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Inhaltsverzeichnis

Drei Petitionen für einen besseren Schutz der Versuchstiere

Kastenstand aus staatlicher Tierfabrik "gestohlen"

Neues von der fürstlichen Schweinerei: BLICK-Verleumdungskampagne gegen den VgT

Zürcher Landwirtschaftsschule Strickhof: Tierschutzmissstände mit amtlichen Lügen vertuscht

Tierschutz-Nichtvollzug vor dem Nationalrat

Das traurige Leben der Käfig-Papageien

"Schweizer Tierschutz STS" will Einzelhaltung von Kälbern weiterhin erlaubt haben

Stierkämpfe - Kultur oder Tierquälerei?

VgT-Säuliwagen in Vaduz : Protest gegen die fürstliche Schweinehaltung

Chronik des Dramas um den Schweinestall des Aldo Zäch im St Galler Rheintal

Auf dem Weg zum patentierten Tier-Elend

Agro-Lobby: Nichts als leere Versprechungen!

EG unfähig, die grausamen Tiertransporte zu stoppen

Sensationelles Gerichtsurteil: Die übliche Kastenstandhaltung von säugenden Mutterschweinen verletzt das Tierschutzgesetz und darf zu Recht als Tierquälerei bezeichnet werden


Drei Petitionen an den Nationalrat für einen besseren Schutz der Versuchstiere

von Erwin Kessler

Petition 1: Keine qualvollen Tierversuche für Luxus-Artikel

Aenderung des Tierschutzgesetzes oder der Tierschutzverordnung wie folgt:

Schwer und sehr schwer belastende Tierversuche (Belastungsgrade 3 und 4) sind verboten für die Entwicklung und Prüfung folgender Produktegruppen:

- Medikamente gegen seelische Probleme (Psychopharmaka)

- Medikamente gegen das Altern und gegen Alterserscheinungen

- Gifte und Chemikalien für Industrie, Landwirtschaft und Haushalt

- Kosmetika 

Aenderung des Giftgestzes oder der Giftverordnung: 

Gifte, deren Giftigkeit und Gefährlichkeit nicht ohne schwer belastende Tierversuche untersucht und geprüft werden kann, dürfen nicht neu in den Verkehr gebracht werden. 

Begründung: 

Seelische Probleme sollten nicht mit einer Flut von immer noch mehr Medikamenten verdrängt werden, deren - trotz Versuchen an Tieren - unberechenbare Wirkung auf den Menschen auch in Fachkreisen höchst umstritten ist. Soweit neue Psychaopharmaka ausnahmsweise wirklich wünschenswert sein sollten, wären deren Nebenwirkungen nicht anhand von qualvollen Tierversuchen, sondern aufgrund sorgfältiger, langfristiger klinischer Beobachtungen und einer umfassenden Auswertung der Praxiserfahrung untersucht werden, was weit zuverlässiger ist als schwer auf den Menschen übertragbare Resultate von Tierversuche. 

Medikamente gegen das Altern entsprechen abartigen Wunschvorstellungen, welche keine grausamen Tierversuche rechtfertigen.  

Landwirtschaftliche Gifte sollten verboten, nicht neu entwickelt werden (wir fordern endlich eine ernsthafte Förderung des Bio-Landbaues). Auch die Nutztierhaltung sollte endlich durch eine natürlichere, artgerechte Haltung der Tiere anstatt durch immer mehr Medikamentene verbessert werden. Giftige Industrie- und Haushaltprodukte - von denen es mittlerweilen mehr als genug gibt - sind nicht nur für die Umwelt problematisch; sie sind auch gefährlich in der Anwendung und führen immer wieder zu Vergiftungen. Auch Kosmetika gibt es bereits in einer solchen Auswahl, dass grausame Tierversuche für Neuentwicklungen nicht gerechtfertigt sind.

Solche Produkte bezeichnen wir bewusst als "Luxusartikel", weil sie keinen echten, lebensnotwendigen Bedürfnissen entsprechen. Luxusartikel können schwere Tierquälerei nicht rechtfertigen. Meinungsumfragen haben ergeben, dass die Bevölkerung Tierversuche für solche Artikel nicht befürwortet, besonders nicht, wenn damit schweres Leiden verbunden ist. 

Der Verzicht auf qualvolle Tierversuche für diese Produkte bedeutet keineswegs Stillstand der Forschung und Entwicklung von neuen Artikeln, sondern lediglich eine gewisse Beschränkung bzw den Zwang, andere Methoden der Forschung und toxikologischen Prüfung zu beschreiten. Wie beim Auto-Katalysator braucht es für gewisse Fortschritte leider oft gesetzlichen Zwang. Eine wachsende Zahl von Wissenschaftlern gibt offen zu, dass der Nutzen von Tierversuchen gering ist, und es ist ganz sicher unverantwortlich, für fragwürdige Methoden und einen fragwürdigen Fortschritt Tiere schwer leiden zu lassen. Stellen Sie sich doch einmal vor, man würde Ihrem Hund oder Ihrer Katze die Augen bis zur völligen Erblindung verätzen, lediglich um die Giftigkeit eines neuen Luxusartikels zu testen! In der Giftverordnung (Artikel 4) ist die Rede von an "wenigen Tieren" ermittelten Letaldosen. Dies ist ein scheinheiliger Euphemismus angesichts der Tatsache, dass in der Schweiz jährlich hunderttausende von Tieren für solche Zwecke verbraucht werden.

 

Petition 2: Keine qualvollen Tierversuche in Lehre und Ausbildung

Aenderung der Tierschutzverordnung wie folgt:

Belastende Tierversuche (Belastungsgrade über 1) sind für Lehr- und Ausbildungszwecke verboten. 

Begründung:

Allein an den Zürcher Hochschulen werden jährlich über 1000 Versuchstiere für Lehrzwecke verbraucht (belastende, bewilligungspflichtige Tierversuche). Wir halten dies aus folgenden Gründen für ethisch unverantwortlich:

1. Eine Hochschule, welche zu Demonstrations- oder Uebungszwecken Tiere quält, verfehlt ihren kulturellen-humanistischen Auftrag und degeneriert zu einer Ausbildungsfabrik für Technokraten.

2. Mit tierquälerischen Versuchen in Studentenübungen werden junge Menschen, die zur geistigen Elite ausgebildet werden sollten, schon zu Beginn ihrer akademischen Laufbahn seelisch-geistig verroht. Gefühllosigkeit und Rücksichtslosigkeit im Interesse von Karriere, Wirtschaft und eines "Fortschrittes" um jeden Preis, werden ihnen als selbstverständlich eingeimpft.

3. Die Versprechen des Bundesrates, das Leiden der Versuchstiere werde auf das unverzichtbare Minimum beschränkt, muss wieder einmal als unehrliche Interessen-Politik verstanden werden, wenn Tiere lediglich zu Uebungszwecken gequält werden, statt dass man sich auf Video-Vorführungen, Zellkulturen, Autopsien, Plastikmodelle und Computersimulationen etc beschränkt.

 

Petition 3: Artgerechte Haltung der Versuchstiere

Aenderung der Tierschutzverordnung wie folgt:

Versuchstiere sind in der Aufzucht und im Versuchslabor besonders tierfreundlich zu halten. Alle wesentlichen artspezifischen Verhaltensweisen sollen grosszügig ermöglicht werden. Insbesondere ist die Einzelhaltung sozialer Tiere (Gruppen- und Herdentiere) verboten. Den Tieren sind geeignete Beschäftigungs- und Bewegungsmöglichkeiten ständig und reichlich anzubieten. Die Räume, in denen die Tiere gehalten werden, sind mit Tageslicht zu beleuchten. Versuchstiere sind von bewilligten inländischen Zuchtbetrieben zu beziehen, welche diese Haltungs-Vorschriften erfüllen. Der Import von Versuchstieren ist verboten. Ausnahmen dürfen nur bewilligt werden, soweit dies der Versuchszweck zwingend erfordert.  

Begründung: 

Versuchstiere werden heute zum Teil unter grausamen Umständen gehalten (Einzelhaltung, Käfighaltung ohne Auslauf, kein Tageslicht; starker Dauerstress bis zur Apathie infolge fehlenden Sozialkontakten, fehlender Beschäftigungs- und Bewegungsmöglichkeit). Ein Beispiel ist im Anhang beschrieben (Kaninchenhaltung im Zentrallabor des Roten Kreuzes in Bern). Völlig ohne jeden wissenschaftlichen Sinn leiden die Versuchstiere nicht erst im Versuch, sondern schon während der Aufzucht unter den artwidrigen, nur auf Profit bedachten Haltungsbedingungen. Wir halten dies für unverantwortlich, unzivilisiert und barbarisch: Wenn wir schon Tiere zu Experimenten benutzen, dann sollten wir sie wenigstens so gut als möglich halten

NB: Die Gesundheit der Menschen könnte in weit grösserem Masse und ohne Tierversuche gefördert werden durch vorbeugende Massnahmen in den Bereichen Suchtmittelmissbrauch, Fehlernährung, Bewegungsmangel und Umweltverschmutzung. Solange diese effizienten Möglichkeiten einerseits aus Bequemlichkeit und Gleichgültigkeit und andererseits aus Gewinnsucht (die Gesundheits-Reparatur-Industrie ist eine der umsatz- und profitstärksten) nicht ausgeschöpft werden, sind alle Rechtfertigungsversuche für das grosse Leiden der Versuchstiere ohnehin nicht stichhaltig. 


Kastenstand aus staatlicher Tierfabrik "gestohlen"

(EK) Aus Protest gegen die andauernde Tierquälerei auf dem Gutsbetrieb der Kantonalen Psychiatrischen Klinik Wil SG hat die Tierbefreiungsfront kürzlich in einer Sommernacht in dieser staatlichen Schweinefabrik einen der grausamen Kastenstände demontiert und abtransportiert.


Neues von der fürstlichen Schweinerei

Verleumdungskampagne gegen den VgT

Von Erwin Kessler

Im Zusammenhang mit unserer geplatzten Aktion an der Prinzenhochzeit haben wir eine Verleumdungsklage gegen einen Wachtmann der PROWACH AG eingereicht. Der angeklagte Wachtman hat das Gerücht in Umlauf gesetzt (im "Blick" veröffentlicht und von der Tagesschau aufgegriffen), der VgT habe an der Prinzenhochzeit einen Anschlag mit Stinkbomben geplant. Diese Behauptung ist frei erfunden, ohne jedes Körnchen Wahrheit, und diente einzig und allein dem Zweck, den VgT in ein schiefes Licht zu bringen und von der fürstlichen Schweinerei abzulenken. Die Vermutung, dass dieser Wachtmann von höherer Stelle zu seinem Tun angestiftet worden ist, kann leider nicht bewiesen werden. Tatsache ist, dass er seine Verleumdungen gegenüber dem Blick wider besseres Wissen wiederholt hat. Dass er dabei offenbar nicht befürchtete, sich vor Gericht verantworten zu müssen, spricht für sich. Tatsächlich hat denn auch inzwischen die Liechtensteinische Staatsanwaltschaft die Klage bereits abgewiesen (ebenfalls ohne jede Begründung). Dagegen haben wir Rekurs eingelegt und die Eröffnung der Strafuntersuchung verlangt. Man darf gespannt sein, wie weit die Rechtswillkür geht, wenn es um Angelegenheiten des Fürsten geht.


