VN 07-3, 10. September 2007, letztmals ergänzt am 18. Juli 2015                                            WebCode: 200-024 

Die Tierquälerei hinter dem
Bio-Mozzarella von Coop und vieler Bio-Läden und Reformhäuser

Coop und Globus sowie viele Bio-Läden und Reformhäuser verkaufen Weichkäse der Züger Frischkäse AG. Mit der Produktion dieser Käse verbunden ist eine Schweinefabrik.

Die Züger Frischkäse AG beliefert die ganze Schweiz mit Bio-Mozzarella und anderen Frischkäsesorten. Zur Verwertung der Nebenprodukte aus der Käseherstellung (Molke) betreiben die Gebrüder Züger (Edwin, Christoph und Markus Züger), denen die Züger Frischkäse AG gehört (hier ist Edwin Züger seit 2009 nicht mehr in der Geschäftsleitung), eine riesige Schweinefabrik, welche staatliche Subventionen für angeblich besonders tierfreundliche Haltung erhält. Anfangs August 2007 fotografierte der VgT heimlich die im folgenden dargestellten Missstände. Nach der Veröffentlichung dieser Aufnahmen behauptete Züger, seit anfangs Juli vermarkte er das Schweinefleisch nicht mehr unter dem Label "AgriNatura", das den Konsumenten Tierfreundlichkeit verspricht. Ein sehr seltsamer Zufall!

Die folgenden Aufnahmen zeigen, dass immer wieder Tierschutzvorschriften missachtet werden. So wurden Mutterschweine Tag und Nacht gesetzwidrig in grausame Käfige, so genannte Kastenstände, eingesperrt, in denen sie sich nicht einmal umdrehen, nur gerade knapp abliegen und aufstehen können. So mussten die Muttertiere auf dem nackten, einstreulosen Zementboden gebären.

Mehrere Anzeigen des VgT beim Veterinäramt und bei der Staatsanwaltschaft verliefen in Sand, Missstände wurden mit der im Tierschutz üblichen Beamtenwillkür gedeckt, was leicht möglich ist, weil Tierschutzorganisationen kein Klage- und Beschwerderecht haben.

Weil der VgT die immer wieder aufgedeckten Missstände seit Jahren laufend veröffentlicht, kamen die Gebrüder Züger unter Druck, obwohl sie von den Behörden mafios gedeckt werden. Deshalb wurden kleine Verbesserungen vorgenommen - oft aber nur dem Anschein nach.

Vorliegender chronologischer Bericht zeigt exemplarisch, wie der Tierschutz einerseits von den Behörden rechtswidrig und demokratiefeindlich systematisch torpediert wird. Der Bericht zeigt aber auch exemplarisch die Ohnmacht von Tierschutzorganisationen in der Schweiz, die weder rechliche noch demokratische Mittel haben, gegen fundiert belegte Missstände etwas Wirksames zu unternehmen.

Die Züger-Schweinefabrik "Thur-o-san" in Niederbüren/SG: Rund 250 Mutterschweine und 1800 Mastschweine fristen in dieser Tierfabrik ihr trauriges Leben. Von der grünen Wiese rund herum können sie nur träumen:

Tierquälerische Intensivhaltung der Mutterschweine (Aufnahmen von Anfang August 2007):

Diese tierquälerische Käfighaltung von Mutterschweinen ist verboten (Artikel 23 der Tierschutzverordnung). Der Bundesrat gewährte den Schweinezüchtern grosszügige 10 Jahre Übergangsfrist zur Anpassung der Ställe; diese Frist ist abgelaufen. Aber diese Tierquälerei wird weiterhin geduldet. Auf eine Strafanzeige des VgT hin deckte der damalige, 2011 zum Glück pensionierte Kantonstierarzt Giger diesen Betrieb gegenüber der Staatsanwaltschaft. Und die Staatsanwaltschaft ist nicht weniger korrupt, nimmt auch die faulsten Ausreden gerne auf, um Züger vor Strafverfolgung zu decken. Ein mafioser Behörden- und Politfilz verhindert die Durchsetzung selbst der ohnehin schon völlig ungenügenden Mindestvorschriften.

Auch die vorgeschriebene Stroheinstreu fehlte. Es hatte lediglich etwas Sägmehl, was den Vorschriften ausdrücklich  nicht genügt. Mutterschweine haben einen starken angeborenen Trieb, vor dem Abferkeln ein Nest zu bauen. Dieser Antrieb ist hormonell gesteuert und kann bei Unterdrückung zu Stress-Leiden und zu einem verzögerten Geburtsablauf führen. Dies tritt ein, wenn im einstreulosen Stall kein Nestmaterial verfügbar ist. Ich habe ein Mutterschwein gesehen, wie es in einer solchen Situation, kurz vor der Geburt, auf dem nackten Zementboden Nestbaubewegungen ausgeführt hat. Darum verlangt Artikel 23 Absatz 2 der Tierschutzverordnung:

"Einige Tage vor dem Abferkeln ist ausreichend Langstroh oder zum Nestbau geeignetes Material und während der Säugezeit ausreichend Einstreu in die Bucht zu geben."

Die Richtlinie des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) zur Schweinehaltung umschreibt den Zweck der Einstreu entsprechend dem heutigen Stand der wissenschaftlichen Forschung zutreffend wie folgt:

"Langstroh oder anderes Material ist dann zum Nestbau geeignet, wenn es folgende Verhaltenselelemente des Nestbaus ermöglicht: Ausmulden mit dem Rüssel, Einscharren mit den Vorderläufen, Sammeln und Eintragen von Nestbaumaterial. Neben Langstroh ist zum Beispiel Altheu oder Riedgras geeignet. Nicht geeignet sind Materialien wie Hobelspähne, Sägemehl, Zeitungsschnitzel oder Strohhäcksel."

