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Inhaltsverzeichnis
Zweite Disziplinarbeschwerde
gegen den Solothurner Kantonstierarzt Wäffler
von Erwin Kessler
Noch ist unsere Beschwerde vom 29. April 1992 gegen Kantonstierarzt
Wäffler nicht erledigt, da sahen wir uns schon veranlasst, der Solothurner Regierung eine
zweite einzureichen. Sein neuestes Beispiel fachlicher Inkompetenz oder Bestechlichkeit
(eine andere mögliche Erklärung für sein tierschutzfeindliches Verhalten können wir
nicht erkennen):
Am 16. April 1993 hat Dr Wäffler in einem Interview mit Radio 32
behauptet, wer die tierschutz-gesetzlichen Mindestanforderungen einhalte, habe eine
artgerechte Tierhaltung. Es ist in Fachkreisen allgemein bekannt, dass dies nicht der
Wahrheit entspricht. Wohl nicht ohne Grund befindet sich die eidgenössische
Tierschutzverordnung zur Zeit in Revision und sieht grundlegende Verbesserungen gerade in
der Schweinehaltung vor. Die vom Bundesrat vor zehn Jahren unter dem Druck der Agro-Lobby
in der Tierschutzverordnung erlaubte Vergewaltigung der Nutztiere, wie etwa die
einstreulose Haltung von Schweinen auf Vollspaltenböden und die grausamen Kastenstände
für Mutterschweine, dringt immer mehr ins öffentliche Bewusstsein - der
Schweinefleischkonsum nimmt deshalb laufend ab. Eine Fülle an internationaler
nutztier-ethologischer Literatur belegt wissenschaftlich, dass die Tierschutzverordnung,
welche pro Mastschwein nur gerade eine Stallfläche von einem halben Quadratmeter(!)
verlangt, die angeborenen Bedürfnisse der Tiere krass missachtet. Der starke Trieb, Kot-
und Liegeplatz zu trennen, wird den Schweinen gewaltsam verunmöglicht. Das grosse
Beschäftigungsbeürfnis dieser intelligenten und dementsprechend neugierigen Tiere wird
durch die heutigen Tierschutzvorschriften völlig ungenügend berücksichtigt. Auch der
starke Nestbautrieb sowohl der Mutterschweine wie auch der Jungtiere (abendlicher Bau
eines Gemeinschaftsnestes) wird von der Tierschutzverordnung total übergangen. Das
Bundesgericht hat kürzlich im Rahmen eines raumplanungsrechtlichen
Ausnahmebewilligungsverfahrens für einen neuen Schweinestall im Kanton St Gallen auf
unseren Antrag hin Vollspaltenböden verboten, obwohl diese in der Tierschutzverordnung
(leider) immer noch erlaubt sind! Im Rahmen eines anderen Gerichtsverfahren im Kanton St
Gallen hat ein international bekannter Schweine-Ethologe der Universität Zürich
gutachterlich bestätigt, dass verschiedene Bestimmungen der Tierschutzverordnung der
Grundforderung des Tierschutzgesetzes nach einer artgerechten Tierhaltung krass
widersprechen.
Neue, breitgestreute Kritik des VgT an der
Versuchstierhaltung des Schweizerischen Roten Kreuzes SRK
von Erwin Kessler
Nachdem wir die tierquälerische Haltung der Versuchskaninchen im Zentrallabor
des SRK in Bern verschiedentlich, aber bis anhin erfolglos angeprangert haben,
wurde jetzt die bisher aufwendigste Aufklärungskampagne des VgT gestartet: ein
vierfarbiger Faltprospekt mit einer Auflage von 400 000. Dieser wird landesweit
verteilt und lag auch dem "Beobachter" 10/93 bei. Darin ist einer der
fensterlosen Räume des SRK abgebildet, wo die Versuchskaninchen in grausamen
Einzelkäfigen aus Chromstahlgitter gehalten werden - lediglich um Kosten zu
sparen, nicht aus medizinischen Versuchsgründen. Ebenfalls nur um die Kosten für
das Verbrauchsmaterial "Tier" niedrig zu halten, werden die Kaninchen im
Auslaund eingekauft, wo sie billiger sind. Transportleiden und andere Qualen
dieser empfindsamen Lebewesen interessieren die Verantwortlichen des Roten
Kreuzes offenbar nicht. Von der einstigen humanen Zielsetzung zum reinen
Geschäft mit Blut-Konserven abgeglitten?
Die Versuchskaninchen des SRK werden übrigens "nach Gebrauch" geschlachtet und
in den normalen Fleischhandel gebracht. Wir wünschen Guten Appetit!
Der Sonntagsblick hat die bezahlte Annahme des Faltprospektes abgelehnt, um
mächtige Inseraten-Auftraggeber nicht zu verärgern: wirtschaftliche
Pressezensur. Dagegen erschien Prospekt im Beobachter vom 15. Mai als Beilage.
Der VgT verbreitet ihn auch direkt über seine Aktivisten und die dem Tierschutz
Dachverband Schweiz angeschlossenen Organisationen.
Die Grausamkeit gegen die
Tiere und auch schon die Teilnahmslosigkeit gegenüber ihren Leiden ist meiner
Ansicht nach eine der schwersten Sünden des Menschengeschlchts. Sie ist die
Grundlage der menschlichen Verderbtheit. Wenn der Mensch so viel Leiden
schafft, welches Recht hat er dann, sich zu beklagen, wenn auch er selber
leidet?
Romain Rolland, 1866-1944, französischer Dichter, Literaturnobelpreisträger
Nestlé - eine skrupellose Firma?
von Erwin Kessler
Die Firma Nestlé ist wegen ihrer Vermarktung von Babynahrung in der Dritten Welt
schon verschiedentlich unter Beschuss geraten. In einem 1991 erschienenen Buch
"Babynahrung in der Dritten Welt" wird dem Weltkonzern Nestlé erneut
vorgeworfen, mit seiner Werbung für Babynahrung den massenhaften Tod von
Säuglingen in der Dritten Welt auf dem Gewissen zu haben. Das Kinderhilfswerk
UNICEF schätze, dass jedes Jahr weltweit eine Million Babys an den Folgen der
Flaschenernährung sterben; zehn Millionen leiden an schweren Krankheiten und
Unterernährung, weil sie mit der Flasche gefüttert werden. Unter den Hygiene-
und Lebensbedingungen der Dritten Welt könne der Verzicht aufs Stillen tödlich
sein. Der Werbeetat von Nestlé sei höher als das Gesundheitsbudget manches
Entwicklungslandes.
Ein so skrupelloses Verhalten der Firma Nestlé können viele Menschen kaum
glauben. Es mag die Oeffentlichkeit deshalb interessieren, welche Erfahrung mit
diesem Konzern in Tierschutzbelangen gemacht worden sind, wo es auch um das
Abwägen zwischen ethischer Verantwortung und Gewinn-Maximierung geht: Wir
mussten leider feststellen, dass ethische Verantwortung dem Denken der
Konzernleitung offenbar fremd ist und dass man im Kampf um Marktanteile
bedenkenlos über Leichen geht - nach unserer eigenen Erfahrung zumindest über
Tierleichen. Anfang 1991 hat der "Verein gegen Tierfabriken - zum Schutz der
Nutztiere " (VgT) dem Nationalrat eine von zahlreichen Persönlichkeiten aus
Kultur, Wirtschaft und Wissenschaft unterzeichnete Petion eingereicht, in
welcher ein Importverbot für Legebatterie-Eier gefordert wird. Auch der Direktor
der Firma Nestlé wurde um Unterzeichnung angefragt. In den ihm zugestellten
Unterlagen war in Wort und Bild die extreme Grausamkeit der Käfighaltung von
Hühnern beschrieben: In Legebatterien steht einem ausgewachsenen Huhn die Fläche
von 2/3 einer A4-Seite als Lebensraum zur Verfügung. Zusammen mit seinen
Leidensgenossen wird es so unter KZ-ähnlichen Verhältnissen bis zum Tode
ausgebeutet. Die wesentlichen Instinktabläufe wie Sichstrecken, Scharren,
Gefiederpflege, Staubbaden werden unterdrückt. Die Enge der Käfige und der
schräge Gitterboden zwingen die Tiere zu einer dauernden unnatürlichen Haltung,
was Skelettdeformationen und Verletzungen hervorruft. Die tägliche Eiablage wird
zu einem ausserordentlichen Stress; die Tiere sind schon lange vor dem
Eiausstoss ungewöhnlich aufgeregt. Bei der angeborenen Suche nach einem
geschützten Nest geraten sie in panikartige Fluchtstimmung und versuchen, aus
dem Käfig zu entkommen. Während ein Huhn in Bodenhaltung in einigen wenigen
Minuten sich ruhig ein Nest aussucht, dauert das unruhige Suchverhalten bis zur
Eiablage in Käfigen ein bis zwei Stunden.
