerischer Kastenhaltung:
Wie seelisch blind muss ein Mensch sein, der das Elend dieser armen Tiere, die herumhoppeln, spielen, graben, an der Sonne liegen und glücklich sein möchten wie wir, nicht sieht. Adresse des Tierquälers:
Wir haben Gion Ragettli Unterlagen über artgerechte Kaninchenhaltung zugestellt; leider zeigt er keine Einsicht und will die tierquälerischen Kästen gemäss obiger Aufnahme lediglich durch ein bisschen grössere, "gesetzeskonforme" Kästen ersetzen. Uns geht es aber nicht darum, ob die ohnehin ungenügenden Minimalvorschriften eingehalten werden, sondern dass die Tiere artgerecht gehalten werden. Auch "erlaubte" Tierquälerei ist Tierquälerei. Der Bundesrat hat in der Tierschutzverordnung die tierquälerische Käfighaltung von Kaninchen als Entgegenkommen gegenüber der Tierversuchsindustrie erlaubt. Nun nehmen das verschiedene Hobby-Kaninchenzüchter als "Norm". Der VgT ist daher gezwungen, durch namentliche Veröffentlichung solcher Fälle vor Nachahmung zu warnen. Die einzige Chance der bedauernswerten Tiere ist, dass die Umgebung ihr Missfallen ausdrückt und der Täter unter sozialem Druck endlich von seiner tierquälerischen Tätigkeit abkommt. Wie Kaninchen artgerecht gehalten werden können, kann im "Kaninchen-Buch" von Ruth Morgenegg nachgelesen werden.
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