In der Enge und extremen Eintönigkeit der Tierfabriken ist diese Vorschrift von grosser Bedeutung für das Wohlbefinden der Muttertiere beim Gebären und beim Säugen der Jungen.

Ein Mutterschwein beim Nestbau in einem vorschriftsgemäss mit Stroh eingestreuten Stall (nicht bei Züger):


Nicht bei Züger aufgenommenes Musterbild wie es sein sollte

Dass Stroheinstreu besser ist für die Tiere als ein nackter Zement- oder Hartgummiboden oder ein bisschen Sägemehl, ist auch für Laien offensichtlich. Die Agrolobby zeigt deshalb in der Werbung immer Tiere mit reichlich Stroh (hier an der Ostschweizer Landwirtschaftsausstellung OLMA):


nicht bei Züger, sondern an der Olma!

Schweinefabrik der Züger Frischkäse AG: verbotene Käfighaltung und fehlende Einstreu:

Der VgT hat beim Veterinäramt des Kantons St Gallen eine Anzeige gegen die für die Schweinehaltung Verantwortlichen der Züger Frischkäse AG eingereicht. Doch der St Galler Kantonstierarzt Thomas Giger deckte diesen Betrieb sofort mit der Behauptung, alles sei gesetzeskonform. Das St Galler Tagblatt und die Wiler Zeitung brachten einen dementsprechend einseitigen, schönfärberischen Bericht, der die Kritik des VgT als haltlos darstellte. Die obigen Beweisfotos, welche diesen Zeitungen zur Verfügung gestellt wurden, zeigten die Zeitungen nicht, weil im Widerspruch zur Behauptung, bei Züger sei alles in Ordnung!

Neue Aufnahmen vom September 2007 zeigen nur minimste Verbesserungen:

Mit dieser weissen Büchse links im Vordergrund wird jetzt in diesem riesigen Schweinestall häppchenweise ein ganz wenig Stroh in die Abferkelbuchten gegeben. Von einer vorschriftsgemässen Einstreu, die sich zum Nestbau eignet, ist nach wie vor nichts zu sehen und die Mutterschweine sind immer noch tierquälerisch und gesetzwidrig in engen Käfigen (Kastenstand) fixiert. Der Hauptunterschied zum Zustand vor der Anzeige des VgT ist, dass die Türen jetzt abgeschlossen sind - kein Hindernis für die professionellen Enthüllungsjournalisten des VgT.

Das bisschen Stroh liegt in den Ecken der Buch - für das gesetzwidrig im Käfig fixierte Tier unerreichbar.

Die Behauptung von Kantonstierarzt Giger, alles sei in Ordnung, ist offensichtlich gelogen; Giger wollte dazu nicht Stellung nehmen. Der VgT hat deshalb am 10. September 2007 beim Untersuchungsrichteramt St Gallen Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch und Verdacht auf Korruption gegen Kantonstierarzt Giger eingereicht. In seiner Vernehmlassung versucht Giger, die Anklagekammer mit fachkompetent scheinenden, für Laien nicht sofort als haltlos erkennbaren Behauptungen den Betrieb Züger weiter zu decken.

3. Oktober 2007: Stellungnahme des VgT an die Anklagekammer zu den irreführenden, unwahren Behauptungen Gigers.

Die in dieser Stellungnahme erwähnte Fachpublikation (Seite 10).

Entscheid der Anklagekammer
(verantwortliche Richter: Niklaus Oberholzer, Markus Schulz, Christoph Egli):
Es werde keine Strafuntersuchung eröffnet, da keine Verdachtsmomente bestünden, lediglich unterschiedliche Auffassungen zum Vollzug des Tierschutzgesetzes.

Urteilen mit pauschalen Phrasen, ohne Eingehen auf die vorgebrachten Argumente, war schon immer charakteristisch für politische Willkürjustiz. Das sind die üblichen Methoden, mit denen der Politfilz dafür sorgt, dass das Tierschutzgesetz toter Buchstabe bleibt. Das Tierschutzgesetz wurde nicht zum Schutz der Tiere geschaffen, sondern zur Beruhigung der Konsumenten.

 

Eine offizielle Besichtigung der Schweinefabrik der Züger Weichkäserei AG durch die Vizepräsidentin des VgT (inkognito) und zweite Anzeige (März 2008)

Ich hatte mich bei der Züger AG als Konsumentin gemeldet, welche über die vom VgT aufgedeckten Zustände empört sei. Christoph Züger lud mich zu einer Besichtigung ein, um mir zu zeigen, dass der VgT ein völlig verzerrtes Bild von seinem Betrieb vermittle. Die Besichtigung fand am 27.2.2008 unter Führung von Christoph Züger statt.

Während der Besichtigung betonte Züger mehr als einmal, dass es sich bei seiner Schweinefabrik um einen "tierfreundlichen Musterbetrieb" handle, der weit aus über dem allgemeinen liege.

Im Abferkelstall, dort wo die gebärenden und säugenden Muttertiere untergebracht sind, gibt es 8 Abteile (Räume), mit je 10 Muttersauen, die entweder kürzlich geboren hatten, oder in den Wehen lagen oder bereits schon am Gebären waren. Ich besuchte 4 diese Abteile. Überall das gleiche Bild: nur sehr wenig Stroh, so dass die Muttersauen auf dem harten, nur mit einer sehr dünnen Stroschicht bedeckte Boden gebären mussten. Ein Nestbau, wie im Tierschutzgesetz vorgesehen, war nicht möglich.


Abbildung oben:
Muttersau kurz vor dem Gebären - das gesetzlich vorgeschriebene Langstroh zum Nestbau fehlt.