Zürcher Landwirtschaftsschule Strickhof:
Tierschutzmissstände mit amtlichen Lügen vertuscht

von Erwin Kessler

Eimal mehr vertuschen die Zürcher Behörden Tierschutzmissstände mittels Lügen. Wir haben umfangreiche Beweisakten über verschiedene Fälle aus den letzten Jahren. In der neuesten Affäre um den Strickhof tischt die Volkswirtschaftsdirektion unverfroren folgende Lügen auf: Die Kühe auf dem Strickhof würden regelmässig ins Freie gelassen. Unsere Beobachtungen über längere Zeit zeigten aber, dass die Kühe den allergrössten Teil ihres Lebens im Stall angebunden sind und dort noch zusätzlich mit Elektrobügel (Kuhtrainer) in ihrer Bewegungsfreiheit brutal eingeschränkt werden. Erst seit unseren ständig neuen Kampfaktionen werden die Tiere jetzt etwas häufiger ins Freie gelassen. Bei den neu und improvisiert eingerichteten "Laufhöfe" sind viel zu klein. Es handelt es sich um eine Alibimassnahme. Die Tiere sind dort nicht allzuhäufig zu sehen. Bisher hiess es, man habe auf dem Strickhof nicht genügend Weide, da das Land zum Ackern benötigt werde. Dass die Kühe im Winter in einen Laufhof kommen, konnte noch nie beobachtet werden. Das kann jetzt höchstens für den nächsten Winter geplant sein; wir werden sorgfältig beobachten. Eine weitere Lüge ist, dass die eidgenössische Tierschutzgesetzgebung eine "artgerechte Tierhaltung" garantiere. Tatsache ist, dass die Tierschutzverordnung des Bundesrates und die Richtlinien des Bundesamtes für Veterinärwesen zahlreiche grobe Tierquälereien erlauben, zum Beispiel die grausamen Kastenstände für Schweine, Einzelboxen für Kälber, Dämmerlichthaltung von Geflügel, Wachtelhaltung in Legebatterien etc. Eine repräsentative Umfrage hat kürzlich ergeben, dass nicht nur Fachleute (Nutztier-Ethologen) diese Haltungssysteme als tierquälerisch beurteilt, sondern auch eine überwiegende Mehrheit der Bevölkerung .

Wir fordern den verantwortlichen Beamten, Ernst Danner, auf, uns wegen Ehrverletzung einzuklagen, damit wir vor Gericht den Wahrheitsbeweis für obige Feststellungen erbringen können. Wenn er das nicht macht, muss dies als Eingeständnis verstanden werden. Andernfalls freuen wir uns darauf, dass diese Affäre gerichtlich analysiert wird. Tierschutzorganisationen haben ja leider kein Klagerecht, um Missstände von sich aus vors Gericht zu bringen.


Tierschutz-Nichtvollzug vor dem Nationalrat

von Erwin Kessler 

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates hat in einem Bericht Stellung genommen zur Beschwerde des VgT betreffend den Nicht-Vollzug des Tierschutzgesetzes. Darin wird die Beschwerde als "teilweise berechtigt" beurteilt. Konkret jedoch deckt die GPK die meisten vom Bundesamtes für Veterinärwesen (BVet) und vom Bundesrat geduldeten Verletzungen des Tierschutzgesetzes. Anstatt diesem vor 15 Jahren vom Volk mit grossem Mehr beschlossenen Gesetz endlich Nachachtung zu verschaffen, wird lediglich mehr Forschung gefordert. Für diese Forschung sind die nötigen finanziellen Mittel aber gar nicht vorhanden, die Nutztier-Ethologie an den Hochschulen wurde nie ernsthaft gefördert sondern im Gegenteil behindert. Die angebliche Forderung nach mehr Forschung dient seit Jahrzehnten als Vorwand, um die rücksichtslose Ausbeutung der Nutztiere in den Intensivhaltungen "vorläufig" weiter zu dulden . Und dort wo die Forschung brauchbare Ergebnisse gezeitigt hat, werden diese oft nicht in die Praxis umgesetzt:

1. Wie man Kälber artgerecht in Gruppen halten kann, ist bekannt, und viele Bauern praktizieren das auch mit Erfolg. Die Schweizerische Kälbermästervereinigung (SKMV) ist mit einem Verbot der Einzelhaltung einverstanden. Die GPK aber billigt die Absicht des BVet, die grausamen Kälbereinzelboxen nicht zu verbieten, sondern lediglich einzuschränken, und zwar in nicht-kontrollierbarer Weise. Damit wird einmal mehr ein Tierschutz auf dem Papier betrieben, um die Bevölkerung zu beruhigen. Mit einer Formulierung, die in der Praxis nicht kontrollierbar ist (es gibt keine objektive Methode, das Alter eines Kalbes festzustellen), wird gleichzeitig dafür gesorgt, dass sich in den Ställen nichts ändern muss. Es müssen ganz herzlose, kaltblütige Menschen sein, welche eine solche Dauer-Fixierung der bewegungs- und spielfreudigen junge Tiere zustimmen. Damit wird der Landwirtschaft längerfristig ein schwerer Schaden zugefügt, denn die Chance, "Kalbfleisch aus Schweizer Produktion" zu einem internationalen Qualitätsbegriff für tierfreundliche Konsumenten zu machen, wird damit hintertrieben. Dass der stets zu faulen Kompromissen neigende "Schweizer Tierschutz STS" diesen Schildbürgerstreich sogar noch unterstützt, zeigt lediglich, wie die Agro-Lobby die wichtigsten Schlüsselstellen in der Schweiz fest in der Hand hat.

2. Die Entwicklung von praxistauglichen, artgerechten Haltungssystemen für Kaninchen ist abgeschlossen. Die GPK aber schützt das BVet dabei, die brutale Käfighaltung zum Vorteil der Tierversuchsindustrie, weiter zu dulden, mit der fadenscheinigen, unwahren Begründung, die Forschung auf dem Gebiet der argerechten Haltung von Kaninchen sei noch nicht genügend weit gediehen. Ohne Forschungsaufträge gedeiht die Forschung eben auch nicht! Und das ist genau das, was die Tierversuchsindustrie und die Agro-Lobby wollen.

3. Ich halte selbst seit über zwanzig Jahren Hühner und habe noch nie Kannibalismus erlebt. Aehnlich ist es bei vielen bäuerlichen Freilandbetrieben (KAG-Freilandhühnerhaltung). Bei artgerechter Tierhaltung tritt kein Kannibalismus auf. Kannibalismus ist eine rein haltungsbedingte Störung und ein Hinweis, dass die Haltung dringend verbessert werden muss. Das BVet bewilligt jedoch laufend Intensivhaltungssysteme, die wegen zu hoher Belegungsdichte, ungenügender Lüftung und Klimatisierung und ungenügender Tageslicht-Beleuchtung nicht funktionieren. Nur in diesen nicht artgerechten und damit gesetzwidrigen Systemen hat man das Problem des Kannibalismus nicht im Griff. Trotzdem deckt die GPK die gesetz- und pflichtwidrige Praxis des BVet, welches das systematische Abklemmen der empfindlichen Schnäbel als Symptombekämpfung immer noch duldet.

4. Dämmerlichthaltung von Hühnern: Die GPK heisst den "vorübergehenden Verzicht auf Tageslicht" - in der Praxis fehlt das Tageslicht dann ständig "vorübergehend" - zu unserem grossen Erstaunen gut. KAG-Freilandbetriebe zeigen seit Jahren, wie

Hühner mit Tageslicht und ohne Kannibalismus gehalten werden können.

5. Schwanzcoupieren von Ferkeln: Auch hier soll lediglich weiter geforscht werden, obwohl heute ganz genau bekannt ist, wie Schweine gehalten werden können, ohne dass Kannibalismus auftritt (nämlich mit genügend Platz und Beschäftigungsmöglichkeiten).

6. Wachtel-Intensivhaltung: Die offensichtlich sehr grausame Haltung von Wildtieren - Wachteln sind Zugvögel - in winzigen Käfigen (Käfig-Batterien) wird weiter geduldet. Es soll lediglich "weitergeforscht" werden. Als ob es Aufgabe der öffentlichen Hand wäre, Intensivtierhaltungs-Systeme zu entwickeln! Die Tierhalter bauen rationelle, aber nicht tiergerechte Intensivhaltungssysteme und das BVet lässt diese zu, weil es noch keine Alternvativen gäbe. Das Tierschutzgesetz verbietet jedoch eine nicht artgerechte Tierhaltung und zeigt ganz klar den umgekehrten Weg auf: Wachteln dürften nur dann gewerbsmässig gehalten werden, wenn dies artgerecht möglich ist. Wachtel-Eierchen und -Fleisch sind ja nun wirklich keine unbedingt nötigen Grundnahrungsmittel sondern - ebenso wie die von Obertierquäler Delamuraz geliebten, grausam produzierten Gänsestopflebern - eine perverse Gourmand-Liebhaberei. Es liegt an den Tierhaltern, welche unbedingt Wachteln halten wollen, zuerst entsprechende Stallsysteme entwickeln zu lassen. Die Umkehrung jeder Logik im Interesse des Profits treibt im Tierschutz besondere Blüten, weil Tierschutzorganisationen nicht gegen Gesetzes-Verletzungen klagen dürfen und sich deshalb praktisch nie ein Gericht mit dieser Verwaltungs-Willkür befassen kann. Umso schlimmer ist es, dass die GPK das pflichtwidrige Verhalten des BVet derart weitgehend deckt: Mafioser politischer Opportunismus statt Demokratie und Rechtsstaat.

7. Der Missbrauch von Uebergangsfristen zur endlosen Duldung der tierquälerischen Kastenstände für Schweine hat die GPK "befriedigt". Kommentar überflüssig.

8. Auch die vom BVet geduldete öffentliche Erklärung des Fribourger Kantonstierarztes, er denke nicht daran, den Tierschutz zu vollziehen, "befriedigt" die GPK. Die GPK deckt ferner auch die verantwortlichen Beamten und die einflussreichen Wirtschaftskreise gegenüber dem vom "Kassensturz" bekannt gemachten Freilandeier-Skandal: Das Kreisschreiben des Bundes, worin "Freilandeier" definiert waren, wurde sofort zurückgezogen, nachdem der VgT und der Kassensturz aufgedeckt hatten, dass Grossverteiler wie die Migros seit Jahren die Konsumenten mit Pseudo-Freilandeiern hereinlegen.

Mit diesem einmal mehr halbherzigen Bekenntnis zum Tierschutz - mehr Propaganda statt Massnahmen gegen die Tierfabriken - wird die Chance verpasst, in der Schweiz endlich Frieden im Nutztierschutz einkehren zu lassen. Mit ihrem Bericht hat die GPK die Weichen gestellt zu Kosmetik statt echten Verbesserungen bei der laufenden Revision der Tierschutzverordnung - ein sehr gefährliches Poker-Spiel angesichts des internationalen Konkurrenzdruckes und der wachsenden Unzufriedenheit der Konsumenten und Steuerzahler mit der einheimischen Landwirtschaft. Den Konsumenten werden wir künftig empfehlen müssen, Fleisch von artgerecht gehaltenen Schweinen aus England und Schweden - das erst noch billiger ist als einheimisches - zu bevorzugen, sobald Gatt und EG den Grenzschutz zu Fall bringen. Die Aufforderung der GPK an Bundesrat und BVet, mehr oder weniger so weiterzuwursteln wie bisher, bedeutet mindestens zehn Jahre weiteren erbitterten Tierschutz-Krieg gegen die gewerbsmässige Tierquälerei in der Landwirtschaft und gegen die korrupte Bundesverwaltung. Wir werden diesen Krieg führen. Da Rechtsstaat und Demokratie versagen, bleibt nur noch die Strategie des Konsum-Boykotts.

Die Macht- und Geld-Politiker, welche kein Herz haben für die leidenden Tiere, sollten wenigstens bedenken, dass sie sich selbst auf die Dauer schwer schaden, wenn sie derart rücksichtslos durchs Leben gehen. Wenn sie eines Tages in der Intensivhaltung - pardon: in der Intensivstation aufwachen, ist es sehr spät, das verpasste menschenwürdige Leben zu bereuen. 

Was sich seit der Annahme des Tierschutzgesetzes durch das Volk im Jahr 1978 bis heute abspielt, kann besser verstanden werden, wenn die Verwaltungsmechanismen durchschaut werden, wie sie Walter Wittmann in seinem im Huber-Verlag erschienenen Buch "Marktwirtschaft für die Schweiz" beschreibt. Zitat: "Hat ein Gesetz die parlamentarische Hürde genommen, so verlässt es die Legislative. Die Exekutive, mit dem Schwergewicht bei der Bürokratie, kann nun schalten und walten. Sie arbeitet Verordnungen aus, die von der Regierung meist unbesehen in Kraft gesetzt werden. Ist das geschehen, so ist die Bürokratie sozusagen für sich. Dabei hat sie einen weitgehenden Spielraum: Sie wird kaum noch von der Regierung und schon gar nicht vom Parlament kontrolliert." In Sachen Tierschutz schaltet und waltet die Bürokratie so, wie es unter den ständigen Pressionen und Einflussnahmen der Agro-Lobby für sie am bequemsten ist. Zwischen Landwirtschaftsverbänden und Landwirtschaftsämtern besteht eine enge personelle Verflechtung durch Personalwechsel. Verbandsfunktionäre werden häufig in leitende Stellen der Bürokratie geholt. Tierschützer dagegen sind in der Bürokratie nicht vertreten. Deshalb schützt die Bürokratie primär immer die wirtschaftlichen Interessen der Agrar-Wirtschaft und nicht die Tiere. Ein Grossteil der Nutztiere in der Schweiz hat noch nichts vom Tierschutzgesetz gemerkt und wird so gehalten wie in Ländern ohne Tierschutzgesetz. Aus rein wirtschaftlichen Gründen wird unser Tierschutzgesetz nicht vollzogen. Grobe Massentierquälerei wird weiter geduldet, auch in Bereichen wo der Tatbestand der Tierquälerei wissenschaftlich belegt ist.

