.26. November 2008

In der Schweiz gibt es keine Zensur, aber sie funktioniert:

Trotz zweimaliger Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geht die Zensur eines Werbespots für vegetarische Ernährung weiter

Im Oktober 2008 versuchte der VgT, den vom Schweizer Fernsehen zensurierten TV-Spot (siehe www.vgt.ch/justizwillkuer/tvspot-zensur) in den Schweizer Werbefenstern der deutschen Sender zu platzieren.

Mit der Gruppe SAT1-Kabel1-3plus bestand bereits ein Vertrag, als die Gruppe Pro7-RTL-VOX mitteilte, das Wort KZ müsse raus. Dieses Wort kommt vor im Sprechtext des Spots: "In der Schweiz leben die meisten Schweine unter KZ-artigen Bedingungen.".

Diese Zensur lehnte der VgT selbstverständlich ab. An dieser Formulierung hatte sich bisher in der Schweiz niemand gestört, und nicht einmal der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fand das einen Grund für Zensur. Und am 21.7.1994 wurde der zensurierte Spot einschliesslich dieser Passage mit "KZ-artig" in "Schweiz Aktuell" des Schweizer Fernsehens gezeigt im Rahmen eines Berichtes über diese Zensur und die Beschwerde des VgT an den EGMR. (Videoaufzeichnung dieser Sendung in Schweiz Aktuell: www.vgt.ch/media/videos_online.htm#tv-spot-zensur)

(Zur grundlegenden Kontroverse um das Wort Tier-KZ sieh www.vgt.ch/doc/tier-mensch-vergleich). Und selbstverständlich zahlt der VgT nicht sechsstellige Beträge für einen Zensur-geschnittenen Werbespot.

Eine Stunde nachdem Pro7-RTL-Vox per Email die Zensur bekanntgegeben hatte, lehnte auch SAT1-Kabel1-3plus vertragsbrüchtig den vorvisionierten und  genehmigten Spot mit der gleichen Begründung ab.

Hierauf versuchte der VgT, den Spot in einer nationalen Kampagne auf den Schweizer Regionalsender zu schalten. Die meisten zensurierten den Spot - nicht wegen dem Wort "KZ-artig", sondern wegen dem Vorspann, in dem über die von Bundesrat Leuenberger gutgeheissene Zensur durch das Schweizer Fernsehen informiert wird. Die Angst vor Bundesrat Leuenberger ist nicht erstaunlich, denn dieser erteilt die Sendekonzessionen.

Die Konzessionspflicht, welche angeblich der Bewirtschaftung der beschränkten Sendefrequenzen dient, ist in Wirklichkeit ein politisches Lenkungssystem, eine ordnungspolitisch getarnte staatliche Zensur.

Anfangs November ist der Spot auf den Sendern TeleTop und TeleBasel angelaufen und läuft bis Ende Dezember. Siehe Einschaltplan

Zensuriert haben den Spot die Folgenden Sender:
TeleZüri, TeleTell, TeleM1, TeleOstschweiz, TeleSüdostschweiz, TeleBärn

Wie sagte doch Kurt Tucholsky so treffend: " In der Schweiz gibt es keine Zensur - aber sie funktioniert."

TeleBärn zensurierte den Spot stillschweigend und vertragsbrüchig. Die Zensur wurde erst auf Nachfrage hin, am Tag, als die erste Ausstrahlung geplant war, mitgeteilt. Tele Bärn interessierte sich auch nicht für die Dokumentaraufnahmen des VgT über die skandalösen Zustände am Blausee, im Sendegebiet von TeleBärn.

Die Zensur durch TeleSüdostschweiz ist etwas speziell: Begründet wurde die Ablehnung des Spots mit einer angeblichen Schuld von 5000 Franken, welche der VgT bei Radio Grischa habe. In Tat und Wahrheit hatte Radio Grischa einen Werbespot des VgT heimlich gekürzt. Der VgT hat davon nur zufällig erfahren und den Spot wegen Nichterfüllung des Vertrages nicht bezahlt. Jeder vernünftige Mensch würde sich auch so verhalten. Seither boykottiert Radio Grischa den VgT. Die zum gleichen Verlag gehörende Tages-Zeitung Südostschweiz boykottiert den VgT aus unbekannten, wohl politischen Gründen, schon viel länger: Jeglicher Bericht, in welchem der Name des VgT vorkommt , wird unterdrückt. Das ist immer besonders auffällig bei Agenturmeldungen, welche in allen anderen grösseren Zeitungen erscheinen, nur in der Südostschweiz nicht. Verleger Lebrument deckt diese Machenschaften persönlich.


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