Zu den VgT-Fotos meinte Züger, dass diese nachts gemacht worden seien, und nachts hätte es natürlich kaum mehr Stroh, weil es nur morgens frisches Stroh gäbe, das bis zum Abend "aufgebraucht" (gemeint ist: aufgefressen) sei. Ich machte die Bemerkung, dass jetzt morgens aber auch nicht viel mehr Stroh zu sehen wäre, als auf den VgT-Fotos.

Als ich dann in einem Abteil sah, wie eine Muttersau kurz vor dem Gebären versuchte, mit ihrem Rüssel das wenige "Morgen-Stroh" auf dem Boden zusammen zu tragen, und wie es mir schien, Bewegungen machte, um ein Nest zu bauen, fragte ich Züger, wieso die Muttersauen nicht genügend Stroh bekämen, um diesen natürlichen Trieb ausleben zu können. Züger antwortete, dass dies hier nicht nötig sei, weil der einzige Grund, wieso ein Schwein in der Natur ein Nest baue, der sei die frisch geborenen Ferkel zu wärmen. Hier im Stall sei dies jedoch überflüssig, weil es eine  Bodenheizung habe, also sei auch kein richtiges Nest nötig.
Da fragte ich: "Ja, wenn das wirklich so ist, dass im warmen Stall kein Nest nötig ist, wieso versucht dann diese Muttersau ein Nest zu bauen?"
Züger meinte, genug Stroh zu geben wäre einfach zu viel Arbeit, es wäre eben alles eine Frage der Wirtschaftlichkeit.

Ich fragte noch, ob bei Züger die Ferkel immer noch ohne Betäubung kastriert würden? (Infos und Bilder zur Kastration von Ferkeln). Ja, meinte Züger, dies sei ja bis 2009 noch erlaubt.  Ich fragte: "Wieso machen SIE denn das noch? Wieso gehen sie als "Musterbetrieb" nicht mit gutem Beispiel voran und ändern da Ihre Praxis vor der allerletzten gesetzlichen Frist? Kein Hund und keine Katze werden hierzulande ohne Betäubung kastriert - das muss ja grauenhaft sein, welche Schmerzen diesen kleinen Ferkeln bei dieser Form von Kastration zugefügt werden!"
Züger: "Wir wissen ja nicht, ob das die Ferkel wirklich so schmerzt - die quietschen ja sowieso sehr schnell, da ist es schwierig festzustellen, ob sie wirklich wegen den Schmerzen quietschen..."
Da sagte der Betriebsleiter noch dazu: "Das ist ja nur ein kleiner Schnitt, da bezweifle ich, dass dies wirklich derart weh tut..."
Darauf antwortet ich: "Solange man selbst nicht für eine betäubungslose Kastration herhalten muss, kann man das ja leicht sagen..." Diese Bemerkung löst ein betretenes Grinsen bei Züger und dem Betriebsleiter aus.
Nun packte Züger demonstrativ ein drei Tage altes Ferkel, nahm es auf den Arm und sagt: "Sehen Sie, jetzt ist das Ferkel ruhig auf meinem Arm", dann packte er das kleine Ferkel an allen vier Beinchen, presste sie zusammen und hielt sie fest, das Ferkel fing sofort an zu quietschen, "und sehen sie, es wird ja jetzt nicht kastriert und quietscht trotzdem, so ist es schwer zu unterscheiden, ob die Ferkel bei der betäubungslosen Kastration einfach nur quietschen, weil sie in einer unangenehmen Haltung fixiert sind oder ob sie wirklich Schmerzen erleiden."
Was für eine hirnwütige, dumme "Logik!

Claudia Zeier Kopp

Aufgrund dieser neuen Beweise für die Missachtung der Einstreuvorschrift reichte der VgT am 3. März 2008 eine neue Strafanzeige ein.  

Juli 2009: Aufsichtsbeschwerde gegen die Verschleppung der zweiten Anzeige und eine neue Anzeige, die dritte.

Nachdem die Strafuntersuchung gegen Züger von der Staatsanwaltschaft mehr als eineinhalb Jahre verschleppt wurde und die Missstände in der Schweinefabrik Züger unverändert anhielten, erhob der VgT am 2. Juli 2009 eine Verschleppungsbeschwerde (Aufischtsbeschwerde) bei der Anklagekammer des Kantons St Gallens und erstattete gleichzeitig aufgrund der folgenden neuen Beweise einer weitere Anzeige, die dritte in Folge. Das Fehlen der Einstreu im Abferkelstall und das verbotene Halten von Mutterschweinen über längere Zeit in geschlossenen Kastensständen (nur gerade körpergrosse Stahlrohrkäfige) wurde durch Zeugen-, Foto- und Filmbeweis belegt.

 Mutterschwein kurz vor dem Gebären: nur minimale Spuren des vorgeschriebenen Langstrohs für den Nestbau, dazu Strohmehl, was keine Einstreu im Sinne der Tierschutzverordnung darstellt. Wie soll das Muttertier mit diesen paar Strohhalmen die folgenden Tätigkeiten ausüben könne, welche die Einstreuvorschrift bezwecken: Nestbau durch Sammeln und Eintragen von Nestbaumaterial, Einscharren mit den Vorderläufen, Ausmulden mit dem Rüssel.

Oben: Abferkelstall.

Unten: Areal-Eingang zur Schweinefabrik Züger. Links die Anmeldung, rechts der Abferkelstall.

In einem hinteren Gebäude, wo Besucher nicht hinsehen, hat es keinen einzigen Strohhalm in den Abferkelbuchten, wie Videoaufnahmen vom Juni 2009 beweisen:

 
Video ansehen

Am 25. August 2009 schrieb die Anklagekammer die Aufsichtsbeschwerde als "gegenstandslos", ohne auf das Anliegen wirklich einzugehen, im Wesentlichen mit der Begründung, die Staatsanwaltschaft habe inzwischen aufgrund dieser erneuten Anzeige eine Strafuntersuchung gegen die Firma Züger eingeleitet  (Entscheid der Anklagekammer).

