11. Oktober 2007, VN 08-1

Strafanzeige gegen Schweine-KZ in Happerswil (bei Birwinken/TG)

Im Jahr 1999 veröffentlichten wir in den VgT-Nachrichten (VN 99-1) folgende Aufnahme aus dieser üblen Schweinefabrik:

Schweine dicht gedrängt in einem düsteren Verliess, gezwungen im eigenen Kot zu liegen. Die einzige Erleichterung, welche die untaugliche, verwässerte Tierschutzverordnung des Bundesrates den Mastschweinen in ihrem traurigen, KZ-artigen Leben gönnt, ist die Möglichkeit, täglich über  längere Zeit an Stroh oder ähnlichem zu nagen. Diese einzige Vorschrift wird in dieser Tierfabrik aus Bequemlichkeit und Rücksichtslosigkeit nicht eingehalten. Die Tiere haben in ihren kahlen, dreckigen Stallabteilen rein gar nichts, mit dem sie sich beschäftigen können. Kein Strohhalm im ganzen Betrieb. Die Halterungen an der Wand zur Aufnahme von Pressstrohwürfel zum Benagen sind leer.

Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Aufnahmen vom Oktober 2007.

An der Wand eine leere Halterung für Pressstrohwürfel zum Benagen:

Die Schweinefabrik gehört zur Dorfkäserei von Jose Rölli-Matthaei, Mattwilerstrasse 9,
8585 Happerswil (bei Birwinken/TG), Tel 071 648 16 27

Die Schweine verbringen ihr trauriges Leben dicht gedrängt im eigenen Kot, in extremer Monotonie ohne die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsmöglichkeit. Folge: Kannibalismus. Verletzte Tiere nicht behandelt, einfach ihrem Schicksal überlassen.

Persönliche Anmerkung von VgT-Präsident Dr Erwin Kessler:

Dieser Fall hat mich besonders betroffen gemacht. In diesem kleinen Dorf Happerswil habe ich als Knabe auf dem Hof meines Onkels die Sommerferien verbracht und beim Heuen geholfen. Oft bin ich mitgegangen, die Milch in dieser Käserei abzuliefern.

Der VgT hat gegen diesen Betrieb eine Strafanzeige eingereicht. Das Veterinäramt hat daraufhin bei einer unangemeldeten Kontrolle die Missstände feststellen können und den Verantwortlichen seinerseits verzeigt.

Da besonders Tragische an diesem Fall: So wie hier sieht es in den meisten Schweinefabriken im Kanton Thurgau aus. Die Mäster zahlen lieber eine Trinkgeldbuss, als Mehrarbeit zur Einhaltung der Tierschutzvorschriften inkauf zu nehmen.

Der VgT empfiehlt darum einmal mehr:

Essen Sie heute vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe!

Anmerkung: Es ist immer heute.

*

Nachtrag 2008: Strafverfügung
Das Strafverfahren gegen diesen rücksichtslosen Tierausbeuter endete wie im üblich im Kanton Thurgau mit einer Trinkgeldbusse: 800 Franken. Dabei ist die Liste der in der Strafverfügung vom 28. April 2008 festgestellten Straftatbestände beachtlich lang (Zitat aus der Strafverfügung):

  • Nichtseparieren von drei verletzten Tieren und diesen die nötige Pflege nicht gewährt

  • Halten von Mastschweinen auf defektem Vollspaltenboden, was für die Tiere eine grosse Verletzungsgefahr darstellt

  • Leere und verklemmte Strohspender beiten den Schweinen keine Mögilchkeit der Beschäftigung

  • Unvollständige oder nicht wahrheitsgetreu ausgefüllte Begleitdokumente zu Tiertransporten (Tierseuchengesetz)

  • Fehlende Beschriftung der Tierarzneimittel sowie fehlende Behandlungsanweisungen und Rezeptkopien (Tierarzneimittelgesetz)

  • Mangelhafte oder fehlende Dokumentation der medikamentösen Behandlungen

Im übrigen werden die vom VgT mit den obigen Fotoaufnahmen dokumentierten KZ-artigen Zustände von den Behörden als gesetzeskonform beurteilt - wie üblich, obwohl die Schweiz laut der ständig wiederholten Behauptung der Agro- und Fleischlobby ein gutes Tierschutzgesetz hat.


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