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Inhaltsverzeichnis


 

Zweite Disziplinarbeschwerde gegen den Solothurner Kantonstierarzt Wäffler

von Erwin Kessler

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Noch ist unsere Beschwerde vom 29. April 1992 gegen Kantonstierarzt Wäffler nicht erledigt, da sahen wir uns schon veranlasst, der Solothurner Regierung eine zweite einzureichen. Sein neuestes Beispiel fachlicher Inkompetenz oder Bestechlichkeit (eine andere mögliche Erklärung für sein tierschutzfeindliches Verhalten können wir nicht erkennen):

Am 16. April 1993 hat Dr Wäffler in einem Interview mit Radio 32 behauptet, wer die tierschutz-gesetzlichen Mindestanforderungen einhalte, habe eine artgerechte Tierhaltung. Es ist in Fachkreisen allgemein bekannt, dass dies nicht der Wahrheit entspricht. Wohl nicht ohne Grund befindet sich die eidgenössische Tierschutzverordnung zur Zeit in Revision und sieht grundlegende Verbesserungen gerade in der Schweinehaltung vor. Die vom Bundesrat vor zehn Jahren unter dem Druck der Agro-Lobby in der Tierschutzverordnung erlaubte Vergewaltigung der Nutztiere, wie etwa die einstreulose Haltung von Schweinen auf Vollspaltenböden und die grausamen Kastenstände für Mutterschweine, dringt immer mehr ins öffentliche Bewusstsein - der Schweinefleischkonsum nimmt deshalb laufend ab. Eine Fülle an internationaler nutztier-ethologischer Literatur belegt wissenschaftlich, dass die Tierschutzverordnung, welche pro Mastschwein nur gerade eine Stallfläche von einem halben Quadratmeter(!) verlangt, die angeborenen Bedürfnisse der Tiere krass missachtet. Der starke Trieb, Kot- und Liegeplatz zu trennen, wird den Schweinen gewaltsam verunmöglicht. Das grosse Beschäftigungsbeürfnis dieser intelligenten und dementsprechend neugierigen Tiere wird durch die heutigen Tierschutzvorschriften völlig ungenügend berücksichtigt. Auch der starke Nestbautrieb sowohl der Mutterschweine wie auch der Jungtiere (abendlicher Bau eines Gemeinschaftsnestes) wird von der Tierschutzverordnung total übergangen. Das Bundesgericht hat kürzlich im Rahmen eines raumplanungsrechtlichen Ausnahmebewilligungsverfahrens für einen neuen Schweinestall im Kanton St Gallen auf unseren Antrag hin Vollspaltenböden verboten, obwohl diese in der Tierschutzverordnung (leider) immer noch erlaubt sind! Im Rahmen eines anderen Gerichtsverfahren im Kanton St Gallen hat ein international bekannter Schweine-Ethologe der Universität Zürich gutachterlich bestätigt, dass verschiedene Bestimmungen der Tierschutzverordnung der Grundforderung des Tierschutzgesetzes nach einer artgerechten Tierhaltung krass widersprechen.


Neue, breitgestreute Kritik des VgT an der Versuchstierhaltung des Schweizerischen Roten Kreuzes SRK

von Erwin Kessler



Nachdem wir die tierquälerische Haltung der Versuchskaninchen im Zentrallabor des SRK in Bern verschiedentlich, aber bis anhin erfolglos angeprangert haben, wurde jetzt die bisher aufwendigste Aufklärungskampagne des VgT gestartet: ein vierfarbiger Faltprospekt mit einer Auflage von 400 000. Dieser wird landesweit verteilt und lag auch dem "Beobachter" 10/93 bei. Darin ist einer der fensterlosen Räume des SRK abgebildet, wo die Versuchskaninchen in grausamen Einzelkäfigen aus Chromstahlgitter gehalten werden - lediglich um Kosten zu sparen, nicht aus medizinischen Versuchsgründen. Ebenfalls nur um die Kosten für das Verbrauchsmaterial "Tier" niedrig zu halten, werden die Kaninchen im Auslaund eingekauft, wo sie billiger sind. Transportleiden und andere Qualen dieser empfindsamen Lebewesen interessieren die Verantwortlichen des Roten Kreuzes offenbar nicht. Von der einstigen humanen Zielsetzung zum reinen Geschäft mit Blut-Konserven abgeglitten?

Die Versuchskaninchen des SRK werden übrigens "nach Gebrauch" geschlachtet und in den normalen Fleischhandel gebracht. Wir wünschen Guten Appetit!

Der Sonntagsblick hat die bezahlte Annahme des Faltprospektes abgelehnt, um mächtige Inseraten-Auftraggeber nicht zu verärgern: wirtschaftliche Pressezensur. Dagegen erschien Prospekt im Beobachter vom 15. Mai als Beilage. Der VgT verbreitet ihn auch direkt über seine Aktivisten und die dem Tierschutz Dachverband Schweiz angeschlossenen Organisationen.

 

Die Grausamkeit gegen die Tiere und auch schon die Teilnahmslosigkeit gegenüber ihren Leiden ist meiner Ansicht nach eine der schwersten Sünden des Menschengeschlchts. Sie ist die Grundlage der menschlichen Verderbtheit. Wenn der Mensch so viel Leiden schafft, welches Recht hat er dann, sich zu beklagen, wenn auch er selber leidet?   
Romain Rolland, 1866-1944, französischer Dichter, Literaturnobelpreisträger


Nestlé - eine skrupellose Firma?

von Erwin Kessler

Die Firma Nestlé ist wegen ihrer Vermarktung von Babynahrung in der Dritten Welt schon verschiedentlich unter Beschuss geraten. In einem 1991 erschienenen Buch "Babynahrung in der Dritten Welt" wird dem Weltkonzern Nestlé erneut vorgeworfen, mit seiner Werbung für Babynahrung den massenhaften Tod von Säuglingen in der Dritten Welt auf dem Gewissen zu haben. Das Kinderhilfswerk UNICEF schätze, dass jedes Jahr weltweit eine Million Babys an den Folgen der Flaschenernährung sterben; zehn Millionen leiden an schweren Krankheiten und Unterernährung, weil sie mit der Flasche gefüttert werden. Unter den Hygiene- und Lebensbedingungen der Dritten Welt könne der Verzicht aufs Stillen tödlich sein. Der Werbeetat von Nestlé sei höher als das Gesundheitsbudget manches Entwicklungslandes.

