VN 07-3, 10. September 2007, letztmals ergänzt am 18. Juli 2015 WebCode: 200-024
Die Tierquälerei hinter dem
Coop und Globus sowie viele Bio-Läden und Reformhäuser
verkaufen Weichkäse der Züger Frischkäse AG. Mit der Produktion dieser
Käse verbunden ist eine Schweinefabrik.
Die Züger Frischkäse AG beliefert die ganze Schweiz mit Bio-Mozzarella und anderen Frischkäsesorten. Zur Verwertung der Nebenprodukte aus der Käseherstellung (Molke) betreiben die Gebrüder Züger (Edwin, Christoph und Markus Züger), denen die Züger Frischkäse AG gehört (hier ist Edwin Züger seit 2009 nicht mehr in der Geschäftsleitung), eine riesige Schweinefabrik, welche staatliche Subventionen für angeblich besonders tierfreundliche Haltung erhält. Anfangs August 2007 fotografierte der VgT heimlich die im folgenden dargestellten Missstände. Nach der Veröffentlichung dieser Aufnahmen behauptete Züger, seit anfangs Juli vermarkte er das Schweinefleisch nicht mehr unter dem Label "AgriNatura", das den Konsumenten Tierfreundlichkeit verspricht. Ein sehr seltsamer Zufall! Die folgenden Aufnahmen zeigen, dass immer wieder Tierschutzvorschriften missachtet werden. So wurden Mutterschweine Tag und Nacht gesetzwidrig in grausame Käfige, so genannte Kastenstände, eingesperrt, in denen sie sich nicht einmal umdrehen, nur gerade knapp abliegen und aufstehen können. So mussten die Muttertiere auf dem nackten, einstreulosen Zementboden gebären. Mehrere Anzeigen des VgT beim Veterinäramt und bei der Staatsanwaltschaft verliefen in Sand, Missstände wurden mit der im Tierschutz üblichen Beamtenwillkür gedeckt, was leicht möglich ist, weil Tierschutzorganisationen kein Klage- und Beschwerderecht haben. Weil der VgT die immer wieder aufgedeckten Missstände seit Jahren laufend veröffentlicht, kamen die Gebrüder Züger unter Druck, obwohl sie von den Behörden mafios gedeckt werden. Deshalb wurden kleine Verbesserungen vorgenommen - oft aber nur dem Anschein nach. Vorliegender chronologischer Bericht zeigt exemplarisch, wie der Tierschutz einerseits von den Behörden rechtswidrig und demokratiefeindlich systematisch torpediert wird. Der Bericht zeigt aber auch exemplarisch die Ohnmacht von Tierschutzorganisationen in der Schweiz, die weder rechliche noch demokratische Mittel haben, gegen fundiert belegte Missstände etwas Wirksames zu unternehmen. Die Züger-Schweinefabrik "Thur-o-san" in Niederbüren/SG: Rund 250 Mutterschweine und 1800 Mastschweine fristen in dieser Tierfabrik ihr trauriges Leben. Von der grünen Wiese rund herum können sie nur träumen:
Tierquälerische Intensivhaltung der Mutterschweine (Aufnahmen von Anfang August 2007):
Diese tierquälerische Käfighaltung von Mutterschweinen ist verboten (Artikel 23 der Tierschutzverordnung). Der Bundesrat gewährte den Schweinezüchtern grosszügige 10 Jahre Übergangsfrist zur Anpassung der Ställe; diese Frist ist abgelaufen. Aber diese Tierquälerei wird weiterhin geduldet. Auf eine Strafanzeige des VgT hin deckte der damalige, 2011 zum Glück pensionierte Kantonstierarzt Giger diesen Betrieb gegenüber der Staatsanwaltschaft. Und die Staatsanwaltschaft ist nicht weniger korrupt, nimmt auch die faulsten Ausreden gerne auf, um Züger vor Strafverfolgung zu decken. Ein mafioser Behörden- und Politfilz verhindert die Durchsetzung selbst der ohnehin schon völlig ungenügenden Mindestvorschriften. Auch die vorgeschriebene Stroheinstreu fehlte. Es hatte lediglich etwas Sägmehl, was den Vorschriften