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Gedruckte Ausgabe im pdf-Format

Druckauflage 150 000

Streugebiet dieser Ausgabe: Kanton Thurgau und Region Winterthur


Online-Ausgabe (html)


Editorial:
Noch mehr Sonderrechte f�r Juden

von Erwin Kessler, Pr�sident VgT Schweiz

Das generelle Verbot des Schlachtens ohne vorherige Bet�ubung in der Schweiz basiert auf einem entsprechenden Volksentscheid. Seit dieses Verbot aus der Verfassung herausgenommen und im Tierschutzgesetz verankert wurde, unternimmt der Bundesrat indessen alles, um den Juden Sonderrechte zur Aus�bung ihrer grausamen Sch�chttradition einzur�umen: Der Bundesrat erlaubt die einfache Umgehung der Bet�ubungspflicht beim Schlachten durch den Import von Sch�chtfleisch.

Letztes Jahr hat der Bundesrat in der revidierten Tierschutzverordnung ausdr�cklich das Sch�chten ("rituelles" Schlachten ohne vorherige Bet�ubung) von Gefl�gel erlaubt: Der Besuch einer j�dischen Delegation bei Ihrem Vorg�nger Delamuraz gen�gte, um die in der Vernehmlassung v�llig unbestrittene Bet�ubungspflicht beim Schlachten von Gefl�gel aufzuweichen und den Sch�chtjuden ein Sonderrecht einzur�umen.
Nun hat ein kurzer j�discher Besuch bei Bundesrat Couchepin ausgereicht, um den Juden ein Sonderrecht einzur�umen gegen�ber den sonst f�r alle anderen B�rger dieses Landes geltenden Fleischimportvorschriften.
Das Sensationsblatt FACTS hat dies in v�llig verdrehter Weise so dargestellt, als ob f�r Sch�chtfleischimporte besondere, schikan�se Vorschriften gelten w�rden. Abgesehen davon, dass das sehr berechtigt w�re, war aber das Bundesamt f�r Landwirtschaft lediglich nicht bereit, den Juden Sonderrechte gegen�ber allgemeing�ltigen Vorschriften einzur�umen.

Mit der Kultusfreiheit hat die Sch�chtfleischfresserei sowieso nichts zu tun: Weder der Talmud noch irgend eine andere j�dische Religionsvorschrift zwingt Juden, Fleisch zu essen! Es handelt sich um ein blosse Tradition einer sektiererischen j�dischen Minderheit.

W�hrend die moslemischen Religionsf�hrer die Bet�ubung der Schlachttiere ausdr�cklich als erlaubt beurteilen, sind orthodoxe j�dische Rabbiner wesentlich sturer; selbst akademische Titel sch�tzen diese offensichtlich nicht vor fanatischer Blindheit gegen�ber der wissenschaftlichen Tatsache, dass bet�ubte Schlachttiere nicht weniger gut ausbluten als bei vollem Bewusstsein geschlachtete, dass aber auf jeden Fall Blut im Fleisch zur�ckbleibt und der im Talmud verbotene Genuss von Blut einfach und konsequent nur durch vegetarische Ern�hrung vermieden werden kann.


Arme Schweine im Thurgau
Regierungsrat deckt unf�higen Kantonstierarzt

von Erwin Kessler

Im Thurgau gibt es mehr Schweine als Menschen. Die meisten leben unter KZ-artigen Bedingungen.

 

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Oben: Schweinefabrik in Affeltrangen. Mutterschweine im Kastenstand ohne Einstreu, ohne Besch�ftigung, ohne Bewegung. Ferkel in Massen-Intensivhaltung, ohne die vorgeschriebene Besch�ftigungsm�glichkeit. Im Stallgang hingeworfen ein totes Tier (Foto 4), �bers�ht mit Bisswunden: das arme Tier konnte den Aggressionen von Artgenossen in der Enge dieser Intensivhaltung nicht ausweichen und erlag vermutlich nach dieser Tortur einem Herzversagen; ein Wasserschlauch nach der Stallreinigung achtlos auf das tote Tier geworfen. Rechts oben in Bild 5 ein totes Tier inmitten des Gedr�nges lebender Artgenossen - offensichtlich seit Tagen oder Woche liegen gelassen. Ausschussware. Wen k�mmerts in diesem KZ.

 

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Oben: K�serei Braunau. Weder Tierhalter noch die Tierschutzbeamten beachten die gesetzliche Vorschrift, dass Mutterschweine in Kastenst�nden t�glich Auslauf erhalten m�ssen. Diese Tiere sind mit einem Brustgurt, der einschneidet und juckt, am Boden angekettet. Im gleichen Dorf wohnt der kantonale Tierschutzbeauftragte J�rg Cadisch, der im vergangenen Oktober zum neuen Gemeindeammann gew�hlt wurde. Ob er sich durch ��bersehen� der Tierschutzmissst�nde die n�tigen W�hlerstimmen verschafft hat in diesem Bauerndorf?

 

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Oben:
Schweinefabrik der K�serei Happerswil - die �bliche, grausame Intensivhaltung. Verkotete Tiere, extreme Enge, fehlende Besch�ftigung.

 

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Oben: K�serei Kohler, W�ngi: Anzeige vom Juli 1997 brachte keine Besserung.

 

 

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Oben und unten: Schweinefabrik in Rickenbach. Mutterschweine in Kastenst�nden, ohne Bewegung, ohne Besch�ftigung, im eigenen Kot liegend, mit einem Brustgurt am Boden angebunden. Die geltenden Tierschutzvorschriften w�rden zumindest t�glichen Auslauf erfordern, was wegen dem grossen Arbeitsaufwand aber nicht gemacht wird. Eine Anzeige beim Veterin�ramt brachte keine Besserung.

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Oben und unten: Schweinefabrik in Tobel: Das �bliche Bild - �belste Intensivhaltung in gr�sster Enge (oben). Die Strohraufe ist leer (unten).
Praktisch das einzige, was die Tierschutzverordnung zugunsten der Mastschweine vorschreibt, ist Besch�ftigung mit Stroh oder �hnlichem. Nicht einmal das wird durchtgesetzt.Fehlende Besch�ftiung ist �normal� im TG.