Wie bei den zwei früheren Anzeigen wurde auch dieses dritte Verfahren von Staatsanwalt Jörg Gross durch Nichtstun verschleppt und dann schliesslich mit verlogener Begründung eingestellt. Die Augenzeugin wurde nicht einvernommen. In der uns am 11. Mai 2010 zugestellten "Aufhebungsverfügung" vom 12. April 20010 wurde verlogen behauptet, das verbotene einschliessen von gebärenden und säugenden Mutterschweinen über längere Zeit in  Kastenständen (das sind nur gerade Körpergrosse Stahlrohrkäfige, in denen sich das Muttertier nicht einmal umdrehen kann) sei von Juli bis November 2007 gerechtfertigt gewesen zwecks Verfütterung von Medizinalfutter zur Heilung von und Vorbeugung gegen Enzootische Pneumonie.

Eine Muttersau in einer Abferkelbucht - wo sich ausser den kleinen Ferkeln keine anderen Tiere befinden - zwecks Fütterung von Medizinalfutter Tag und Nacht in einem Kastenstand eingesperrt zu halten, macht absolut keinen Sinn und ist keine Rechtfertigung für diese Tierquälerei. Diese verlogene Behauptung dient einzig dazu, Laien mit Fachausdrücken zu verwirren und so die korrupten Machenschaften der Staatsanwaltschaft zu verschleiern.

Da Tierschutzorganisationen in der Schweiz kein formelles Klage- und  Beschwerderecht und als blosse Anzeige-Erstatter kein Mitwirkungsrecht am Verfahren haben, können diese mafiosen Entscheide nicht angefochten  werden. Die Agromafia macht mit korrupten Beamten im Geheimen aus, wie der Tierschutzvollzug blockiert wird.

Vierte Anzeige

Aufgrund neuer Beweise reichte der VgT im August 2010 eine neue Anzeige gegen Züger ein, und zwar diesmal nicht bei der korrupten St Galler Staatsanwaltschaft, sondern bei der Anklagekammer des Kantons St Gallen (eine richterliche Behörde: Die vierte Anzeig

Die Anklagekammer leitete die Anzeige an die Staatsanwaltschaft weiter in der Überzeugung, diese werde dort sicher korrekt behandelt - eine aufgrund der Vorgeschichte sehr befremdliche Ansicht.

Tatsächlich spielte Staatsanwalt Jörg Gross nun zum vierten mal das gleiche Spielchen und erliess im Mai 2011 erneut eine verlogene Einstellungsverfügung.

Beweisfoto zur vierten Anzeige:

 Wie das Fehlen von Stroh am Boden beweis, ist die Alibi-Strohraufe so konstruiert, dass das Muttertier kein Stroh herausziehen kann. Die Ferkel sind erst wenige Tage alt (die Ferkel in der linken unteren Bildecke in der Nachbarbucht sind älter). Die vorgeschriebene Einstreu am Boden fehlt vollständig.

Gegenüber der Staatsanwaltschaft machte Züger geltend, die Strohraufe sei von den Tierschutzbehörden zugelassen worden. Wie Fotos von der Zulassungsvorführung zeigen, konnte das Muttertier reichlich  Stroh aus der Raufe ziehen und damit den Boden bedecken. Und nun die kriminelle Machenschaft: Durch eine nachträgliche Abänderung der Raufe wurde dann verhindert, dass Stroh herausgezogen werden kann - was ja Sinn und Zweck einer Strohraufe wäre.

Doch auch hier fand Staatsanwalt Jörg Gross wieder Mittel und Wege, eine Einstellungsverfügung zu erlassen: Erst fünf Monate nachdem die Anklagekammer ihm diese vierte Anzeige überwiesen hatte, führte er eine Betriebskontrolle durch, wobei angeblich genügend Einstreu angetroffen wurde. Wer Züger vor dieser "unangemeldenten" Betriebskontrolle gewarnt hatte und wieviel Zeit zwischen Anmeldung am Eingang und dem effektiven Betreten des Abferkelstalles blieb, damit ein Angestellter noch rasch Stroh in die Buchten werfen konnte, wozu ein paar Minuten genügen, geht aus der Einstellungsverfügung nicht hervor.

Dass sich diese vierte Anzeige gegen die im August 2010 fotografierten Missstände richtete und nicht gegen die Situation, die fünf Monate später, am 18. Februar 2011 protokollierten, interessierte Staatsanwalt Jörg Gross nicht. Es kam ihm auch nicht in den Sinn, in der Zeit bis zum 20. Mai 2011, in welcher er die Sache dann liegen liess, nochmals eine überraschende zweite Kontrolle durchzuführen Hauptsache, er hatte wieder einen Grund zum Erlass einer Einstellungsverfügung, damit Züger ungestraft so weitermachen konnte wie bisher.

* * *

Konsumenten, welche gutgläubig Zügers Frischkäse kaufen, unterstützen diese Massentierquälerei. Der VgT empfiehlt deshalb einmal mehr gesunde vegetarische, dh pflanzliche Ernährung auf Gemüse-, Getreide- und Früchtebasis, ohne Fleisch, Eier und Milchprodukte.

 

Zügers heuchlerische Mozzarella-Werbung:

 

Die meisten Schweine in der Schweiz merken nichts davon, dass seit einem Vierteljahrhundert ein Tierschutzgesetz besteht, welches das Wohlbefinden der Tiere schützen sollte:

Artikel 1:
"Dieses Gesetz ordnet das Verhalten gegenüber dem Tier; es dient dessen Schutz und Wohlbefinden."