Ein so skrupelloses Verhalten der Firma Nestlé können viele Menschen kaum glauben. Es mag die Oeffentlichkeit deshalb interessieren, welche Erfahrung mit diesem Konzern in Tierschutzbelangen gemacht worden sind, wo es auch um das Abwägen zwischen ethischer Verantwortung und Gewinn-Maximierung geht: Wir mussten leider feststellen, dass ethische Verantwortung dem Denken der Konzernleitung offenbar fremd ist und dass man im Kampf um Marktanteile bedenkenlos über Leichen geht - nach unserer eigenen Erfahrung zumindest über Tierleichen. Anfang 1991 hat der "Verein gegen Tierfabriken - zum Schutz der Nutztiere " (VgT) dem Nationalrat eine von zahlreichen Persönlichkeiten aus Kultur, Wirtschaft und Wissenschaft unterzeichnete Petion eingereicht, in welcher ein Importverbot für Legebatterie-Eier gefordert wird. Auch der Direktor der Firma Nestlé wurde um Unterzeichnung angefragt. In den ihm zugestellten Unterlagen war in Wort und Bild die extreme Grausamkeit der Käfighaltung von Hühnern beschrieben: In Legebatterien steht einem ausgewachsenen Huhn die Fläche von 2/3 einer A4-Seite als Lebensraum zur Verfügung. Zusammen mit seinen Leidensgenossen wird es so unter KZ-ähnlichen Verhältnissen bis zum Tode ausgebeutet. Die wesentlichen Instinktabläufe wie Sichstrecken, Scharren, Gefiederpflege, Staubbaden werden unterdrückt. Die Enge der Käfige und der schräge Gitterboden zwingen die Tiere zu einer dauernden unnatürlichen Haltung, was Skelettdeformationen und Verletzungen hervorruft. Die tägliche Eiablage wird zu einem ausserordentlichen Stress; die Tiere sind schon lange vor dem Eiausstoss ungewöhnlich aufgeregt. Bei der angeborenen Suche nach einem geschützten Nest geraten sie in panikartige Fluchtstimmung und versuchen, aus dem Käfig zu entkommen. Während ein Huhn in Bodenhaltung in einigen wenigen Minuten sich ruhig ein Nest aussucht, dauert das unruhige Suchverhalten bis zur Eiablage in Käfigen ein bis zwei Stunden.

Dies alles liess die Manager dieses Weltkonzerns kalt. Der stellvertretende Direktor, C. Weber, schrieb dazu: "Ich möchte
Ihnen mitteilen, dass Nestlé Ihre Petition betreffend ein Importverbot für Batterie-Eier nicht unterzeichnen wird. Erstens stellt sie eine protektionistische Massnahme dar, die wir als privates, weltweit tätiges Unternehmen nicht unterstützen können. Zweitens äussert sich Nestlé nur über Initiativen, die die Firma direkt betreffen, was hier offensichtlich nicht der Fall ist."

In diesem vielsagenden Schreiben lehnt Nestlé ein Importverbot für Produkte aus schrecklichen KZs ab und betrachtet einen schrankenlosen Welthandel als schützenswerter als zu Tode gequälte Lebewesen. Um von dieser skrupellosen Haltung abzulenken, wird dann sogleich suggeriert, Nestlé habe mit Eiern nichts zu tun - eine glatte Lüge: Nestlé vermarktet Produkte, die eindeutig Eier enthalten - und bei den in der Lebensmittelindustrie verwendeten Eiern handelt es sich bekanntlich durchwegs um Billigeier aus Hühner-KZs.

Weise Menschen haben durch alle Jahrhunderte hindurch immer wieder betont, dass der Umgang mit den Tieren ein Spiegel der
Kultur einer Gesellschaft ist. Wo Rücksichtslosigkeit und Gefühllosigkeit gegenüber Tieren herrscht, ist Brutalität gegen Mensch nicht weit.


Irreführung der Konsumenten mit Marken-Fleisch

Migros wirbt für ihr M-Sano-Schweinefleisch in einer Aufmachung, die den Eindruck erweckt, es handle sich um eine artgerechte Tierhaltung. Dabei verschweigt die Migros, dass sie die grausamen Kastenstände für gebärende und säugende Mutterschweine erlaubt! Es werden nur immer Bilder von niedlichen Schweinchen auf Stroh gezeigt, nie diese Folterkäfige. Es ist grausam, Mutterschweine in diesen engen Stahlrohrkäfigen gebären zu lassen, in denen sie sich nicht einmal umdrehen können, um die Jungen zu beschnuppern. Die Migros täuscht mit ihrem M-Sano-Fleisch wieder einmal die Konsumenten - wie schon bei dem vom "Kassensturz" aufgedeckten Freilandeier-Skandal. Der Konsument tut deshalb gut daran, möglichst wenig oder gar kein Fleisch zu essen.


Tierschutzpetitionen vor dem Nationalrat

In der Juni-Session hat der Nationalrat mehrere Petitionen des VgT behandelt:

Die Forderung nach einem Importverbot für Eier aus Käfighaltung und für Gänsestopflebern wurde gutgeheissen und dem Bundesrat als Postulat überwiesen. Man darf gespannt sein, was der zuständige Departements-Chef, Bundesrat Delamuraz, selbst Liebhaber von Gänsestopflebern, nun macht.

Eine Petition zum Schutz der Konsumenten mittels gesetzlichen Mindestvorschriften für Freiland-Fleisch und -Eier hat der Rat mit der üblichen Mehrheit der konservativen Parteien FDP, CVP und SVP abgelehnt, ebenfalls die Forderung, dass Tierquälern, welche ihr Vieh dauernd an der Kette halten, das Milchkontingent gestrichen werden solle.

Wir danken den Nationalräten, welche sich engergisch für unsere Petitionen eingesetzt haben: Hansjörg Weder (LdU, BS), Herbert Maeder (LdU/EVP,AR), Ursula Leemann (SP,ZH), Hans Meier (GP,ZH), Peter Schmid (GP,TG), Hardi Bischof (SD,ZH).

Bundesrat Delamuraz, Liebhaber von Gänsestopflebern, wurde vom Nationalrat beauftragt, ein Importverbot für Gänsestopflebern durchzusetzen. Was dabei wohl herauskommt bei diesem Bundesrat, der auch das vom Volk beschlossene Tierschutzgesetz nicht durchsetzt?


Kundgebung gegen fürstliches Tier-KZ

von Erwin Kessler

Am Samstag, den 12. Juni1993 führte der VgT erneut eine Kundgebung gegen das Schweine-KZ im niederösterreichischen Wilfersdorf durch. Dort hält die "Stiftung Fürst Liechtenstein" rund 5000 Schweine in Dunkelhaltung unter erbärmlichsten Bedingungen. Die Mutterschweine zum Beispiel verbringen ihr ganzes Leben ohne Bewegungsmöglichkeit in gerade körpergrossen Käfigen (Fachsprache: Kastenstände, Tierschützer-Sprache: Eiserne Jungfrau), auf dem nackten Betonboden. An der vom VgT Schweiz und vom VgT Oesterreich gemeinsam organisierten Veranstaltung zeigte Tierarzt Dr Franz-Joseph Plank, Geschäftsführer des VgT Oesterreich, der interessierten Oeffentlichkeit im Rahmen eines Dia-Vortrages im Bahnhofbuffet Buchs erschütternde Bilder aus dem fürstlichen Tier-KZ. Die Ankündigung dieses Vortrages wurde von den Liechtensteinischen Behörden mit illegalen Mitteln unterdrückt: Der Versand von Flugblättern mit der Einladung zum Vortrag wurde den PTT von der fürstlichen Regierung in einer Blitz-Verfügung verboten, und gegen VgT-Aktivisten, welche die Flugblätter selbst in Briefkästen verteilten, schritt die Polizei ebenfalls ein: Kritik am Fürsten ist in diesem sonderbaren Kleinstaat offenbar verboten, auch wenn keine Ehrverletzung oder andere Unrechtmässigkeiten vorliegen. Durchlaucht ist offenbar über jede Kritik erhaben, nur nicht über schwerste und primitivste Vergewaltigung von Tieren aus reiner Habgier.