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Oben: Schweinefabrik der K�serei Thalmann, Uesslingen. Eine Anzeige brachte keine Besserung der Zust�nde.

 

Die hier gezeigten Bilder sind nicht speziell ausgew�hlt, sondern zeigen den ganz normalen grausamen Alltag - als ob es kein Tierschutzgesetz g�be. Die Schweine vegetieren in extremer Enge und Eint�nigkeit dahin. Von dem vom Volk vor 20 Jahren mit �berw�ltigendem Mehr gutgeheissenen Tierschutzgesetz merken diese Tiere bis heute nichts. Tierschutzgesetz, Kantonstierarzt und Tierschutzbeauftragter haben nur Alibifunktion, um die Konsumenten zu beruhigen, denen die Lust auf Fleisch immer mehr vergeht. Die Fleischmafia und ihre Vertreter in Regierung und Verwaltung reden den Konsumenten st�ndig ein, in der Schweiz sei alles besser, Schweizer Fleisch komme aus tierfreundlicher Haltung, die Schweiz habe das strengste Tierschutzgesetz. Das sind alles Werbel�gen zugunsten der Agromafia. Die Medien unterdr�cken die Realit�t systematisch, und der VgT - die einzige Tierschutzorganisation, welche immer wieder authentische Bilder der herrschenden Missst�nde ver�ffentlicht - wird anhaltend durch kostspielige Willk�rjustiz-Urteile unter Druck gesetzt. Das ganze funktioniert �hnlich wie vor 60 Jahren die Geheimhaltung der Nazi-KZs. Wieder beteiligen sich Heerscharen von Karriere-s�chtigen Beamten, Richtern und Presseleuten an diesem neuen Holocaust der Nutztiere.

Fast in jedem Dorf im Thurgau gibt es ein solches Tier-KZ, meistens der K�serei angeschlossen. Mit den Abf�llen der K�se-, Butter-, Joghurt- und Quark-Produktion werden die Schweine gem�stet. Auch tierfreundliche Konsumenten, welche Bio-Milchprodukte kaufen, unterst�tzen unwissentlich diese Schweine-KZs. Darum unsere Empfehlung: Vegetarische Ern�hrung, Pflanzenmargarine statt Butter und nur wenig oder gar kein K�se. Das n�tzt auch der Gesundheit, denn Butter und K�se f�rdern das gesundheitssch�dliche und h�ssliche �bergewicht.

 

Auch K�he sind arme Schweine: Lebensl�ngliche Kettenhaft

 

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Landwirt Walter Diener in Stettfurt
: Trotz mehreren Anzeigen erhalten die Tiere keinen Auslauf. Das ganze Dorf weiss es, die Beh�rden wissen es. Anstatt Gef�ngnis erhalten solche Tierqu�ler staatliche Subventionen aus Steuergeldern.

 

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Oben: Diese K�he von Landwirt Ernis in Aadorf stehen gesetzwidrig immer an der Kette und erst noch unter einem tierqu�lerischen elektrischen Kuhtrainer. Ihre Bewegungsm�glichkeit ist anhaltend auf Aufstehen, Abliegen beschr�nkt. Die gesetzlich vorgeschriebene Einstreu fehlt - auf dem Bild gut erkennbar. Der VgT hat diesen Betrieb schon vor Jahren angezeigt, worauf der Landwirt einen winzigen Alibi-Auslauf einz�unte, den er aber nicht benutzt. Damit sind die Beh�rden schon zufrieden. Auf der Wiese direkt hinter dem Stall weidet nie eine Kuh. Darum: Pflanzenmargarine statt Butter und Zur�ckhaltung mit anderen Milchprodukten - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe!

Zur�ckhaltung beim Konsum von Milch und Milchprodukten dr�ngt sich auch auf, weil es nicht nur den Schweinen, sondern auch vielen K�hen und K�lbern dreckig geht. Der tierverachtende Thurgauer Kantonstierarzt Dr N�geli hat k�rzlich einen Landwirt namens “Engel” in Mammern, der seine K�he seit Jahren gesetzwidrig dauernd angebunden hielt, mit einer Sonderbewilligung von der Auslaufvorschrift dispensiert, weil dieser sagte, er habe w�hrend dem Obsten keine Zeit, um den angeketteten K�hen Auslauf zu gew�hren. Regierungsrat Lei hat eine Beschwerde gegen diese Sonderbewilligung mit ein paar faulen Spr�chen abgewiesen (siehe dazu den Bericht Seite 20). Bei dieser tierschutzverachtenden Einstellung in der Regierung ist der Beamten-Schlendrian beim Veterin�ramt nicht verwunderlich. Auch nicht verwunderlich deshalb, dass es im Thurgau nicht nur ein paar schwarze Schafe, sondern ganze D�rfer gibt, wo die meisten K�he lebensl�nglich an der Kette stehen.


Zum Beispiel Triboltingen

Triboltingen ist ein ganz normales Dorf: Eine Hauptstrasse, links und rechts H�user, zwei Gasth�user - die Traube und der Ochsen. Die Traube deutet auf den traditionellen Weinbau im gem�ssigten Bodenseeklima hin - und der Ochsen auf die traditionelle Rindviehhaltung. Wie in anderen D�rfern hat die Zahl der Landwirte abgenommen zugunsten weniger, daf�r gr�sserer Betriebe. Heute sind es noch sechs Bauernh�fe mit Viehhaltung, nur zwei davon - so meldete mir im Fr�hjahr 1998 ein aufmerksames VgT-Mitglied - hielten sich an die Tierschutzvorschriften, welche f�r angebundenes Vieh regelm�ssigen Auslauf verlangen, auch im Winter, durchschnittlich ca zweimal w�chentlich. Das sind wie gesagt Minimalvorschriften, welche noch lange keine tiergerechte Haltung garantieren. Drei Betriebe in Triboltingen gew�hrten den K�hen �berhaupt nie Auslauf oder Weide, auch auf offenem Feld angesiedelte Landwirte, welche nur die Stallt�re zu �ffnen br�uchten. Aber schon dies ist zuviel f�r manche subventionsverw�hnte Landwirte. Aus reiner Bequemlichkeit halten sie ihre K�he lebensl�nglich an der Kette, gerade gut genug, um m�glichst viel Milch zu produzieren, wovon wir in der Schweiz sowieso mehr als genug haben. Der Bund gibt j�hrlich Milliarden an Steuergeldern aus f�r die �berschussverwertung. Damit werden Tierqu�ler wie diese in Triboltingen subventioniert. Anstatt diesen Rechtsbrechern und Tierschindern das Handwerk zu legen, wirft ihnen dieser Staat noch Geld nach. Aber wie gesagt: Triboltingen ist ein ganz normales Dorf.