Dies alles liess die Manager dieses Weltkonzerns kalt. Der stellvertretende
Direktor, C. Weber, schrieb dazu: "Ich möchte
Ihnen mitteilen, dass Nestlé Ihre Petition betreffend ein Importverbot für
Batterie-Eier nicht unterzeichnen wird. Erstens stellt sie eine
protektionistische Massnahme dar, die wir als privates, weltweit tätiges
Unternehmen nicht unterstützen können. Zweitens äussert sich Nestlé nur über
Initiativen, die die Firma direkt betreffen, was hier offensichtlich nicht der
Fall ist."
In diesem vielsagenden Schreiben lehnt Nestlé ein Importverbot für Produkte aus
schrecklichen KZs ab und betrachtet einen schrankenlosen Welthandel als
schützenswerter als zu Tode gequälte Lebewesen. Um von dieser skrupellosen
Haltung abzulenken, wird dann sogleich suggeriert, Nestlé habe mit Eiern nichts
zu tun - eine glatte Lüge: Nestlé vermarktet Produkte, die eindeutig Eier
enthalten - und bei den in der Lebensmittelindustrie verwendeten Eiern handelt
es sich bekanntlich durchwegs um Billigeier aus Hühner-KZs.
Weise Menschen haben durch alle Jahrhunderte hindurch immer wieder betont, dass
der Umgang mit den Tieren ein Spiegel der
Kultur einer Gesellschaft ist. Wo Rücksichtslosigkeit und Gefühllosigkeit
gegenüber Tieren herrscht, ist Brutalität gegen Mensch nicht weit.
Irreführung der Konsumenten mit Marken-Fleisch
Migros wirbt für ihr M-Sano-Schweinefleisch in
einer Aufmachung, die den Eindruck erweckt, es handle sich um eine artgerechte
Tierhaltung. Dabei verschweigt die Migros, dass sie die grausamen Kastenstände
für gebärende und säugende Mutterschweine erlaubt! Es werden nur immer Bilder
von niedlichen Schweinchen auf Stroh gezeigt, nie diese Folterkäfige. Es ist
grausam, Mutterschweine in diesen engen Stahlrohrkäfigen gebären zu lassen, in
denen sie sich nicht einmal umdrehen können, um die Jungen zu beschnuppern. Die
Migros täuscht mit ihrem M-Sano-Fleisch wieder einmal die Konsumenten - wie
schon bei dem vom "Kassensturz" aufgedeckten Freilandeier-Skandal. Der Konsument
tut deshalb gut daran, möglichst wenig oder gar kein Fleisch zu essen.
Tierschutzpetitionen vor dem Nationalrat
In der Juni-Session hat der Nationalrat mehrere
Petitionen des VgT behandelt:
Die Forderung nach einem
Importverbot für Eier aus Käfighaltung und für Gänsestopflebern wurde
gutgeheissen und dem Bundesrat als Postulat überwiesen. Man darf gespannt sein,
was der zuständige Departements-Chef, Bundesrat Delamuraz, selbst Liebhaber von
Gänsestopflebern, nun macht.
Eine Petition zum Schutz der Konsumenten mittels gesetzlichen
Mindestvorschriften für Freiland-Fleisch und -Eier hat der Rat mit der üblichen
Mehrheit der konservativen Parteien FDP, CVP und SVP abgelehnt, ebenfalls die
Forderung, dass Tierquälern, welche ihr Vieh dauernd an der Kette halten, das
Milchkontingent gestrichen werden solle.
Wir danken den Nationalräten, welche sich engergisch für unsere Petitionen
eingesetzt haben: Hansjörg Weder (LdU, BS), Herbert Maeder (LdU/EVP,AR), Ursula
Leemann (SP,ZH), Hans Meier (GP,ZH), Peter Schmid (GP,TG), Hardi Bischof
(SD,ZH).
Bundesrat Delamuraz, Liebhaber von
Gänsestopflebern, wurde vom Nationalrat beauftragt, ein Importverbot für
Gänsestopflebern durchzusetzen. Was dabei wohl herauskommt bei diesem Bundesrat,
der auch das vom Volk beschlossene Tierschutzgesetz nicht durchsetzt?
Kundgebung gegen fürstliches Tier-KZ
von Erwin Kessler
Am Samstag, den 12. Juni1993 führte der VgT erneut eine Kundgebung
gegen das Schweine-KZ im niederösterreichischen Wilfersdorf durch. Dort hält die
"Stiftung Fürst Liechtenstein" rund 5000 Schweine in Dunkelhaltung unter
erbärmlichsten Bedingungen. Die Mutterschweine zum Beispiel verbringen ihr ganzes Leben
ohne Bewegungsmöglichkeit in gerade körpergrossen Käfigen (Fachsprache: Kastenstände,
Tierschützer-Sprache: Eiserne Jungfrau), auf dem nackten Betonboden. An der vom VgT
Schweiz und vom VgT Oesterreich gemeinsam organisierten Veranstaltung zeigte Tierarzt Dr
Franz-Joseph Plank, Geschäftsführer des VgT Oesterreich, der interessierten
Oeffentlichkeit im Rahmen eines Dia-Vortrages im Bahnhofbuffet Buchs erschütternde Bilder
aus dem fürstlichen Tier-KZ. Die Ankündigung dieses Vortrages wurde von den
Liechtensteinischen Behörden mit illegalen Mitteln unterdrückt: Der Versand von
Flugblättern mit der Einladung zum Vortrag wurde den PTT von der fürstlichen Regierung
in einer Blitz-Verfügung verboten, und gegen VgT-Aktivisten, welche die Flugblätter
selbst in Briefkästen verteilten, schritt die Polizei ebenfalls ein: Kritik am Fürsten
ist in diesem sonderbaren Kleinstaat offenbar verboten, auch wenn keine Ehrverletzung oder
andere Unrechtmässigkeiten vorliegen. Durchlaucht ist offenbar über jede Kritik erhaben,
nur nicht über schwerste und primitivste Vergewaltigung von Tieren aus reiner Habgier.
Wir haben einen Liechtensteiner Anwalt beauftragt, gegen die fürstliche
Regierung und gegen die Landespolizei Klage wegen Missbrauchs der Amtsgewalt einzureichen.