Diese bürokratische Missachtung des Tierschutzgesetzes hat die GPK weitgehend gutgeheissen.

Wir danken den Nationalräten Hansjürg Weder BS, Angeline Fankhauser BL, Ruedi Baumann BE, Hans Meier ZH, Otto Zwygart BE, welche sich bereits öffentlich von der tierschutzfeindlichen Stellungnahme der GPK distanziert haben. Am 17. Juni kritisierte Hansjörg Weder vor dem Plenum des Nationalrates den GPK-Bericht mit deutlichen Worten.


Tierschutzgesetz bleibt auch in der Heimtierhaltung toter Buchstabe:
Das traurige Leben der Käfig-Papageien

von Erwin Kessler

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In der "Derby Apotheke und Drogerie" in Wil SG wird ein Papagei rund um die Uhr in diesem kleinen Rund-Käfig gehalten. Artgemässes Fliegen oder auch nur Flattern ist in dieser dauernden Enge nicht möglich. Auch das Herumklettern und Hüpfen ist extrem eingeschränkt und nur im Dezimeter-Bereich möglich. Dazu kommt die schwerwiegende soziale Isolation: keine Artgenossen, auch keine intensive Bezugsperson, nur wechselnd neugierige Gaffer. Insgesamt eine grobe Tiermisshandlung und eine völlig unrichtige Haltung dieses Tieres; es kann wesentliche angeborene Bedürfnisse nicht befriedigen und ist in seiner Anpassungsfähigkeit überfordert. 

Im Grossen Haustier Magazin Nr 4/92 (Symposion Verlag Stuttgart) ist über die Papageien-Haltung folgendes zu entnehmen: Die üblichen Papageien-Käfige sind "nur akzeptabel, wenn der Vogel täglich viele (fünf oder mehr) Stunden auf einem Kletterbaum verbringen kann." Auch bei Zimmervolièren muss dem Vogel "täglich ein paar Stunden Aufenthalt ausserhalb des Käfigs" gewährt werden. "Der Käfig sollte nicht rund sein ...". Ferner sollte es im Käfig geeignete Spielsachen haben. "Ein Käfig sollte in einer hellen, zugluftfreien Ecke stehen. Ideal ist eine Stelle..., wo aber nicht ständig Leute vorbeigehen." "Ein Papagei auf einem Kletterbaum ist immer sehr zufrieden, er klettert, spielt, knabbert oder ruft und fühlt sich dabei in seinem Element. Es ist das Mindeste, was man tun kann, um ihn so gut wie nur möglich artgerecht zu halten." 

Die Haltungsbedingungen in der "Derby Drogerie" sind katastrophal und verletzen die folgende Tierschutzvorschriften: 

Artikel 2 des Tierschutzgesetzes verlangt, dass den Bedürfnissen der Tiere in bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird. Der Halter von Tieren hat für deren Wohlbefinden zu sorgen. Dies bedingt für Papageien - sofern diese überhaupt in Gefangenschaft gehalten werden sollen - zumindest die Haltung in einer Volière zusammen mit Artgenossen. Die Einzelhaft in einem kleinen Käfig stellt eine mittelalterliche Folter dar - eines kultivierten Menschen unwürdig und durch das Tierschutzgesetz verboten. 

Artikel 3 Tierschutzgesetz: "Die für ein Tier notwendige Bewegungsfreiheit darf nicht dauernd oder unnötig eingeschränkt werden, wenn damit für das Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind." Dass mit der vorliegenden Haltung schweres psychisches Leiden verbunden ist, kann jeder Ornithologe oder Papagei-Kenner erkennen und bestätigen. 

Artikel 1 Tierschutzverordnung: "Tiere sind so zu halten, dass ihre Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestört werden und ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird. Fütterung, Pflege und Unterkunft sind angemessen, wenn sie nach dem Stand der Erfahrung und den Erkenntnissen der Physiologie, Verhaltenskunde und Hygiene den Bedürfnissen der Tiere entsprechen."

Die Einzelhaltung eines Papageis in einem kleinen Einzelkäfig entspricht nicht dem Stand der Kenntnisse über diese intelligenten Vögel. Ihr Verhalten wird offensichtlich gestört und ihre Anpassungsfähigkeit überfordert. 

Artikel 5 Tierschutzverordnung: "Gehege, in denen sich Tiere dauernd oder überwiegend aufhalten, müssen so gross und so gestaltet sein, dass die Tiere sich artgemäss bewegen können."

Von einer artgemässen Bewegung kann in diesem kleinen Käfig offensichtlich nicht die Rede sein. 

Gemäss Richtlinie "Tierhandlung" vom 11. August 1987 genügen die üblichen Käfige "grundsätzlich den Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung nicht" und müssen "durch ausreichend grosse Volieren" ersetzt werden. 

Gemäss Artikel 24 des Tierschutzgesetzes ist in so krassen Fällen wie vorliegend ein Tierhalteverbot zu erlassen.  

Nach Artikel 27 des Tierschutzgesetzes wird mit Gefängnis oder Busse bestraft, wer vorsätzlich ein Tier misshandelt, stark vernachlässigt oder unnötig überanstrengt.

Eine "starke Vernachlässigung" liegt hier vor, weil die elementarsten Bedürfnisse des Tieres gewaltsam unterdrückt werden. Vorsätzlich handelt der Besitzer, da wir ihn vorgängig auf die Problematik seines Handelns hingewiesen haben. 

Am 23. März 1993 haben wir beim Bezirksamt Wil Anzeige erstattet. Die gesetzwidrigen, tierquälerischen Zustände halten bis heute in aller Oeffentlichkeit an. Aufsichtsbeschwerden beim Departement des Innern des Kantons St Gallens sowie beim Justiz- und Polizeidepartement wie auch bei der Staatsanwaltschaft sind wirkungslos geblieben.  

Dr Erwin Kessler, Präsident VgT


Der "Schweizer Tierschutz STS" will die tierquälerische Einzelhaltung von Kälbern weiterhin erlaubt haben, während sogar die Kälbermäster ein Verbot fordern.

von Erwin Kessler

Rund drei Viertel aller Kälber in der Schweiz werden nicht artgerecht in Gruppen, sondern dauernd angebunden oder in Kälberkisten sozial isoliert gehalten. Es stellt sich auch hier die Frage, warum das Tierschutzgesetz von den Vollzugsinstanzen derart katastrophal verwässert werden konnte. Hierbei spielt der "Schweizer Tierschutz" STS und dessen "Forderungen" an die Nutztierhaltung eine traurige Rolle. Während er nämlich in der Oeffentlichkeit gerne aktuelle Tierschutzforderungen aufstellt, um die Gunst des Publikums und der Gönner zu gewinnen, ist er in Kommissionen und in fachlichen Stellungnahmen zuhanden der Behörden immer rasch mit faulen, tierquälerischen Kompromissen einverstanden. Während zum Beispiel der Schweizerische Kälbermästerverband (SKMV) auf die Forderungen des VgT eingegangen ist und schriftlich sein Einverständnis mit einem vollständigen Verbot der grausamen Einzelhaltung von Kälber erklärt hat, will der STS diese sogar bei der staatlich speziell subventionierten "artgerechten" Tierhaltung nach Artikel 31 b des Landwirtschaftsgesetzes immer noch teilweise erlauben. Für diese jungen, der Mutter weggenommenen Herden-Tiere ist Einzelhaltung überaus grausam. Ihrer Natur nach schliessen sie sich schon nach den ersten Lebenstagen zu einem "Kindergarten" zusammen, rennen herum, machen Sprünge und spielen miteinander. In Kälberboxen und Kälber-Iglus (Einzelhaltungssysteme) können die Kälber nicht springen, nicht spielen und Artgenossen höchstens durch Gitterstäbe hindurch sehen. Ein solcher Zwang stellt eine rücksichtslose Vergewaltigung dieser jungen Tiere dar. Sogar die herkömmlichen Kälber-Boxen - grausam enge Folterkisten - will der STS in den ersten zwei Lebenswochen erlauben. Gewisse konsvervative Agro-Kreise - welche in den Kommissionen des STS gut vertreten sind! - wehren sich gegen ein vollständiges Verbot dieser Einzelboxen mit folgendem Hintergedanken: Die Einschränkung auf die ersten zwei Lebenswochen tönt nach einer wesentlichen Verbesserung, hat aber mit Sicherheit zur Folge, dass die Kälber in vielen Fällen weiterhin ihr ganzes Leben darin verbringen müssen, denn es gibt keine objektive Methode, das Alter eines Kalbes festzustellen. Die bisherige Erfahrung mit dem Tierschutz-Vollzug zeigt deutlich, dass alles, was nicht eindeutig messbar ist, nicht durchgesetzt wird. Gummi-Paragraphen werden immer zugunsten des Tierhalters und zum Nachteil der Tiere verdreht. "Der Bauer behauptet, das Kalb sei nicht älter als zwei Wochen, und das Gegenteil lässt sich nicht beweisen", wird dann wie üblich lapidar in den Veterinär-Rapporten zu lesen sein. Das wissen auch der STS und seine Agro-Berater. Auf raffinierte Weise wird hier wieder einmal schöner Tierschutz auf dem Papier getrieben, ohne dass sich in den Ställen etwas ändern muss - mit dem Feigenblatt des "Schweizer Tierschutzes". 

Die Tatsache, dass der STS immer wieder ja sagt zu tierquälerischen Kompromissen, beschäftigt viele progressiven Tierschutzorganisationen seit langem und war Anlass zur Gründung des "Tierschutz DaCHverbandes Schweiz", dem nun schon die meisten nicht dem STS angeschlossenen Tierschutzorganisationen angehören. Was auch immer die Gründe für dieses unglaubliche Verhalten des STS und seiner Sektionen sein mögen (Sozialprestige beim Establishment, die vielen Millionen Franken Jahresumsatz, Naivität? - wahrscheinlich eine Mischung aus allem): die Bevölkerung muss lernen, dass Tierschutz nicht gleich Tierschutz ist und dass die Agro-Lobby und die Tierversuchsindustrie unter diesem Deckmantel und mit Hilfe fügsamer Tierschutzorganisationen eine verherende Desinformation der Oeffentlichkeit betreiben. 


Stierkämpfe - Kultur oder Tierquälerei?

von Regula Weber

Im Schweizerischen Kindergartenheft hat eine Kindergärtnerin Stierkampfspiele beschrieben, die sie mit ihren Kindern durchgeführt hat. Hier meine Meinung dazu.