Kurz vor Redaktionsschluss die Erfolgsmeldung: Dank einer VgT-Flugblatt- und Plakatkampagne im ganzen Dorf, worin die Tierqu�ler namentlich angeprangert wurden, hat sich einiges gebessert. �ber die Presse wurde dieser Fall im ganzen Kanton bekannt. Und all die anderen �Triboltingen� im ganzen Kanton?


Sonderrechte f�r eine �ble Schweinefabrik in Balterswil/TG?

Gesetzwidrig-tierqu�lerische Zust�nde in einer Schweinefabrik in Balterswil - und der Eigent�mer will noch eine Sondergenehmigung, um in der Landwirtschaftszone ein Wohnhaus dazubauen zu k�nnen.

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Diese tierqu�lerische, bodenunabh�ngige Schweinefabrik steht in Balterswil in der Landwirtschaftszone. Fr�her geh�rte ein daneben stehendes Einfamilienhaus dazu. Dann wurde beides getrennt verkauft. Nun will der neue Besitzer der Schweinefabrik - Hans Sommerhalder, Schweizersholz - nebenan ein neues Einfamilienhaus f�r den Betriebsleiter erstellen. Tierfabrikdirektor Sommerhalder aus Schweizersholz, der auch noch andernorts Tierfabriken hat, betreibt seine Schweinezucht in Balterswil nat�rlich nicht selbst. Laut Telefonbuch ist er Unternehmer, nicht Schweinem�ster. Seine vier Telefonanschl�sse, darunter zwei Natel und ein Fax, zeugen von reger unternehmerischer T�tigkeit.

Dem Blick der �ffentlichkeit entzogen wird in diesem Betrieb eine �ble Schweinezucht betrieben. Nicht einmal die gesetzlich vorgeschriebene Besch�ftigung erhalten die intensiv gehaltenen Tiere. Die Mutterschweine geb�ren auf dem harten, mit etwas S�gemehl leicht bestreuten Boden. Die gesetzlich vorgeschriebene Stroheinstreu, damit die Muttertiere ihren bei der Geburt besonders starken Nestbautrieb abreagieren k�nnen, fehlt. Daf�r sind die Tiere in Kastenst�nden gewaltsam zur Bewegungslosigkeit gezwungen (vgl Fotos). Gerichtsexperten haben diese Kastenstandhaltung als gesetzwidrige Tierqu�lerei beurteilt. Wir haben beim kantonalen Veterin�ramt Anzeige erstattet.

Die Gemeinde Bichelsee/Balterswil hat das Baugesuch dieses Tierqu�lers zu Recht abgelehnt. Nun ist beim Kanton ein Rekurs h�ngig. Man darf gespannt sein, wieviel "Vitamin B" Unternehmer Sommerhalder bei den Thurgauer Beh�rden hat, dass er ein derart abwegiges Baugesuch, das nach Recht und Gesetz im vornherein chancenlos sein m�sste, �berhaupt eingereicht hat. Es gibt Anzeichen, dass Sommerhalders Gesuch, das rechtlich v�llig haltlos ist, doch Erfolg haben k�nnte: Entgegen der �blichen Praxis hat der Rechtsdienst des Departementes einen Augenschein ohne Beizug des Raumplanungsamtes durchgef�hrt. Was wird hier wohl im kleinen Kreis gemischelt. Obwohl die �ffentlichkeit ein grosses Interesse an der Bewilligungspraxis f�r zonenfremde Bauten im Landwirtschaftsgebiet und auch ein legitimes Anrecht auf Information hat, verweigert das Departement f�r Bau und Umwelt jede Auskunft �ber dieses Verfahren. "Datenschutz" wird von der Verwaltung gerne dort �bereifrig gepflegt, wo es etwas zu verbergen gibt.

 

Es w�re massive Rechtsbeugung und Vetternwirtschaft, wenn gewerbsm�ssige Tierqu�ler auf billigem Boden in der Landwirtschaftszone H�usle baue d�rften, die mit Landwirtschaft rein gar nichts zu tun haben, w�hren Normal-Schweizer schon mit einem Gesuch f�r ein Gartenh�uschen oder einem Reitpferdstall kaum Chancen haben!

Die Behauptung, der Betriebsleiter m�sse zur Betreuung der Tiere in der N�he wohnen, w�re im vornherein haltlos: Mehr als eine kurze F�tterung morgens und abends geh�rt in einer solchen Tierfabrik sowieso nicht zur t�glichen Arbeit. In der �brigen Zeit bewacht ein bedauernswerter, einsamer Hund, der Tag und Nacht in einem Elektrozaun um die Tierfabrik gehalten wird, den Betrieb, denn es k�nnte ja sein, dass Tiersch�tzer dieses Tierelend fotografierten wollten...

Unternehmer Sommerhalder hatte �brigens schon 1994 ein Verfahren, weil er seine Tierfabrik in Balterswil ohne Baubewilligung vergr�sserte und der VgT einen sofortigen Baustopp verlangte - was allerdings letztendlich die eigentlich die in der Landwirtschaftszone rechtswidrige Vergr�sserung dieser bodenunabh�ngigen Tierfabrik nicht verhinderte. R�cksichtsloses unternehmerisches Vorgehen zahlt sich in diesem Staat aus.