ausdrücklich nicht genügt. Mutterschweine haben einen starken angeborenen Trieb, vor dem Abferkeln ein Nest zu bauen. Dieser Antrieb ist hormonell gesteuert und kann bei Unterdrückung zu Stress-Leiden und zu einem verzögerten Geburtsablauf führen. Dies tritt ein, wenn im einstreulosen Stall kein Nestmaterial verfügbar ist. Ich habe ein Mutterschwein gesehen, wie es in einer solchen Situation, kurz vor der Geburt, auf dem nackten Zementboden Nestbaubewegungen ausgeführt hat. Darum verlangt Artikel 23 Absatz 2 der Tierschutzverordnung:
Die Richtlinie des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) zur Schweinehaltung umschreibt den Zweck der Einstreu entsprechend dem heutigen Stand der wissenschaftlichen Forschung zutreffend wie folgt:
In der Enge und extremen Eintönigkeit der Tierfabriken ist diese Vorschrift von grosser Bedeutung für das Wohlbefinden der Muttertiere beim Gebären und beim Säugen der Jungen. Ein Mutterschwein beim Nestbau in einem vorschriftsgemäss mit Stroh eingestreuten Stall (nicht bei Züger):
Dass Stroheinstreu besser ist für die Tiere als ein nackter Zement- oder Hartgummiboden oder ein bisschen Sägemehl, ist auch für Laien offensichtlich. Die Agrolobby zeigt deshalb in der Werbung immer Tiere mit reichlich Stroh (hier an der Ostschweizer Landwirtschaftsausstellung OLMA):
Schweinefabrik der Züger Frischkäse AG: verbotene Käfighaltung und fehlende Einstreu:
Der VgT hat beim Veterinäramt des Kantons St Gallen eine Anzeige gegen die für die Schweinehaltung Verantwortlichen der Züger Frischkäse AG eingereicht. Doch der St Galler Kantonstierarzt Thomas Giger deckte diesen Betrieb sofort mit der Behauptung, alles sei gesetzeskonform. Das St Galler Tagblatt und die Wiler Zeitung brachten einen dementsprechend einseitigen, schönfärberischen Bericht, der die Kritik des VgT als haltlos darstellte. Die obigen Beweisfotos, welche diesen Zeitungen zur Verfügung gestellt wurden, zeigten die Zeitungen nicht, weil im Widerspruch zur Behauptung, bei Züger sei alles in Ordnung! Neue Aufnahmen vom September 2007 zeigen nur minimste Verbesserungen:
Mit dieser weissen Büchse links im Vordergrund wird jetzt in diesem riesigen Schweinestall häppchenweise ein ganz wenig Stroh in die Abferkelbuchten gegeben. Von einer vorschriftsgemässen Einstreu, die sich zum Nestbau eignet, ist nach wie vor nichts zu sehen und die Mutterschweine sind immer noch tierquälerisch und gesetzwidrig in engen Käfigen (Kastenstand) fixiert. Der Hauptunterschied zum Zustand vor der Anzeige des VgT ist, dass die Türen jetzt abgeschlossen sind - kein Hindernis für die professionellen Enthüllungsjournalisten des VgT.
Das bisschen Stroh liegt in den Ecken der Buch - für das gesetzwidrig im Käfig fixierte Tier unerreichbar.
Die Behauptung von Kantonstierarzt Giger, alles sei in Ordnung, ist offensichtlich gelogen; Giger wollte dazu nicht Stellung nehmen. Der VgT hat deshalb am 10. September 2007 beim Untersuchungsrichteramt St Gallen Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch und Verdacht auf Korruption gegen Kantonstierarzt Giger eingereicht. In seiner Vernehmlassung versucht Giger, die Anklagekammer mit fachkompetent scheinenden, für Laien nicht sofort als haltlos erkennbaren Behauptungen den Betrieb Züger weiter zu decken. 3. Oktober 2007: Stellungnahme des VgT an die Anklagekammer zu den irreführenden, unwahren Behauptungen Gigers. Die in dieser Stellungnahme erwähnte Fachpublikation (Seite 10).
