VN97-6
Wie der «Schweizer Tierschutz STS» die Tierschutzarbeit des VgT torpediert
Ein Sprecher des "Schweizer Tierschutz STS", Hans-Ulrich Huber, behauptete im "Tierreport" im Schweizer Fernsehen vom 5. Juli 1997:
Österreich habe trotz dem EU-Beitritt sein fortschrittliches Tiertransportgesetz aufrechterhalten können, wonach Schlachttiere in den nächstgelegenen Schlachthof zu bringen sind. Ein EU-Beitritt öffne deshalb die Schweizergrenzen nicht unbedingt für die internationalen Tiertransporte.
Wahr ist dagegen, dass seit dem EU-Beitritt die grauenhaften Tiertransporte quer durch Europa bis nach Nordafrika pausenlos auch durch Österreich rollen. Der VgT Österreich macht seither immer wieder Blockade- und Protestaktionen an den Grenzübergängen. Die Tierschützer werden dafür mit Geldbussen bestraft, während die österreichische Polizei für freie Fahrt dieser grauenhaften Tiertransporter von Grenze zu Grenze besorgt ist. Am 2. August 1997 blockierte deshalb der VgT Schweiz zusammen mit dem VgT Österreich am Grenzübergang bei Salzburg einen Transporter mit Schlachtmunis nach Nordafrika (Bildbericht in den VN98-1).
Am 2.7.97 hat der gleiche STS-Sprecher Huber im Tages-Anzeiger das grausame Schächten von Geflügel - Halsaufschneiden ohne Betäubung - in Schutz genommen. Er könne "damit leben". Ob die armen Tiere auch "damit leben" können, interessiert diese angepasste Tierschutzorganisation nicht.
Damit setzt der scheinheilige STS seinen Feigenblatt-Tierschutz fort. Und Erich Gysling stützt seine Sendung "Tierreport" trotz dauernden Fehlinformationen - welche Gysling nachher nie richtig stellt! - ausschliesslich auf den STS ab. Warum? Weil der STS diese Sendung finanziell unterstützt. Geschäft geht vor Tierschutz, oder wie Bertholt Brecht sagte: Fressen kommt vor der Moral.
In der Sendung "Tierreport" vom 24.2.96 wurde krass unwahr behauptet, gemäss Revision der Tierschutzverordnung würden bei Neubauten Kastenstände für Mutterschweine und Vollspaltenböden für Rinder verboten. Gysling stellte diese Falschinformation nie richtig. Kritisch und "mutig" ist Gysling vorallem gegenüber dem Ausland, während er die einheimische Agro-Lobby schont.
Im Tierreport vom 16.3.96 verbreiteten Gysling und Rissi die folgende Propaganda-Lüge zugunsten der einheimischen Agro-Lobby: Gute Kälberhaltung in der Schweiz, tierquälerische in Deutschland und in anderen Ländern.
Tatsache ist demgegenüber, dass die deutschen Kälberhaltungsvorschriften damals weit strenger waren als die schweizerischen: grössere Boxen und nach der 9. Lebenswoche Gruppenhaltung. Gyslings Behauptung, in der Schweiz sei die Gruppenhaltung gesetzliche Vorschrift, war frei erfunden! Lebenlängliche Einzelhaltung war damals in engen Einzelboxen ohne Einschränkungen erlaubt. Die lebenslängliche Einzelhaltung ist sogar heute noch, gemäss der am 1. Juli 97 in Kraft getretenen Tierschutzverordnung, weiterhin erlaubt (in sogenannten Iglus)! Auch diese Falschmeldung stellte Gysling nie richtig. Es gehört zu den berufsethischen Regeln des Journalismus, Falschmeldungen richtig zu stellen. Dass Gysling seine Falschmeldungen trotz unserer Kritik nie korrigierte, legt den Schluss nahe, dass damit gezielt Propaganda für die einheimische Agro- und Fleisch-Lobby gemacht werden soll.
Über die erste Sendung der neuen Tierreport-Serie vom Januar 97 schrieb die sonst in Tierschutzfragen nicht gerade progressive NZZ:
"Der Report stellt - leider - keine mutige Sendung dar... Zu denjenigen, die gerne hartnäckig weiterfragen, gehört Gysling nicht. Erinnert sei nur an das Gespräch (Sendung zum Bundesfeiertag), das er mit Bundesrat Delamuraz geführt hatte. Als im Interview die ungelösten Probleme in der Landwirtschaft und die damit einhergehenden Auswüchse in der Nutztierhaltung zaghaft angesprochen wurden, gab der damalige Bundespräsident zum besten, dass es neben ihm keinen grösseren Tierfreund in der Schweiz gebe. Der Politiker wich aus, und der Journalist (auf derselben Parkbank sitzend) hakte nicht nach."