Thurgau:
Regierungsrat Lei deckt Missst�nde in St�llen und Veterin�ramt

Weil das Veterin�ramt den Namen von B�rgern, welche Tierschutzmissst�nde melden, dem Angezeigten mitteilen und den Anzeiger damit dem Terror der Tierqu�ler, welche gegen Menschen meist ebensowenig Hemmungen zeigen wie gegen�ber den Tieren, aussetzt, wenden sich Zeugen oft an uns, nicht direkt an die Beh�rden. Solche Meldungen werden von uns vertraulich behandelt.

Weder private Anzeiger noch Tierschutzorganisationen haben in Tierschutzbelangen ein Klagerecht mit Parteistellung, weil der Gesetzgeber die Durchsetzung des Tierschutzgesetzes ausschliesslich zur Amtssache erkl�rt hat. Das Veterin�ramt als Vollzugsinstanz ist deshalb verpflichtet, jedem Verdacht auf Missst�nde von Amtes wegen nachzugehen. Da Rindvieh in Anbindehaltung gem�ss Artikel 18 der Tierschutzverordnung (und seiner offiziellen Auslegung) w�chentlich mehrmals Auslauf erhalten muss (im Sommer 2 bis 3, im Winter 1 bis 2 mal), ist diese Vorschrift durchaus �berpr�fbar: Wenige Stichproben reichen schon. Dazu gibt es die M�glichkeit, den Tierhalter zur F�hrung eines Auslaufjournales zu verpflichten, das stichprobenweise �berpr�ft werden kann. Bei Falscheintragungen macht sich der Tierhalter zus�tzlich der Dokumentenf�lschung schuldig.

Seit Jahren ist von verantwortungsbewussten B�rgern beobachtet worden, dass Landwirt Engel in Mammern in tierqu�lerischer Weise die Auslaufvorschrift missachtet. Jahrelang k�mmerte sich das Veterin�ramt pflichtwidrig nicht darum. Eine private Anzeige bewirkte gar nichts. Als sich dann - vor nun einem Jahr - der VgT mit einer Anzeige einschaltete, belohnte Kantonstierarzt N�geli diesen gewerbsm�ssigen Tierqu�ler auf der Stelle sogar noch mit einer Ausnahmebewilligung zur Nichteinhaltung der Auslaufvorschrift, weil der Bedauernswerte w�hrend der Obstzeit keine Zeit habe, die Stallt�re zu �ffnen, um die K�he in den Auslauf zu lassen! Eine Disziplinarbeschwerde gegen diese amtsmissbr�uchliche Sonderbewilligung wies Regierungsrat Lei ab, und wie �blich deckte auch das stets auf der Seite der Tierqu�ler und unt�tigen Kantonstier�rzte stehende Bundesamt f�r Veterin�rwesen diesen Vollzugsschlendrian. Nicht verwunderlich bei einem solchen agro-mafiosen Beamten-Filz, dass Landwirt Engel sich bis heute nicht veranlasst f�hlt, die Tierschutzvorschriften endlich ernst zu nehmen. Subventionen gibt es ja auch so!

Erst als der VgT den Skandal publik machte, ergaben sich geringf�gige Verbesserungen. Der neu eingez�unte Auslauf hat jedoch bis heute Alibifunktion. K�he sind dort nur selten zu sehen. Aber das Veterin�ramt ist offenbar damit zufrieden.

Mit Schreiben vom 8. August 1998 teilten wir Kantonstierarzt N�geli mit, dass wir �ber monatelange Kontroll-Aufzeichnungen verf�gen, wonach die K�he Engels nur ganz selten im Auslauf sind und dann in der Regel nur die H�lfte, so dass jede einzelne Kuh nur 1 bis 2 mal pro Monat Auslauf erh�lt und auch das nur ganz kurz - eine krasse Verletzung des Tierschutzgesetzes. Da die Zeugen keine Lust haben, sich pers�nlich mit diesem Tierqu�ler herumzuschlagen, ersuchten wir das Veterin�ramt, in n�chster Zeit unbemerkt selbst Kontrollen durchzuf�hren und die Kosten dem Fehlbaren zu �berbinden.
Mit Schreiben vom 1. September 1998 antwortete Kantonstierarzt N�geli in �blicher bequem-b�rokratischer Weise, "das Veterin�ramt sei auf Personen angewiesen, die als Zeugen die ungen�gende Bewegung des Rindviehs von Herrn Engel best�tigen k�nnen". Das ist eine klare, offizielle Bankrott-Erkl�rung des Tierschutzvollzuges im Thurgau. Es ist weder die Aufgabe von Privaten noch von Tierschutzorganisationen, die Arbeit des Veterin�ramtes zu machen, nachdem der Gesetzgeber den Tierschutzvollzug zur ausschliesslichen Sache des Staates erkl�rt hat. Unsere Aufgabe sehen wir darin, die pflichtgem�sse T�tigkeit der Vollzugsbeamten im Auge zu behalten.

Demn�chst sind Regierungsratswahlen. Wir werden allen, denen das Leiden der Nutztiere nicht gleichg�ltig ist, raten m�ssen, Regierungsrat Lei nicht mehr zu w�hlen, da er offensichtlich nicht f�hig ist, seinem Veterin�ramt endlich Beine zu machen.


Eine Reportage des Senders 3sat enth�llte am 13.10.98, was unsere Medien unterdr�cken:

Die Fleischmafia schmuggelt zur Verbrennung bestimmtes, BSE-verd�chtiges britisches Fleisch auf die europ�ischen M�rke.

ESSEN SIE HEUTE VEGETARISCH - IHRER GESUNDHEIT UND DEN TIEREN ZULIEBE!


Erwin Kessler vor Deutschem Gericht verurteilt:
Illegaler Tiertransport von Norddeutschland in den Libanon gestoppt

Am 25. Mai 1998 ist Erwin Kessler, Pr�sident des VgT Schweiz, vor dem Amtsgericht Laufen (Bayern) zu einer Busse von 2000 DM, zuz�glich Verfahrenskosten, verurteilt worden, weil er am 2. August 1997 am Autobahngrenz�bergang bei Salzburg die Blockade eines illegalen Tiertransporters mitorganisiert hatte. Der Transporter war von Norddeutschland nach dem slowenischen Hafen Coper unterwegs, wo die Mastrinder dann in den Libanon verschifft und dort gesch�chtet wurden. Der Transporter war verkehrsuntauglich und zu lange ohne Pause unterwegs und verletzte so ziemlich alle denkbaren Vorschriften. Trotzdem wurden nun einmal mehr Tiersch�tzer, welche Nothilfe leisteten, vor Gericht gestellt, nicht die skrupellosen Tierqu�ler der europ�ischen Fleischmafia.

