10. November 2008 / VN 09-1

Der Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes macht's möglich:
Keiner zu klein, ein Tierquäler zu sein

Tierquälereien als Familien-Plausch am Blausee
- von den Behörden seit Jahren gesetzwidrig geduldet

Fische sind Wirbeltiere wie wir Menschen und haben ein ähnliches Nervensystem. Es ist nachgewiesen, dass Fische Angst und Schmerzen erleiden, obwohl das einige Fischer immer noch egoistisch abstreiten.

Bei gesetzes- und regelkonformem Fische wird die Forelle sofort wenn sie aus dem Wasser gezogen wird sofort mit einem einzigen, kräftigen Schlag ins Genick getötet. Ganz anders am Blausee - einer internationalen Tourismus-Attratkon im Berner Oberland:

Videoaufnahmen vom Oktober 2008 am Blausee

Auch auf DVD erhältlich - für VgT-Mitglieder und -Abonnenten gratis

Die geangelten Forellen werden an der Angel zappelnd herumgetragen, über den Boden geschleift, ratlos, was nun mit dem gefangen Fisch zu tun ist.  Auch diejenigen Forellen, die ansich korrekt mit dem Kescher (Unterfangnetz) angelandet werden, werden nicht sofort getötet, sondern noch lange herumgetragen, dann im Netz auf den Boden gelegt. Sodann wird herumgelaufen auf der Suche nach einem Knüppel.

Obwohl verboten, fischen alle mit Widerhaken. Der Angel mit Widerhaken lässt sich schwer aus dem Schlund der Forellen herauslösen. In langwieriger Prozedur wird dem lebenden Fisch die Angel herausgewürgt, anstatt den Fisch vorher zu töten. Und wenn endlich getötet wird, nicht mit einem kräftigen Schlag ins Genick, sondern es wird unzielt und immer wieder auf das Maul geschlagen. Dann wird der Fisch angeglotzt, ob er noch zappelt und falls ja, wird weiter auf ihn eingeschlagen.

Stolz schauen Väter zu, wie ihr Kleinkind auf den Fisch einschlägt, ohne die geringste Chance, ihn zu betäuben.

Ein paar Szenen aus dem 40-minütigen Film. Keine lange gesuchten Einzelfälle, sondern ganz normaler Betrieb. Bei alldem schaut die "Aufsicht" am Blausee tatenlos zu.

Kinder versuchen unbeholfen, Forellen zu töten, die sich im Kies des Gehweges winden. Anstatt sie mit einem kräftigen Schlag ins Genick zu töten, schlagen sie endlos auf den von Schmerz gepeinigten, sich windenden und langsam erstickenden Fisch ein.

Der gefangene Fisch wird nicht sogleich getötet, sondern zuerst ratlos und ziellos am Haken im Rachen herumgegetragen und dann schliesslich auf den Boden fallen gelassen.

Hilflos und unbeholfen stehen die Kinder, die keine Ahnung vom Fischen haben, herum, ohne Aufsicht, und schauen zu, wie sich der Fisch windet.

Und die Erwachsenen machen vor, wie man es gerade nicht machen sollte. Anstatt den Fisch zuerst zu töten, wird zuerst in einer langwierigen Prozedur der Angelhaken mit einer Zange aus dem lebenden Fisch herausoperiert:

Die Prozedur dauert endlos, weil hier alle mit Widerhaken fischen, obwohl das verboten ist. Hin und her und hin und her wird mit der Zange im lebenden Fisch herumgewürgt, um den Widerhaken los zu bekommen. Schliesslich wird er einfach herausgerissen.

Und das sind keine Einzelfälle, sondern Normalbetrieb. Die "Aufsicht" schaut passiv zu, findet das alles ganz normal.

Den gefangen Fisch lässt man zuerst mal eine Weile auf dem Boden zappeln. Die Forelle wird wird derweil neugierig beglotzt, wie sie sich vor Schmerz und Angst in Panik windet.

Schliesslich wird versucht, den glitschigen, zappelnden Fisch zu fassen, was dann nach längeren Versuchen gelingt. Dann wird ziellos auf den Fisch eingeschlagen. Nicht ein einziger kräftiger Schlag ins Genick, was ihn töten würde, nein, mit leichten Schlägen auf die Schnauze, auf die Augen, wo es halt grad zufällig trfft, wird der Fisch traktiert.

Dieser Forelle wurde das Aug herausgeschlagen.

Diese Heldentat wird dann wieder beglotzt und das herausgeschlagene Auge herumgezeigt.