Stierkampfspiele durchzuführen, bei denen die Kinder nicht nachfühlen, was der Stier dabei empfindet, ist pädagogisch schlecht. Der Stier im Stierkampf gewinnt nie, weil er nämlich, falls er den Torero tötet, selbst auch sterben muss. Der Stier wird also nur als Kampfobjekt benützt, und vor den Augen einer sich amüsierenden Menschenmenge gereizt und abgeschlachtet. Wir würden mit den Kindergartenkindern kein Schlachthaus besuchen oder Schlachthaus spielen obwohl es eigentlich dem Stierkampf ähnlich ist und unserer Kultur noch viel näher steht. Für das Tier ist ein Stierkampf sicher schlimmer als wenn es ins Schlachthaus geführt wird. Weshalb dann ein Stierkampfspiel im Kindergarten, wenn wir keine Schlachthausspiele spielen? Wenn wir ein solches den Kindern vorspielen würden, wäre bereits der erste Schritt getan, dass die weltweite Tierquälerei ein Ende nehmen würde. Wir müssten es selbst ansehen und dazu stehen. Genau dies können wir nicht. Wir ertragen den Anblick des Schlachthauses nicht, werden nicht gerne daran erinnert. Deshalb können wir es den Kindern auch nicht sagen, sie spielen es nicht, und verdrängen es als Erwachsene dann auch. So finden weiterhin im Versteckten Verbrechen statt, mit denen niemand etwas zu tun haben will, geschweige denn die Schuld dafür trägt. Kindergartenkinder sind noch sehr feinfühlig und haben einen gesunden Sinn für richtig und falsch. Sie lehnen mit Sicherheit jegliche Tierquälereien ab, vor allem wenn der Erwachsene realistisch darüber spricht und das ganze Thema bei der Erziehung einbezieht. Letzthin hörte ich die Kinder beim Indianerspiel folgendes sagen "Mir hetted kei Fleisch gässe, mir hetted d`Tierli glah, mir hetted ja Mais gha". Da wurde ich mir bewusst, dass die Erziehung zur Rücksicht dem Tier gegenüber gut war und Vegetarier sein als ethische Lebensweise von den erst 5- und 6-jährigen Kindern akzeptiert wurde. Ich staunte, was Kinder in diesem Alter bereits begreifen, ohne dass ich viel Worte darüber verloren hatte. Das einzige, was sie wissen, ist, dass ich Fleisch nicht gerne habe, der Schinken von den Schweinen kommt etc., und ich Tiere sehr gerne habe. Ich erklärte ihnen auch, dass die Indianer nur Fleisch assen, das von Tieren im Freien stammte und nicht von solchen, die eingesperrt waren, wie es heute der Fall ist. An unserem Indianerfest wurden dann für diejenigen, die nicht auf Fleisch verzichten konnten, Würste von KAG-Freilandtieren grilliert, was guten Anklang fand. 

In Spanien wird zum Beispiel der älteste Esel durch die Strassen gehetzt bis er tot zusammenbricht, und dies alles unter dem Motto einer religiösen Idee. Die Tierquälerei des Stierkampfes findet unter dem Deckmantel einer traditionellen Kultur statt, die nämlich gar keine Kultur ist, sondern  grässliche Tierquälerei zur Belustigung und Unterhaltung der Zuschauer, denen die geweckten sadistischen Gefühle Befriedigung bringen. Ein nur wenig feinfühliger Mensch, der die Natur liebt und wie Kinder die Tiere, würde sich abwenden von solcher Tierfolter.

Letzthin wurden die grässlichen Bärenkämpfe am Fernsehen gezeigt, die in Pakistan stattfinden. Den liebenswertenBären, die sonst in Plüschform die unzertrennlichsten Freunde der Kinder sind, werden die Zähne und Krallen ausgerissen. Danach werden sie an einen Pfosten gebunden, wo aggressive Hunde auf sie gehetzt werden. Wehrlos wie sie sind, werden die Bären vor den Augen der sich amüsierenden Zuschauer verletzt. Für dieses Spiel werden sie mehrere Male benutzt. Man kann sich die Angst der Bären vorstellen, wenn sie sich der bevorstehenden Gefahr bewusst werden. Ich bezweifle, dass die oben erwähnte Kindergärtnerin in Ihrem Kindergarten auch Bärenkämpfe spielen würde.  Stiere sind aber auch Tiere wie die Bären auch, und nur weil Stierkämpfe in Spanien schon jahrelang in Form einer festlich aufgemachten Kulturveranstaltung stattfinden, ist es trotzdem eine gemeine Tierquälerei. Wenn man die weltweite Tierquälereien kennt, zum Beispiel auch die internationalen Tiertransporte, wo die Tiere 60 Stunden nichts zu trinken bekommen, und auf engstem Raum transportiert ca. 5% der Tiere  sterben, ist es fehl am Platz, diese Agressivitäten im Kindergarten noch zu fördern, und sich zu wundern, wenn gewisse Kinder nicht mitmachen wollen.

Die Lehrer haben übrigens einen Lehrauftrag. Das Pestalozzianum hat letztes Jahr einen Kurs angeboten zum Thema Tierschutz, der mangels Beteiligung abgesagt werden musste. Der Besuch eines tierfreundlichen Bauernhofes und eines Tierversuchslabors waren auch auf dem Programm. Das Bundesamt für Veterinärwesen hat auch ein Lehrbuch herausgegeben "Tierschutz Ein Lehrmittel", das als Leitfaden des Kurses dient, und viele Anregungen für den Unterricht gibt, jedoch verharmlosend wirkt und keine realistischen Abbildungen beinhaltet. In jeder Schulbibliothek liegt das Buch "Tierfabriken in der Schweiz" von Erwin Kessler auf, das die Realität schonungsloser aufzeigt.

Der VgT stellt einen "Säuliwagen" (Info-Bus mit Anhänger) für Schulhausplätze zur Verfügung. Darin werden den Kindern zwei lebende Säuli zum Streicheln und Füttern auf dem jeweiligen Schulhausplatz präsentiert. Es werden auch Lektionen gehalten und diverses Informationsmaterial wird an die Lehrer und Schüler abgegeben. Die ganze Aktion wird vom Verein gegen Tierfabriken finanziert.


VgT-Säuliwagen in Vaduz:
Protest gegen die fürstliche Schweinehaltung

von Erwin Kessler

Am 12. Juni 1993 fuhr der VgT mit seinem Säuli-Wagen (Info-Stand) nach Vaduz - ohne Bewilligung. Der Bürgermeister von Vaduz wollte uns nur eine Bewilligung geben unter der Voraussetzung, dass wir mit Liechtensteinischen Tierschutzverein zusammenarbeiten. Ein durchsichtiger Schachzug: eine Zusammenarbeit mit diesem konservativen, fürstentreuen Tierschutzverein (eine STS-Sektion), welcher ständig unsere Aktionen gegen die fürstliche Schweinerei kritisiert, würde unsere Aktivität im Fürstentum lähmen. Auf dieses Ansinnen fielen wir nicht herein. Stattdessen drohte ich mit einer Klage wegen Amtsmissbrauch. Dies war wohl der Grund, warum wir während unserer Standaktion in Ruhe gelassen wurden. Den Säuliwagen stellten wir auf einen öffentlichen Parkplatz. Auf Flugblättern kritisierten wir die fürstliche Schweinehaltung in Deutsch, Englisch, Französisch und Japanisch, was bei den vielen Touristen auf grosses Echo stiess.

Die lebenden Schweine erregten wie üblich das Interesse der Passanten.


Chronik des Dramas um den Schweinestall des Aldo Zäch im St Galler Rheintal

von Erwin Kessler

(Mit Nachträgen bis 1999. Der erste Teil dieses Dramas ist bereits in meinem Buch "Tierfabriken in der Schweiz", Orell Füssli Verlag 1991, auf Seite 154 beschrieben.)

Am 24. September 1990 reichten wir beim kantonalen Veterinäramt eine Strafanzeige ein gegen Aldo Zäch, Besitzer dieses Stalles, wegen Verletzung von Tierschutzvorschriften. Anlass dazu gaben uns entsprechende Meldungen von Spaziergängern, die sich bei unserer Kontrolle als richtig erwiesen. 

In den folgenden Jahren wurde dieser Stall immer wieder beobachtet. Trotz weiteren Anzeigen und Beschwerden halten die Missstände bis heute an. Es sind Foto- und Video-Dokumentationen vorhanden, zu verschiedenen Zeiten und durch verschiedene Zeugen aufgenommen. 

Im folgenden wird der Verlauf des Dramas chronologisch zusammengefasst: 

Am 28. Oktober 1990 wandte sich die WWF Jugendgruppe Panda Au an uns um Rat und Unterstützung, weil sie seit über einem Jahr auf die Missstände in diesem Schweinestall aufmerksam machen wollten, überall aber auf taube Ohren stiessen. Die jungen Leute schrieben mir voller Empörung und Ratlosigkeit, wie sie seit langem vergeblich die Behörden zum Einschreiten zu bewegen versuchten.  

Am 16. Oktober 1991 luden wir zu einer Pressekonferenz ein und fuhren mit den Journalisten zum Schweinestall (Beilage 3). Verschiedene Ostschweizer Zeitungen berichteten darüber. 

Am 18. Oktober meldete die Rheintalische Volkszeitung, die Behörden hätten den angezeigten Stall kontrolliert und festgestellt, dass den Tieren überall im Stall Stroh angeboten werde. Da jedoch weder wir noch andere Zeugen während den zahlreichen Beobachtungen je einen einzigen Strohhalm bei den Tieren fanden, lässt sich diese amtliche Feststellung nur so erklären, dass die Kontrolle wie in anderen Fällen vorangemeldet, der Angeschuldigte also vor der bevorstehenden Kontrolle offiziell vorgewarnt wurde. Das wird durch Recherchen der Panda Au bestätigt. Solche Massnahmen zur Vertuschung von Missständen unternehmen die Behörden regelmässig, weil sie zu Recht ein schlechtes Gewissen haben, nachdem sie den Vollzug des Tierschutzgesetzes seit über 10 Jahren sträflich vernachlässigt haben. Gegen dieses pflichtwidrige Verhalten des Veterinäramtes erhoben wir eine Strafklage wegen Begünstigung und Amtsmissbrauch. Der Kantonstierarzt versuchte sich damit herauszureden, im Kanton St Gallen herrsche bezüglich der Voranmeldung von Kontrollen die gleiche Praxis wie im Kanton Luzern, wobei das Kriterium der "Gefahr im Verzug" massgeben sei und der Schweregrad der zur Diskussion stehenden Rechtswidrigkeiten berücksichtigt werde. Da das Veterinäramt erfahrungsgemäss alle üblichen Verletzungen von Tierschutzvorschriften regelmässig als harmlos beurteilt, gibt es damit direkt zu, dass nur selten unangemeldete Kontrollen stattfinden. Auch ist zweifellos selten unmittelbar eine "Gefahr im Verzug", wenn Schweinemäster jahrelang Tierschutzvorschriften missachten und schliesslich von Tierschützern angezeigt werden. Der Luzerner Kantonstierarzt bestätigte uns schriftlich, dass im Kanton Luzern straf- und verwaltungsrechtliche Kontrollen grundsätzlich nie vorangemeldet werden; hier ist Kantonstierarzt Giger also unmittelbar der Lüge und der Irreführung der Justiz überführt. Dies interessierte jedoch die St Galler Anklagekammer nicht; sie klärte auch gar nicht erst ab, ob eine Vorwarnung im vorliegenden Fall stattgefunden hat, sondern stellte sich auf den Standpunkt, es liege im Ermessen des Veterinäramtes, ob es solche Kontrollen voranmelde oder nicht! So ist es weitherum mit unserem schönen Tierschutzgesetz bestellt: es liegt im Ermessen der Veterinärämter, ob es vollzogen werden soll oder nicht. Gegen diese Voranmeldungs-Praxis erhoben wir beim Bundesamt für Veterinärwesen Aufsichtsbeschwerde. Dieses ging kaum auf die Angelegenheit ein, sondern gab - wie in solchen Fällen üblich - nur eine kurze Stellungnahme zugunsten von Kollega Kantonstierarzt ab. 

Am 10. Dezember 1991 erhoben wir erneut Tierschutz-Strafanzeige gegen Aldo Zäch, sowohl in bezug auf den Maststall in St Margrethen (Hauptbetrieb) wegen als auch erneut gegen den Stall in Au, wo sich die Zustände nicht gebessert, ja sogar noch verschlechtert hatten, da die Tiere jetzt sogar rechtswidrig im Dunkeln gehalten wurden. In der Zwischenzeit sind die Eternitplatten vor den Fenstern wieder entfernt und damit die Dunkelhaltung beseitigt worden. Alles andere blieb unverändert.  

Ebenfalls im Dezember 1991 brachten Aktivisten des VgT den Tieren im Sinne einer Notrechtsmassnahme Stroh. 

Mit Schreiben vom 12. März 1992 versucht das kantonale Veterinäramt den Obmann der WWF Jugendgruppe Panda Au, welcher Leserbriefe veröffentlich hatte, einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen. 