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Demo vor dem Gerichtsgeb�ude. Erwin Kessler vor der Fernsehkamera des ORF.

Wie aus der Urteilsbegr�ndung hervorgeht, reduziert sich die Ethik des Gerichtes auf die lapidare Phrase "Tiere sind Tiere und Menschen sind Menschen". Mit dieser richterlichen Dummheit wird sich Dr Erwin Kessler vor der n�chsten Instanz eingehend auseinandersetzen. Die Berufung gegen das Urteil ist bereits erkl�rt worden.

Am 12.9.98 berichtete das Fernsehen ORF in der Sendung �Konflikte� �ber diese unvermindert weitergehenden grauenhaften Tiertransporte und wie einmal mehr die Tiersch�tzer statt die Tierqu�ler bestraft werden. Der Gesch�ftsf�hrer des VgT �sterreich, Tierarzt Dr Franz-Joseph Plank, und Erwin Kessler waren als Diskussionsteilnehmer in diese Sendung geladen.

Die Schweizer Medien, welche systematisch den Beitritt der Schweiz zur EU propagieren, ignorieren diese schrecklichen EU-Tiertransporte systematisch: die Bev�lkerung soll durch eine sch�nf�rberische Darstellung der EU �abstimmungsreif� gemacht werden. Gl�cklicherweise gibt es noch ausl�ndische Fernsehsender und die VgT-Nachrichten, so dass die Gehirnw�sche durch die Schweizer Medien etwas durchl�chert wird.

Sam Urei

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Der am Autobahngrenz�bergang bei Salzburg gestoppte rechtswidrige Tiertransporter auf dem Weg zum slowenischen Mittelmeerhafen Coper, zum Verlad nach Beirut.

 

Pl�doyer von Erwin Kessler vor dem Amtsgericht Laufen

Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,

Am 1. August 1997, um 8 Uhr morgens (Aussage des Fahrers zur Zeugin Marl�ne Gamper), wird im Norden Deutschlands, in Rotenburg a.d. W�mme, zwischen Bremen und Hamburg, ein Laster samt Anh�nger mit 37 Mastbullen beladen - zweist�ckig �bereinander. Zul�ssig f�r das Fahrzeug waren nur 33 St�ck Vieh. Die Transportscheine sind gef�lscht: die Schlachtbullen sind als Zuchtvieh deklariert. Das Fahrgestell ist nicht original und passt nicht. Beim doppelst�ckigen Anh�nger h�ngt die mittlere Hebeb�hne so schief, dass Gefahr besteht, dass die oberen auf die unteren Tiere herunterbrechen k�nnten. Tats�chlich ist das ganze System dann bei der sp�teren Entladung in Salzburg-Bergheim ganz zusammengebrochen. Irgendwie aber schafft der Fahrer das Beladen in Rotenburg noch. Nicht nur die Hebevorrichtung ist in desolatem Zustand, auch die Tr�nkeeinrichtung funktioniert nicht, und ein Aussenreifen des LKW hat kein Profil mehr (Fotobeilage). Ein anderer Reifen hat eine Schnitt-Verletzung, die am Zoll wie alle anderen M�ngel nicht beanstandet wird. Der Innenteil des Zugfahrzeugs ist nicht f�r Stiere geeignet und hief�r auch nicht zugelassen, da er keine R�ckenabdeckung hat, um das bei voller Fahrt gef�hrliche gegenseitige Bespringen zu verhindern. Die Tiertransportverordnung begrenzt in �23 die H�he des Laderaumes beim Transport von Bullen ausdr�cklich auf 50 cm �ber dem Widerrist, um Verletzungen durch Bespringen zu vermeiden. Gut die H�lfte der Tiere hat schmerzhaft entz�ndete Fessel- bzw "Knie"-Gelenke - eine Folge der lebenslangen artwidrigen Haltung auf Vollspaltenb�den (Siehe Abbildung in den VgT-Nachrichten 1998-1 Seite 12). Ein Bulle kann wegen einer schweren Klauenentz�ndung nur noch auf drei Beinen stehen. F�r diese verletzten Tiere ist der Transport illegal: Gem�ss �28 der deutschen Tiertransportverordnung d�rfen kranke oder verletzte Tiere (Zitat) "nur zu der am schnellsten erreichbaren zur Schlachtung kranker oder verletzter Nutztiere bestimmten Schlachtst�tte bef�rdert werden. Der Transport soll in der Regel zwei Stunden nicht �berschreiten. Es ist verboten, kranke oder verletzte Nutztiere l�nger als drei Stunden zu bef�rdern." (Ende Zitat aus der Tiertransportverordnung). Auch diese Gesetzesverletzung, und noch einige mehr, auf die ich noch eingehen werde, wurden am Zoll nicht beanstandet. Kein Wunder, dass der Fahrer sich bei dieser nachl�ssigen Praxis am Zoll keine Sorgen macht, in diesem Zustand des Fahrzeuges die lange Fahrt anzutreten. Der tagelange Transport, der den Tieren bevorsteht, ist die grausame Schlussphase eines lebensl�nglichen Leidens. Und die Transportfirma hat die Kaltbl�tigkeit, ihr Fahrzeug mit "artgerechte Tiertransporte" zu beschriften. Ziel des Transportes ist der slowenische Mittelmeer-Hafen Coper, wo die Tiere nach Beirut verschifft werden sollen.