Entscheid der Anklagekammer Urteilen mit pauschalen Phrasen, ohne Eingehen auf die vorgebrachten Argumente, war schon immer charakteristisch für politische Willkürjustiz. Das sind die üblichen Methoden, mit denen der Politfilz dafür sorgt, dass das Tierschutzgesetz toter Buchstabe bleibt. Das Tierschutzgesetz wurde nicht zum Schutz der Tiere geschaffen, sondern zur Beruhigung der Konsumenten.
Eine offizielle Besichtigung der Schweinefabrik der Züger Weichkäserei AG durch die Vizepräsidentin des VgT (inkognito) und zweite Anzeige (März 2008) Ich hatte
mich bei der Züger AG als Konsumentin gemeldet, welche über die vom VgT
aufgedeckten Zustände empört sei. Christoph Züger lud mich zu einer
Besichtigung ein, um mir zu zeigen, dass der VgT ein völlig verzerrtes
Bild von seinem Betrieb vermittle. Die Besichtigung fand am 27.2.2008
unter Führung von Christoph Züger statt.
Zu den VgT-Fotos meinte Züger, dass diese nachts gemacht worden seien,
und nachts hätte es natürlich kaum mehr Stroh, weil es nur morgens
frisches Stroh gäbe, das bis zum Abend "aufgebraucht" (gemeint ist:
aufgefressen) sei. Ich machte die Bemerkung, dass jetzt morgens aber
auch nicht viel mehr Stroh zu sehen wäre, als auf den VgT-Fotos. Ich fragte
noch, ob bei Züger die Ferkel immer noch ohne Betäubung kastriert
würden? (Infos und Bilder zur Kastration von Ferkeln). Ja, meinte Züger, dies sei
ja bis 2009 noch erlaubt. Ich fragte: "Wieso machen SIE denn das
noch? Wieso gehen sie als "Musterbetrieb" nicht mit gutem Beispiel voran
und ändern da Ihre Praxis vor der allerletzten gesetzlichen Frist? Kein
Hund und keine Katze werden hierzulande ohne Betäubung kastriert - das
muss ja grauenhaft sein, welche Schmerzen diesen kleinen Ferkeln bei
dieser Form von Kastration zugefügt werden!" Claudia Zeier Kopp Aufgrund dieser neuen Beweise für die Missachtung der Einstreuvorschrift reichte der VgT am 3. März 2008 eine neue Strafanzeige ein. Juli 2009: Aufsichtsbeschwerde gegen die Verschleppung der zweiten Anzeige und eine neue Anzeige, die dritte. Nachdem die Strafuntersuchung gegen Züger von der Staatsanwaltschaft mehr als eineinhalb Jahre verschleppt wurde und die Missstände in der Schweinefabrik Züger unverändert anhielten, erhob der VgT am 2. Juli 2009 eine Verschleppungsbeschwerde (Aufischtsbeschwerde) bei der Anklagekammer des Kantons St Gallens und erstattete gleichzeitig aufgrund der folgenden neuen Beweise einer weitere Anzeige, die dritte in Folge. Das Fehlen der Einstreu im Abferkelstall und das verbotene Halten von Mutterschweinen über längere Zeit in geschlossenen Kastensständen (nur gerade körpergrosse Stahlrohrkäfige) wurde durch Zeugen-, Foto- und Filmbeweis belegt. Mutterschwein kurz vor dem Gebären: nur minimale Spuren des vorgeschriebenen Langstrohs für den Nestbau, dazu Strohmehl, was keine Einstreu im Sinne der Tierschutzverordnung darstellt. Wie soll das Muttertier mit diesen paar Strohhalmen die folgenden Tätigkeiten ausüben könne, welche die Einstreuvorschrift bezwecken: Nestbau durch Sammeln und Eintragen von Nestbaumaterial, Einscharren mit den Vorderläufen, Ausmulden mit dem Rüssel.
Oben: Abferkelstall. Unten: Areal-Eingang zur Schweinefabrik Züger. Links die Anmeldung, rechts der Abferkelstall.