Diese Instanzen haben ihr Amt ohne Rechtsgrundlage für politische Zwecke missbraucht, um
rechtmässige Kritik zum Schweigen zu bringen. Man darf gespannt sein, wie sich die
Liechtensteiner Richter zu diesen Vorfällen stellen werden. Sicher ist, dass der VgT mit
Aktionen weiterfahren wird die deprimierenden Bilder dieser fürstlichen Schweinerei den
Untertanen zur Kenntnis bringen wird, solange diese üblen Zustände andauern. Nur
vereinzelte Liechtensteiner zeigten während der Kundgebung einen derart blinden
Fürsten-Fanatismus, dass sie die Aktion verurteilten und in primitiver Weise die
Tierschützer beschimpften und sogar tätlich angriffen. Die grosse Mehrheit dagegen
zeigte Verständnis für das Anliegen und Unverständnis für die Haltung des Fürsten,
der bisher nur arrogante Sprüche zu diesem Thema übrig hatte. Die Angst vor der
wirtschaftlichen Macht des Fürsten scheint allerdings die meisten Liechtensteiner in
Passivität und Schweigen verharren zu lassen. Beide Liechtensteiner Zeitungen
verweigerten die Annahme von Inseraten, in denen der Diavortrag angekündigt wurde,
"weil das der Zeitung schaden könnte".
Japaner, Engländer und Franzosen, die in Vaduz Reisebussen entstiegen,
lasen interessiert die Flugblätter, welche auch in diesen Sprachen verfasst waren, und
besahen sich bewegt und mit blitzenden Fotoapparaten die liebenswürdigen lebenden
Schweine, welche der VgT in einem mitgebrachten Gehege zeigte. Die Schweinerei des
Fürsten ist damit bereits bis Japan bekannt. Wie lange muss der VgT wohl noch hartnäckig
weiterkämpfen, bis sich an der adligen Vergewaltigung dieser intelligenten, sensiblen
Tiere etwas ändert? Wir sind bereit, diesen Kampf über Jahre fortzusetzen, wenn es sein
muss.
Happy-End auf Arenenberg
von Erwin Kessler
Am Samstag, den 5. Juni 1993 habe ich im Rahmen der
Einweihungsfeier den neuen Schweinestall der Landwirtschaftsschule Arenenberg
besichtigt. Resultat: ich bin zufrieden. Diese Tierhaltung darf sich nun zeigen
lassen und erfüllt eine Vorbildfunktion für die Landwirtschaftsschüler. Bei
meinem Besuch habe ich mich mit Direktor Balsiger und dem für die Schweine
zuständigen Tierzuchtlehrer, Dr Keller, erstmals wieder persönlich und
freundschaftlich unterhalten. Für mich ist der Fall Arenenberg damit glücklich
beendet und erledigt und die Auseinandersetzung begraben. Wenn sich eines Tages
in der ganzen Schweiz eine solche Tierhaltung durchgesetzt haben wird, wie sie
heute auf Arenenberg besteht (inkl Hühner- und Viehhaltung), dann kann der VgT
aufgelöst werden. Bis dahin ist es aber noch ein weiter Weg und die Widerstände
enorm.
Schweinestall des Frauenklosters
Notkersegg, St Gallen: VgT-Präsident freigesprochen!
von Erwin Kessler, Präsident VgT
Im Frühjahr 1990 ersuchte ich namens des VgT die Klosterleitung Notkersegg
schriftlich um ein Gespräch über den Schweinestall. Die kurze, unhöfliche
Antwort des Betriebsleiters enthielt lediglich den Rat, ich solle meine Zeit für
Gescheiteres nutzen. Darauf publizierte ich die herrschenden Missstände, worauf
der Betriebsleiter eine gerichtliche Klage wegen Hausfriedensbruch und
Verleumdung gegen mich einreichte. Nach drei Jahren (!) kam es nun zur
Hauptverhandlung vor Bezirksgericht. Der Stall ist in der Zwischenzeit umgebaut
und saniert worden. Nun wurde von mir noch ein Wahrheitsbeweis für meine
damaligen Vorwürfe verlangt. Diese schwierige Aufgabe ist mir trotz der
widerlichen Umstände voll gelungen. Das Gerichtsurteil vom Juni 93: Freispruch,
3000 Fr Entschädigung. (Die Untersuchung wegen Hausfriedensbruch wurde schon
früher eingestellt.)
Der klösterliche Gesandte hatte zuvor alles abgestritten und beantragt, mich gar
nicht zum Wahrheitsbeweis zuzulassen. Sind in kirchlichen Kreisen Lügen erlaubt,
wenn es um das Verbergen von Missständen geht?
Es ist für uns Tierschützer meist recht schwierig, Missstände in Tierfabriken zu
beweisen, spielt sich dieses Drama doch meistens hinter verschlossenen Türen ab.
Wenn wir versuchen, Beweise in Form von Fotos und Zeugen zu beschaffen, kommen
vor allem Gerichtsverfahren gegen uns in Gang, während die Tierquäler meistens
geschont werden. Im Kanton St Gallen deckt das Veterinäramt immer wieder
fehlbare Tierhalter - so auch im vorliegenden Fall des Klosters Notkersegg -, um
den mangelhaften Vollzug nicht zugeben zu müssen. Seit Jahren schauen Regierung
und Parlament diesem Treiben der Verwaltung tatenlos zu. Im vorliegenden Fall
war ich aber dank glücklichen Umständen in der Lage, den Wahrheitsbeweis durch
Zeugen und Gutachter zu erbringen, obwohl das Verfahren so lange hingeschleppt
wurde, dass der Stall - obwohl meine Kritik angeblich erstunken und erlogen war!
- in der Zwischenzeit umgebaut worden ist, dies wohlgemerkt einzig und allein
aufgrund meiner Kritik, nachdem das Kloster anfänglich lange nichts von
Anpassungen wissen wollte.
Tierquälerische Schweinehaltung im Kloster:
Tatsache, keine üble Nachrede
Rindermast der Klinik Hohenegg
von Erwin Kessler
In der tierschützerischen Auseinandersetzung um die Rindermast
der Psychiatrischen Klinik Hohenegg, Meilen, haben der Tierschutz Dachverband
Schweiz und der Verein gegen Tierfabriken eine Disziplinaruntersuchung wegen
Irreführung der Oeffentlichkeit gegen den zuständigen Bezirkstierarzt beantragt.
Die Intensiv-Rindermast auf Vollspaltenböden, wie sie auf
Hohengegg betrieben wird, wird international sowohl von Tierschützern als auch
von Verhaltensforschern als nicht tiergerecht abgelehnt wird. Trotzdem hatte
Bezirkstierarzt Dr Siegfried Schneebeli diese Tierhaltung mit folgender
öffentlicher Stellungnahme in Schutz genommen: "Die Tiere verhalten sich
ausgeglichen bis zutraulich und beweisen dadurch, dass sie umsorgt sind und es
ihnen wohl ist." Diese Behauptung stellt nach Auffassung der beschwerdeführenden
Tierschutzorganisationen eine vorsätzliche oder zumindest grobfahrlässige
Irreführung der Oeffentlichkeit und eine gegen das öffentliche Interesse am
Tierschutz gerichtete Amtshandlung dar. Dass Mastrinder "zutraulich" sind,
beweist keineswegs, dass es ihnen wohl ist. Zutraulich können Tiere auch unter
schlechten Haltungsbedingungen sein, solange sie vom Personal nicht grob
behandelt und verängstigt werden. Dass es den Tieren in einer solchen
Intensivhaltung ohne Auslauf und ohne sauberen, weichen Liegeplatz nicht wohl
ist, zeigen die wissenschaftlich feststellbaren neurotischen
Verhaltensstörungen. Auch psychisch kranke Lebewesen können "zutraulich" sein;
das müsste eigentlich an einer Psychiatrischen Klinik bekannt sein. Wenig
kompetente Tierärzte und Agronomen verwechseln darüberhinaus oft auch Apathie
mit Zutraulichkeit. Optimal tiefreundlich auf der Weide gehaltene Herden
(Mutterkuhhaltung) sind oft sehr scheu und lassen sich kaum anfassen.