Wir haben einen Liechtensteiner Anwalt beauftragt, gegen die fürstliche Regierung und gegen die Landespolizei Klage wegen Missbrauchs der Amtsgewalt einzureichen. Diese Instanzen haben ihr Amt ohne Rechtsgrundlage für politische Zwecke missbraucht, um rechtmässige Kritik zum Schweigen zu bringen. Man darf gespannt sein, wie sich die Liechtensteiner Richter zu diesen Vorfällen stellen werden. Sicher ist, dass der VgT mit Aktionen weiterfahren wird die deprimierenden Bilder dieser fürstlichen Schweinerei den Untertanen zur Kenntnis bringen wird, solange diese üblen Zustände andauern. Nur vereinzelte Liechtensteiner zeigten während der Kundgebung einen derart blinden Fürsten-Fanatismus, dass sie die Aktion verurteilten und in primitiver Weise die Tierschützer beschimpften und sogar tätlich angriffen. Die grosse Mehrheit dagegen zeigte Verständnis für das Anliegen und Unverständnis für die Haltung des Fürsten, der bisher nur arrogante Sprüche zu diesem Thema übrig hatte. Die Angst vor der wirtschaftlichen Macht des Fürsten scheint allerdings die meisten Liechtensteiner in Passivität und Schweigen verharren zu lassen. Beide Liechtensteiner Zeitungen verweigerten die Annahme von Inseraten, in denen der Diavortrag angekündigt wurde, "weil das der Zeitung schaden könnte".

Japaner, Engländer und Franzosen, die in Vaduz Reisebussen entstiegen, lasen interessiert die Flugblätter, welche auch in diesen Sprachen verfasst waren, und besahen sich bewegt und mit blitzenden Fotoapparaten die liebenswürdigen lebenden Schweine, welche der VgT in einem mitgebrachten Gehege zeigte. Die Schweinerei des Fürsten ist damit bereits bis Japan bekannt. Wie lange muss der VgT wohl noch hartnäckig weiterkämpfen, bis sich an der adligen Vergewaltigung dieser intelligenten, sensiblen Tiere etwas ändert? Wir sind bereit, diesen Kampf über Jahre fortzusetzen, wenn es sein muss.


Happy-End auf Arenenberg

von Erwin Kessler

Am Samstag, den 5. Juni 1993 habe ich im Rahmen der Einweihungsfeier den neuen Schweinestall der Landwirtschaftsschule Arenenberg besichtigt. Resultat: ich bin zufrieden. Diese Tierhaltung darf sich nun zeigen lassen und erfüllt eine Vorbildfunktion für die Landwirtschaftsschüler. Bei meinem Besuch habe ich mich mit Direktor Balsiger und dem für die Schweine zuständigen Tierzuchtlehrer, Dr Keller, erstmals wieder persönlich und freundschaftlich unterhalten. Für mich ist der Fall Arenenberg damit glücklich beendet und erledigt und die Auseinandersetzung begraben. Wenn sich eines Tages in der ganzen Schweiz eine solche Tierhaltung durchgesetzt haben wird, wie sie heute auf Arenenberg besteht (inkl Hühner- und Viehhaltung), dann kann der VgT aufgelöst werden. Bis dahin ist es aber noch ein weiter Weg und die Widerstände enorm.


Schweinestall des Frauenklosters Notkersegg, St Gallen: VgT-Präsident freigesprochen!

von Erwin Kessler, Präsident VgT

Im Frühjahr 1990 ersuchte ich namens des VgT die Klosterleitung Notkersegg schriftlich um ein Gespräch über den Schweinestall. Die kurze, unhöfliche Antwort des Betriebsleiters enthielt lediglich den Rat, ich solle meine Zeit für Gescheiteres nutzen. Darauf publizierte ich die herrschenden Missstände, worauf der Betriebsleiter eine gerichtliche Klage wegen Hausfriedensbruch und Verleumdung gegen mich einreichte. Nach drei Jahren (!) kam es nun zur Hauptverhandlung vor Bezirksgericht. Der Stall ist in der Zwischenzeit umgebaut und saniert worden. Nun wurde von mir noch ein Wahrheitsbeweis für meine damaligen Vorwürfe verlangt. Diese schwierige Aufgabe ist mir trotz der widerlichen Umstände voll gelungen. Das Gerichtsurteil vom Juni 93: Freispruch, 3000 Fr Entschädigung. (Die Untersuchung wegen Hausfriedensbruch wurde schon früher eingestellt.)

Der klösterliche Gesandte hatte zuvor alles abgestritten und beantragt, mich gar nicht zum Wahrheitsbeweis zuzulassen. Sind in kirchlichen Kreisen Lügen erlaubt, wenn es um das Verbergen von Missständen geht?

Es ist für uns Tierschützer meist recht schwierig, Missstände in Tierfabriken zu beweisen, spielt sich dieses Drama doch meistens hinter verschlossenen Türen ab. Wenn wir versuchen, Beweise in Form von Fotos und Zeugen zu beschaffen, kommen vor allem Gerichtsverfahren gegen uns in Gang, während die Tierquäler meistens geschont werden. Im Kanton St Gallen deckt das Veterinäramt immer wieder fehlbare Tierhalter - so auch im vorliegenden Fall des Klosters Notkersegg -, um den mangelhaften Vollzug nicht zugeben zu müssen. Seit Jahren schauen Regierung und Parlament diesem Treiben der Verwaltung tatenlos zu. Im vorliegenden Fall war ich aber dank glücklichen Umständen in der Lage, den Wahrheitsbeweis durch Zeugen und Gutachter zu erbringen, obwohl das Verfahren so lange hingeschleppt wurde, dass der Stall - obwohl meine Kritik angeblich erstunken und erlogen war! - in der Zwischenzeit umgebaut worden ist, dies wohlgemerkt einzig und allein aufgrund meiner Kritik, nachdem das Kloster anfänglich lange nichts von Anpassungen wissen wollte.



Tierquälerische Schweinehaltung im Kloster: Tatsache, keine üble Nachrede


Rindermast der Klinik Hohenegg

von Erwin Kessler

In der tierschützerischen Auseinandersetzung um die Rindermast der Psychiatrischen Klinik Hohenegg, Meilen, haben der Tierschutz Dachverband Schweiz und der Verein gegen Tierfabriken eine Disziplinaruntersuchung wegen Irreführung der Oeffentlichkeit gegen den zuständigen Bezirkstierarzt beantragt.

Die Intensiv-Rindermast auf Vollspaltenböden, wie sie auf Hohengegg betrieben wird, wird international sowohl von Tierschützern als auch von Verhaltensforschern als nicht tiergerecht abgelehnt wird. Trotzdem hatte Bezirkstierarzt Dr Siegfried Schneebeli diese Tierhaltung mit folgender öffentlicher Stellungnahme in Schutz genommen: "Die Tiere verhalten sich ausgeglichen bis zutraulich und beweisen dadurch, dass sie umsorgt sind und es ihnen wohl ist." Diese Behauptung stellt nach Auffassung der beschwerdeführenden Tierschutzorganisationen eine vorsätzliche oder zumindest grobfahrlässige Irreführung der Oeffentlichkeit und eine gegen das öffentliche Interesse am Tierschutz gerichtete Amtshandlung dar. Dass Mastrinder "zutraulich" sind, beweist keineswegs, dass es ihnen wohl ist. Zutraulich können Tiere auch unter schlechten Haltungsbedingungen sein, solange sie vom Personal nicht grob behandelt und verängstigt werden. Dass es den Tieren in einer solchen Intensivhaltung ohne Auslauf und ohne sauberen, weichen Liegeplatz nicht wohl ist, zeigen die wissenschaftlich feststellbaren neurotischen Verhaltensstörungen. Auch psychisch kranke Lebewesen können "zutraulich" sein; das müsste eigentlich an einer Psychiatrischen Klinik bekannt sein. Wenig kompetente Tierärzte und Agronomen verwechseln darüberhinaus oft auch Apathie mit Zutraulichkeit. Optimal tiefreundlich auf der Weide gehaltene Herden (Mutterkuhhaltung) sind oft sehr scheu und lassen sich kaum anfassen. "Zutraulichkeit" ist kein Kriterium für Wohlbefinden und gilt in der nutztier-ethologischen Literatur nicht als Kriterium für die eine artgerechte Haltung. Das ist vielmehr eine freie Erfindung von Bezirkstierarzt Schneebeli, um die Verantwortlichen der Klinik Hohenegg kollegial in Schutz zu nehmen. Seine Aufgabe als Amtsperson wäre aber eine objektive Beurteilung und eine sachlich richtige Aufklärung sowohl der Klinikleitung wie auch der Oeffentlichkeit darüber, dass Vollspaltenboden-Intensivmast nicht tiergerecht ist und dass es sehr einfache Möglichkeiten gäbe, die umstrittene Tiermast auf Hohenegg zu verbessern, zum Beispiel durch einen überdeckten Auslauf mit Tiefstreu und oder Weidehaltung.