In einem hinteren Gebäude, wo Besucher nicht hinsehen, hat es keinen einzigen Strohhalm in den Abferkelbuchten, wie Videoaufnahmen vom Juni 2009 beweisen: Am 25. August 2009 schrieb die Anklagekammer die Aufsichtsbeschwerde als "gegenstandslos", ohne auf das Anliegen wirklich einzugehen, im Wesentlichen mit der Begründung, die Staatsanwaltschaft habe inzwischen aufgrund dieser erneuten Anzeige eine Strafuntersuchung gegen die Firma Züger eingeleitet (Entscheid der Anklagekammer). Wie bei den zwei früheren Anzeigen wurde auch dieses dritte Verfahren von Staatsanwalt Jörg Gross durch Nichtstun verschleppt und dann schliesslich mit verlogener Begründung eingestellt. Die Augenzeugin wurde nicht einvernommen. In der uns am 11. Mai 2010 zugestellten "Aufhebungsverfügung" vom 12. April 20010 wurde verlogen behauptet, das verbotene einschliessen von gebärenden und säugenden Mutterschweinen über längere Zeit in Kastenständen (das sind nur gerade Körpergrosse Stahlrohrkäfige, in denen sich das Muttertier nicht einmal umdrehen kann) sei von Juli bis November 2007 gerechtfertigt gewesen zwecks Verfütterung von Medizinalfutter zur Heilung von und Vorbeugung gegen Enzootische Pneumonie. Eine Muttersau in einer Abferkelbucht - wo sich ausser den kleinen Ferkeln keine anderen Tiere befinden - zwecks Fütterung von Medizinalfutter Tag und Nacht in einem Kastenstand eingesperrt zu halten, macht absolut keinen Sinn und ist keine Rechtfertigung für diese Tierquälerei. Diese verlogene Behauptung dient einzig dazu, Laien mit Fachausdrücken zu verwirren und so die korrupten Machenschaften der Staatsanwaltschaft zu verschleiern. Da Tierschutzorganisationen in der Schweiz kein formelles Klage- und Beschwerderecht und als blosse Anzeige-Erstatter kein Mitwirkungsrecht am Verfahren haben, können diese mafiosen Entscheide nicht angefochten werden. Die Agromafia macht mit korrupten Beamten im Geheimen aus, wie der Tierschutzvollzug blockiert wird.
Vierte Anzeige Aufgrund neuer Beweise reichte der VgT im August 2010 eine neue Anzeige gegen Züger ein, und zwar diesmal nicht bei der korrupten St Galler Staatsanwaltschaft, sondern bei der Anklagekammer des Kantons St Gallen (eine richterliche Behörde: Die vierte Anzeig Die Anklagekammer leitete die Anzeige an die Staatsanwaltschaft weiter in der Überzeugung, diese werde dort sicher korrekt behandelt - eine aufgrund der Vorgeschichte sehr befremdliche Ansicht. Tatsächlich spielte Staatsanwalt Jörg Gross nun zum vierten mal das gleiche Spielchen und erliess im Mai 2011 erneut eine verlogene Einstellungsverfügung. Beweisfoto zur vierten Anzeige: Wie das Fehlen von Stroh am Boden beweis, ist die Alibi-Strohraufe so konstruiert, dass das Muttertier kein Stroh herausziehen kann. Die Ferkel sind erst wenige Tage alt (die Ferkel in der linken unteren Bildecke in der Nachbarbucht sind älter). Die vorgeschriebene Einstreu am Boden fehlt vollständig. Gegenüber der Staatsanwaltschaft machte Züger geltend, die Strohraufe sei von den Tierschutzbehörden zugelassen worden. Wie Fotos von der Zulassungsvorführung zeigen, konnte das Muttertier reichlich Stroh aus der Raufe ziehen und damit den Boden bedecken. Und nun die kriminelle Machenschaft: Durch eine nachträgliche Abänderung der Raufe wurde dann verhindert, dass Stroh herausgezogen werden kann - was ja Sinn und Zweck einer Strohraufe wäre. Doch auch hier fand Staatsanwalt Jörg Gross wieder Mittel und Wege, eine Einstellungsverfügung zu erlassen: Erst fünf