"Zutraulichkeit" ist kein Kriterium für Wohlbefinden und gilt in der
nutztier-ethologischen Literatur nicht als Kriterium für die eine artgerechte
Haltung. Das ist vielmehr eine freie Erfindung von Bezirkstierarzt Schneebeli,
um die Verantwortlichen der Klinik Hohenegg kollegial in Schutz zu nehmen. Seine
Aufgabe als Amtsperson wäre aber eine objektive Beurteilung und eine sachlich
richtige Aufklärung sowohl der Klinikleitung wie auch der Oeffentlichkeit
darüber, dass Vollspaltenboden-Intensivmast nicht tiergerecht ist und dass es
sehr einfache Möglichkeiten gäbe, die umstrittene Tiermast auf Hohenegg zu
verbessern, zum Beispiel durch einen überdeckten Auslauf mit Tiefstreu und oder
Weidehaltung.
Am 17. Juni 93 hat eine Aussprache zwischen dem VgT und der Klinikleitung hat zu
einer wesentlichen Annäherung der Standpunkte geführt. Die Klinikleitung hat
sich bereit erklärt, eine tierfreundlichere Gestaltung des Maststalles ernsthaft
prüfen zu lassen und darüber mit dem VgT im Gespräch zu bleiben. Kritisiert
wurde das bisherige kämpferische Vorgehen des VgT, welches auch negative
Auswirkungen auf die Patienten gehabt habe. Der VgT begründete seine Taktik
damit, dass allein geduldige Gespräche leider in vielen Fällen zu gar nichts
führten. Der VgT dankt der Klinikleitung, dass sie ihre Verantwortung auch für
die Tiere anerkennt und nun Hand geboten hat zu einer kooperativen Lösung der
Probleme.
Ein Vorstandsmitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Tierschutz/Pro Tier
hat sich kürzlich bei mir über die VgT-Protestaktionen gegen die Rindermast
Hohenegg beschwert. Das habe viele Bauern verärgert, mit denen man nun nicht
mehr reden könne. Meine Frage, was Pro Tier zugunsten der Nutztiere mache und
welche Erfolge bisher erzielt worden seien, blieb unbeantwortet. Dass diese
Tierschutzorganisation lieber nett mit Bauern redet als für die Tiere auf die
Barrikaden zu gehen, hat eine simple Erklärung: Pro Tier ist eine STS-Sektion.
Kanton Solothurn: Kantonstierarzt deckt
Tierquälerei
Der Solothurner Kantonstierarzt deckt vorschriftswidrige
Tierquälerei und die Regierung wie auch das Bundesamt für Veterinärwesen decken
ihrerseits den Kantonstierarzt!
Das übliche Spiel in Sachen Tierschutz-Nichtvollzug. Denn es geht
ja nur um Tiere ...
Die Solothurner Regierüng hat mit Datum vom 15. Juni 1993 zu zwei
Disziplinarbeschwerden des VgT gegen den Kantonstierarzt Stellung genommen. Darin werden
die Missstände heruntergespielt und gedeckt.
Nach eigenen Angaben von Kantonstierarzt Wäffler halten sich im
Kanton Solothurn rund 200 Betriebe nicht an die Auslaufvorschrift für Rindvieh! Dies ist
absolut erschreckend und unakzeptabel, ist doch diese Auslaufvorschrift bereits absolut
minimalistisch und an sich schon völlig unakzeptabel (Kühe müssen gemäss Richtlinie
des Bundesamtes für Veterinärwesen nur an 60 von 365 Tagen etwas Bewegungsmöglichkeit
erhalten). Dass auf 200 Solothurner Betrieben nicht einmal das gewährt wird und
der Kantonstierarzt diese gesetzwidrigen Missstände noch schützt, ist ein
Tierschutzskandal sondergleichen! Die Dunkelziffer dürfte überdies wesentlich grösser
sein, als das, was sogar das Veterinäramt zugibt.
Einmal mehr wird das Verhältnismässigkeitsprinzip missbraucht:
Dieses stellt die Durchsetzung einer gesetzlichen Vorschrift nicht in Frage, sondern
verlangt lediglich das für den Betroffenen sanfteste Mittel. Konkret: die
Bewegungsmöglichkeit für die Tiere muss selbstverständlich unter allen Umständen
durchgesetzt werden, weil Tierquälerei grundsätzlich nicht geduldet werden darf. Für
diese Durchsetzung gibt es aber im konkreten Fall verschiedenen Möglichkeiten und nur bei
derWahl der Auswahl des Zwangsmittels gilt das Verhältnismässigkeitsprinzip.
Es gibt überhaupt keine vernünftigen Gründe, den Kühen keinen
Auslauf zu gewähren. In allen Fällen, wo überhaupt noch von einem vernünftigen
Landwirtschaftsbetrieb gesprochen werden kann, sind Lösungen möglich (Laufhof,
Laufstall, Weide mit fahrbarem Melkstand etc). Wo all dies nicht möglich sein sollte,
wäre ein Tierhalteverbot jedenfalls nicht unverhältnismässig.
Auch das ,,hohe Alter des Tierhalters" kann unmöglich
Ausnahmen für elementare Tierschutzvorschriften rechtfertigen: wer noch täglich Kühe
melken und den Stall misten kann, der ist zweifellos auch in der Lage, die Kühe zu
weiden. Sonst ist er zu alt zum Bauern überhaupt!
Es ist völlig verfehlt, das Problem der ständig angebundenen
Tiere als gering zu betrachten: 5 bis 10 % aller Landwirtschaftsbetriebe ist ein viel zu
hoher Prozentsatz und ein klarer Hinweis, dass der Vollzug ungenügend ist. Es ist nicht
akzeptabel, dass auch nur eine einzige Kuh mit Wissen der Behörden so brutal gehalten
wird.
Die zweite Disziplinarbeschwerde hat die Regierung pauschal als
haltlos dargestellt. Nach unserer Auffassung ist aber Irreführung der Öffentlichkeit
durch einen Chefbeamten eindeutig ein Disziplinarvergehen. Es geht nicht um
"unterschiedliche Auffassungen" wie der Regiernngsrat schreibt, sondern um die
wissenschaftlich belegte Tatsache, dass heute noch tierquälerische Haltungssysteme (zB
Kastenstände für Schweine) erlaubt sind, welche der Kantonstierarzt wider besseres
Wissen öffentlich als "artgerecht" hingestellt hat. An unseren Vorwürfen gegen
den Kantonstierarzt halten wir voltumfänglich fest und wüRden die angedrohte
gerichtliche Klage wegen angeblicher Ehrverletzung sogar begrüssen.- Bisher haben wir in
allen vergleichbaren Fällen den Wahrheitsbeweis vor Gericht leisten können!
Erwin Kessler, VgT
Zürich:
Einzelinitiative für Freilandhaltung auf
Staatsbetrieben
(EK) Als wahl- und
stimmberechtigte Einwohnerin des Kantons Zürich hat VgT-Mitglied Regula Weber
gestützt auf Artikel 29 der Kantonsverfassung, dem Kantonsrat folgende
Einzelinitiative eingereicht:
Das Landwirtschaftsgesetz sei in
dem Sinne abzuändern, dass - innert angemessener Frist - die Nutztierhaltung auf
allen Landwirtschaftsbetrieben, die sich im Eigentum des Kantons befinden, auf
artgerechte Freilandhaltung umgestellt werde und zwar nach den Richtlinien der
'Konsumentenarbeitsgruppe für tier- und umweltfreundliche Nutztierhaltung'
(KAGfreiland) oder des Biologischen Landbaues (VSBLO/Bio-Knospe).