Am 17. Juni 93 hat eine Aussprache zwischen dem VgT und der Klinikleitung hat zu einer wesentlichen Annäherung der Standpunkte geführt. Die Klinikleitung hat sich bereit erklärt, eine tierfreundlichere Gestaltung des Maststalles ernsthaft prüfen zu lassen und darüber mit dem VgT im Gespräch zu bleiben. Kritisiert wurde das bisherige kämpferische Vorgehen des VgT, welches auch negative Auswirkungen auf die Patienten gehabt habe. Der VgT begründete seine Taktik damit, dass allein geduldige Gespräche leider in vielen Fällen zu gar nichts führten. Der VgT dankt der Klinikleitung, dass sie ihre Verantwortung auch für die Tiere anerkennt und nun Hand geboten hat zu einer kooperativen Lösung der Probleme.

Ein Vorstandsmitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Tierschutz/Pro Tier hat sich kürzlich bei mir über die VgT-Protestaktionen gegen die Rindermast Hohenegg beschwert. Das habe viele Bauern verärgert, mit denen man nun nicht mehr reden könne. Meine Frage, was Pro Tier zugunsten der Nutztiere mache und welche Erfolge bisher erzielt worden seien, blieb unbeantwortet. Dass diese Tierschutzorganisation lieber nett mit Bauern redet als für die Tiere auf die Barrikaden zu gehen, hat eine simple Erklärung: Pro Tier ist eine STS-Sektion.


Kanton Solothurn: Kantonstierarzt deckt Tierquälerei

Der Solothurner Kantonstierarzt deckt vorschriftswidrige Tierquälerei und die Regierung wie auch das Bundesamt für Veterinärwesen decken ihrerseits den Kantonstierarzt!

Das übliche Spiel in Sachen Tierschutz-Nichtvollzug. Denn es geht ja nur um Tiere ...

Die Solothurner Regierüng hat mit Datum vom 15. Juni 1993 zu zwei Disziplinarbeschwerden des VgT gegen den Kantonstierarzt Stellung genommen. Darin werden die Missstände heruntergespielt und gedeckt.

Nach eigenen Angaben von Kantonstierarzt Wäffler halten sich im Kanton Solothurn rund 200 Betriebe nicht an die Auslaufvorschrift für Rindvieh! Dies ist absolut erschreckend und unakzeptabel, ist doch diese Auslaufvorschrift bereits absolut minimalistisch und an sich schon völlig unakzeptabel (Kühe müssen gemäss Richtlinie des Bundesamtes für Veterinärwesen nur an 60 von 365 Tagen etwas Bewegungsmöglichkeit erhalten). Dass auf 200 Solothurner Betrieben nicht einmal das gewährt wird und der Kantonstierarzt diese gesetzwidrigen Missstände noch schützt, ist ein Tierschutzskandal sondergleichen! Die Dunkelziffer dürfte überdies wesentlich grösser sein, als das, was sogar das Veterinäramt zugibt.

Einmal mehr wird das Verhältnismässigkeitsprinzip missbraucht: Dieses stellt die Durchsetzung einer gesetzlichen Vorschrift nicht in Frage, sondern verlangt lediglich das für den Betroffenen sanfteste Mittel. Konkret: die Bewegungsmöglichkeit für die Tiere muss selbstverständlich unter allen Umständen durchgesetzt werden, weil Tierquälerei grundsätzlich nicht geduldet werden darf. Für diese Durchsetzung gibt es aber im konkreten Fall verschiedenen Möglichkeiten und nur bei derWahl der Auswahl des Zwangsmittels gilt das Verhältnismässigkeitsprinzip.

Es gibt überhaupt keine vernünftigen Gründe, den Kühen keinen Auslauf zu gewähren. In allen Fällen, wo überhaupt noch von einem vernünftigen Landwirtschaftsbetrieb gesprochen werden kann, sind Lösungen möglich (Laufhof, Laufstall, Weide mit fahrbarem Melkstand etc). Wo all dies nicht möglich sein sollte, wäre ein Tierhalteverbot jedenfalls nicht unverhältnismässig.

Auch das ,,hohe Alter des Tierhalters" kann unmöglich Ausnahmen für elementare Tierschutzvorschriften rechtfertigen: wer noch täglich Kühe melken und den Stall misten kann, der ist zweifellos auch in der Lage, die Kühe zu weiden. Sonst ist er zu alt zum Bauern überhaupt!

Es ist völlig verfehlt, das Problem der ständig angebundenen Tiere als gering zu betrachten: 5 bis 10 % aller Landwirtschaftsbetriebe ist ein viel zu hoher Prozentsatz und ein klarer Hinweis, dass der Vollzug ungenügend ist. Es ist nicht akzeptabel, dass auch nur eine einzige Kuh mit Wissen der Behörden so brutal gehalten wird.

Die zweite Disziplinarbeschwerde hat die Regierung pauschal als haltlos dargestellt. Nach unserer Auffassung ist aber Irreführung der Öffentlichkeit durch einen Chefbeamten eindeutig ein Disziplinarvergehen. Es geht nicht um "unterschiedliche Auffassungen" wie der Regiernngsrat schreibt, sondern um die wissenschaftlich belegte Tatsache, dass heute noch tierquälerische Haltungssysteme (zB Kastenstände für Schweine) erlaubt sind, welche der Kantonstierarzt wider besseres Wissen öffentlich als "artgerecht" hingestellt hat. An unseren Vorwürfen gegen den Kantonstierarzt halten wir voltumfänglich fest und wüRden die angedrohte gerichtliche Klage wegen angeblicher Ehrverletzung sogar begrüssen.- Bisher haben wir in allen vergleichbaren Fällen den Wahrheitsbeweis vor Gericht leisten können!

Erwin Kessler, VgT


Zürich: Einzelinitiative für Freilandhaltung auf Staatsbetrieben

(EK) Als wahl- und stimmberechtigte Einwohnerin des Kantons Zürich hat VgT-Mitglied Regula Weber gestützt auf Artikel 29 der Kantonsverfassung, dem Kantonsrat folgende Einzelinitiative eingereicht:

Das Landwirtschaftsgesetz sei in dem Sinne abzuändern, dass - innert angemessener Frist - die Nutztierhaltung auf allen Landwirtschaftsbetrieben, die sich im Eigentum des Kantons befinden, auf artgerechte Freilandhaltung umgestellt werde und zwar nach den Richtlinien der 'Konsumentenarbeitsgruppe für tier- und umweltfreundliche Nutztierhaltung' (KAGfreiland) oder des Biologischen Landbaues (VSBLO/Bio-Knospe).