Artikel 2:
"Tiere sind so zu behandeln, dass ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird. Wer mit Tieren umgeht, hat, soweit es der Verwendungszweck zulässt, für deren Wohlbefinden zu sorgen.

Die Kunden des Bio-Mozzarella werden betrogen. Diese Tierquälerei ist unmittelbar mit der Produktion des Bio-Mozzarellas verbunden. Es hilft den betrogenen Kunden und den gequälten Tieren nichts, dass nur der Käserei-Betrieb bio-zertifiziert ist, die angeschlossene Schweinefabrik aber nicht.

Der vorliegende Bericht wurde als Medienmitteilung an den "Kassensturz" des Schweizer Fernsehena und die Konsumenten-Zeitschriften K-Tipp und Saldo geschickt. Diese zeigten wie üblich keinerlei Interessa an solchen Konsumententäuschung. Was wirklich in der Schweiz abläuft, erfahren nur die Leser der VgT-Medien.

Der VgT kann gegen solche Konsumententäuschung nichts unternehmen, weil das Bundesgericht dem VgT willkürlich das Klagerecht für Konsumentenschutzorganisationen verweigert hat, obwohl der VgT die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt (www.vgt.ch/id/200-018).

Und auch der Steuerzahler wird betrogen, indem diese Tierfabrik sogar noch Bundessubventionen für angeblich besonders tierfreundliche Haltung (BTS) erhält.

Neben Coop beliefert Züger auch andere Grosskunden in der ganzen Schweiz.

Die Produktion der folgenden Bio-Produkte steht in Verbindung mit der tierquälerischen Schweinefabrik:


Bio-Mozzarella


Bio-Büffelmozzarella


Bio-Mascarpone


Bio-Ricotta


Bio-Quark


Bio-Frischkäse


 Bio-Salatwürfel


Bio-Mozzarella-Herzli


Bio-Mozzarella light


Bio-Ricotta

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Stellungnahme der Züger Frischkäse AG

Aufgrund von Kundenreklamationen hat die Firma Züger gegenüber dem Reformhaus Müller wie folgt Stellung genommen - Kommentar des VgT kursiv eingefügt.

Auch Sie sind vermutlich ein privates KMU, dass sich persönlich einsetzt für Kunden und Mitarbeiter. Das Gleiche gilt für uns, nur liegt uns das Tierwohl unserer Tiere ebenfalls zusätzlich sehr am Herzen.

Heuchler! Die Foto-Dokumentation beweist das Gegenteil - zu faul, den armen Mutterschweinen die vorgeschriebene Stroheinstreu zu geben!

Was Herr Kessler mit seinem VgT (Verein gegen Tierfabriken) macht ist Willkür, Falschaussage. Wir haben vor sieben Jahren den ganzen Betrieb in die staatlich anerkannte Haltungsform "besonders tierfreundlich" umgebaut, mit für den Winter beheizbaren eingestreuter Liegefläche, Aktivitätsbereich mit Fressplatz und Auslauf ins Freie. Unsere Haltungsform für die Tiere ist weit über den gesetzlichen Anforderungen! Er ist gar nicht für die Tiere, sondern gegen grössere Landwirtschaftsbetriebe (siehe Vereinsnamen, sonst müsste er unseren Betrieb loben wegen dem Tierwohl, das ggü dem Tierschutzgesetz viel besser ist.

Nein. Wie die Fotos beweisen, werden nicht einmal die gesetzlichen Mindesvorschriften eingehalten. Dass ein solcher Betrieb auch nicht bestraft, sondern noch staatliche Subventionen für eine angeblich "besonders tierfreundliche" Haltung erhält, zeigt wieder einmal den üblichen Tierschutz-Nichtvollzug und den ebenfalls üblichen Subventionsbetrug mit Hilfe der von der Agro-Mafia beherrschten Landwirtschafsämter von Bund und Kantonen.

Es stimmt, dass die Photos von uns sind.

Das ist das einzig Ehrliche an dieser Stellungnahme.

Diese Muttersauen hatten wenige Tage zuvor geferkelt und waren zur Aufnahmezeit im "Wochenbett". Sie mussten ein Medikament einnehmen, dass über den Futtertrog verabreicht wurde und sehr bitter war. Damit sie es fressen, mussten sie gezwungen werden und mussten darum für die Zeit der Medizinierung eingesperrt werden.

Lächerliche Lüge. Warum sollten Mutterschweine, die in einem nur gerade körpergrossen Käfig (sogenannter Kastenstand) eingesperrt sein, bittere Medizin eher fressen?

Ebenfalls ist es gemäss Tierschutzgesetz erlaubt, dass während derGeburtsphase die Muttertiere zur Ruhe eingesperrt werden dürfen, was wir ebenfalls auch machen, damit weniger frischgeborene Kleinstferkel von ihrer Mutter erdrückt werden. Für uns ist in dem Fall das Einsperren ebenfalls fürs Tierwohl, weil es nicht schön ist, tote erdrückte Ferkel von der Mutter zu nehmen und wir spüren das die Mutterschweine die toten Ferkel vermissen.

Diese Behauptungen sind der Gipfel der Verlogenheit: Erstens ist dieses Einsperren nicht erlaubt, sondern gesetzlich verboten. Und zweitens ist wissenschaftlich erwiesen, dass deartiges Einsperren der Mutterschweine nicht vor dem Erdrücken von einzelnen, schwachen Neugeborenen schützt (diese Selektion entspricht dem natürlichen Verhalten von Schweinen; dementsprechend viele Junge wirft ein Mutterschwein; es wäre völlig unmöglich, dass in der Natur soviele überleben könnten). Die Kastenstandhaltung während der Geburt ist in der Tierschutzverordnung verboten, weil dies eine grobe Tierquälerei ist und nicht besser vor Ferkelverlusten schützt als eine tiergerechte Haltung ohne Fixierung. (Siehe dazu die Literaturhinweise unter Ziffer 4 in der Stellungnahme des VgT an die Anklagekammer.)