Begründung:
Die eidgenössischen Tierschutzvorschriften sind derart minimalistisch, dass von
einer artgerechten Tierhaltung nicht gesprochen werden kann. Tierquälerische
Haltungssysteme wie Kastenstände, Einzelboxen und Vollspaltenböden sind immer
noch erlaubt. Nicht genug, dass auf diese Weise das Tierschutzgesetz und damit
der Volkswille laufend missachtet werden: tierquälerische Intensivtierhaltungen
erhalten auch noch eidgenössische und kantonale Subventionen. Vollends
unerträglich ist jedoch die Situation für viele Bürger und Steuerzahler, dass
sogar auf staatlichen Gutsbetrieben, ja sogar an Landwirtschaftsschulen die
Tiere nicht so gehalten werden, wie es aufgrund der Erkenntnisse der
wissenschaftlichen Nutztier-Ethologie geboten wäre.
Auf dem Gutsbetrieb der kantonalen Landwirtschaftsschule Strickhof sieht man nur
sehr selten Tiere im Freien. Die Kühe und Schweine verbringen den allergrössten
Teil ihres Lebens, die Mastrinder überhaupt die ganze Zeit, eingeschlossen in
grossen Gebäuden aus Stahl und Beton in Intensivhaltung auf den berüchtigten
Vollspaltenböden. Der Unterschied zu privaten Tierfabriken liegt nur darin, dass
die Tierfabriken dieser Landwirtschaftsschule mit öffentlichen Geldern
finanziert wird - Tierquälerei mit Steuergeldern. Die Tierhaltung auf
einstreulosen Vollspaltenböden wird international von allen
Tierschutzorganisationen abgelehnt. Die Nutztierethologen (Verhaltensforscher)
bezeichnen diese Tierhaltung als nicht tiergerecht, weil die Tiere elementare,
für ihr Wohlbefinden wichtige Verhaltensweisen nicht ausüben können. Die mit
hochsensiblen Riechorganen ausgerüsteten Schweine verbringen ihr Leben direkt
über dem Güllenloch, mit der Nase einen halben Meter über den Güllenkanälen
unter dem Beton-Spaltenboden. Die von Natur aus reinlichen Schweine können in
der extremen Enge dieser Vollspalten-Buchten Kot- und Liegeplatz nicht trennen.
Ihr Instinkt, abends aus weichem Material (Stroh) gemeinsam ein Nest zu bauen,
wird in dieser einstreulosen, technokratisch-künstlichen Umwelt aus Stahl und
Beton täglich aufs neue unterdrückt. Als Folge der permantenten Langeweile in
den engen, extrem eintönigen und mit Heizöl gleichmässig klimatisierten
Stallungen werden diese Tiere, die ein tägliches Beschäftigungsbedürfnis von 8
bis 10 Stunden haben, neurotisch verhaltensgestört, mit anderen Worten gewaltsam
zu seelischen Krüppeln gemacht. Zwar haben einige Buchten kleine Ausläufe ins
Freie; sogar eine mit einem Doppelzaun zwei Meter hoch umzäunte Schweineweide
gibt es. Doch Tiere sieht man dort nie. Die saubere, intakte Wiese hat fast
Golfplatzqualität und verrät auf einen Blick, dass hier nie Schweine wühlen.
Auch die Milchkühe leben auf dem Strickhof in intensiver Stallhaltung. Nur sehr
selten kommen sie auf die einzige Weide direkt unterhalb des Stalles. Aber sogar
hier mähen die staatlichen Agro-Technokraten das Gras meistens lieber mit dem
Traktor, als dass sie es abweiden lassen. Die bedauernswerten Tiere verbringen
so Tag für Tag, Monat für Monat an kurzer Kette: Aufstehen und Niederlegen als
einzige Bewegungsmöglichkeit - und nicht einmal das artgerecht. Ein
Elektrisierbügel - ein sogenannter "Kuhtrainer" - versetzt ihnen einen Schlag,
wenn sie ihrer Natur nach mit Schwung aufstehen oder wenn sie sich lecken
wollen, weil das Fell juckt. Der Zweck dieser Elekrisiervorrichtung besteht
einzig und allein darin, das Beamtenleben bequemer zu gestalten: die Kühe werden
mit Elektroschlägen gezwungen, ihren Kot hinter das Läger direkt in den
Mistkanal abzusetzen. Man muss sich die Tragik im Leben dieser Tiere einmal
bildhaft vorstellen: fast rund ums Jahr an kurzer Kette und bei jeder
ausholenden Bewegung von einer Elektrisiervorrichtung terrorisiert. Mehr als ein
Fünftel der Bauern im Kanton Zürich hält die Kühe auf diese Weise. Kein Wunder,
dass die Beamten, welche dies auf eigenem Staatsbetrieb praktizieren, kaum etwas
gegen diese Missstände unternehmen, obwohl die Tierschutzverordnung vorschreibt,
dass angebundenes Rindvieh zeitweilig ausserhalb des Standplatzes Bewegung
erhalten muss. Die Mastrinder auf dem Strickhof sind zwar nicht angebunden, ihr
Leben ist aber kaum weniger betrüblich. Spielverhalten, das bei jungen Tieren
generell als Zeichen der Gesundheit und des Wohlbefindens gilt, ist auf den
Vollspaltenböden nicht möglich, und ins Freie kommen diese Tiere zeitlebens nie.
In den trostlosen Buchten fehlt den jungen, von Natur aus spiel- und
bewegungsfreudigen, neugierigen Tieren jeder Beschäftigungs- und Spiel-Anreiz.
Für Sprünge und Herumrennen ist kein Platz vorhanden, und auf dem geschlitzten,
verkoteten Boden rutschen die Tiere bei jeder schnellen Bewegung aus oder
bleiben in den Spalten hängen. Rinder suchen sich vor dem Niederlegen ihren
Liegeplatz sorgfältig aus - wenn sie können. Er soll weich, verformbar und
trocken sein wie eine Wiese oder ein Strohbett; harte Böden werden wenn möglich
gemieden. In der Intensivhaltung auf Spaltenböden sind sie gezwungen, sich auf
den verkoteten und harten, mit Spalten durchsetzten Boden zu legen. Die
staatlichen Agro-Technokraten auf dem Strickhof nutzen die Mängel der
Tierschutzverordnung rücksichtslos aus und praktizieren vor den Augen der
angehenden, jungen Bauern eine regelrechte Tierfabrik-Landwirtschaft. Der Leiter
der Landwirtschaftsschule Strickhof musste ein bereits abgemachtes Gespräch mit
dem Verein gegen Tierfabriken auf Weisung des Chefs des Zürcher
Landwirtschaftsamtes, Rolf Gerber, absagen. Gerber war noch bis vor kurzem
Sekretär des Zürcher Bauernverbandes, wo er sich exterm tierschutzfeindlich
aufführte (vgl Seite 113 im Buch "Tierfabriken in der Schweiz" von Erwin
Kessler, Orell Füssli Verlag). Diese enge personelle Verflechtung zwischen
Agro-Lobby und Landwirtschaftsbehörden, die überall bei Bund und Kantonen
anzutreffen ist, stellt eine zentrale Ursache dafür dar, dass das
Tierschutzgesetz toter Buchstabe bleibt und gewerbsmässige Tierquäler grosszügig
staatliche Subventionen erhalten, während der Oeffentlichkeit das Bild einer
bodenständig-naturverbundenen bäuerlichen Landwirtschaft vorgekaukelt wird.
Diese unbefriedigende Situation in der staatlichen Tierhaltung kann nur mit
klaren Vorschriften verbessert werden. Die KAG ist die einzige Organisation in
der Schweiz, welche eine wirklich artgerechte Freiland-Tierhaltung aufgebaut und
praxis-erprobte Tierhaltungsvorschriften hat, welche sich als wirtschaftlich
anwendbar und praxis-tauglich erwiesen haben. Vorliegende Einzelinitiative
bezweckt, diese gute, vorbildliche Tierhaltung auf allen Gutsbetrieben des
Kantons verbindlich einzuführen.