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Satanische Methoden beim Schiffsverlad von Rindern, die durch die Strapazen der tagelangen Reise gehunf�hig geworden sind.
(Archivfoto)

Der VgT hat sich ein solches Frachtschiff im Hafen von Coper angesehen: Der extrem heisse, dunkle Schiffsrumpf ist vollgepfercht mit 700 "�berschussrindern" aus EU-L�ndern. Diejenigen, welche diese Reise �berleben, werden im Libanon nochmals auf LKWs verladen. Im Schlachthof werden sie dann ohne Bet�ubung gesch�chtet: bei vollem Bewusstsein wird ihnen der Hals aufgeschnitten. Dabei werden die Luftr�hre und die Speiser�hre sowie die seitlichen Arterien durchschnitten. Der Halsschnitt geht bis zur Wirbels�ule. Die Blutgef�sse im Nacken-Wirbels�ule-Bereich werden vom Sch�chtschnitt nicht erreicht, weshalb die Tiere das Bewusstsein erst nach langsamem, qualvollem Ausbluten verlieren. 10 Minuten oder auch l�nger dauert der Todeskampf. In dieser Zeit erleben sie extreme Schmerzen und gr�sste Todesangst. Das Blut str�mt in die aufgeschnittene Luft-r�hre. Zu den grauenhaften Schmerzen kommt noch das Erstickungsgef�hl durch das Einatmen des Blutes.

Auf diese Weise passieren nach Sch�tzungen des VgT �sterreich rund 200 000 Rinder und Bullen j�hrlich die Grenze am Walserberg, Richtung Naher Osten. Europaweit sind es j�hrlich 250 Millionen Tiere. Die EU verschleudert j�hrlich sch�tzungsweise 7 Milliarden DM an Export-Subventionen aus Steuergeldern, mit denen diese Massentierqu�lerei gef�rdert wird.

Nun zur�ck zu unserem Transporter, der in desolatem Zustand auf deutschen Autobahnen unterwegs ist: Nach geltendem deutschem Recht h�tte er nach sp�testens 8 Stunden eine Ruhepause von 8 Stunden einhalten m�ssen. Damit sich Tiertransporte dadurch nicht unzumutbar verl�ngern, muss gem�ss � 25 der Tiertransportverordnung f�r l�ngere Transporte ein zweiter Fahrer eingesetzt werden. Doch der Fahrer ist wie �blich allein unterwegs. Nach einer Marathon-Fahrt erreicht dieser KZ-Transport am Morgen des 2. August, um 8.15 Uhr, 24 Stunden nachdem die Tiere in Rotenburg geladen worden waren, am Autobahngrenz�bergang Walserberg bei Salzburg die �sterreichische Grenze. Inzwischen war der nur ungen�gend eingestreute Boden durch Kot und Urin nass und rutschig geworden, wodurch �7 der Tiertransportverordnung verletzt war, der einen rutschfesten Boden und eine ausreichende Menge Einstreu vorschreibt. Nach � 24 m�ssen die Tiere nach h�chstens 8 Stunden w�hrend einer 24st�ndigen Ruhepause gef�ttert und getr�nkt werden. L�ngere Transporte sind nur mit Spezialfahrzeugen erlaubt. Im vorliegenden Fall waren die Anforderungen an ein solches Spezialfahrzeug nicht erf�llt; insbesondere hatte es keine Bel�ftungseinrichtung zur Regulation der Temperatur; es waren auch keine funktionierenden F�tterungs- und Tr�nkevorrichtungen vorhanden, noch hatte es den vorgeschriebenen Vorrat an Futter. Es war auch nicht - wie f�r Spezialfahrzeuge vorgeschrieben - zu jedem Tier ein direkter Zugang m�glich. Aber sogar wenn es sich um ein Spezialfahrzeug gehandelt h�tte, w�re gem�ss � 6 sp�testens nach 24 Stunden ein F�ttern und Tr�nken der Tiere vorgeschrieben gewesen. Als wir den Transport aufhielten, war er bereits 24 Stunden ohne F�ttern und Tr�nken unterwegs.
Insgesamt war der Transport praktisch in jeder Hinsicht illegal. Trotzdem all den offensichtlichen M�ngeln wurde er am Zoll mit der �blichen Gleichg�ltigkeit durchgelassen. Nachdem sich die �ffentlichkeit zumindest im gesamten deutschsprachigen Raum seit Jahren �ber die Missst�nde bei den Schlachttiertransporten aus der EU emp�rt, herrscht offensichtlich immer noch der gleiche gesetzwidrige, unmenschliche amtliche Schlendrian. H�chste Zeit also, dass Tierschutzorganisationen eingreifen.

Gerade als dieser illegale Transport den Autobahnzoll am Walserberg bei Salzburg verlassen will, wird er von 50 Aktivisten des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) aus �sterreich und der Schweiz gestoppt. 10 Aktivisten klettern auf das Dach des Transporters und ketten sich an. Mit Spruchb�ndern "Stop EU-Tiertransporte" und "Essen Sie heute vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zu liebe" wird gegen die teuflischen interkontinentalen Tiertransporte aus der EU protestiert.