Am 2. November 1992 ersuchten wir das Bundesamt, die Ausnahmebewilligung zum Halten von mehr Tieren als gemäss Höchstbestandesverordnung erlaubt, für den Betrieb Aldo Zäch zu überprüfen, da dieser Futter aus Oesterreich importiert. 

In der Nacht vom 20. auf den 21. September 1992 griffen Tierschützer erneut zum Notrecht und befreiten alle Schweine im Stall in Au. Leider wurden sie bald wieder eingefangen. Offenbar waren die Tiere ob ihrer plötzlichen, ungewohnten Freiheit so verstört, dass sie sich nicht genügend weit in die Maisfelder flüchteten. Um die Befreiungsaktion als Vandalen-Akt, der nichts mit Tierschutz zu tun habe, darzustellen, wurde sie in der Presse in Zusammenhang mit Brandstiftung und Sachbeschädigungen an anderen Orten gebracht. 

Dezember 1992: Am 11. Dezember 1993 zeigt das Schweizer Fernsehen in der Aktualitäten-Sendung 10vor10 heimlich aufgenommene Video-Aufnahmen aus der Tierfabrik Zäch. Hierauf kündigt Kantonstierarzt Giger endlich ein Tierhalteverbot für den Betrieb in Au an. Den Betrieb in St Margrethen hält er immer noch für gesetzeskonform. 

Im Januar 1993 drangen VgT-Aktivisten erneut in die Schweinefabrik in St Margrethen ein, machten neue Fotoaufnahmen und Erhebungen über verletzte Vorschriften. Entgegen der erneuten Behauptung von Kantonstierarzt Giger, entsprechen die Verhältnisse nicht den Tierschutzvorschriften: katastrophal verdreckte und überbelegte Mastbuchten, teilweise Dunkelhaltung, fehlende Beschäftigung. Praktisch alle Vorschriften, die es über die Mastschweinehaltung überhaupt gibt, sind verletzt. Es muss von Missständen gesprochen werden, als ob es gar kein Tierschutzgesetz gäbe. Das vor 15 Jahren vom Volk mit grossem Mehr angenommene Tierschutzgesetz bleibt weitgehend toter Buchstabe. 

Am 6. Februar 1993 führt der VgT in St Margrethen eine Pressekonferenz über die immer noch unverändert andauernden Missstände durch. Es werden neueste Foto-Aufnahmen abgegeben. Anschliessend werden im Stadtzentrum Protest-Luftballons "Stop Tierfabriken" und Flugblätter verteilt, auf denen der Rücktritt des verantwortlichen Regierungsrates Mätzler gefordert wird, welcher das Veterinäramt seit Jahren deckt. Im Info-Wagen des VgT werden den Passanten lebende Schweine zum Streicheln und Füttern vorgeführt. Der VgT reicht gegen Aldo Zäch erneut eine Strafanzeige ein und gleichzeitig eine Disziplinarbeschwerde gegen Kantonstierarzt Giger wegen vorstätzlichem Nicht-Vollzug des Tierschutzgesetzes. 

 

Am 6. Februar 1993 führte der VgT in St Margrethen eine Pressekonferenz über die immer noch unverändert andauernden Missstände durch. Anschliessend wurden im Stadtzentrum Protest-Luftballons "Stop Tierfabriken" und Flugblätter verteilt, auf denen der Rücktritt des verantwortlichen Regierungsrates Mätzler gefordert wurde, welcher das Veterinäramt seit Jahren deckt. In einem kleinen Gehege wurden den Passanten lebende Schweine zum Streicheln und Füttern vorgeführt. Der VgT reichte gegen Aldo Zäch erneut eine Strafanzeige ein (Beilage 10) und gleichzeitig eine Disziplinarbeschwerde gegen Kantonstierarzt Giger wegen vorsätzlichem Nicht-Vollzug des Tierschutzgesetzes.

Im März 93 veröffentlichte der "Beobachter" einen Beitrag zum Fall Zäch mit dem Titel "Maulkorb für WWF-Mann". Darin wird berichtet, wie der Obmann der WWF-Jugendgruppe Panda Au von Behörden und Justiz unter Druck gesetzt wurde, seine Kritik einzustellen. In diesem Bericht wird die Praxis der Voranmeldung der Kontrollen durch das Veterinäramt bestätigt, wie auch die trotz katastrophalen Missständen attestierte "Gesetzeskonformität". Im Interview kündigte Kantonstierarzt Giger eine Sanierung oder ein Tierhalteverbot an - neue Töne seit der Sendung im Schweizer Fernsehen. Wie kann das Veterinäramt ein Tierhalteverbot verfügen, wenn - wie jahrelang behauptet wurde - alles gesetzeskonform ist?

(Der Betrieb in Au wurde später stillgelegt, aber nicht etwa aufgrund einer Verfügung des Veterinäramtes - nein: die Gemeinde hat diese verlotterten Schweinestall mit Steuergeldern aufgekauft, um den Schandfleck endlich zum Verschwinden zu bringen.)

Am 11. Mai 1993 führt das kantonale Veterinäramt bei Zäch in St Margrethen erneut eine "Kontrolle" durch. Im Rapport, datiert vom 24.05.1993 (Beilage 12) wird der Zächschen Tierhaltung erneut Gesetzeskonformität attestiert. Die verantwortlichen Veterinärbeamten hielten wörtlich fest: "Gesamthaft beurteilt präsentiert sich die Schweinehaltung in einer dem Schweizer Durchschnitt entsprechenden Form." In diesem Rapport werden alle damals offensichtlichen Gesetzwidrigkeiten im Betrieb Zäch - man muss annehmen: vorsätzlich - "übersehen". Dieser Rapport hatte offensichtlich nur einen Zweck: Zäch einen amtlichen Persil-Schein auszustellen, mit dem er die Tierschützer zum Schweigen bringen sollte. Gestützt darauf liess mir Zäch durch seinen Anwalt eine Klage-Drohung zukommen, falls ich meine Kritik nicht unverzüglich einzustelle.

Am 27. Mai 1993 "besuchte" eine Gruppe Vgt-Aktivisten den feinen Prof Roger Zäch, Verwaltungsratspräsident der Schweinefabrik und Abfallwiederverwertungsanlage in St Margrethen, bei seiner rechtswissenschaftlichen Vorlesung an der Uni Zürich - mit illustrierten Protest-Flugblättern, Megaphon und Video-Gerät, mit dem pausenlos Aufnahmen der Zächschen Schweinerei abgespielt wurden. Der "Blick" berichtet darüber unter dem Titel "Schweinerei in Professors Stall". 

Am 1. Juni lässt uns Aldo Zäch durch seinen Anwalt mit einer Verleumdungsklage drohen. Beigelegt ist ein Kontrollbericht des kantonalen Veterinäramtes vom 15. Mai, in dem die Zächsche Tierhaltung als gesetzeskonform und dem Schweizer Durchschnitt entsprechend beurteilt wird. 

Am 5. Juni dringen VgT-Aktivisten mit neuen Zeugen wieder in die Schweinefabrik Zäch in St Margrethen ein und machen neue Aufnahmen. Die Zustände sind nicht wesentlich neu. Einzige Neuerung: in einigen Buchten hat es "Strohraufen", die aber mit einem Maschendrahtgeflecht so eingepackt sind, dass die Tiere das Stroh nicht herausziehen können! 

21. Juni 93: Gestützt auf den Rapport des Veterinäramtes erlässt das Bezirksamt Unterrheintal eine Nichteintretens-Verfügung gegen unsere Anzeige vom 5.2.1993. 

20. Juli 1993: Im Zischtigs-Club des Schweizer Fernsehens erhebt Erwin Kessler erneut den Vorwurf der vorschriftswidrigen Tierhaltung gegen Zäch und fordert ihn auf, eine Verleumdungsklage einzureichen, damit ein Gerichtsverfahren in Gang kommt, wo der VgT Gelegenheit zum Wahrheitsbeweis erhält.

Die Zustände hatten sich zwischenzeitlich nicht sichtbar gebessert: total verdreckte und überbelegte Mastbuchten, fehlende Beschäftigung. Praktisch alle Vorschriften, die es über die Mastschweinehaltung überhaupt gibt, waren verletzt. Katastrophale Zustände, als ob es gar kein Tierschutzgesetz gäbe.

Eine im Auftrag des VgT durchgeführte Repräsentativ-Umfrage  zeigt, dass eine überwiegende Mehrheit der Schweizer Bevölkerung überzeugt ist, dass solche Zustände nicht dem Tierschutzgesetz entsprechen. Eigenartigerweise vertreten die St Galler Veterinär- und Tierschutzbeamten eine völlig ander Auffassung, nämlich genau diejenige der rücksichtslosesten gewerbsmässigen Tierquäler, kurz der Agro-Mafia.

Aus vertraulicher Quelle wurde uns bekannt, dass Zäch sein Schweinefleisch an Migros verkauft. Gleichzeit erhebt die Migros in einem Blick-Artikel (4. November) die Forderung: "Weg mit diesen Tierfabriken... Arme Schweine! Solche Mastbetriebe sollen für die Migros kein Fleisch mehr liefern dürfen." Haben die Migros Fleisch-Einkäufer all die Jahre hindurch nichts vom Fall Zäch gehört?

Bald darauf legte Zäch seine Schweinefabrik still und wanderte an einen unbekannten Ort im Ausland aus, wo er ein Mönchsleben zu führen gedenkt (kein Witz). 


Auf dem Weg zum patentierten Tier-Elend

von Erwin Kessler

"Wenn einem Tier durch gentechnologische Manipulation weder Schaden noch Leid zugefügt wird und seine Erscheinung keine ethischen, religiösen oder ökologischen Bedenken auslöst, soll es patentiert werden können." Diese Formulierung des Bundesrates klingt auf den ersten Blick recht schön und dient der Beruhigung der Bevölkerung. Eine praktische Wirkung kann sich daraus nicht ergeben. Bisher war das entscheidende objektive Kriterium für das Wohlbefinden eines Tieres sein natürliches, artgerechtes Verhalten. Durch Genmanipulation nimmt man den Tieren aber ihre Natürlichkeit. Was ist für ein gentechnologisches Monster "artgerecht"? Mit der Patentierbarkeit gentechnologisch veränderter Tiere wird sich deshalb das Tier-Elend dramatisch zuspitzen: niemand auf dieser Welt ist in der Lage zu beurteilen, ob sich ein so verändertes Tier noch wohl fühlt oder ob es leidet. Solche Probleme interessieren den Bundesrat aber nicht. Nicht verwunderlich, solange ein Bundesrat für den Tierschutz zuständig ist, der öffentlich als Liebhaber der grausam produzierten Gänsestopflebern auftritt (Jean-Pascal Delamuraz). Der Tierschutz hat bei der Landesregierung und bei den bürgerlich-konservativen Parteien einen sehr niedrigen Stellenwert; Tiere sollen weiterhin als Sachen behandelt und verbraucht werden dürfen. Der gesetzliche Tierschutz erschöpft sich in schönklingenden Gummi-Paragraphen, welche so dehnbar und und nicht vollziehbar formuliert sind, dass sie ohne praktische Wirkung bleiben. Ihr Zweck besteht einzig und allein darin, die Bevölkerung zu beruhigen. Einerseits wird immer behauptet, wir hätten eines der besten Tierschutzgesetze der Welt, andererseits merken die Tiere kaum etwas davon. Die meisten Nutztiere in der Schweiz (abgesehen von den Legehennen) werden ungefähr gleich tierquälerisch gehalten wie in Ländern ohne Tierschutzgesetz.