St Galler Veterinäramt
deckt erneut fehlbaren Tierhalter
von Erwin Kessler
Am 27. Mai 1993 drang eine Gruppe von zehn VgT-Aktivisten in die Vorlesung von
Prof Roger Zäch an der Universität Zürich ein und protestierte für kurze Zeit mit
Megaphon, Flugblättern und "Stop-Tierfabriken"-Luftballons gegen die Zächsche
Riesen-Schweinerei in St Margrethen, für die Roger Zäch, Professor an der
rechtswissenschaftlichen Abteilung der Uni Zürich, als Verwaltungsratspräsident
zeichnet. Nach der Protest-Störung der Vorlesung wurden in der Eingangshalle der Uni
Video-Aufnahmen der Zächschen Schweinerei abgespielt, welche im letzten Dezember zum Teil
auch in der Fernsehsendung 10vor10 ausgestrahlt wurden.
Zäch rechtfertigt seine Schweinerei damit, dass der St Galler Kantonstierarzt -
wie üblich - diese Missstände als "gesetzeskonform" bezeichne, obschon mit der
Dunkel- und Halbdunkelhaltung, den mit Tieren überfüllten Buchten, den schmierigen und
glitschigen Böden und der fehlenden Beschäftigung (kein Stroh) eindeutig und anhaltend
Vorschriften verletzt werden.
Das St Galler Veterinäramt deckte die gesetzwidrigen
Zustände in der Schweinefabrik Zäch in St Margrethen mit einem irreführenden Rapport
vom 11. Mai 1993, welcher in unsere Hände geriet. Während in Tat und Wahrheit in der
Zächschen Schweinefabrik die meisten Tierschutzvorschriften, die es über Schweinehaltung
gibt, nachweisbar verletzt werden, attestiert das Veterinäramt mit diesem
Gefälligkeits-Rapport, alles sei durchwegs gesetzeskonform. Mit diesem Ableugnen von
Missständen versuchen die Veterinärbeamten vermutlich, ihre jahrelange Pflichversäumnis
beim Nicht-Vollzug des Tierschutzgesetzes zu vertuschen.
Tierschutzorganisationen haben ja leider kein Verbandsklagerecht (wie es die
Umweltorganisationen haben), um gegen Verletzungen des Tierschutzgesetzes zu klagen.
Disziplinarbeschwerden andererseits geben der St Galler Regierung, welche die
Machenschaften des Veterinäramtes seit Jahren deckt, erfahrungsgemäss nur Gelegenheit,
alles unbesehen zu dementieren. Zahlreiche nutzlose Beschwerden in den letzten Jahren
belegen, dass die Verwaltungsaufsicht im Kanton St Gallen weit weg ist von
rechtstaatlichen Grundsätzen. Regierung und Parlament pflegen reinen politischen
Opportunismus. Im Kanton St Gallen gibt es keinen einzigen Politiker, der sich um das
anhaltende Drama der Nutztiere, das im Kanton St Gallen besonders krass ist, kümmern
würde. Die tierquälerischen, gesetzwidrigen Zustände in vielen St Galler
Schweinefabriken sind sogar von Laien leicht erkennbar, wie kürzlich eine
Repräsentativ-Umfrage anhand von Bildern, durchgeführt von einem anerkannten
Meingungsforschungsinstitut, ergeben hat.
Wir führen unseren Kampf weiter, obwohl wir in Sachen Tierschutz keinerlei
Hoffnung mehr haben auf Ehrlichkeit und Rechtschaffenheit von Regierung und Verwaltung.
Eine echte Chance für die leidenden Tiere stellt jedoch die Tatsache dar, dass der
Fleischkonsum jedes Jahr um einige Prozente weiter zurückgeht; diesen hoffnungsvollen
Trend unterstützen wir mit allen unseren Möglichkeiten.
Dicht gedrängt im düsteren, feucht-dreckigen Kerker:
KZ-Bedingungen.
In der Strohraufe ist das Stroh raffiniert in ein engmaschiges Drahtgeflecht
verpackt, so dass die Tiere nicht an das Stroh herankommen. Damit ist die
Beschäftigungsvorschrift ein für allemal, ohnen Nachfüllarbeit, "erfüllt",
das St Galler Veterinäramt zufrieden.
Unser täglich Fleisch: So essen wir die Welt kaputt
Buchbesprechung von Erwin Kessler
"Unser täglich Fleisch - so essen wir die Welt kaputt" ist der Titel eines
kürzlich im Unionsverlag erschienenen Büchleins von Urs Haldimann und Stephan
Dietrich, herausgegeben von der "Erklärung von Bern". Diese Organisation befasst
sich mit den Problemen in der Dritten Welt. Dort wirkt sich unser massloser
Fleischkonsum besonders verheerend aus: Riesige Gebiete des tropischen
Regenwaldes wurden und werden gerodet, um Rinderweiden zu gewinnen. Die
Brandrodungen setzen nicht nur Treibhausgase frei, sondern bringen auch das
regionale Klima durcheinander. Tropische Regenwälder schlucken einen grossen
Teil der oft wolkenbruchartigen Niederschläge und verdunsten sie anschliessend
langsam. Ist der Wald hingegen verschwunden, prasselt der Regen ungehemmt zur
Erde und schwemmt die ohnehin dünne Humusschicht weg. Die vollständige
Entwaldung führt zu einer mehrere Monate anhaltenden Trockenperiode, die eine
natürliche Regeneration des Waldes verhindert und der Erosion durch Wind
Vorschub leistet.
Hungrige Menschen - satte Schweine
Ueber ein Drittel der globalen Getreideernte landet in den Futtertrögen der
Masttiere. Bei der Umwandlung von pflanzlichen Nahrungsmitteln in Fleisch, Milch
oder Eier gehen im Schnitt dreiviertel der Kalorien verloren. In Brasilien wird
die Hälfte des Getreides als Viehfutter verkauft, während die Mehrheit der
ländlichen Armen an Mangelernährung leidet. Die Nachfrage der westlichen
Konsumgesellschaft nach Fleisch treibt die Preise für Getreide in den
Drittwelt-Ländern in die Höhe; die Masttiere werden dort zum bedrohlichen
Nahrungskonkurrenten für die ärmere Bevölkerung. In Zentralamerika hat die
Fleisch-Industrie einige wenige reich gemacht und einen grossen Teil der
ländlichen Bevölkerung verarmen lassen.
Methangas in die Luft - Gülle ins Trinkwasser
Der Sempachersee und der Baldeggersee sind biologisch tot - getötet durch die
viele Gülle, insbesondere aus den zahlreichen Schweinefabriken. Im Kanton Luzern
leben mehr Schweine als Menschen. Als Folge der Ueberdüngung des Bodens ist eine
zu hohe Nitratbelastung des Trinkwassers auch in unserem Land weit verbreitet.
Nitrat kann sich im Körper in Nitrosamine verwandeln, die in Tierversuchen eine
krebserregende Wirkung gezeigt haben. Energieintensive Tierfabriken in den
Industriestaaten sind verantwortlich für den Verbrauch grosser Mengen fossiler
Energie. Chemische Düngemittel, beim Futtermittelanbau reichlich eingesetzt,
lassen Treibhausgase frei. Das tägliche Fleisch und die Wurst der Wohlhabenden
in den nördlichen Industrieländern tragen somit zur weltweiten Klimaveränderung
bei, welche ein katastrophales Ausmass anzunehmen beginnt. Die Tiermast
entwickelt sich - neben Verkehr und Industrie - weltweit zur grossen
Umweltbelastung.