Wir haben auf unserem Betrieb ca. 3500 Tiere (Mutterschweine, Ferkel und Mastschweine) und von diesen sind ca. 5 bis max. 10 Muttertiere während 2 Tagen alternierend gesetzlich erlaubt eingesperrt.

Ein solches systematisches Fiexieren von Muttersauen ist gemäss den geltenden Tierschutzvorschriften nicht erlaubt, sondern ganz klar verboten; Fixieren ist nur in Ausnahmefällen erlaubt (Artikel 23 der Tierschutzverordnung).

Mit diesen 2 Promille der Tiere, welche vorübergehend eingesperrt sind, kann nicht über unsere Anstrengungen (vor allem das meiner motivierten Mitarbeiter) für ein gutes Tierwohl geurteilt werden.

Mitarbeiter, die zu faul sind, den Muttertieren die gesetzlich vorgeschriebene Stroheinstreu zu geben, bloss weil das ein bischen Arbeit gibt, können wohl nicht im Ernst als "motiviert" bezeichnet werden.

Unsere Mitarbeiter fühlen sich zu unrecht verurteilt und verletzt. Herr Kessler will, dass sich eine zukunftsgerichtete, leistungsfähige Landwirtschaft und vor allem die Menschen, die mit der täglichen Arbeit dahinter stehen, vernichten (siehe Vereinsname). So kann es doch unmöglich sein, dass Kessler sich mit seiner die Tatsachen verzerrenden Art für das Wohl der Tiere interessiert.

Wenn sachliche Argumente fehlen, wird der Gegner persönlich verunglimpft, um vom Thema abzulenken.

Christof Züger, Züger Frischkäse AG, Industrie Haslen 9a, CH-9245 Oberbüren
Tel. ++41 71 955 98 77, Fax ++41 71 955 98 74, mobile ++41 79 431 85 94
c.zueger@frischkaese.ch

Das Reformhaus Müller (Krzeszowski@reformhaus.ch) glaubt, aufgrund dieser Stellungnahme Zügers, keinen Anlass zu haben, diese Produkte aus dem Sortiment zu nehmen. Die verlogenen Rechtfertigungen werden bereitwilligst unkritisch geglaubt, um nicht Denken und Handeln zu müssen.  Können die Kunden noch Vertrauen haben in das, was ein solches Reformhaus anbietet?

Mit diesem Schreiben an das Reformhaus hat Züger den in der Anzeige des VgT durch Fotoaufnahmen dokumentierten Straftatbestand effektiv zugegeben. Der VgT hat deshalb am 29. Januar 2008 die Anklagekammer des Kantons St Gallen aufgefordert, ihren Entscheid zu revidieren und eine Strafuntersuchung zu ermöglichen: Revisionsgesuch an die Anklagekammer
Die Anklagekammer lehnte dies ab, erneut mit der mafiosen Begründung, es gehe nur um unterschiedliche Auffassungen in der Auslegung und im Vollzug von Tierschutzbestimmungen.

In einem analogen Fall hat das Bundesgericht in einem neueren Urteil (BGE 131 I 455) die Verhinderung einer Strafuntersuchung mit oberflächlicher Begründung, "obwohl die (schwerwiegenden) Vorwürfe des Opfers sich nicht von vornherein als haltlos bezeichnen liessen." gerügt und einen entsprechenden Entscheid der Anklagekammer aufgehoben. Im vorliegenden Fall sind Tiere die Opfer, und diese haben kein Beschwerderecht, auch nicht die Tierschutzorganisationen. Es bestehen in diesem Schein-Rechtsstaat keine rechtlichen Möglichkeiten gegen die willkürliche, bundesrechtswidrige Verhinderung einer Strafuntersuchung wegen Amtsmissbrauch durch den Kantonstierarzt. Es ist dem Belieben der Anklagekammer überlassen, ob sie ihren haltlosen Entscheid revidieren will oder nicht.

Der Leiter der  Bio-Grosshandelsfirma Biopartner AG, Stefan Jost (Stefan.Jost@biopartner.ch), welcher die Bioläden mit dem Züger-Weichkäse beliefert und das auch in Kenntnis der Missstände bei Züger weiterhin tut, ist der Auffassung, solche Missstände wie bei Züger dürften einfach nicht bekannt gemacht werden, sonst würden die Konsumenten einfach wieder konventionelle Produkte kaufen.
Das ist eine gar einfache Sichtweise. Wenn gewisse Bios glauben, ein wenig weniger schlecht genüge für Bio, dann sollen sie das in der Werbung auch so darstellen. Tatsächlich ist die Bio-Werbung für tierische Produkte so aufgezogen, als würden die Tiere tiergerecht gehalten und Knospen-Produkte könnten generell mit gutem Gewissen konsumiert werden.
Wenn Konsumenten mit tierischen Bio-Produkten getäuscht werden, heisst die Alternative nicht "zurück zu konventionellen Produkten"  - und wenn das einige enttäuschte Konsumenten dennoch tun, tragen diejenigen die Verantwortung, welche auch für die Täuschungen verantwotlich sind, nicht diejenigen, welche die Missstände aufdecken. Der Verzicht auf gewissen tierische Knospen-Produkte zwingt nicht zur Rückkehr zu konventionellen Produkten. Erstens kann man sich gesund und gut rein pflanzlich ernähren und zweitens ist jedem klar, der auf Tierisches nicht verzichten will, dass Bio wenigstens weniger schlecht ist. Ferner gibt es die Möglichkeit, was der VgT empfiehlt, im Bio-Markt zu differenzieren und sich nicht einfach mit der Knospe zufrieden zu geben. Es gibt, wenn man nicht ganz vegan essen will, die Möglichkeit, Tierisches wenigstens einzuschränken und sich um Produkte zu bemühen, die mehr garantieren als die Knospe.