Am 22. März 1995 rief ich zusammen mit Franz Weber in der Fernsehsendung "Club" zu einem JA zum Gatt-Referendum auf, weil dadurch die Grenzen für ausländische Tierquälerprodukte geöffnet werden. STS-Präsidentin Marianne Staub distanzierte sich sogleich davon: der STS sei nicht gegen das Gatt-Abkommen. Warum nicht? Die Partei von Marianne Staub, die FDP, unterstützte das Gatt. Parteipolitik kommt beim STS vor Tierschutz. Am 12. Juni 1995 heuchelte die gleiche STS-Präsidentin ein tierschützerisches Engagement gegen ausländisches Quälfleisch und forderte im Kassensturz eine Herkunftsdeklaration.
1995 bezeichnete mich die STS-Präsidentin in der "Schweizer Illustrierten" als "Tiernarr", der im Tierschutz nichts erreicht habe.
1993, als der VgT zusammen mit dem Schweizerischen Kälbermästerverband (SKMV) ein Verbot der Kälber-Einzelhaltung forderte, setzte sich der STS - unglaublich aber wahr - dafür ein, dass die Einzelhaltung weiter erlaubt werden solle. Des Rätsels Lösung: In der Nutztierkommission des STS sitzen Exponenten der konservativen Agro-Lobby.
1993 - und seither immer wieder - machte der STS Werbung für Heimtier-Futter aus Tierfabrik-Quälfleisch. Der STS-Generalsekretär rechtfertigte dies damit, er halte Fleisch aus artgerechter Haltung für Heimtiere für "übertrieben".
1993 erreichte der VgT nach langem hartnäckigem Kampf, dass die tierquälerische Schweinehaltung mit Kastenständen der evangelischen Tagungsstätte "Haus der Stille und der Besinnung" in Kappeln am Albis endlich stillgelegt wurde. (Das Personal begann aufgrund der VgT-Kritik Unterschriften zugunsten einer Stillegung zu sammeln!) Nachträglich stellte sich heraus, dass dieser Betrieb mit dem Label "Gourmet-mit-Herz" für artgerechte Tierhaltung des STS ausgezeichnet war. Das Fleisch wurde nichtsahnenden Konsumenten aus angeblich artgerechter Haltung, mit dem Aufdruck "kontrolliert vom Schweizer Tierschutz STS" verkauft.
Ähnliches spielte sich ab, als der VgT 1992 die tierquälerische Schweinehaltung auf dem Juchhof der Stadt Zürich publik machte. Der Betriebsleiter dieser Tierquälerei war Mitglied der STS-Nutztierkommission und die ganze "Schweinerei" wurde unter dem STS-Label "Gourmet-mit-Herz" vermarktet.
Das Bezirksgericht Zürich stellte in einem Entscheid fest, dass die "Gourmet-mit-Herz"-Tierhaltung mit wenigen Ausnahmen nicht tiergerecht sei.
Als der Kassensturz die traurigen Zustände in der Rindermast im Kanton Thurgau kritisierte, erschien wenige Tage darauf in der konservativen Thurgauer-Zeitung ein Interview mit dem damaligen STS-Zentralvorstandsmitglied und Präsident des Thurgauer Tierschutzverbandes, R. Hollenstein, in welchem dieser die Thurgauer Tierschutzbehörden in Schutz nahm und ihnen eine ausgezeichnete Zusammenarbeit attestierte. (Hollenstein musste später zurücktreten wegen finanziellen Merkwürdigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf einer durch Legat erworbenen Liegenschaft, über welche der BEOBACHTER berichtete.)
Der Tages-Anzeiger kritisierte eine STS-Broschüre, in welcher über das angeblich schöne Leben der Versuchslabor-Schimpansen berichtet wird, das der STS im "Dialog" mit den Tier-Experimentatoren noch weiter verschönern möchte.
Diese traditionelle friedliche und freundliche Zusammenarbeit mit den Tierquälern der Agro-Lobby und der Tierversuchs-Industrie lässt einiges erahnen, warum unsere Tierschutzarbeit immer wieder Rückenschüsse von Seiten des STS erhält.
Abbildung: Tierquälerische Schweinhaltung im «Haus der Stille und der Besinnung» in Kappeln am Albis, ausgezeichnet mit dem STS-Label «Gourmet-mit-Herz» für artgerechte Tierhaltung. Inzwischen nach VgT-Protesten stillgelegt.
URL: http://www.vgt.ch/vn/9706/sts.htm