Vegetarier sind gesünder
Nicht nur Natur und Umwelt kranken an den Folgen raubtierartigen
Ernährungsgewohnheiten der Menschen: Immer seltener trifft man wirklich Gesunde,
die nicht an mindestens einer der vielen Zivilisationskrankheiten wie Rheuma,
Schlafstörungen, Arthritis, Allergien, Herzerkrankungen, Darmkrebs etc leiden.
Trotz modernster Medizin und jährlich Millionen von Tierversuchen nehmen die
schweren Zivilisationskrankheiten zu, und deren Fortschreiten kann mit
Medikamenten und klinischen Behandlungen meistens nur etwas hinausgezögert
werden, solange die Ursachen nicht behoben werden. Dazu zählt neben
Bewegungsmangel und Umweltverschmutzung in erster Linie die übliche
Fehlernährung, geprägt von einem hohen Anteil an denaturiertem, das heisst
gekochtem tierischem Eiweiss. Mit einer solchen Ernährung werden auch unsere
Haustiere von Zivilisationskrankheiten befallen, welche unter wild lebenden
Tieren nicht auftreten.
Doping im Stall
In der Intensivtierhaltung sind die Tiere - bedingt durch die Fütterung, Haltung
und Ueberzüchtung - krankheitsanfällig. Ihr kurzes Leben überstehen sie mit
Medikamenten, die häufig schon präventiv ins Futter gemischt werden. Die
Behauptung aus Landwirtschaftskreisen, die Nutztiere würden schon im eigenen
Interesse an einem hohen Nutzen so gehalten, dass es den Tieren wohl sei,
stimmte vielleicht früher, bevor die Chemie Eingang in die Ställe gefunden hat.
Immer mehr werden die Nutztiere wie unbeseelte Produktions-Elemente behandelt,
gesteuert von Chemie und Biotechnologie. Zum Beispiel können Kühe mit 40 Grad
Fieber immer noch 20 bis 30 Liter Milch am Tag geben. Sie können den Milchhahn
nicht zudrehen, weil sie durch die Hochleistungszucht genetisch zur
Milchleistung gezwungen werden. Ihr Wohlbefinden ist kein wesentliches
Produktions-Kriterium. Mit Gentechnologie versucht man heute diese Entwicklung
noch zu beschleunigen. Noch weit Bedrückenderes, ja Grausliges, haben die
Autoren von "Unser täglich Fleisch" während ihren Recherchen herausgefunden.
Allein was sie über die in der "Nutztier-Drogenszene" gebräuchlichen legalen und
illegalen Antibiotika und Hormone herausgefunden haben, muss einem wachen
Menschen den Appetit auf Fleisch gründlich verderben. Neben der Bedrohung der
Umwelt und der menschlichen Gesundheit, haben sie aber auch das unermessliche
Leiden der Tiere selbst nicht vergessen: Vor allem die intensiv gehaltenen,
überzüchteten Schweine brauchen Drogen. Diese neugierigen, sensiblen und
intelligenten Tiere haben von Natur aus ein hochentwickeltes Sozialverhalten.
Die artwidrige Haltung zwingt sie, ständig gegen ihr Reinlichkeitsbedürfnis zu
verstossen. Das eintönige Futter und die anregungsarme Betonbucht bieten zuwenig
Beschäftigung. Die Droge hilft von der Geburt bis in den Schlachthof, die
Widerwärtigkeiten eines Schweinelebens zu überwinden. 'Stresnil' verhindert,
dass die Muttersauen ihre Ferkel fressen. 'Stresnil' ist gut gegen Unruhe und
Nervosität, Erregung, Schockgefahr und Wetterempfindlichkeit. Es hilft gegen
Ueberlastung des Herzens und natürlich gegen die haltungsbedingten Aggressionen.
Auf der Suche nach illegalen Futterzusätzen stehen die kantonalen Laboratorien
vor zahlreichen praktischen Problemen. "Wir wissen selbst bei einem konkreten
Verdacht nicht genau, nach welchen Stoffen wir suchen müssen", sagt der Basler
Kantonschemiker. Wenn die Analyse einer Probe mehrere Tage dauert, sind bei
Vorliegen des Ergebnisses die Schweine schon längst zu Schnitzel und Wurst
verarbeitet und gegessen. Positive Analysen können angefochten werden. Um
beweiskräftige Aussagen zu erhalten, müssen mehrere Proben mit verschiedenen
Methoden analysiert werden. Doch das ist zeitlich, personell und finanziell
nicht möglich. So verlaufen die meisten Untersuchungen im Sand. "Bezüglich
Tierarzneimittel stochern wir mit einer Stange im Nebel rum", sagt ein anderer
Kantons-Chemiker.
Die Fleisch-Mafia in der EU
Kaum Hoffnung auf eine Lösung all dieser Probleme vermag die EG zu wecken - im
Gegenteil: Weil die EG in den letzten zehn Jahren vom Netto-Fleischimporteur zum
weltweit grössten Exporteur geworden ist, wird der Fleischexport mit Hilfe
sogenannter Ausfuhrerstattungen subventioniert, die Einfuhr mit hohen Zöllen
verteuert. Ein gefundenes Fressen für gewiefte Schieber: Ein schlauer Kaufmann
zum Beispiel legte auf Container, die mit Schlachtabfällen und Innereien gefüllt
waren, eine dünne Schicht gefrorener Filets, deklarierte den für Nordafrika
bestimmten Inhalt als wertvolles Rindfleisch und kassierte dafür drei Millionen
DM an EG-Subventionen. Umgekehrt verwandelte eine Firma Steaks aus Osteuropa in
Schlachtabfälle und ersparte sich damit Zollgebühren und Steuern in der Höhe von
78 Millionen Mark. Besonders in Mode gekommen sind Geschäfte mit den Staaten in
Osteuropa. Fleisch wird mit hohen Subventionen und zum Teil als Hungerhilfe
deklariert dorthin exportiert und anschliessend auf verschlungenen Wegen wieder
reimportiert. Sizilianische Viehhalter beantragten mit Erfolg EG-Subventionen
für 200 000 Kühe, obwohl es auf der Mittelmeerinsel nie mehr als 36 000 Tiere
gab. Die Subventionsbetrügereien internationaler Fleisch-Schieberbanden, so
schätzen Experten, kosten die EG jedes Jahr 12 Milliarden Mark.
Ein Hoffnungsschimmer: Fleischlose Ernährung liegt im Trend
Ein Hoffnungsschimmer ist der seit Mitte der Achziger-Jahre wieder sinkende
Fleischkonsum. Zunehmend verbreitet sich das Wissen um die gesundheitlichen
Folgen einer Ernährung mit viel tierischem Fett und Eiweiss. Unabhängige
wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen: Vegetarier leben wesentlich länger
und gesünder. Immer häufiger begegnet man deshalb Menschen, welche "jetzt
weniger", "selten" oder "gar kein" Fleisch mehr essen. Dazu tragen auch die
nicht abreissenden Berichte über den brutalen Umgang mit Nutztieren in der
Intensivmast, auf dem Transport und im Schlachthof bei. Laufend erhalte ich
Zuschriften der folgenden Art: "Nachdem wir Ihr Buch 'Tierfabriken in der
Schweiz' (oder: Ihren Bericht in der ...-Zeitung) gelesen haben, essen wir jetzt
auch kein Fleisch mehr." Das Buch "Unser täglich Fleisch" wird sicher auch viele
Menschen dazu aufrütteln, ihren Fleischkonsum zu überdenken. Jedes Jahr werden
in der Schweiz und in Deutschland einige Prozent weniger Fleisch konsumiert.