Dann darf auch der Klein noch etwas Töten-spielen am lebenden Fisch. Die Mutter hat ihm ja gerade vorgemacht, wie man das macht.

Geduld braucht es bei diesem Fischplausch nicht. Der Blausee wird laufend aus der Bio-Fischzucht der Blausee AG mit fangreifen Forellen nachgefüllt. Auch der Kleinste fängt sofort eine Forelle, kaum ist die Angel im Wasser.

Auch pubertierende Mädchen sind nicht zu zart, um sich an Tierquälerei zu ergötzen. Von Fischen braucht man dazu keine Ahnung zu haben. Die "Aufsicht" am Blausee reklamiert auch bei den schlimmsten Quälereien nie und schaut immer zur zu - erfreut, dass das Geschäft so rund läuft.

Dieser Forelle geht der Angel durch das Auge. Diese Sensation wird zuerst gehörig betaunt:

Der Haken durch das Auge ist eine so tolle Sache, dass diese zuerst mal herumgezeigt und fotografiert werden muss.

Den Fisch töten? Nein, noch nicht, sonst wäre das Gaudi zu kurz gewesen. Statt dessen wird weiter am Haken im lebenden Fisch herumgezerrt.

Dieses weibliche Monster hat auch keine Ahnung vom Fischen, aber dafür Lust auf Tierquälerei. Den Fisch lässt sie zuerst mal am Haken zappeln. Interessant zum Zuschauen.

Wirklich sehr lustig, wie der zappelt.

Ist doch einfach lustig, eine solche Massentierquälerei. Ein richtiger Familienplausch. In diesem Volksauflauf fühlen sich die abgestumpften, seelenlosen Massenmenschen wohl. Ein schöner Sonntag war's...... Und bei der Blausee AG, welche dem CocaCola-Konzern gehört, klingelt die Kasse.

Das waren einige wenige Szenen, wie sie den ganzen Tag ablaufen. Mehr davon im Videofilm.

Das Veterinäramt des Kantons Bern schaut tatenlos zu, gedeckt vom Bundesamt für Veterinärwesen. Der VgT hat vor Jahren Anzeige gegen diese krasse Verletzung des Tierschutzgesetzes eingereicht. Heute ist alles noch genau gleich. Geschäft und Politik kommen wieder einmal vor dem (Tierschutz-)Gesetz. Die Spanier haben ja schliesslich auch ihre Stierkämpfe als Touristen-Attraktion. Wo käme man da hin, wenn man wegen ein paar Fischen, sind ja nur Tiere, dieses schöne Familien-Sonntags-Vergnügen stören würde. (Das Tierschutzgestz ist ja sowieso - bitte nicht weitersagen - nicht zum Schutz der Tiere da, sondern zur Beruhigung sentimentaler Mitbürger.)

 

Diese Fotos und das 40-minütige Filmdokument vom Oktober 2008 zeigen keine Einzelfälle, sondern der Normalbetrieb, bei dem die Blausee-"Aufsicht" tatenlos zuschaut.

Die Blausee AG züchtet Bio-Forellen und ist von der BIO-SUISSE anerkannter Betrieb. Damit jeder Kunde sofort eine Forelle an der Angel hat, sobald er diese ins Wasser taucht - warten ist langweilig und stört den Familienplausch - wird der Blausee mit Forellen aus den Zuchtbecken aufgefüllt. Fangreife Forellen werden aus den Zuchtbecken gefischt und im Blausee ausgesetzt, damit sie dort zum Plausch nochmals gefangen werden können.

Der Blausee wurde vor ein paar Jahren zusammen mit den Valser Mineralquellen vom CocaCola-Konzern aufgekauft. Bei dieser volksfestartigen Massenbelustigung mit tierquälerischem Fischen durch seelisch und  geistig stumpfe Massenmenschen und egoistischen, nur auf den Profit schauenden Betreibern dieser Veranstaltungen ist man versucht, von einer CocaCola-Mentalität zu sprechen.

Solche kommerziellen Volks- und Familienfischen-Betriebe sind in Deutschland und in den Niederlanden verboten. Ein vom VgT in Auftrag gegebenes Gutachten des bekannten Freiburger Rechtsprofessors Marcel Niggli ist zum Schluss gekommen, dass solches Laien-Fischen auch dem schweizerischen Tierschutzgesetz widerspricht, insbesondere auch deshalb, weil es nicht zulässig ist, gefangene Tiere wieder frei zu lassen, nur um sie zum Vergnügen sogleich wieder zu fangen  Trotzdem hat Bundesrätin Doris Leuthard bei der Revision der Tierschutzverordnung das Familienfischen nicht verboten, sondern nun sogar ausdrücklich erlaubt - mit ein paar Auflagen, die von niemandem eingehalten und von niemandem durchgesetz werden.