Monate nachdem die Anklagekammer ihm diese vierte Anzeige überwiesen hatte, führte er eine Betriebskontrolle durch, wobei angeblich genügend Einstreu angetroffen wurde. Wer Züger vor dieser "unangemeldenten" Betriebskontrolle gewarnt hatte und wieviel Zeit zwischen Anmeldung am Eingang und dem effektiven Betreten des Abferkelstalles blieb, damit ein Angestellter noch rasch Stroh in die Buchten werfen konnte, wozu ein paar Minuten genügen, geht aus der Einstellungsverfügung nicht hervor. Dass sich diese vierte Anzeige gegen die im August 2010 fotografierten Missstände richtete und nicht gegen die Situation, die fünf Monate später, am 18. Februar 2011 protokollierten, interessierte Staatsanwalt Jörg Gross nicht. Es kam ihm auch nicht in den Sinn, in der Zeit bis zum 20. Mai 2011, in welcher er die Sache dann liegen liess, nochmals eine überraschende zweite Kontrolle durchzuführen Hauptsache, er hatte wieder einen Grund zum Erlass einer Einstellungsverfügung, damit Züger ungestraft so weitermachen konnte wie bisher. * * * Konsumenten, welche gutgläubig Zügers Frischkäse kaufen, unterstützen diese Massentierquälerei. Der VgT empfiehlt deshalb einmal mehr gesunde vegetarische, dh pflanzliche Ernährung auf Gemüse-, Getreide- und Früchtebasis, ohne Fleisch, Eier und Milchprodukte.
Zügers heuchlerische Mozzarella-Werbung:
Die meisten Schweine in der Schweiz merken nichts davon, dass seit einem Vierteljahrhundert ein Tierschutzgesetz besteht, welches das Wohlbefinden der Tiere schützen sollte:
Die Kunden des Bio-Mozzarella werden betrogen. Diese Tierquälerei ist unmittelbar mit der Produktion des Bio-Mozzarellas verbunden. Es hilft den betrogenen Kunden und den gequälten Tieren nichts, dass nur der Käserei-Betrieb bio-zertifiziert ist, die angeschlossene Schweinefabrik aber nicht. Der vorliegende Bericht wurde als Medienmitteilung an den "Kassensturz" des Schweizer Fernsehena und die Konsumenten-Zeitschriften K-Tipp und Saldo geschickt. Diese zeigten wie üblich keinerlei Interessa an solchen Konsumententäuschung. Was wirklich in der Schweiz abläuft, erfahren nur die Leser der VgT-Medien. Der VgT kann gegen solche Konsumententäuschung nichts unternehmen, weil das Bundesgericht dem VgT willkürlich das Klagerecht für Konsumentenschutzorganisationen verweigert hat, obwohl der VgT die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt (www.vgt.ch/id/200-018). Und auch der Steuerzahler wird betrogen, indem diese Tierfabrik sogar noch Bundessubventionen für angeblich besonders tierfreundliche Haltung (BTS) erhält. Neben Coop beliefert Züger auch andere Grosskunden in der ganzen Schweiz. Die Produktion der folgenden Bio-Produkte steht in Verbindung mit der tierquälerischen Schweinefabrik:
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Stellungnahme der Züger Frischkäse AG Aufgrund von Kundenreklamationen hat die Firma Züger gegenüber dem Reformhaus Müller wie folgt Stellung genommen - Kommentar des VgT kursiv eingefügt.
Das Reformhaus Müller (Krzeszowski@reformhaus.ch) glaubt, aufgrund dieser Stellungnahme Zügers, keinen Anlass zu haben, diese Produkte aus dem Sortiment zu nehmen. Die verlogenen Rechtfertigungen werden bereitwilligst unkritisch geglaubt, um nicht Denken und Handeln zu müssen. Können die Kunden noch Vertrauen haben in das, was ein solches Reformhaus anbietet? Mit
diesem Schreiben an das Reformhaus hat Züger den in der Anzeige des VgT
durch Fotoaufnahmen dokumentierten Straftatbestand effektiv zugegeben.