Begründung:
Die eidgenössischen Tierschutzvorschriften sind derart minimalistisch, dass von einer artgerechten Tierhaltung nicht gesprochen werden kann. Tierquälerische Haltungssysteme wie Kastenstände, Einzelboxen und Vollspaltenböden sind immer noch erlaubt. Nicht genug, dass auf diese Weise das Tierschutzgesetz und damit der Volkswille laufend missachtet werden: tierquälerische Intensivtierhaltungen erhalten auch noch eidgenössische und kantonale Subventionen. Vollends unerträglich ist jedoch die Situation für viele Bürger und Steuerzahler, dass sogar auf staatlichen Gutsbetrieben, ja sogar an Landwirtschaftsschulen die Tiere nicht so gehalten werden, wie es aufgrund der Erkenntnisse der wissenschaftlichen Nutztier-Ethologie geboten wäre.
Auf dem Gutsbetrieb der kantonalen Landwirtschaftsschule Strickhof sieht man nur sehr selten Tiere im Freien. Die Kühe und Schweine verbringen den allergrössten Teil ihres Lebens, die Mastrinder überhaupt die ganze Zeit, eingeschlossen in grossen Gebäuden aus Stahl und Beton in Intensivhaltung auf den berüchtigten Vollspaltenböden. Der Unterschied zu privaten Tierfabriken liegt nur darin, dass die Tierfabriken dieser Landwirtschaftsschule mit öffentlichen Geldern finanziert wird - Tierquälerei mit Steuergeldern. Die Tierhaltung auf einstreulosen Vollspaltenböden wird international von allen Tierschutzorganisationen abgelehnt. Die Nutztierethologen (Verhaltensforscher) bezeichnen diese Tierhaltung als nicht tiergerecht, weil die Tiere elementare, für ihr Wohlbefinden wichtige Verhaltensweisen nicht ausüben können. Die mit hochsensiblen Riechorganen ausgerüsteten Schweine verbringen ihr Leben direkt über dem Güllenloch, mit der Nase einen halben Meter über den Güllenkanälen unter dem Beton-Spaltenboden. Die von Natur aus reinlichen Schweine können in der extremen Enge dieser Vollspalten-Buchten Kot- und Liegeplatz nicht trennen. Ihr Instinkt, abends aus weichem Material (Stroh) gemeinsam ein Nest zu bauen, wird in dieser einstreulosen, technokratisch-künstlichen Umwelt aus Stahl und Beton täglich aufs neue unterdrückt. Als Folge der permantenten Langeweile in den engen, extrem eintönigen und mit Heizöl gleichmässig klimatisierten Stallungen werden diese Tiere, die ein tägliches Beschäftigungsbedürfnis von 8 bis 10 Stunden haben, neurotisch verhaltensgestört, mit anderen Worten gewaltsam zu seelischen Krüppeln gemacht. Zwar haben einige Buchten kleine Ausläufe ins Freie; sogar eine mit einem Doppelzaun zwei Meter hoch umzäunte Schweineweide gibt es. Doch Tiere sieht man dort nie. Die saubere, intakte Wiese hat fast Golfplatzqualität und verrät auf einen Blick, dass hier nie Schweine wühlen. Auch die Milchkühe leben auf dem Strickhof in intensiver Stallhaltung. Nur sehr selten kommen sie auf die einzige Weide direkt unterhalb des Stalles. Aber sogar hier mähen die staatlichen Agro-Technokraten das Gras meistens lieber mit dem Traktor, als dass sie es abweiden lassen. Die bedauernswerten Tiere verbringen so Tag für Tag, Monat für Monat an kurzer Kette: Aufstehen und Niederlegen als einzige Bewegungsmöglichkeit - und nicht einmal das artgerecht. Ein Elektrisierbügel - ein sogenannter "Kuhtrainer" - versetzt ihnen einen Schlag, wenn sie ihrer Natur nach mit Schwung aufstehen oder wenn sie sich lecken wollen, weil das Fell juckt. Der Zweck dieser Elekrisiervorrichtung besteht einzig und allein darin, das Beamtenleben bequemer zu gestalten: die Kühe werden mit Elektroschlägen gezwungen, ihren Kot hinter das Läger direkt in den Mistkanal abzusetzen. Man muss sich die Tragik im Leben dieser Tiere einmal bildhaft vorstellen: fast rund ums Jahr an kurzer Kette und bei jeder ausholenden Bewegung von einer Elektrisiervorrichtung terrorisiert. Mehr als ein Fünftel der Bauern im Kanton Zürich hält die Kühe auf diese Weise. Kein Wunder, dass die Beamten, welche dies auf eigenem Staatsbetrieb praktizieren, kaum etwas gegen diese Missstände unternehmen, obwohl die Tierschutzverordnung vorschreibt, dass angebundenes Rindvieh zeitweilig ausserhalb des Standplatzes Bewegung erhalten muss. Die Mastrinder auf dem Strickhof sind zwar nicht angebunden, ihr Leben ist aber kaum weniger betrüblich. Spielverhalten, das bei jungen Tieren generell als Zeichen der Gesundheit und des Wohlbefindens gilt, ist auf den Vollspaltenböden nicht möglich, und ins Freie kommen diese Tiere zeitlebens nie. In den trostlosen Buchten fehlt den jungen, von Natur aus spiel- und bewegungsfreudigen, neugierigen Tieren jeder Beschäftigungs- und Spiel-Anreiz. Für Sprünge und Herumrennen ist kein Platz vorhanden, und auf dem geschlitzten, verkoteten Boden rutschen die Tiere bei jeder schnellen Bewegung aus oder bleiben in den Spalten hängen. Rinder suchen sich vor dem Niederlegen ihren Liegeplatz sorgfältig aus - wenn sie können. Er soll weich, verformbar und trocken sein wie eine Wiese oder ein Strohbett; harte Böden werden wenn möglich gemieden. In der Intensivhaltung auf Spaltenböden sind sie gezwungen, sich auf den verkoteten und harten, mit Spalten durchsetzten Boden zu legen. Die staatlichen Agro-Technokraten auf dem Strickhof nutzen die Mängel der Tierschutzverordnung rücksichtslos aus und praktizieren vor den Augen der angehenden, jungen Bauern eine regelrechte Tierfabrik-Landwirtschaft. Der Leiter der Landwirtschaftsschule Strickhof musste ein bereits abgemachtes Gespräch mit dem Verein gegen Tierfabriken auf Weisung des Chefs des Zürcher Landwirtschaftsamtes, Rolf Gerber, absagen. Gerber war noch bis vor kurzem Sekretär des Zürcher Bauernverbandes, wo er sich exterm tierschutzfeindlich aufführte (vgl Seite 113 im Buch "Tierfabriken in der Schweiz" von Erwin Kessler, Orell Füssli Verlag). Diese enge personelle Verflechtung zwischen Agro-Lobby und Landwirtschaftsbehörden, die überall bei Bund und Kantonen anzutreffen ist, stellt eine zentrale Ursache dafür dar, dass das Tierschutzgesetz toter Buchstabe bleibt und gewerbsmässige Tierquäler grosszügig staatliche Subventionen erhalten, während der Oeffentlichkeit das Bild einer bodenständig-naturverbundenen bäuerlichen Landwirtschaft vorgekaukelt wird.
Diese unbefriedigende Situation in der staatlichen Tierhaltung kann nur mit klaren Vorschriften verbessert werden. Die KAG ist die einzige Organisation in der Schweiz, welche eine wirklich artgerechte Freiland-Tierhaltung aufgebaut und praxis-erprobte Tierhaltungsvorschriften hat, welche sich als wirtschaftlich anwendbar und praxis-tauglich erwiesen haben. Vorliegende Einzelinitiative bezweckt, diese gute, vorbildliche Tierhaltung auf allen Gutsbetrieben des Kantons verbindlich einzuführen.