Wegen gleichen Missständen am Blausee hat der VgT schon am 12. August 1996 beim Veterinäramt des Kantons Bern Anzeige erstattet und beantragt, das extrem tierquälerische Familienfischen am Blausee zu unterbinden, insbesondere aus dem rechtlich klaren Grund, dass Tiere nicht zur blossen Unterhaltung mehrmals gefangen werden dürfen. Das kantonale Veterinäramt liess die Anzeige- unterstützt vom Bundesamt für Veterinärwesen -  versanden, und weil Tierschutzorganistationen kein Klage- und Beschwerderecht gegen Tierquälereien haben, gibt es in diesem Pseudo-Rechtsstaat keine rechtliche Möglichkeit, gegen diese grobe Missachtung des Tierschutzgesetzes, das vom Volk mit über 80 % Ja-Stimmen gutgeheissen wurde. Demokratie und Rechtsstaat werden gleichermassen mit den Füssen getreten.

Diese Tierquälerei zum blossen Vergnügen verletzt auch den neuen Artikel 26 des Tierschutzgesetzes, welcher die Würde der Tiere schützt. Der Begriff der Tierwürde wird im Gesetz  als der "Eigenwert des Tieres, der im Umgang mit ihm zu achten ist" umschrieben. Verletzt wird die Würde eines Tieres zum einen natürlich, wenn ihm sinnlos Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste zugefügt werden, was vorliegend alles zutrifft. Neben dem Schutz der Empfindungsfähigkeit bedeutet Würde zu haben vor allem aber auch, um seiner selbst willen in der Welt zu sein. Die Würde schützt Tiere als Mitgeschöpfe also in ihrem Selbstzweck und verbietet es, sie bloss als Mittel für menschliche Zwecke zu verwenden. Die Achtung der Tierwürde geht somit weit über das Verbot des ungerechtfertigten Zufügens physischer und psychischer Schäden hinaus und schützt Tiere auch vor menschlichen Eingriffen in ihre artgemässe Selbstentfaltung (Integrität). Die Instrumentalisierung der Fische als blosses Objekt zur Unterhaltung und zum Familienplausch verletzt ganz klar, die Würde der Fische, soll dieser Würde-Schutz mehr sein als blosse Theorie. 

Im Oktober 2008 filmte der VgT am Blausee wieder die gleichen Missstände: Tierquälerei als sonntäglicher Familienplausch,  mit den Videoaufnahmen ausführlich und eindeutig und erschreckend dokumentiert: Videoaufnahmen vom Oktober 2008 am Blausee

Das Schweizer Staatsfernsehen (Tagesschau, Schweiz Aktuell, Kassensturz, Rundschau) interessierte sich nicht für diese Filmaufnahmen und unterdrückt seit Jahren systematisch und offiziell alles, was vom VgT aufgedeckt wird. Wegen diesem zensurierenden Boykott ist zur Zeit eine Beschwerde bei der UBI hängig.

Auch die anderen Medien unterdrücken den Skandal. Einzig ein Journalist von 20minuten reagierte auf die Medienmitteilung des VgT und zeigte sich, einer normalen journalistischen Beurteilung folgend, sehr interessiert, wurde dann aber "von oben" gestoppt. Auch TeleBärn - regional zuständig für den im Berner Oberland gelegenen Blausee - griff das Thema nicht auf.
TeleBärn zensurierte auch den TV-Werbespot des VgT.

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Der Bericht über die vom VgT im Jahr 1994 aufgedeckten Missstände beim Familienfischen am Blausee: www.vgt.ch/vn/9904/blausee.htm
In diesem Bericht werden die Tierschutzvorschriften dargelegt, welche am Blausee verletzt werden - damals genau gleich wie heute immer noch. Mit dem inzwischen revidierten Tierschutzgesetz kommt eine weitere Vorschriftswidrigkeit dazu: Die Verletzung der Würde der Tiere gemäss

Gutachten Niggli: www.vgt.ch/doc/familienfischen/Gutachten_Niggli_Fische.pdf

Mehr zum Thema Familienfischen: www.vgt.ch/doc/familienfischen


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