Departement Delamuraz vernachlssigt einmal mehr die Aufsichtspflicht im Tierschutz
Eine Aufsichtsbeschwerde gegen das Bundesamt fr Veterinrwesen mit folgender Begrndung wurde nicht beantwortet.
In der ersten Lesung des Revisionsentwurfs des Fischereigesetzes des Kantons Luzern im Grossen Rat haben sich jene Stimmen durchgesetzt, welche das tierqulerische Fischen mit lebenden Kderfischen weiterhin erlauben wollen. Mit Schreiben vom 9. Februar 1997 haben wir das Bundesamt fr Veterinrwesen (BVet) auf diese Bundesrechtswidrigkeit im Revisionsentwurf zu diesem kantonalen Gesetz hingewiesen und darum ersucht, den Kanton Luzern dazu anzuhalten, das eidgenssische Tierschutzgesetz zu beachten. Trotz der Dringlichkeit der Angelegenheit - das revidierte Gesetz soll demnchst vom Grossen Rat definitiv verabschiedet werden - haben wir vom BVet keinerlei Reaktion auf dieses Schreiben erhalten, und wir mssen annehmen, dass das BVet auch diesmal, wie schon in zahlreichen hnlichen Fllen, in pflichtwidriger Weise der Missachtung des Tierschutzgesetztes tatenlos zusieht.
Anmerkung:
Das bundesrechtswidrige Luzerner Fischereigesetz ist inzwischen
rechtskrftig geworden, ohne dass Delamuraz' Technokraten einen
Finger gerhrt htten
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