St Galler Veterinäramt deckt erneut fehlbaren Tierhalter

von Erwin Kessler 

Am 27. Mai 1993 drang eine Gruppe von zehn VgT-Aktivisten in die Vorlesung von Prof Roger Zäch an der Universität Zürich ein und protestierte für kurze Zeit mit Megaphon, Flugblättern und "Stop-Tierfabriken"-Luftballons gegen die Zächsche Riesen-Schweinerei in St Margrethen, für die Roger Zäch, Professor an der rechtswissenschaftlichen Abteilung der Uni Zürich, als Verwaltungsratspräsident zeichnet. Nach der Protest-Störung der Vorlesung wurden in der Eingangshalle der Uni Video-Aufnahmen der Zächschen Schweinerei abgespielt, welche im letzten Dezember zum Teil auch in der Fernsehsendung 10vor10 ausgestrahlt wurden. 

Zäch rechtfertigt seine Schweinerei damit, dass der St Galler Kantonstierarzt - wie üblich - diese Missstände als "gesetzeskonform" bezeichne, obschon mit der Dunkel- und Halbdunkelhaltung, den mit Tieren überfüllten Buchten, den schmierigen und glitschigen Böden und der fehlenden Beschäftigung (kein Stroh) eindeutig und anhaltend Vorschriften verletzt werden. 

Das St Galler Veterinäramt deckte die gesetzwidrigen Zustände in der Schweinefabrik Zäch in St Margrethen mit einem irreführenden Rapport vom 11. Mai 1993, welcher in unsere Hände geriet. Während in Tat und Wahrheit in der Zächschen Schweinefabrik die meisten Tierschutzvorschriften, die es über Schweinehaltung gibt, nachweisbar verletzt werden, attestiert das Veterinäramt mit diesem Gefälligkeits-Rapport, alles sei durchwegs gesetzeskonform. Mit diesem Ableugnen von Missständen versuchen die Veterinärbeamten vermutlich, ihre jahrelange Pflichversäumnis beim Nicht-Vollzug des Tierschutzgesetzes zu vertuschen. 

Tierschutzorganisationen haben ja leider kein Verbandsklagerecht (wie es die Umweltorganisationen haben), um gegen Verletzungen des Tierschutzgesetzes zu klagen. Disziplinarbeschwerden andererseits geben der St Galler Regierung, welche die Machenschaften des Veterinäramtes seit Jahren deckt, erfahrungsgemäss nur Gelegenheit, alles unbesehen zu dementieren. Zahlreiche nutzlose Beschwerden in den letzten Jahren belegen, dass die Verwaltungsaufsicht im Kanton St Gallen weit weg ist von rechtstaatlichen Grundsätzen. Regierung und Parlament pflegen reinen politischen Opportunismus. Im Kanton St Gallen gibt es keinen einzigen Politiker, der sich um das anhaltende Drama der Nutztiere, das im Kanton St Gallen besonders krass ist, kümmern würde. Die tierquälerischen, gesetzwidrigen Zustände in vielen St Galler Schweinefabriken sind sogar von Laien leicht erkennbar, wie kürzlich eine Repräsentativ-Umfrage anhand von Bildern, durchgeführt von einem anerkannten Meingungsforschungsinstitut, ergeben hat. 

Wir führen unseren Kampf weiter, obwohl wir in Sachen Tierschutz keinerlei Hoffnung mehr haben auf Ehrlichkeit und Rechtschaffenheit von Regierung und Verwaltung. Eine echte Chance für die leidenden Tiere stellt jedoch die Tatsache dar, dass der Fleischkonsum jedes Jahr um einige Prozente weiter zurückgeht; diesen hoffnungsvollen Trend unterstützen wir mit allen unseren Möglichkeiten.

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Dicht gedrängt im düsteren, feucht-dreckigen Kerker: KZ-Bedingungen.
In der Strohraufe ist das Stroh raffiniert in ein engmaschiges Drahtgeflecht verpackt, so dass die Tiere nicht an das Stroh herankommen. Damit ist die Beschäftigungsvorschrift ein für allemal, ohnen Nachfüllarbeit, "erfüllt", das St Galler Veterinäramt zufrieden.


Unser täglich Fleisch: So essen wir die Welt kaputt

Buchbesprechung von Erwin Kessler

"Unser täglich Fleisch - so essen wir die Welt kaputt" ist der Titel eines kürzlich im Unionsverlag erschienenen Büchleins von Urs Haldimann und Stephan Dietrich, herausgegeben von der "Erklärung von Bern". Diese Organisation befasst sich mit den Problemen in der Dritten Welt. Dort wirkt sich unser massloser Fleischkonsum besonders verheerend aus: Riesige Gebiete des tropischen Regenwaldes wurden und werden gerodet, um Rinderweiden zu gewinnen. Die Brandrodungen setzen nicht nur Treibhausgase frei, sondern bringen auch das regionale Klima durcheinander. Tropische Regenwälder schlucken einen grossen Teil der oft wolkenbruchartigen Niederschläge und verdunsten sie anschliessend langsam. Ist der Wald hingegen verschwunden, prasselt der Regen ungehemmt zur Erde und schwemmt die ohnehin dünne Humusschicht weg. Die vollständige Entwaldung führt zu einer mehrere Monate anhaltenden Trockenperiode, die eine natürliche Regeneration des Waldes verhindert und der Erosion durch Wind Vorschub leistet.

Hungrige Menschen - satte Schweine
Ueber ein Drittel der globalen Getreideernte landet in den Futtertrögen der Masttiere. Bei der Umwandlung von pflanzlichen Nahrungsmitteln in Fleisch, Milch oder Eier gehen im Schnitt dreiviertel der Kalorien verloren. In Brasilien wird die Hälfte des Getreides als Viehfutter verkauft, während die Mehrheit der ländlichen Armen an Mangelernährung leidet. Die Nachfrage der westlichen Konsumgesellschaft nach Fleisch treibt die Preise für Getreide in den Drittwelt-Ländern in die Höhe; die Masttiere werden dort zum bedrohlichen Nahrungskonkurrenten für die ärmere Bevölkerung. In Zentralamerika hat die Fleisch-Industrie einige wenige reich gemacht und einen grossen Teil der ländlichen Bevölkerung verarmen lassen.

Methangas in die Luft - Gülle ins Trinkwasser
Der Sempachersee und der Baldeggersee sind biologisch tot - getötet durch die viele Gülle, insbesondere aus den zahlreichen Schweinefabriken. Im Kanton Luzern leben mehr Schweine als Menschen. Als Folge der Ueberdüngung des Bodens ist eine zu hohe Nitratbelastung des Trinkwassers auch in unserem Land weit verbreitet. Nitrat kann sich im Körper in Nitrosamine verwandeln, die in Tierversuchen eine krebserregende Wirkung gezeigt haben. Energieintensive Tierfabriken in den Industriestaaten sind verantwortlich für den Verbrauch grosser Mengen fossiler Energie. Chemische Düngemittel, beim Futtermittelanbau reichlich eingesetzt, lassen Treibhausgase frei. Das tägliche Fleisch und die Wurst der Wohlhabenden in den nördlichen Industrieländern tragen somit zur weltweiten Klimaveränderung bei, welche ein katastrophales Ausmass anzunehmen beginnt. Die Tiermast entwickelt sich - neben Verkehr und Industrie - weltweit zur grossen Umweltbelastung.