Auch der bis vor einem Jahr noch stetig zunehmende Konsum von Geflügelfleisch
zeigt eine Trendumkehr - obwohl viele Menschen Fisch und Geflügel
sonderbarerweise nicht zum "Fleisch" zählen. Wer wird wohl Sieger in diesem
Wettlauf zwischen dem Kaputt-Essen der Welt und dem erst zaghaft einsetzenden
Trend zur fleischlosen oder fleischarmen Ernährung?
Auseinandersetzung mit dem Zuger Kantonstierarzt:
Zwei Monate Gefängnis für Tierschützer Kessler?
(EK) Die Thurgauer Anwaltschaft beantragt zwei
Monate Gefängnis für Tierschützer Erwin Kessler, Pressesprecher des Vereins
gegen Tierfabriken (VgT) und Präsident des Tierschutz Dachverbandes Schweiz.
Grund für diesen Strafantrag, über den das Bezirksgericht Münchwilen befinden
muss: Erwin Kessler hatte im Jahr 1991 dem Zuger Kantonstierarzt Dr Kamer
(Stadtpräsident von Zug) öffentlich vorgeworfen, den Tierschutzvollzug mit einem
sachlich falschen Gutachten behindert zu haben. Es ging um eine vom VgT
angezeigte Schweinemästerei, wo objektiv - auch von der Polizei festgestellt -
Artikel 20 der Tierschutzverordnung verletzt wurde. Darin wird verlangt, dass
Schweine täglich "über längere Zeit mit Stroh, Rauhfutter oder anderen
geeigneten Gegenständen beschäftigt" werden müssen. Demgegenüber hielt Kamer in
einer Stellungnahme gegenüber dem Zuger Verhöramt fest: "Die Wissenschaft hat
noch nicht die Lösung des Problems gefunden, um als Ersatz in der Wildbahn das
zur Verfügung zu stellen, was der Beschäftigung am ehesten entspricht." Der
Mäster wurde hierauf freigesprochen, da die Polizei (!) trotz fehlender
Beschäftigung keine Verhaltensstörungen bei den Tieren habe feststellen können.
Bei den Gerichtsakten liegt ein Gutachten eines stellvertretenden
Kantonstierarztes eines anderen Kantons, in welchem die von Kessler geübte
Kritik als berechtigt beurteilt wird: die Beschäftigung von Schweinen mit Stroh
war immer schon möglich und und in der Praxis üblich; dazu müssen nicht zuerst
noch wissenschaftliche Untersuchungen abgewartet werden. Das Thurgauer
Verhörrichteramt hatte die von Kamer gegen Kessler angestrengte
Strafuntersuchung eingestellt, weil keine Straftatbestände gegeben seien. Im
Rekursverfahren fordert nun Staatsanwalt Raess zwei Monate Gefängnis für Kessler
wegen Verleumdung bzw übler Nachrede. Der gleiche Staatsanwalt beantragte
dagegen kürzlich nur 200 Fr Busse für einen Mäster, der Kessler ungerechtfertigt
tätlich angegriffen hatte. Ebenfalls der gleiche Staatsanwalt beantragte die
Bestrafung Kesslers und mehrerer Journalisten, wegen angeblichem
Hausfriedensbruch, weil sie Missstände im Schweinestall der
Landwirtschaftsschule Arenenberg aufgedeckt hatten. Die Angegklagten wurden dann
vor Obergericht freigesprochen und entschädigt.
Die Sache der Tiere steht höher für mich
als die Sorge, mich lächerlich zu machen.
Emil Zola, 1840-1902, französischer Schriftsteller
Verhaftung in Vaduz
von Erwin Kessler
In der Nacht vom Donnerstag auf den Freitag vor der Prinzenhochzeit in
Vaduz am 3. Juli 1993 versuchte eine VgT-Atkivistengruppe, im Glockenturm der Vaduzer
Kirche eine funkferngesteuerte Flugblatt-Abwurfmechanik zu installieren. Damit hätten
Protest-Flugblätter gegen das fürstliche Tier-KZ über den Hochzeitszug vor der Kirche
abgeworfen werden sollen. Meldungen über den angeblich geplanten Einsatz von
"Stinkbomben" im Blick und dann auch in der Tagesschau entbehren jeglicher
Grundlage und dürften auf gezielte Desinformation der fürstlichen Polizei
zurückzuführen sein. Der VgT greift grundsätzlich nicht zu Terroraktionen. Alle
Aktionen haben immer und ausschliesslich den Zweck, auf Tierschutzmissstände aufmerksam
zu machen und zu informieren.
Die in die Kirche eindringende Gruppe wurde offenbar von einer
Alarmanlage entdeckt und musste vor anrückenden Wächtern fliehen. Gefasst wurde eine
andere Gruppe, welcher ich angehörte und die sich zu anderen Zwecken in der Nähe
aufhielt.
Die Rechtfertigung zu solchen, die Legalität leicht überschreitenden
Aktionen, leitet der VgT von der Tatsache ab, dass die liechtensteiner Landespolizei uns
bei der letzten Aktion ihrerseits illegal daran gehindert hat, Flugblätter in
Briefkästen zu verteilen. Ferner besteht eine extreme politisch-wirtschaftliche
Pressezensur bei beiden liechtensteiner Tageszeitungen: ein Inserat, in dem ein
Dia-Vortrag des VgT hätte angekündigt werden sollen, wurde abgelehnt - "weil uns
dies schaden könnte", wie eine Zeitung schrieb. Im redaktionellen Teil wird über
unsere Aktionen nicht oder nur so berichtet, dass man nicht merkt, dass es etwas mit dem
Fürsten zu tun hat. Die Landesregierung hat
speziell gegen den VgT eine Verfügung erlassen, welche es den PTT verbot,
fürstenkritische Drucksachen auszutragen. Diese Verfügung
wurde erlassen, nachdem der VgT zweimal solche Flugblätter im ganzen Fürstentum
verteilen liess. Die dritte Aktion wurde dann per Verfügung - in menschenrechtswidriger
Weise die Pressefreiheit verletzend - gestoppt.
Die Angst vor unseren Informationen ist extrem, die Reaktionen der
Polizei unverhältnismässig. Bei einer früheren Aktion, wo nachts Plakate mit Bildern
aus dem fürstlichen Schweine-KZ aufgehängt wurden, hat man die ertappten Aktivisten mit
Handschellen gefesselt und die ganze Nach in muffige Zelten eingesperrt. Benützung des WC
verboten, Urinieren in Plastiksäcke. Mittel-alter nicht nur bei der Prinzenhochzeit. Dazu
kommt, dass die liechtensteiner Polizei nachher öffentlich abgeleugnet hat, dass die
Aktivisten mit Handschellen abgeführt wurden. Es seien lediglich die Personalien erhoben
worden. Lügen tut diese Polizei also auch noch. Ich habe deshalb in der Untersuchungshaft
jegliche Auskunft verweigert und werde mich dann umso ausführlicher vor Gericht äussern.
Die Anklage lautet auf Hausfriedensbruch und ,,schwere" Sachbeschädigung.
Tatsächlich wurde kein Schaden angerichtet, sondern nur ein Schloss mit spezieller
Technik geöffnet. Die 4tägige Isolationshaft mit strengem Telefon-Verbot - die
Angehörigen wussten tagelang nicht, wo wir waren - war unverhältnismässig.
Inzwischen hat sich der Fürst endlich bereit erklärt, mit uns
Gespräche aufzunehmen. Solange werden wir auf weitere Kampfaktionen verzichten. Für den
Fall, dass die Gespräche scheitern oder hinausgezögert werden, sind bereits neue
Aktionen geplant. lm Gefängnis hatte ich genügend Zeit, neue Mittel und Wege gegen diese
satanische Tierquälerei an 10'000 fürstlichen Schweinen
auszudenken.
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