VN05-2, Juni 2005

Kaninchen

 

Wieder zahlreiche Erfolge im Kampf gegen die Kastenhaltung von Kaninchen

Dank Intervention des VgT stillgelege Kaninchenkästen

Dieses einsame Kaninchen links) aus dem Kanon Aargau lebt heut bei einem VgT-Mitglied im Freigehege (Abbildung oben rechts):

 

Auf Intervention des VgT wurde diesem Kaninchenquäler der Schopf an der Kesselstrasse in Schaffhausen gekündigt:

Wängi - dank VgT stillgelegt:

 

Alters- und Pflegeheim Bleichematt, Biberist - dank VgT stillgelegt;

 

Der grösste Erfolg war die polizeiliche Räumung des Kaninchen-KZ von Peter Zäch in Solothurn, über das wir in der letzten Ausgabe ausführlich berichtet haben

 

Zäch ist Präsident der Ornithologischen Gesellschaft Solothurn. Bis vor kurzem war er auch Ehrenpräsident des kantonalen Kleintierzüchterverbandes. Dieses Amt hat er nun «freiwillig» abgegeben, nachdem seine 50 Kaninchen am 5. April 2005 von der Polizei beschlagnahmt worden waren. Die Tiere wurden in ein Tierheim gebracht, wo sie in tiergerechter Gruppenhaltung mit Auslauf im Freien untergebracht sind. Nun ist das KZ endlich befreit und Tierquäler Zäch hat keine Tiere mehr.

Vorausgegangen war ein jahrelanger Kampf des VgT gegen diese himmelschreienden Missstände. Der VgT blitzte bei den Solothurner Behörden ab. Auch das mafiose Bundesamt für Veterinärwesen wies eine Beschwerde des VgT ab, mit der verlogenen Begründung, die Solothurner Behörden hätten «das Nötige veranlasst». In Tat und Wahrheit gingen die tiequälerischen, krass tierschutzgesetzwidrigen Zustände weiter. Hauptverantwortlich ist die Kantonstierärztin Doris König-Bürgi (49), welche jahrelang behauptete, diese Zustände seien tierschutzkonform. Erst als die letzte Ausgabe der VgT-Nachrichten mit einem mehrseitigen Bildbericht über dieses Tier-KZ in alle Briefkästen im ganzen Kanton Solothurn verteilt wurden, kam König derart unter Druck, dass sie ein Tierhalteverbot erliess. Zächs Anwalt drückte gegenüber den Medien sein Erstaunen darüber aus, dass sie bis vor kurzem alles als gesetzeskonform beurteilt habe und nun plötzlich den Stall räumen liess.

Den ausführlichen Bericht in den letzten VgT-Nachrichten finden Sie in unserem Internet-Archiv unter www.vgt.ch/vn/0501/kaninchen-zaech.htm

Gut, dass es den VgT gibt!

 

Ewiggestrige Kaninchenzüchter, die uneinsichtig an der tierquälerischen Kastenhaltung festhalten

Oben:

Kasten-Kaninchenhaltung von Hans Bührer, wohnhaft an der Alpenstrasse 113, 8200 Schaffhausen, Tel 052 624 31 89. Das Kaninchengefängnis hat er an der Grenzstrasse. Nachdem dieser Fall im Internet veröffentlich wurde, log Bührer gegenüber einem Leser, der sich über die Tierquälerei beschwerte, die Bilder seien gefälscht. Zur Rede gestellt, versuchte er diese Lüge mit fadenscheinigen Ausreden zu rechtfertigen: Auf den Fotos sei nicht erkennbar, dass die Kastengrundfläche die Mindestabmessungen gemäss Tierschutzverordnung erfüllten.

Wir haben Bührer Unterlagen über artgerechte Kaninchenhaltung geschickt. Er ist hoffnungslos uneinsichtig.und offenbar nicht zu mehr fähig, als mit Quadratzentimetern zu argumentieren. Mehr dazu.

 

Unten:

Eugen Albert Geuggis-Flury, Steig 28, 8222 Beringen, Tel 052 685 26 80. Grausame Einzelhaltung. Tierquälerei als Freizeitbeschäftigung.
 

Kaninchen von Eugen Geuggis

Nachtrag vom Februar 2006: Geuggis hat diese Kaninchenkästen inzwischen stillgelegt

 

Unten:

Coiffeurgeschäft Paul Zehnder, Rheinstrasse 60, 8212 Neuhausen SH, Tel 052 672 34 39.
 

 

Grausame Einzelhaltung. von Paul Zehnder:


Unten:

Egon Jung, Blumenaustr 13, 8200 Schaffhausen, Tel 052 624 44 74

Die Kaninchen  (unten) hält Jung in dieser dunklen Scheune an der Hohlenbaumstr 53 (Bild oben).



 

Unten:

Albert Moser, Restaurant Durstgraben, Zollstrasse 87, 8212 Neuhausen, Tel 052 672 33 13.

Die Schaffhauser Behörden haben diese klar gesetzwidrig überfüllten Kastenabteile von Alber Moser als angeblich tierschutzkonform beurteilt. So bleibt das Tierschutzgesetz im Kanton Schaffhausen auch bei den Kaninchen toter Buchstabe.


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