Vegetarier sind gesünder
Nicht nur Natur und Umwelt kranken an den Folgen raubtierartigen Ernährungsgewohnheiten der Menschen: Immer seltener trifft man wirklich Gesunde, die nicht an mindestens einer der vielen Zivilisationskrankheiten wie Rheuma, Schlafstörungen, Arthritis, Allergien, Herzerkrankungen, Darmkrebs etc leiden. Trotz modernster Medizin und jährlich Millionen von Tierversuchen nehmen die schweren Zivilisationskrankheiten zu, und deren Fortschreiten kann mit Medikamenten und klinischen Behandlungen meistens nur etwas hinausgezögert werden, solange die Ursachen nicht behoben werden. Dazu zählt neben Bewegungsmangel und Umweltverschmutzung in erster Linie die übliche Fehlernährung, geprägt von einem hohen Anteil an denaturiertem, das heisst gekochtem tierischem Eiweiss. Mit einer solchen Ernährung werden auch unsere Haustiere von Zivilisationskrankheiten befallen, welche unter wild lebenden Tieren nicht auftreten.

Doping im Stall
In der Intensivtierhaltung sind die Tiere - bedingt durch die Fütterung, Haltung und Ueberzüchtung - krankheitsanfällig. Ihr kurzes Leben überstehen sie mit Medikamenten, die häufig schon präventiv ins Futter gemischt werden. Die Behauptung aus Landwirtschaftskreisen, die Nutztiere würden schon im eigenen Interesse an einem hohen Nutzen so gehalten, dass es den Tieren wohl sei, stimmte vielleicht früher, bevor die Chemie Eingang in die Ställe gefunden hat. Immer mehr werden die Nutztiere wie unbeseelte Produktions-Elemente behandelt, gesteuert von Chemie und Biotechnologie. Zum Beispiel können Kühe mit 40 Grad Fieber immer noch 20 bis 30 Liter Milch am Tag geben. Sie können den Milchhahn nicht zudrehen, weil sie durch die Hochleistungszucht genetisch zur Milchleistung gezwungen werden. Ihr Wohlbefinden ist kein wesentliches Produktions-Kriterium. Mit Gentechnologie versucht man heute diese Entwicklung noch zu beschleunigen. Noch weit Bedrückenderes, ja Grausliges, haben die Autoren von "Unser täglich Fleisch" während ihren Recherchen herausgefunden. Allein was sie über die in der "Nutztier-Drogenszene" gebräuchlichen legalen und illegalen Antibiotika und Hormone herausgefunden haben, muss einem wachen Menschen den Appetit auf Fleisch gründlich verderben. Neben der Bedrohung der Umwelt und der menschlichen Gesundheit, haben sie aber auch das unermessliche Leiden der Tiere selbst nicht vergessen: Vor allem die intensiv gehaltenen, überzüchteten Schweine brauchen Drogen. Diese neugierigen, sensiblen und intelligenten Tiere haben von Natur aus ein hochentwickeltes Sozialverhalten. Die artwidrige Haltung zwingt sie, ständig gegen ihr Reinlichkeitsbedürfnis zu verstossen. Das eintönige Futter und die anregungsarme Betonbucht bieten zuwenig Beschäftigung. Die Droge hilft von der Geburt bis in den Schlachthof, die Widerwärtigkeiten eines Schweinelebens zu überwinden. 'Stresnil' verhindert, dass die Muttersauen ihre Ferkel fressen. 'Stresnil' ist gut gegen Unruhe und Nervosität, Erregung, Schockgefahr und Wetterempfindlichkeit. Es hilft gegen Ueberlastung des Herzens und natürlich gegen die haltungsbedingten Aggressionen. Auf der Suche nach illegalen Futterzusätzen stehen die kantonalen Laboratorien vor zahlreichen praktischen Problemen. "Wir wissen selbst bei einem konkreten Verdacht nicht genau, nach welchen Stoffen wir suchen müssen", sagt der Basler Kantonschemiker. Wenn die Analyse einer Probe mehrere Tage dauert, sind bei Vorliegen des Ergebnisses die Schweine schon längst zu Schnitzel und Wurst verarbeitet und gegessen. Positive Analysen können angefochten werden. Um beweiskräftige Aussagen zu erhalten, müssen mehrere Proben mit verschiedenen Methoden analysiert werden. Doch das ist zeitlich, personell und finanziell nicht möglich. So verlaufen die meisten Untersuchungen im Sand. "Bezüglich Tierarzneimittel stochern wir mit einer Stange im Nebel rum", sagt ein anderer Kantons-Chemiker.

Die Fleisch-Mafia in der EU
Kaum Hoffnung auf eine Lösung all dieser Probleme vermag die EG zu wecken - im Gegenteil: Weil die EG in den letzten zehn Jahren vom Netto-Fleischimporteur zum weltweit grössten Exporteur geworden ist, wird der Fleischexport mit Hilfe sogenannter Ausfuhrerstattungen subventioniert, die Einfuhr mit hohen Zöllen verteuert. Ein gefundenes Fressen für gewiefte Schieber: Ein schlauer Kaufmann zum Beispiel legte auf Container, die mit Schlachtabfällen und Innereien gefüllt waren, eine dünne Schicht gefrorener Filets, deklarierte den für Nordafrika bestimmten Inhalt als wertvolles Rindfleisch und kassierte dafür drei Millionen DM an EG-Subventionen. Umgekehrt verwandelte eine Firma Steaks aus Osteuropa in Schlachtabfälle und ersparte sich damit Zollgebühren und Steuern in der Höhe von 78 Millionen Mark. Besonders in Mode gekommen sind Geschäfte mit den Staaten in Osteuropa. Fleisch wird mit hohen Subventionen und zum Teil als Hungerhilfe deklariert dorthin exportiert und anschliessend auf verschlungenen Wegen wieder reimportiert. Sizilianische Viehhalter beantragten mit Erfolg EG-Subventionen für 200 000 Kühe, obwohl es auf der Mittelmeerinsel nie mehr als 36 000 Tiere gab. Die Subventionsbetrügereien internationaler Fleisch-Schieberbanden, so schätzen Experten, kosten die EG jedes Jahr 12 Milliarden Mark.

Ein Hoffnungsschimmer: Fleischlose Ernährung liegt im Trend
Ein Hoffnungsschimmer ist der seit Mitte der Achziger-Jahre wieder sinkende Fleischkonsum. Zunehmend verbreitet sich das Wissen um die gesundheitlichen Folgen einer Ernährung mit viel tierischem Fett und Eiweiss. Unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen: Vegetarier leben wesentlich länger und gesünder. Immer häufiger begegnet man deshalb Menschen, welche "jetzt weniger", "selten" oder "gar kein" Fleisch mehr essen. Dazu tragen auch die nicht abreissenden Berichte über den brutalen Umgang mit Nutztieren in der Intensivmast, auf dem Transport und im Schlachthof bei. Laufend erhalte ich Zuschriften der folgenden Art: "Nachdem wir Ihr Buch 'Tierfabriken in der Schweiz' (oder: Ihren Bericht in der ...-Zeitung) gelesen haben, essen wir jetzt auch kein Fleisch mehr." Das Buch "Unser täglich Fleisch" wird sicher auch viele Menschen dazu aufrütteln, ihren Fleischkonsum zu überdenken. Jedes Jahr werden in der Schweiz und in Deutschland einige Prozent weniger Fleisch konsumiert. Auch der bis vor einem Jahr noch stetig zunehmende Konsum von Geflügelfleisch zeigt eine Trendumkehr - obwohl viele Menschen Fisch und Geflügel sonderbarerweise nicht zum "Fleisch" zählen. Wer wird wohl Sieger in diesem Wettlauf zwischen dem Kaputt-Essen der Welt und dem erst zaghaft einsetzenden Trend zur fleischlosen oder fleischarmen Ernährung?