Die Gesinnung hinter der Knospe hat die Befürwortung des betäubungslosen Schächt-Schlachtens klar gezeigt und zeigt das tierverachtende Enthornen der Kühe weiter Tag für Tag, und zeigt auch Ihre Einstellung. Ich werde mich nicht scheuen, dies bekannt zu machen. Der Konsument hat ein Recht darauf, solche Vorgänge hinter der Bilderbuchwerbung für die Knospe zu erfahren.

Die meisten Konsumenten erwarten von Bio-Läden mehr als einfach nur Knospe, die auch bei Coop bequemer und günstiger zu haben ist, ganz speziell auch der Züger Weichkäse. Mit dem Festhalten an Züger-Weichkäse im Kenntnis der dokumentierten Misständen in der Schweinehaltung ziehen Sie die Bio-Läden auf das Coop-Migros-Niveau und verlieren damit ihre Existenzberechtigung.

Coop fördert den Absatz dieses Tierquäler-Bio-Mozzarellas mit einer Verbilligungsaktion (Coop-Zeitung vom 15. April 2008):

Zu dieser verfehlten Verbilligungs-Aktion hat die Coop-Zeitung mehrere kritische Leserbriefe von Konsumenten erhalten. Einige haben dem dem VgT ein Kopie geschickt: Die Coop-Zeitung hat keinen einzigen veröffentlicht. Kritische Leserbriefe sind in dieser heilen Konsumwelt unerwünscht. Gut gibt es den VgT. Diese Leserbriefe - und vermutlich noch viel mehr - hat die Coop-Zeitung unterdrückt.:

Der Mozzarella-Käse mit der Bio-Suisse Knospe, der z.Zt. in der Coop-Zeitung in der Aktion angepriesen wird, täuscht den ahnungslosen Konsumenten vor, dass sie ein gesundes Produkt aus tierfreundlicher Haltung kaufen, wofür sie auch gerne bereit sind, mehr zu bezahlen. Die Wahrheit sieht aber leider ganz anders aus! Gibt man im Internet "bio mozzarella" ein, kann man nachlesen, unter was für entsetzlichen Umständen die Firma Züger, welche die ganze Schweiz mit Bio-Mozzarella beliefert, ihre Schweine hält. Diese armen, unter den widrigsten und erbärmlichsten Bedingungen dahinvegetierenden Tiere "verwerten" für Züger die Nebenprodukte aus der Käseherstellung. Ich bin froh, dass ich ganz auf tierische Produkte verzichte - diese Verlogenheit und diese Tierquälerei mache ich nicht mit!
Manuela Pinza

Wenn dieser Mozzarella wirklich Bio und damit tierfreundlich wäre, würde ich noch so gerne den vollen Preis zahlen. Jedoch mit einem vermeintlichen Bio-Kauf, zu welchem Preis auch immer, einen tierquälerische Schweinemasthaltung der Züger Frischkäse AG im Hintergrund mit zu unterstützten, wäre genau das Gegenteil dessen, was man als Käufer solcher Produkte eigentlich will. Ich bitte Sie die Lieferanten ihrer Bio Produkte genauer zu durchleuchten, denn einen solchen Käse als Bio Produkt zu verkaufen, erachte ich klar als Täuschung der Konsumenten.
Marino E. Wagner

Schade, dass Ihr beworbener Bio-Mozzarella in Heft Nr. 16 aus einem Käserei-Betrieb stammt, welcher an eine Schweinefabrik angeschlossen ist, in der tierquälerische Missstände herrschen! Ich erachte es als irreführend, dass nur der Käserei-Betrieb bio-zertifiziert ist, die angeschlossene Schweinefabrik
jedoch nicht.
V. Buschor

lieber coop,
wir coop-kunden schätzen den coop sehr, denn da finden wir gut deklarierte lebensmittel, und viel bio-ware, die man mit besserem gewissen konsumieren kann! jetzt habe ich jedoch schon mehrmals vom hof des herrn zügers gehört und auch schon bilder gesehen von der schweinemast, grausam!!! und das soll ein bio-betrieb sein??
ich frage euch einfach gerade heraus: "kann man euch noch vertrauen bezüglich bio-produkte?? warum habt ihr da nicht eingegriffen?? ist das für euch in ordnung?? wenn dieser betrieb ungeschoren davon kommt, dann können das ja alle betriebe machen, die den coop beliefern!"
samantha hofer

Als langjährige Kundin von Coop und überzeugte Vegetarierin und Bio-Liebhaberin, für welche Tier- und Naturschutz von grösster Bedeutung ist, bin ich sehr schockiert, als ich lass, dass Ihr Bio-Mozzarella von diesem Tierquälerbetrieb/Frischekäsebetrieb Züger
stammt. Können Sie mir sagen, was ich morgen nun kaufen soll, wenn man nicht
mal den Bioprodukten mehr trauen kann? Ich fühle mich hintergangen und schäme mich für einen Detailwarenhändler wie Coop, dass diese Vorschriften, die Bio garantieren sollten, nicht strenger überprüft werden. Wie soll ich in Zukunft noch mit einem guten Gewissen einkaufen?
Martina Hassler