Der PW-Verkehr auf der Autobahn wurde in keiner Weise behindert. Auch der �brige LKW-Verkehr wurde nicht behindert. Das Aufhalten des Transportes bis zur Behebung der M�ngel war berechtigt, umso mehr als solche Missst�nde sich tagt�glich wiederholen und Anzeigen und bloss verbale Proteste seit Jahren nachweislich keine Wirkung zeigen. Es ist f�r B�rger eines demokratischen Staates nicht zumutbar, solchen Gesetzwidrigkeiten und brutalen Nachl�ssigkeiten der zust�ndigen Beh�rden auf alle Ewigkeit passiv zuzuschauen. Eine Justiz, welche gegen all dieses f�rchterliche und gesetzwidrige Tierleid nichts unternimmt, hat nicht das moralische Recht, Tiersch�tzer zu verurteilen, die ihrem Gewissen folgend zur Selbsthilfe greifen!
Auch unter optimalen Bedingungen stellt ein langer Transport auf der Strasse f�r die Tiere einen extremen Stress dar: die Tiere sind aufgrund der Fahrzeugbewegung starken Flieh- und Beschleunigungskr�ften ausgesetzt. Da diese Bedingungen in keiner Weise ihren artgem�ssen Bewegungen entsprechen, sind die Tiere nur bedingt in der Lage, diese Kr�fte auszugleichen. Rinder verbringen den Transport ausser bei grosser Ersch�pfung stehend. W�hrend der stundenlangen Fahrt m�ssen sie sich st�ndig anstrengen, Balance zu halten. Und dies wird Tieren zugemutet, die ihr Leben in Intensivhaltung auf engstem Raum zur Bewegungslosigkeit verurteilt verbringen mussten. Intensivhaltung bedeutet reizarme Umwelt, extrem eingeschr�nkten Platz, mangelndes Training der Bewegungsmuskulatur und das Fehlen wechselnder Sinneseindr�cke. F�r solche Tiere ist das situationsgerechte Reagieren des zentralen Nervensystems auf ungewohnte Ereignisse immer mehr eingeschr�nkt worden, so dass es beim Transport zunehmend zu starken Belastungsreaktionen kommt. (Diese tier�rztlichen Fakten sind dem Buch "Hygiene der Tiertransporte" von Tierarzt Dr Karl Fikuart entnommen, erschienen 1995 im Gustav Fischer Verlag).
Dass die Tiere nach 24 Stunden Fahrt bei der Ankunft am Autobahnzoll Salzburg ersch�pft waren, kann nicht verwundern. Mindestens ein Tier lag am Boden. Wenn ersch�pfte Tiere sich hinlegen, wird es in den Tiertransportern dramatisch: Benachbarte Tiere k�nnen beim st�ndigen Balancieren auf das liegende Tier treten und ebenfalls fallen. Fachleute sprechen von Dominoeffekt. Das ersch�pfte, liegende Tier unternimmt bis zur v�lligen Ersch�pfung st�ndig erfolglose und kraftzehrende Aufstehversuche.

W�hrend der Blockade wurden die offensichtlich durstigen und von der langen Reise geschw�chten Tiere von den VgT-Aktivisten vom Dach des Fahrzeuges aus mit mitgebrachten Giesskannen, Eimern und Schl�uchen getr�nkt und mit Heu gef�ttert. Die Tiere bei nicht funktionierender Tr�nkeanlage auf diese improvisierte Weise durch die Schlitze der Seitenw�nde hindurch zu tr�nken, ist eine schwierige und zeitraubende Arbeit. Man kann darum mit Sicherheit davon ausgehen, dass die Tiere ohne diese Blockade auch auf dem weiteren Transport nicht getr�nkt worden w�ren. Solche Missst�nde sind an der Tagesordnung und aus zahlreichen Fernsehreportagen mittlerweile der breiten �ffentlickeit bekannt.

Wir versuchten sofort, nachdem der Transporter gestoppt worden war, einen zust�ndigen �sterreichischen Amtstierarzt zu erreichen, um den Zustand der Tiere zu beurteilen. Es war aber leider in den f�nf Stunden der Blockade nicht m�glich, einen Amtstierarzt herbeizurufen, was sogar dem anwesenden Agrar-Landesrat Ertl peinlich war.

Die Kundgebung war nicht angemeldet, weil sie anders gar nicht m�glich gewesen w�re, denn dieser Unrechtsstaat hat offenbar aus der Nazi-Zeit nicht genug gelernt. In gleich skrupelloser Weise wie damals vollzieht er diesen heutigen Holocaust, b�rokratisch organisiert. Damals waren es �rzte, heute sind es Tier�rzte, die an der Rampe stehen - von der Charakterstruktur her kein entscheidender Unterschied. Damals waren die Opfer Nicht-Arier, heute sind es Nicht-Menschen, auch kein grundlegender Unterschied. Damals waren es regime-h�rige Gerichte, welche das Unrecht deckten, heute auch. W�hrend diese Todes-Transporte von Regierung, Verwaltung und Justiz gedeckt, ja sogar noch mit Zusch�ssen finanziert werden, stehen Tiersch�tzer sofort vor Gericht, wenn sie ein Spruchband gegen dieses Unrecht hochhalten.

Um 13.30 Uhr hatten wir f�r die Tiere eine mindestens 24st�ndige Ruhepause ausgehandelt und die Zusicherung erhalten, dass der Transport zu diesem Zweck zum Nutzviehmarkt Salzburg-Bergheim umgeleitet werde. Dass es so sp�t geworden war, hatte den Vorteil, dass wegen dem um 15 Uhr beginnenden Wochenend-Fahrverbot f�r LKWs die Chance gr�sser war, dass die Beh�rden das abgegebene Versprechen auch einhalten w�rden. Es w�re nicht das erste mal gewesen, dass wir von Beamten bewusst angelogen worden w�ren, nur um mit unserem Mitleid f�r die Tiere die Blockade aufzul�sen und dann die illegalen Transporter ausser Landes zu eskortieren. In Begleitung der Polizei und dreier VgT-Fahrzeuge fuhr der Transporter nun also um 13.30 Uhr nach Bergheim. Die Tiere wurden in zwei Freilauf-Stallungen entladen. Hier hatten die Tiere erstmals in ihrem Leben die M�glichkeit, sich frei zu bewegen. Und hier konnten sie sich bis zum n�chsten Abend um 22 Uhr erholen. Bei der Begutachtung durch den ersten Amtstierarzt wurden s�mtliche Tiere als transportuntauglich beurteilt. Ein Stier wurde notgeschlachtet. Als Ersatz f�r den verkehrsuntauglichen LKW hatte das Transportunternehmen bis zum n�chsten Morgen ein neues Fahrzeug herangeschafft, und auch die richtigen Papiere waren auf einmal da, worin die Tiere jetzt korrekt als "Schlachtvieh" deklariert waren.