Auseinandersetzung mit dem Zuger Kantonstierarzt:

Zwei Monate Gefängnis für Tierschützer Kessler?

(EK) Die Thurgauer Anwaltschaft beantragt zwei Monate Gefängnis für Tierschützer Erwin Kessler, Pressesprecher des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) und Präsident des Tierschutz Dachverbandes Schweiz. Grund für diesen Strafantrag, über den das Bezirksgericht Münchwilen befinden muss: Erwin Kessler hatte im Jahr 1991 dem Zuger Kantonstierarzt Dr Kamer (Stadtpräsident von Zug) öffentlich vorgeworfen, den Tierschutzvollzug mit einem sachlich falschen Gutachten behindert zu haben. Es ging um eine vom VgT angezeigte Schweinemästerei, wo objektiv - auch von der Polizei festgestellt - Artikel 20 der Tierschutzverordnung verletzt wurde. Darin wird verlangt, dass Schweine täglich "über längere Zeit mit Stroh, Rauhfutter oder anderen geeigneten Gegenständen beschäftigt" werden müssen. Demgegenüber hielt Kamer in einer Stellungnahme gegenüber dem Zuger Verhöramt fest: "Die Wissenschaft hat noch nicht die Lösung des Problems gefunden, um als Ersatz in der Wildbahn das zur Verfügung zu stellen, was der Beschäftigung am ehesten entspricht." Der Mäster wurde hierauf freigesprochen, da die Polizei (!) trotz fehlender Beschäftigung keine Verhaltensstörungen bei den Tieren habe feststellen können. Bei den Gerichtsakten liegt ein Gutachten eines stellvertretenden Kantonstierarztes eines anderen Kantons, in welchem die von Kessler geübte Kritik als berechtigt beurteilt wird: die Beschäftigung von Schweinen mit Stroh war immer schon möglich und und in der Praxis üblich; dazu müssen nicht zuerst noch wissenschaftliche Untersuchungen abgewartet werden. Das Thurgauer Verhörrichteramt hatte die von Kamer gegen Kessler angestrengte Strafuntersuchung eingestellt, weil keine Straftatbestände gegeben seien. Im Rekursverfahren fordert nun Staatsanwalt Raess zwei Monate Gefängnis für Kessler wegen Verleumdung bzw übler Nachrede. Der gleiche Staatsanwalt beantragte dagegen kürzlich nur 200 Fr Busse für einen Mäster, der Kessler ungerechtfertigt tätlich angegriffen hatte. Ebenfalls der gleiche Staatsanwalt beantragte die Bestrafung Kesslers und mehrerer Journalisten, wegen angeblichem Hausfriedensbruch, weil sie Missstände im Schweinestall der Landwirtschaftsschule Arenenberg aufgedeckt hatten. Die Angegklagten wurden dann vor Obergericht freigesprochen und entschädigt.

 

Die Sache der Tiere steht höher für mich als die Sorge, mich lächerlich zu machen.
Emil Zola, 1840-1902, französischer Schriftsteller


Verhaftung in Vaduz

von Erwin Kessler

In der Nacht vom Donnerstag auf den Freitag vor der Prinzenhochzeit in Vaduz am 3. Juli 1993 versuchte eine VgT-Atkivistengruppe, im Glockenturm der Vaduzer Kirche eine funkferngesteuerte Flugblatt-Abwurfmechanik zu installieren. Damit hätten Protest-Flugblätter gegen das fürstliche Tier-KZ über den Hochzeitszug vor der Kirche abgeworfen werden sollen. Meldungen über den angeblich geplanten Einsatz von "Stinkbomben" im Blick und dann auch in der Tagesschau entbehren jeglicher Grundlage und dürften auf gezielte Desinformation der fürstlichen Polizei zurückzuführen sein. Der VgT greift grundsätzlich nicht zu Terroraktionen. Alle Aktionen haben immer und ausschliesslich den Zweck, auf Tierschutzmissstände aufmerksam zu machen und zu informieren.

Die in die Kirche eindringende Gruppe wurde offenbar von einer Alarmanlage entdeckt und musste vor anrückenden Wächtern fliehen. Gefasst wurde eine andere Gruppe, welcher ich angehörte und die sich zu anderen Zwecken in der Nähe aufhielt.

Die Rechtfertigung zu solchen, die Legalität leicht überschreitenden Aktionen, leitet der VgT von der Tatsache ab, dass die liechtensteiner Landespolizei uns bei der letzten Aktion ihrerseits illegal daran gehindert hat, Flugblätter in Briefkästen zu verteilen. Ferner besteht eine extreme politisch-wirtschaftliche Pressezensur bei beiden liechtensteiner Tageszeitungen: ein Inserat, in dem ein Dia-Vortrag des VgT hätte angekündigt werden sollen, wurde abgelehnt - "weil uns dies schaden könnte", wie eine Zeitung schrieb. Im redaktionellen Teil wird über unsere Aktionen nicht oder nur so berichtet, dass man nicht merkt, dass es etwas mit dem Fürsten zu tun hat. Die Landesregierung hat speziell gegen den VgT eine Verfügung erlassen, welche es den PTT verbot, fürstenkritische Drucksachen auszutragen. Diese Verfügung wurde erlassen, nachdem der VgT zweimal solche Flugblätter im ganzen Fürstentum verteilen liess. Die dritte Aktion wurde dann per Verfügung - in menschenrechtswidriger Weise die Pressefreiheit verletzend - gestoppt.

Die Angst vor unseren Informationen ist extrem, die Reaktionen der Polizei unverhältnismässig. Bei einer früheren Aktion, wo nachts Plakate mit Bildern aus dem fürstlichen Schweine-KZ aufgehängt wurden, hat man die ertappten Aktivisten mit Handschellen gefesselt und die ganze Nach in muffige Zelten eingesperrt. Benützung des WC verboten, Urinieren in Plastiksäcke. Mittel-alter nicht nur bei der Prinzenhochzeit. Dazu kommt, dass die liechtensteiner Polizei nachher öffentlich abgeleugnet hat, dass die Aktivisten mit Handschellen abgeführt wurden. Es seien lediglich die Personalien erhoben worden. Lügen tut diese Polizei also auch noch. Ich habe deshalb in der Untersuchungshaft jegliche Auskunft verweigert und werde mich dann umso ausführlicher vor Gericht äussern. Die Anklage lautet auf Hausfriedensbruch und ,,schwere" Sachbeschädigung. Tatsächlich wurde kein Schaden angerichtet, sondern nur ein Schloss mit spezieller Technik geöffnet. Die 4tägige Isolationshaft mit strengem Telefon-Verbot - die Angehörigen wussten tagelang nicht, wo wir waren - war unverhältnismässig.

Inzwischen hat sich der Fürst endlich bereit erklärt, mit uns Gespräche aufzunehmen. Solange werden wir auf weitere Kampfaktionen verzichten. Für den Fall, dass die Gespräche scheitern oder hinausgezögert werden, sind bereits neue Aktionen geplant. lm Gefängnis hatte ich genügend Zeit, neue Mittel und Wege gegen diese satanische Tierquälerei an 10'000 fürstlichen Schweinen auszudenken.


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