Tierschutz-Diskussion im Schweizer Fernsehen:
Agro-Lobby: Nichts als leere Versprechungen!

von Erwin Kessler 

Im Juli und August hatte ich Gelegenheit, zweimal an einer Zischtigs-Club-Runde über Vegetarismus und Nutztierhaltung teilzunehmen. In der ersten Sendung rechtfertigten Spitzenleute der Fleischlobby auf so primitive Art und Weise den masslosen Genuss von Fleisch aus den Tier-KZ, dass sich die Agro-Lobby von der negativen Publikums-Reaktion stark betroffen fühlte. Dafür kam sie dann in einer zweiten Sendung ausgiebig zu Wort, während mir kaum noch das Wort erteilt wurde. Deshalb verschickte ich am nächsten Tag das folgende Communiqué an die Presse:

Da ich im Zischtigs Club von gestern Abend fast nichts sagen konnte und offenbar nur als Publikums-Magnet eingeladen war, sehe ich mich veranlasst, den Propaganda-Feldzug der Agro-Lobby hier im Nachhinein zu entlarven. Aus folgenden Gründen ist klar, dass es sich bei den in allgemeinen Formulierungen versprochenen Verbesserungen nur einmal mehr um leere Versprechungen handelt, um die Bevölkerung zu beruhigen: 

1. Schon die heutigen Tierschutzvorschriften werden nicht durchgesetzt, sondern vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVet)laufend zugunsten der tierquälerischen Intensivtierhaltung verdreht oder offen missachtet. Das Tierschutzgesetz bleibt toter Buchstabe. Da nützen auch revidierte Vorschriften nichts.  

2. Letztes Jahr wurde bereits eine Teilrevision der Tierschutzverordnung durchgeführt. Dabei wurde der Schutz der Tiere verschlechtert statt verbessert. 

3. Das BVet hat sowohl den Verein gegen Tierfabriken (VgT) als auch den von mir präsidierten "Tierschutz Dachverband Schweiz", welcher die progressiven Organisationen vereinigt, von der Tierschutz-Kommission ausgeschlossen, welche die Revisionsarbeit durchführt. Darin sind nur der zu faulen Kompromissen rasch bereite STS sowie die Agro-Lobby vertreten. Der STS hat seine Forderungen und Vorstellungen in verschiedenen Publikationen bekanntgegeben. Danach sollen fast alle tierquälerischen Intensivhaltungssysteme wie Kastenstände für Schweine und die Einzelhaltung von Kälbern weiterhin ganz oder teilweise erlaubt bleiben. Mit Sicherheit wird die Revision nicht mehr bringen, als der STS fordert; im Gegenteil sind noch weitere faule Kompromisse zu erwarten. 

4. Die Agro-Lobby, die sich im Zischtigs-Club fortschrittlich und tierfreundlich gab, hat sich bisher geweigert, auch nur die elementarsten Tierschutzforderungen (Verbot der Einzelhaltung, Verbot einstreuloser Systeme) konkret zu akzeptieren, nichteinmal bei Neubauten. 

5. Der Schweizerische Bauernverband hat vor noch nicht langer Zeit jede Verschärfung der Tierschutzvorschriften öffentlich abgelehnt. 

Kurz: Man gibt sich fortschrittlich und verspricht Verbesserungen (auf dem Papier), um die Bevölkerung zu beruhigen. Beim Bundesamt für Veterinärwesen und beim zuständigen Departements-Chef, Bundesrat Delamuraz, ist keinerlei Wille erkennbar, mit dem Tierschutz endlich ernst zu machen. Dalamuraz hat vor kurzem Gänsestopflebern öffentlich als sein Lieblings-Essen angegeben. In der Bundesversammlung bekämpft er seit Jahren systematisch alle Vorstösse, die auf einen verbesserten Nutztierschutz hinzielen. 

Seit 15 Jahren wird das Schweizervolk, das mit grossem Mehr ein Tierschutzgesetz gutgeheissen hat, mit leeren Versprechungen hingehalten und getäuscht. Wir richten unsere Tierschutzpolitik danach, wie es den Nutztieren tatsächlich geht - und es geht ihnen grösstenteils katastrophal, genau so schlecht wie in Ländern ohne Tierschutzgesetz. Die einzige Chance für die leidenden Tiere sehen wir deshalb weiterhin im Rückgang des Fleischkonsums. 

Während der Tages-Anzeiger in einem halbseitigen Kommentar zur Sendung und über den Tierschutz-Vollzugsmissstand die Dinge beim Namen nannte, schrieb die NZZ, das Parteiblatt des obersten Tierquälers und Hauptverantwortlichen für den Tierschutz-Nichtvollzug, Bundesrat Delamuraz (FDP):

Viehzüchter und Bauern waren wegen des radikalen Tierschützers Erwin Kessler auf die Barrikaden gestiegen, der - wie man es von ihm nicht anders erwartet hatte - seinen Fernsehauftritt dazu benutzte, annähernd ehrverletzende Aeusserungen von sich zu geben. Nun sind sich die Bauern und Nutztierhalter zwar an die Vorgehensweise dieses extremen Tierschützers gewöhnt, der nicht selten Hausfriedensbruch begeht, um anschliessend die Tierhaltung zum Gegenstand einer Strafanzeige zu machen. ... Aldo Zäch, Schweinemäster in der Ostschweiz, trug während der Sendung seine persönliche Affäre mit dem extremen Tierschützer aus. Die Strafanzeige Kesslers wegen der von ihm vermuteten miserablen Tierhaltung Zächs war zwar in allen Punkten abgewiesen worden, doch Kessler schrieb dies einfach der bestechlichen Justiz zu, die mit den Tierhaltern unter einer Decke stecke. Wen wundert's, dass ein solcher Tierschützer nicht mehr ernst genommen wird? Jedenfalls fiel auf, dass der Tierverhaltensforscher Hans Schmid, die Bäuerin und Journalistin Susanne Hochuli sowie die Tierärztin Cynthia Lerch, Vorstandsmitglied des Schweizer Tierschutzes, während der Sendung kein einziges Mal auf ein Votum Kesslers eingingen, obwohl er ja "auf ihrer Seite" kämpfte. ... Als man dann soweit war, dass ein lebendes Schwein hätte auftreten müssen, um zu Protokoll zu geben, wann und unter welchen Umständen es ihm sauwohl sei, fand die Diskussionsrunde zur Sachlichkeit zurück. Bezeichnenderweise verhielt sich Kessler von diesem Moment an erstaunlich ruhig. Eigentlich hatte sich der Moderator Ueli Schmezer zum Ziel gesetzt, eine Antwort auf die Frage zu erhalten, ob schweizerische Konsumentinnen und Konsumenten Fleisch "mit gutem Gewissen" verzehren könnten. Diese Frage ist insofern müssig, als für eine Antwort doch weitgehend subjektive Kriterien massgebend sind. Objektiv gesehen kann wohl nicht allen Ernstes behauptet werden, in der Schweiz produziertes Fleisch sei qualitätsmässig ungenügend.

Mein Kommentar: Objektiv gesehen kann wohl nicht allen Ernstes behauptet werden, die NZZ habe auch nur annähernd das geistige Niveau, das sie gerne für sich in Anspruch nimmt.  

Zum Fall Zäch vgl den Beitrag "St Galler Veterinäramt deckt erneut fehlbaren Tierhalter" in den VN93-2

Die NZZ hat eine Reihe von Leserbriefen, von denen ich eine Kopie erhalten habe, nicht veröffentlicht. Eine kleine Auswahl davon: 

Nicole Diem, Inhaberin von Diem Optik an der Bahnhofstrasse in Zürich:

Ich war im Schweinestall Zäch.

In Ihrem Kommentar zur Zischtig-Club-Sendung über die Nutztierhaltung in der Schweiz entwerten Sie die Arbeit des bedeutendsten Tierschützers der Schweiz, Dr Erwin Kessler, in einer Art und Weise, welche jede Boulevard-Presse in den Schatten stellt. Der akademische Schreibstil kann nicht über die unreife Einstellung des Redaktors in Sachen Tierschutz hinwegtäuschen, der sich hinter einem Kurzzeichen verbirgt. Ich habe die Schweineställe der Gebrüder Zäch in St Margrethen, welch in der Zischtig-Club-Sendung zur Sprache kamen, mit eigenen Augen gesehen: entsetzlich, diese krabbelnden, bodenbedeckenden Meere von kotverschmutzten Leibern in vollgestopften, dunklen, feuchten Verschlägen auf klebrig-kotigen Böden, ohne Fenster, ohne Luft. Wer diese Tierfabrik selbst jemals gesehen und gerochen hat, dem vergeht die Lust auf Schweinefleisch, es sei denn, seine Fähigkeit zu menschlichen Empfindungen sei bereits abgestorben. Was Dr Erwin Kessler zu dieser Tierhaltung gesagt hat, war geradezu ein höfliches Understatement. Ihnen geht es offenbar nicht um den Tierschutz. Das Produktionsmittel "Tier" ist für die NZZ wohl kaum ein Thema, es sei denn im Wirtschafts-Ressort. War Ihr Beitrag vielleicht schlicht und einfach darauf ausgelegt, den Kollega Universitätsprofessor Roger Zäch, Bruder des Geschäftsführers Aldo Zäch und selbst Verwaltungsratspräsident dieser Schweinefabrik, in Schutz zu nehmen, da es nicht wahr sein darf, dass ein Zürcher Rechtsprofessor sich mit solchen Schweinereien zusätzlich bereichert? 

Frau Kamber, Kamber und Partner Unternehmens- und Rechtsberatung, Bern:

In Ihrem Bericht über den Zischtigs-Club behaupten Sie, der Tierschützer Erwin Kessler könne nicht merh ernst genommen werden. Hier war wohl der Wunsch Vater des Gedankens, denn angesichts der Medienpräsenz von Dr Kessler und der dauernd steigenden Zahl an Sympathisanten erstaunt Ihre Feststellung ausserordentlich. ...Ihr Versuch, E Kessler in die Ecke der Extremisten zu drängen, wird Ihnen bestimmt nicht gelingen. In Ihrem Artikel sprechen Sie von Ausnahmen, in denen das Tierschutzgesetz nicht zur Anwendung gelange. Sie unterschlagen damit die Aussage der Veterinärin Cynthia Lerch, die erklärte, dass diese "Ausnahmen" in einzelnen Kantonenb bis zu 60 % ausmachen. Des weiteren verharmlosen Sie die Voten des Tierverhaltensforschers Hans Schmid, der ausdrücklich die praktizierte Schweinehaltung in der Schweiz verurteilte... 

Gebhard Seiler, Künten:

Die beiden Zischtig-Club waren gekennzeichnet durch harte Diskussionen. Dass Dr Erwin Kessler als extremer Tierschützer abgestempelt wurde, ist sicher noch einer Überlegung wert: Bei Tierquälereien gibt es nämlich keine Kompromisse - aber sie werden von Aufsichtsbehörden immer wieder gemacht. Warum wird unser angeblich strenges Tierschutzgesetz immer wieder so hoch gepriesen, aber nicht durchgesetzt? Warum schützt man in der heutigen Zeit immer noch Tierfabriken, welche nebst der Tierquälerei enorm viel beitragen zur Überproduktion, dafür das Land überdüngen oder Gülletourismus betreiben. Unsere Aerzte empfehlen uns viel Bewegung zur Erhaltung der Gesundheit. Gilt denn dies bei den Tieren nicht? Wo bleibt da die Stimme der Tierärzte? Schlussendlich sind Tierhalter mit fast 200 Mastrindern oder 1000 Mastschweinen kaum in die Katergorie der Bauern einzureihen, denn hier geht es wirklich um die fabrikmässige Produktion von Fleisch. Ein solcher Produzent hat ja auch keine Beziehung zu den Tieren, auch wenn solche auf der Krawatte abgebildet sind. Vielleicht merken die Bauern auch langsam, wer den Markt kaputt macht. Wenn wir für gesundes Fleisch mehr bezahlen müssen, dann essen wir davon zum Wohle unserer Gesundheit etwas weniger, dafür mehr Gemüse, Obst und Getreide. Vielen Dank allen Bauern, welche ihre Tiere gerecht halten. Ich hoffe, dass die Direktzahlungen immer mehr denjenigen ausgerichtet werden, welche sich für Natur und Tier einsetzen. 