Wie ich in der Coop Zeitung vom 15. April 2008 lesen konnte, ist der "Naturaplan
Bio-Mozzarella" diese Woche 40% günstiger. Über die Website vom Verein gegen Tierfabriken (VgT) bin ich auf eine Dokumentation betreffend der Züger AG, der Bio-Mozzarella Lieferant von Coop, gestossen. Hier erfuhr ich, dass diese Firma, im Zusammenhang mit der
Käseproduktion, eine üble und tierquälerische Schweinehaltung (Verwertung der
Käserei-Nebenprodukte) betreibt. Als Konsumentin, die unter dem Begriff "Naturaplan Bio" auch eine tierfreundliche Haltung einschliesst, konnte ich das nicht so einfach hinnehmen.
Deshalb habe ich Ende Feb. 2008 die Schweinehaltung bei der Züger AG besichtigt und mit eigenen Augen gesehen wie die Mutterschweine mit viel zu wenig Stroh (niemals ausreichend um ein Nest bauen zu können, was klar gegen das Tierschutzgesetz verstösst), zum Teil auch auf beinahe blankem Betonboden ihre Ferkel gebären müssen. Und das nennen Sie "Naturaplan Bio"? Wenn Sie von solchen Betrieben Ihren Bio-Käse beziehen, dann missbrauchen Sie das Vertrauen, das Ihnen die Konsumenten entgegen bringen. Gedenken Sie hier eine Änderung vorzunehmen oder wollen Sie Ihre Kundschaft weiterhin täuschen?
Claudia Zeier

Auf die nichtssagende, abwiegelnde Antwort des Konsumentendienstes von Coop reagierte ein Leserbriefschreiber so:

Sie bedauern zwar dass von Ihrem Lieferanten Züger negative Schlagzeilen
bezüglich Tierhaltung publiziert wurden, ziehen aber keine Konsequenzen daraus.
Züger betreibt eine üble Schweinehaltung. Züger verkauft seinen Bio-Mozzarella an
Coop. Sie treiben Handel mit Züger. Was ist da so schwer zu verstehen an unserer
Kritik? Wir denken, dass coop, wenn Sie einigermassen glaubwürdig in Sachen
Naturaplan bleiben wollen, Züger boykottieren muss, oder sich einmischt und
Forderungen aufstellt. Uns geht es um die Tiere und deren Wohl, nicht um coop-
Züger-Organisations-Vertragsverpflichtungen, die interessieren uns nicht. Aber uns
interessiert das Leiden der Tiere. Dass für die Produktion eines Bio-Mozzarella,
Schweine leiden müssen ist doch "bireweich" und nicht mehr normal. Dass überhaupt
Schweine leiden müssen in unserem Land für Coop, für Herr und Frau Schweizer, das
dürfte gar nicht sein. Es ist ja gut, dass es den VgT gibt der die Konsumenten
immer wieder auf- und wachrüttelt.
Sie können jederzeit einen Lieferanten in die Verantwortung ziehen so wie auch
wir jetzt Coop in die Verantwortung ziehen. Auch wenn coop gutes Brot bäckt, ist
der Vertrieb von Tierquälerprodukt Züger-Mozzarella nicht zu akzeptieren.
Laufendes Verahren mit tur-o-san? Das hindert doch nicht sich ehrlich zu äussern
zu einem Missstand, Wege zu überdenken, Firmenkontakte zu ändern.
Eine komische Einstellung legen Sie an den Tag. Sind Sie wirklich für
die Konsumenten da? Sind Sie die Alibifrau für Coop?
Das kann doch nicht sein, dass uns Coop für so dumm anschaut - oder doch?
Wir sind sehr enttäuscht und überhaupt nicht zufrieden.
Weber family


Auch Globus verkauft Züger Tierquäler-Produkte.

Konsumenten, die sich darüber beschweren, werden von der Globus-Geschäftsleitung mit ausweichend-täuschenden Antworten abgespiesen.


Die tierfreundliche Alternative

Tofu und Tomaten schmeckt nicht viel anders als Mozzarella und Tomaten und ist jedenfalls nicht weniger schmackhaft, wenn der Tofu gut gewürzt ist. Und das kann mit gutem gewissen gegessen werden, ohne Mitverantwortung für das Elend von Nutztieren.

Tomaten mit Tofu und Olivenöl
ganze Oliven passen auch sehr gut dazu


Gerichtsverfahren Züger gegen VgT?

Am 10. Januar 2011 ging beim VgT ein Schreiben der Züger Frischkäse AG ein mit der Androhung eines Gerichtsverfahrens, wenn vorliegender Bericht über die tierquälerischen Hintergründe der Bio-Mozzarella-Produktion nicht innert 5 Tagen gelöscht werde. Eine Rückfrage, welches die Aktien-Beteiligungen der Gebrüder Züger an der Züger Frischkäse AG einerseits und an der Züger & Züger Thur-o-San Schweinefabrik sei, wurde nicht beantwortet. Der VgT denkt nicht daran, diesen wahrheitsgemässen und für die Konsumentenaufklärung wichtigen Bericht zu löschen. Der Bericht ist aus staatspolitischen Gründen auch für alle Bürger dieses Landes von erheblichem Interesse, zeigt er doch einmal mehr an einem gut dokumentierten Beispiel, wie das Tierschutzgesetz toter Buchstabe bleibt und ein mafioser Beamten-Filz den Vollzug dieses vom Volk mit grossem Mehr gutgeheissenen Tierschutzgesetzes in pflicht- und gesetzwidriger Weise torpediert, ohne dass dem Bürger und den Tierschutzorganisationen ein rechtliches oder politisches Mittel dagegen zur Verfügung steht. Konsumboykott tierischer Lebensmittel ist die einzige Chance, das Massen-Elend der Nutztiere zu beenden oder zumindest quantitativ einzuschränken.

 


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