Der VgT hat deshalb am 29. Januar 2008 die Anklagekammer des Kantons St
Gallen aufgefordert,
ihren Entscheid zu revidieren und eine Strafuntersuchung zu ermöglichen:
Revisionsgesuch an die Anklagekammer In einem analogen Fall hat das Bundesgericht in einem neueren Urteil (BGE 131 I 455) die Verhinderung einer Strafuntersuchung mit oberflächlicher Begründung, "obwohl die (schwerwiegenden) Vorwürfe des Opfers sich nicht von vornherein als haltlos bezeichnen liessen." gerügt und einen entsprechenden Entscheid der Anklagekammer aufgehoben. Im vorliegenden Fall sind Tiere die Opfer, und diese haben kein Beschwerderecht, auch nicht die Tierschutzorganisationen. Es bestehen in diesem Schein-Rechtsstaat keine rechtlichen Möglichkeiten gegen die willkürliche, bundesrechtswidrige Verhinderung einer Strafuntersuchung wegen Amtsmissbrauch durch den Kantonstierarzt. Es ist dem Belieben der Anklagekammer überlassen, ob sie ihren haltlosen Entscheid revidieren will oder nicht. Der
Leiter der Bio-Grosshandelsfirma Biopartner AG, Stefan
Jost
(Stefan.Jost@biopartner.ch), welcher die Bioläden mit dem Züger-Weichkäse beliefert und das
auch in Kenntnis der Missstände bei Züger weiterhin tut, ist der
Auffassung, solche Missstände wie bei Züger dürften einfach nicht
bekannt gemacht werden, sonst würden die Konsumenten einfach wieder
konventionelle Produkte kaufen.
Auf die nichtssagende, abwiegelnde Antwort des Konsumentendienstes von Coop reagierte ein Leserbriefschreiber so:
Auch Globus verkauft Züger Tierquäler-Produkte. Konsumenten, die sich darüber beschweren, werden von der Globus-Geschäftsleitung mit ausweichend-täuschenden Antworten abgespiesen. Die tierfreundliche Alternative Tofu und Tomaten schmeckt nicht viel anders als Mozzarella und Tomaten und ist jedenfalls nicht weniger schmackhaft, wenn der Tofu gut gewürzt ist. Und das kann mit gutem gewissen gegessen werden, ohne Mitverantwortung für das Elend von Nutztieren.
Tomaten mit Tofu und Olivenöl Gerichtsverfahren Züger gegen VgT? Am 10. Januar 2011 ging beim VgT ein Schreiben der Züger Frischkäse AG ein mit der Androhung eines Gerichtsverfahrens, wenn vorliegender Bericht über die tierquälerischen Hintergründe der Bio-Mozzarella-Produktion nicht innert 5 Tagen gelöscht werde. Eine Rückfrage, welches die Aktien-Beteiligungen der Gebrüder Züger an der Züger Frischkäse AG einerseits und an der Züger & Züger Thur-o-San Schweinefabrik sei, wurde nicht beantwortet. Der VgT denkt nicht daran, diesen wahrheitsgemässen und für die Konsumentenaufklärung wichtigen Bericht zu löschen. Der Bericht ist aus staatspolitischen Gründen auch für alle Bürger dieses Landes von erheblichem Interesse, zeigt er doch einmal mehr an einem gut dokumentierten Beispiel, wie das Tierschutzgesetz toter Buchstabe bleibt und ein mafioser Beamten-Filz den Vollzug dieses vom Volk mit grossem Mehr gutgeheissenen Tierschutzgesetzes in pflicht- und gesetzwidriger Weise torpediert, ohne dass dem Bürger und den Tierschutzorganisationen ein rechtliches oder politisches Mittel dagegen zur Verfügung steht. Konsumboykott tierischer Lebensmittel ist die einzige Chance, das Massen-Elend der Nutztiere zu beenden oder zumindest quantitativ einzuschränken.
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