R Gassner, dipl Ing ETH, Nussbaumen:

...Ich bitte Sie, in Zukunft solche einseitigen und nur die wirtschaftliche Seite begünstigenden Kommentare zu Fernsehsendungen zu unterlassen. Hier wird ein Viertel einer NZZ-Seite dazu missbraucht, einen Diskussionsteilnehmer zu misskreditieren und für eine Partei Stellung zu beziehen... Herr Kessler muss Ihrem Schreiberling ein besonderer Dorn im Auge sein. Er bezichtigt Herrn Kessler nichtssagend "annähernd ehrverletzende Aeusserungen von sich zu geben" und erwähnt - bezeichnenderweise und sich damit selbst disqualifizierend - mit keinem Wort, wie der Vertreter des Metzgermeisterverbandes in der ersten Sendung Herrn Kessler als Terroristen bezeichnet hat. Dass dies nicht eine annähernde, sondern eine vollumfängliche ehrverletzende Aeusserung war, dürfte dem Hirn Ihres Schreiberlings zu viel der zumutbaren Anstrengung gewesen sein oder - als Ausdruck von besonderem berechnenden Zynismus und Unehrlichkeit - er hat dies in seiner Darstellung ganz bewusst unterschlagen. Ich bin nicht Ihres Schsreiberlings Ansicht, dass die Vorwürfe Herrn Kesslers "meist haltlos" waren... Ich bitte Sie, Kommentatoren zu Wort kommen zu lassen, welche nicht nur über eine minimale Logikbefähigung und Intelligenz, sondern auch die Erkenntnis und das Bewusstsein besitzen, dass unsere Umwelt nicht nur nach den - schlussendlich alles zerstörenden - Kriterien der Wirtschaftlichkeit zu bewerten ist. Als Abonnent der NZZ möchte ich gerne wissen, aus welcher Ecke der genannte Artikel stammt. Ich bitte Sie deshalb höflich, mit den Namen, Jahrgang und den Beruf ihres Kommentators zuzustellen. 

Anmerkung:

Der Verfasser dieses NZZ-Artikels, mit dem Kurzzeichen "gir" war eine Frau. Sie heisst ... und ist ..... Ich sehe meine Befürchtung wieder einmal bestätigt: wenn die Frauen Polit- und Wirtschaftskarriere machen, sind sie grau und stur wie Männer. Es braucht einen generellen Bewusstseinswandel bei Frauen und Männern, nicht einfach nur mehr (biologische) Frauen in Wirtschaft und Politik. Sonst ändert sich gar nichts. 

 

Nach Auswertung der (fast durchwegs positiven) Zuschriften, welche ich nach den beiden Zischtigs-Club Sendungen des Schweizer Fernsehens zum Thema Nutztierhaltung erhalten habe, kann ich erfreut feststellen: auch einfache Leute haben die schamlose Heuchlerei der Agro- und Fleischlobby durchschaut. Trotz viel Redezeit war es nicht möglich, die Missstände im Tierschutzvollzug zu vernebeln und die Konsumenten zu beruhigen. Zwanzig(!) Jahre nach der Verfassungsabstimmung, welche den Tierschutz zur Bundessache gemacht hat (1973 von allen Ständen und mit über 80 Prozent der Stimmen angenommen), haben es offenbar immer mehr Menschen in diesem Land endgültig satt, dass sich der Verfassungsauftrag "Tierschutz" dauernd nur in leeren Versprechungen und Beschönigungen erschöpft, während fast täglich neue empörende Tatsachen über den Umgang mit den Nutztieren ans Licht kommen. 

Der VgT wird solange weiterfahren, die Tierquälerei und das Gesundheitsrisiko des üblichen Fleischkonsums aufzudecken, bis sich endlich eine artgerechte Tierhaltung durchgesetzt hat oder kein Fleisch aus Intensivhaltungen mehr gegessen wird.


EG unfähig, die grausamen Tiertransporte zu stoppen 

Der EG-Agrarministerrat hat sich in Sachen Tierschutz bei Schlachttiertransporten wieder einmal auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt. Keine Rede mehr davon, diese sinnlosen transkontinentalen Horror-Transporte zu stoppen und in die nächstgelegenen Schlachhöfe umzuleiten, keine Rede mehr von einer zeitlichen Begrenzung dieses letzten Leidensweges der gequälten Kreaturen. Mit einigen bürokratischen Vorschriften will man jetzt lediglich die Transportbedingungen etwas verbessern - einmal mehr Tierschutz nur auf dem Papier! Italien und andere südliche Staaten - in denen sich die aus dem deutschen Fernsehen bekannten unglaublichen Grausamkeiten hauptsächlich abspielen - halten schon die heutigen, völlig unwirksamen Regelungen für "ausreichend". Daran zeigt sich einmal mehr: die EG ist ein geistig, kulturell und demokratisch unterentwickeltes technokratisches Monster. Das seit dem Zweiten Weltkrieg anhaltende langsame aber harmonische Zusammenwachsen der Länder Westeuropas wird mit der EG künstlich und ungesund forciert. Die technisch-wirtschaftliche Standardisierung Europas trägt den kulturellen Unterschieden kaum Rechnung. Es wäre schlicht unzumutbar, dass mit einem EG- oder EWR-Beitritt bei uns in der Schweiz noch grauenhaftere Tierquälereien geduldet werden müssten als sie heute schon üblich sind, lediglich zum Vorteil eines rücksichtslosen Freihandels. Eine noch stärkere Ankurbelung des sinnlosen Wegwerf Konsums - offenbar das Leitprinzip der EG - geht an den wahren heutigen Problemen der westlichen Gesellschaft vorbei: Klimakatastrophe, Umweltzerstörung, zunehmende Ausbreitung der Zivilisationskrankheiten, Drogenelend und hohe Suizid-Raten. Diese Probleme werden durch das EG-Monster nicht gelöst sondern wegen deren einseitiger Wirtschafts-Orientierung noch verschärft. Wie die Menschen mit den Tieren umgehen, war schon immer ein Spiegel ihrer Kultur. Dieser Spiegel zeigt heute einen erschreckenden Zustand Europas und der ganzen zivilisierten Welt. 

Solange die Schweiz mit der EG nur bilateral verkehrt, ohne Mitglied zu sein, haben wir die Chance, gewisse exzessive, barbarische Entwicklungen nicht mitmachen zu müssen und stattdessen vorleben zu können, dass es anders auch geht, zum Beispiel ohne die extrem grausame Käfig-Haltung von Hühner und ohne trans-kontinentale Schlachttiertransporte. Der letzte Punkt, in dem die Schweiz bisher Vorbild war, ist allerdings akut gefährdet: Trotz EWR-Nein des Schweizervolkes sind per 1. Januar 1993 diese grauenhaften EG-Schlachttransporte auf der Strasse still und leise grundsätzlich auch durch die Schweiz hindurch erlaubt worden. Vorläufig werden Bewilligungen noch zurückhaltend erteilt, wohl um nicht zu früh auf diese heimliche und undemokratische Anpassung an die EG aufmerksam zu machen.


Durchbruch im Nutztierschutz: 

Sensationelles Gerichtsurteil: die übliche Kastenstandhaltung von säugenden Mutterschweinen verletzt das Tierschutzgesetz und darf zu Recht als Tierquälerei bezeichnet werden darf!

 von Erwin Kessler 

Angefangen hat die Sache, als ich vor drei Jahren das Kloster Notkersegg in St Gallen schriftlich ersuchte, den Schweinestall besichtigen zu können, was mit der Antwort, ich solle meine Zeit für Gescheiters einsetzen, abgelehnt wurde. Hierauf brachte ich Bilder aus diesem Stall in die Zeitungen und kritisierte die Zustände als gesetzwidrig und tierquälerisch. Die Kloster-Leute leugneten alles ab und klagten mich wegen Hausfriedensbruch und Ehrverletzung ein. Wie üblich deckte das St Galler Veterinäramt die Missstände und bezeichnete meine Strafanzeige als haltlos, es würden keine Vorschriften verletzt. 

Noch während gegen mich ein Gerichtsverfahren angestrengt wurde, baute das Kloster seinen Schweinestall aufgrund heftiger Reaktionen aus der Oeffentlichkeit tierfreundlicher um. Im Nachhinein musste ich dann vor Gericht noch den Wahrheitsbeweis für meine Behauptungen erbringen, wie es vorher aussah, was mir trotz der schwierigen Situation und offensichtlich mit göttlicher Unterstützung gelungen ist (das kann aber kaum der gleiche Gott gewesen sein, den diese Klosterleute anbeten). Am Freitag, den 13. August 1993 habe ich nun die 23seitige Urteilsbegründung des Bezirksgerichtes Werdenberg erhalten: Vollständiger Freispruch, Kostenentschädigung und folgende richterliche Sach-Feststellungen, gestützt auf ein ethologisches Gutachten der Universität Zürich: Die übliche Kastenstandhaltung säugender Muttersauen verletzt das Tierschutzgesetz und darf zu Recht als Tierquälerei bezeichnet werden.  

Damit ist mein seit Jahren erhobener Vorwurf, dass der Bundesrat und das Bundesamt für Veterinärwesen andauernd das vom Volk beschlossene Tierschutzgesetz verletzen und das St Galler Veterinäramt fehlbare Tierhalter deckt, erstmals gerichtlich beurteilt und voll und ganz bestätigt worden.

 

Das Wichtigste aus dem Urteil im Wortlaut:

Kanton St Gallen

Proz Nr WE 91-11

Bezirkskommission Werdenberg

 

Anwesend:

Gerichtspräsident lic iur P Schleger, Bezirksrichter E Eggenberger, E Hauenstein, Gerichtsschreiberin lic iur G Maag

In der Strafsache

Kessler Erwin, Angeklagter

betreffend

wiederholte üble Nachrede/Entlastungsbeweis

Kläger:

Fäh Werner, Gutsverwalter Kloster Notkersegg, 9011 St Gallen

hat sich ergeben:

...

Mit Schreiben vom 21. Juli 1992 wurde Dr. med. vet. Beat Wechsler, Nutztierethologe der Universität Zürich, um die Beantwortung nachstehender Fragen ersucht:

1. Gemäss Art. 20 der Tierschutzverordnung müssen Schweine sich über längere Zeit mit Stroh, Rauhfutter oder anderen geigneten Gegenständen beschäftigen können. Welche "längere Zeit" ist nach Ihrer Auffassung angemessen?

2. Gemäss Art. 22 Abs. 2 der Tierschutzverordnug müssen sich Sauen, die in Kastenständen oder angebunden gehalten werden, zeitweilig ausserhalb der Standplätze bewegen können. Ist die ununterbrochene Fixierung von Muttersauen in einem Kastenstand während der Säugezeit mit dem Anspruch der Tiere auf "zeitweilige" Bewegungsmöglichkeit ausserhalb des Standplatzes nach Ihrem Dafürhalten vereinbar?

3. Stellt die ununterbrochene Fixierung von Muttersaue in einem Kastenstand während der Säugezeit nach Ihrem Dafürhalten eine Tierquälerei dar?

Der Sachverständige liess sich dazu wie folgt vernehmen:

1. Beschäftigungsmaterialien

Hausschweine seien äusserst aktive und erkundungsfreudige Tiere. Als Allesfresser und Generalisten würden sie über ein reiches Repertoir an Verhaltensweisen verfügen, um unterschiedlichste Nahrungsquellen aufzufinden und nutzen zu können. Auf der motivationalen Ebene äussere sich diese Ernährungsstrategie in einer hohen Bereitschaft, Verhaltensweisen des Erkundens (z.B. aufsuchen, beschnuppern, belecken) und der Umgebungsbearbeitung (z.B. wühlen, schaufeln, benagen, reissen, hebeln) auszuführen. Entscheidend für die artgemässe Haltung von Schweinen sei die Tatsache, dass die Handlungsbereitschaft für das Erkunden und Bearbeiten der Umwelt durch die Aufnahme von Kraftfutter nicht beseitigt werde. Dies habe zur Folge, dass die Hausschweine trotz Sättigung ihrer physiologischen Bedürfnisse aktiv bleiben und ihre Umwelt erkunden und bearbeiten würden. Untersuchungen in einem naturnahen Gehege in Schottland hätten ergeben, dass Hausschweine selbst dann mehrere Stunden pro Tag für die Futtersuche und die Aufnahme von Rauhfutter einsetzen, wenn ihnen täglich eine ausreichende Ration Kraftfutter zugefüttert werde. Auch die bei der Kastenstandhaltung von Hausschweinen regelmässig auftretenden Bewegungsstereotypien, das sogenannte Stangenbeissen, würde auf unbefriedigte motivationale Bedürfnisse im Zusammenhang mit der Nahrungssuche und -aufnahme hinweisen. Sie würden sich nämlich in der Ontogenese aus Verhaltensweisen des Erkundens und Bearbeitens entwickeln, die in zunehmend repetitiven Sequenzen gezeigt würden. Bezeichnenderweise würden diese Bewegungsstereotypien nicht nur in der Phase der Futtererwartung unmittelbar vor der Fütterung auftreten, sondern hauptsächlich nach der Aufnahme des Kraftfutters. Die Fütterung mit hochkonzentriertem Futter vermöge offenbar nur die physiologischen, nichtaber die verhaltensmässigen Bedürfnisse der Nahrungsaufnahme zu befriedigen. Entsprechend dieser Erkenntnisse der Verhaltenskunde sei es für eine artgemässe Schweinehaltung unerlässlich, dass den Tieren täglich über mehrere Stunden die Möglichkeit geboten werde, sich mit Stroh, Rauhfutter oder anderen geeigneten Gegenständen beschäftigen zu können. In der Praxis lasse sich diese Anforderung dadurch realisieren, dass den Schweinen entweder ein eingestreuter Liegebereich oder eine Raufe, die täglich mit frischem Stroh oder Rauhfutter beschickt werde, angeboten werde.

2. Zeitweise Bewegungsmöglichkeit

Die ununterbrochene Fixierung von Muttersauen in einem Kastenstand während der Säugezeit sei seines Erachtens nicht vereinbar mit der Anforderung, dass sich die Tiere zeitweise ausserhalb des Standplatze bewegen können müssen. Die Haltung in Kastenständen schränke das arttypische Verhalten der Muttersauen sehr stark ein. Die Fortbewegung werde weitestgehend verhindert, so dass faktisch nur noch ein Wechsel zwischen Stehen und Liegen möglich sei. In dieser Weise fixiert sei die Muttersau permanent denselben monotonen Umweltreizen (Eisenstangen, Futtertrog, Tränkenippel) ausgesetzt Es sei ihr nicht möglich sich auf die Suche nach Neureizen zu machen oder die sie umgebenden starren Einrichtungsgegenstände mit ihrem Verhalten zu verändern. Aus ethologischer Sicht als besonders kritisch zu bewerten sei die Tatsache, dass die Muttersau in der Kastenstandhaltung gezwungen sei, an demselben Ort zu koten und harnen, an dem sie auch ihre Ferkel säuge. Aufgrund der Beobachtungen in naturnahen Freigehegen sei bekannt, dass Hausschweine wie Wildschweine vor dem Abferkeln ein Geburtsnest bauen würden, in dem sie ihre Ferkel in den ersten Lebenstagen säugen. Zum Absetzen von Kot und Harn würden sie sich jedoch einige Meter vom Nest entfernen. Ebenfalls stark eingeschränkt sei das Sozialverhalten der Muttersau in einem Kastenstand. Die Sau sei auf Grund ihrer Fixierung kaum in der Lage, von sich aus taktilen Kontakt mit ihren Ferkeln aufzunehmen. Für die Beurteilung einer ununterbrochenen Fixierung von Muttersauen in einem Kastenstand wahrend der Säugezeit müsse man sich darüber klar werden, dass die Möglichkeit zur Fortbewegung für die Sau nicht Selbstzweck, sondern Grundvoraussetzung für arttypisches Verhalten wie das Trennen von Nest- und Kotplatz, die Suche nach Neureizen oder die Aufnahme von Schnauzenkontakt mit den ruhenden Ferkeln, sei. Die ununterbrochene Fixierung hindere die Sau über Wochen hinweg, diese mit der Möglichkeit der Fortbewegung gekoppelten Verhaltensweisen auszuführen. Motivational sei die Sau jedoch täglich mit dem Bedürfnis konfrontiert, eben diese Verhaltensweisen auszuführen. Es sei seines Erachtens notwendig zu verlangen, dass sich Muttersauen auch während der Säugezeit regelmässig ausserhalb ihres Standplatzes bewegen können.

3. Ununterbrochene Fixierung und Tierquälerei

Basierend auf den angeführten Beeinträchtigungen des arttypischen Verhaltens durch die Kastenstandhaltung müsse aus ethologischer Sicht klar der Schluss gezogen werden, dass eine ununterbrochene Fixierung von Muttersauen in einem Kastenstand während der Säugezeit nicht tiergerecht sei. Die ununterbrochene Kastenstandhaltung versetze die Sau in eine Situation, die ihrer evoluierten Verhaltenssteuerung und ihren motivationalen Bedürfnissen nicht entspreche. Als besonders gravierend erachte er es, dass die Muttersau keine Möglichkeit habe, mit ihrem Verhalten auf die nicht tiergerechte Haltungssituation einzuwirk und sie, im Sinne einer aktiven Bewältigungsstrategie, zu verändern. Aufgrund der heute vorliegenden Erkenntnisse der Verhaltenskunde über das arttypische Verhalten und die Verhaltenssteuerung von säugenden Sauen halte er es für gerechtfertigt, die ununterbrochene Fixierung von Muttersauen in einem Kastenstand während der Säugezeit im umgangssprachlichen Sinn als Tierquälerei zu bezeichnen. Ob angesichts der vom Bundesamt für Veterinärwesen erlassenen Richtlinien für die Haltung von Scweinen von 17.9.1990 auch eine Tierquälerei im Sinne von Art. 27 TSchG vorliege, müsse er dem Gericht überlassen

 

Die Gerichtskommission Werdenherg
zieht in Erwägung:..

aa) Weder das Tierschutzgesetz noch die Tierschutzverordnung geben eine klare Antwort auf die Frage, in welchem Umfange Schweinen Bewegungsmöglichkeiten einzuräumen sind. Gemäss Art. 3 Abs. 2 des Tierschutzgesetues darf die für ein Tier notwendige Bewegungsmöglichkeit nicht dauernd oder unnötig eingeschränkt werden, wenn damit für das Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind. Für Sauen, die in Kastenständen oder angebunden gehalten werden, schreibt Art. 22 Abs. 2 der Tierschutzverordnung vor, sie müssten sich zeitweilig ausserhalb des Standplatzes bewegen können. In den bis Herbst 1990 gültigen Richtlinien für die Haltung von Schweinen vom 18. April 1986 des Bundesamtes für Veterinärwesen wird als Richtwert empfohlen, den Sauen zwischen zwei Geburten mindestens an 60 Tagen Bewegungsmöglichkeit einzuräumen.

Zu beantworten ist hier insbesondere die Frage, ob die Sauen auch während der Säugezeit Bewegung ausserhalb des Standplatzes haben müssen.

Dr. B. Wechsler hat dies in seinem Bericht vom 14. August 1992 bejaht. Zur Begründung führt er insbesondere an, die Haltung in Kastenständen schränke das arttypische Verhalten der Muttersauen sehr stark ein. Als besonders kritisch sei zu bewerten, dass die Muttersau in der Kastenstandhaltung gezwungen sei, an demselben Ort zu koten und zu harnen, an dem sie auch ihre Ferkel säugen müsse. Stark eingeschränkt sei auch das Sozialverhalten der Muttersau, die aufgrund ihrer Fixierung kaum in der Lage sei, von sich aus taktilen Kontakt mit den Ferkeln aufzunehmen. Es sei schliesslich zu bedenken, dass die Möglichkeit zur Fortbewegung für die Sau nicht Selbstzweck, sondern Grundvoraussetzung für arttypisches Verhalten wie das Trennen von Nest- und Kotplatz, die Suche nach Neureizen oder die Aufnahme von Schnauzenkontakt mit den ruhenden Ferkeln sei.

Bei der Ermittlung des Inhalts der Bewegungsvorschriften ist vom Grundsatz auszugehen, das Tiere so zu behandeln sind, dass ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird (Art. 2 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes). Zudem ist auf den gegenwärtigen Stand der Erfahrung und der Erkenntnisse der Physiologie, Verhaltenskunde und Hygiene abzustellen (Art. 1 Abs. der Tierschutzverordnung). Daraus ergibt sich, dass die Anforderungen in bezug auf die Haltung der Tiere und insbesondere auch in bezug auf die ihnen einzuräumenden Bewegungsmöglichkeiten sich verändern können. Gerade dies deuten auch die Richtlinien vom 17. September 1990 an, wo unter anderem festgehalten wird, dass nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen die Einzelhaltung von Sauen als problematisch zu betrachten sei. Es seien deshalb vermehrt geeignete Gruppenhaltungsysteme für Galtsauen und Abferkelbuchten mit Bewegungsmöglichkeit für die Muttersau zu berücksichtigen. Festzuhalten ist im übrigen an dieser Stelle, dass die erwähnten Richtlinien keinen verbindlichen Charakter haben. Sie sind lediglich als Auslegungshilfe zu berücksichtigen.

Der neuere Stand der Verhaltensforschung sprich deutlich dafür, den Muttersauen auch während der Säugezeit Auslauf zu gewähren. Die Bewegungsmöglichkeit erweist sich für die Muttersau gerade in dieser Zeit als besonders wichtig, weil zu den Einschränkungen, die mit der Fixierung ohnehin verbunden sind, die Erschwernisse im Sozialkontakt mit den Ferkeln und der Zwang, am Kotplatz auch noch säugen zu müssen, hinzukommen. Der Entzug jeglicher Bewegungsmdglichkeiten während der Säugezeit verletzt mithin den Grundsatz, dass den Bedürfnissen der Tiere bestmöglichst Rechnung getragen werden muss (Art. 2 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes) und stellt auch die ne Überforderung der Anpassungsfähigkeit der Muttersau dar (Art. 1 Abs. 1 der Tierschutzverordnung). Der an die Adresse des Klägers gerichtete Vorwurf, es seien die Vorschriften über die Bewegungsmöglichkeiten für Muttersauen verletzt worden, ist mithin vom Angeklagten begründeterweise erhoben worden.

3. Bei der zweiten Ehrverletzenden Äusserung geht es um den Vorwuf an den Kläger, er betreibe eine Halteform bei säugenden Muttersauen (wochenlanges Fixieren), welche eine Tierguälei darstelle. Der Nutztierethologe Dr. B. Wechsler führte zur Frage der Tierquälerei folgendes aus: Eine ununterbrochene Fixierung von Muttersauen in einem Kastenstand während der Säugezeit sei nicht tiergerecht. Diese Haltung versetze die Sau in eine Situation, die ihrer evoluierten Verhaltenssteuerung und ihren motivationalen Bedürfnissen nicht entspreche. Als besonders gravierend falle in Betracht, dass die Muttersau keine Möglichkeit habe, mit ihrem Verhalten auf die nicht tiergerechte Haltungssituation einzuwirken und sie, im Sinne einer aktiven Bewältigungstrategie zu verändern. Aufgrund der heute vorliegenden Erkenntnisse der Verhaltenskunde über das arttypische Verhalten und die Verhaltenssteuerung von säugenden Sauen erachte er es als gerechtfertigt, die ununterbrochene Fixierung von Muttersauen in einem Kastenstand während der Säugezeit im umgangssprachlichen Sinn als Tierguälerei zu bezeichnen.

Die Möglichkei zur Fortbewegung ist nach heutigen Erkenntnissen Grundvoraussetzung für ein arttypisches Verhalten des Schweines. Bezeichnenderweise wird in den Richtlinien des Bundesamtes für Veterinärwesen vom 17. September 1990 unter 6.2 auch ausgeführt, dass die Schweine die meisten Tätigkeiten im Gehen ausüben würden. Den angebunden Sauen ist es verwehrt, einen ausserhalb des Liege- und auch Säugeplatzes liegenden Kotplatz aufzusuchen, wie es ihrer Art entsprechen würde. Schwer wiegt auch, dass die Fixierung das Sozialverhalten der Muttersau ganz erheblich einschränkt. Insbesondere ist es ihr kaum möglich, von sich aus Kontakt mit den Ferkeln aufzunehmen, wie es ihr Instinkt verlangen würde. All diese Beeinträchtigungen für die Muttersau, die mit dem wochenlangen Fixieren zwangsläufig verbunden sind, erhalten insgesamt ein Gewicht, welches es rechtfertigt, von einer Tierguälerei zu sprechen. Auf jeden Fall ist es sachlich vertretbar, aufgrund des herrschenden Standes der Forschung über das artgerechte Verhalten des Schweines und auch der Tatsache, dass die Bewegungsvorschriften des Tierschutzgesetzes verletzt wurden, die Schlussfolgerung zu ziehen, die fragliche Halteform stelle eine tierquälerische Haltung dar...


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