Obwohl wir alles unternommen hatten, um die Tiere zu tr�nken und zu f�ttern und die Zusicherung zu erhalten, dass die Tiere in Bergheim eine Ruhepause erhalten, sind gegen einzelne unserer Aktivisten Bussen wegen angeblicher Tierqu�lerei ausgesprochen worden, weil durch das Aufhalten des Transporters die Leidenszeit der Tiere verl�ngert worden sei. Eine ungeheure Frechheit eines Staates, welcher nicht nur nichts gegen diese grauenhaften Tiertransporte unternimmt, sondern den Export von lebenden Schlachttieren auch noch subventioniert. In den oberen Abteilen - so heisst es im Bussgeldbescheid - sei um 11.20 Uhr eine Temperatur von 46 Grad gemessen worden. Abgesehen davon, dass ich das nicht glaube, denn es war kein heisser Tag und unsere Leute auf dem Fahrzeugdach, welche die Tiere tr�nkten, h�tten einen solchen Hitzestau h�chstwahrscheinlich bemerkt, ist dazu folgendes zu sagen:
Gem�ss � 7 der Tierschutztransportverordnung m�ssen Tiertransportfahrzeuge "�ber Einrichtungen verf�gen, die gew�hrleisten, dass f�r die Tiere jederzeit eine ausreichende L�ftung sichergestellt ist." Das Fahrzeug verf�gte �ber keine L�ftungseinrichtung. Kommt das Fahrzeug an einem heissen Sommertag in einen Stau oder liegt es wegen einer Panne still, so ist die Temperatur im Bereich der Tiere nicht mehr kontrollierbar. Der Transport war auch in dieser Hinsicht vorschriftswidrig. W�ren tats�chlich 46 Grad gemessen worden, so w�re hief�r der Transporteur haftbar zu machen. Zudem w�re es absolut grobfahrl�ssig gewesen, uns diesen Befund nicht auf der Stelle, sondern erst sp�ter in einem Bussgeldbescheid mitzuteilen!

Der Transport verstiess offensichtlich gegen verschiedene Gesetze und internationale Abkommen:
Dass die Lenkzeit �berschritten, das Fahrzeug nicht verkehrstauglich und die Transportscheine gef�lscht waren, habe ich bereits erw�hnt, ebenso dass das Fahrzeug mit 37 statt den zul�ssigen 33 Tieren �berladen war und dass die Tr�nkeinrichtung nicht funktionierte und keine L�ftungseinrichtung vorhanden war. Auch die Verletzung der Europ�ischen Konvention zum Schutz der Tiere auf internationalen Transporten, weil die Tiere l�nger als 24 Stunden nicht gef�ttert und getr�nkt wurden, habe ich erw�hnt. Dazu kommt noch die Verletzung nationaler Tierschutzvorschriften:

�1 des deutschen Tierschutzgesetzes lautet:
"Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen f�r das Tier als Mitgesch�pf dessen Leben und Wohlbefinden zu sch�tzen. Niemand darf einem Tier ohne vern�nftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Sch�den zuf�gen."

Kein vern�nftiger Mensch kann behaupten, auf diesen tagelangen Transporten sei das Wohlbefinden der Tiere gesch�tzt. Kein vern�nftiger Mensch kann behaupten, diese grausamen interkontinentalen Transporte lebender Schlachttiere anstelle von K�hlfleisch von Europa nach Afrika h�tten einen "vern�nftigen Grund". Sollte dieser Staat skrupelloses Gewinnstreben als vern�nftigen Grund betrachten, um empfindsame Lebewesen auszubeuten und zu Tode zu qu�len, dann w�re damit festgestellt, dass die Charakterstrukturen, welche die Nazi-Verbrechen erm�glicht haben, noch nicht �berwunden sind. Schon im Jahr 1993 (!) titelte der STERN: "Profit ums Verrecken. Deutsches Schlachtvieh wird lebend ins Ausland gekarrt, weil das mehr Geld bringt als Tiefk�hltransporte. Viele Rinder und Schafe �berleben das nicht." Heute, 5 Jahre nach diesem STERN-Bericht und den schockierenden Enth�llungen von Tierfilmer Manfred Karremann, geht die Trag�die weiter. Und die Schreibtischt�ter in Regierung, Parlament und Justiz von Deutschland und �sterreich machen bei diesem neuen Holocaust genauso wieder mit wie damals unter dem Nazi-Regime. Karriere geht vor Moral, oder nach Brecht: "Fressen kommt vor der Moral."
�16 des deutschen Tierschutzgesetzes legt fest: "Die zust�ndige Beh�rde trifft die zur Beseitigung festgestellter Verst�sse und die zur Verh�tung k�nftiger Verst�sse notwendigen Anordnungen." Die Fleischmafia hat es fertiggebracht, dass diese Vorschrift bei den Tiertransporten nicht zur Anwendung kommt. Die Mafia hat in diesem Staat offenbar mehr Rechte als idealistische Tiersch�tzer. Meine Verurteilung qualifiziert nicht mich, sondern diesen Unrechtsstaat.

Die deutsche Tierschutztransportverordnung schreibt in �24 vor:
"Werden Nutztiere zur Schlachtst�tte bef�rdert, darf die Transportdauer acht Stunden nicht �berschreiten."
Gem�ss � 7 m�ssen Transportfahrzeuge "so konstruiert sein, dass jedes einzelne S�ugetier im Bedarfsfall von einer Begleitperson erreicht werden kann." Auch dieses Vorschrift war nicht eingehalten, wie sich beim behelfsm�ssigen Tr�nken der Tiere durch unsere Aktivisten zeigte. Es gelang nur unter grossen Schwierigkeiten und mit grossem Zeitaufwand m�glichst alle Tiere zu erreichen.

Das �sterreichische Tiertransportgesetz verbietet Tiertransporte l�nger als 6 Stunden. Gem�ss �5 Abs 2 d�rfen Schlachttiertransporte nur bis zum n�chstgelegenen geeigneten inl�ndischen Schlachtbetrieb durchgef�hrt werden. Die Transporte m�ssten demnach an der Grenze zur�ckgewiesen oder im Schlachthof Salzburg-Bergheim geschlachtet werden. Mit Berufung auf die EU wird dieses geltende Gesetz rechtswidrig nicht angewendet.
Weder der deutsche noch der �sterreichische Zoll k�mmerte sich um diese Gesetzesverletzungen. Nur mit der nicht angemeldeten Blockade-Aktion konnten diese Gesetzwidrigkeiten, die tagt�glich routinem�ssig ablaufen, wieder einmal aufgedeckt und - leider nur in einem Einzelfall - gestoppt werden. Nachdem es sich in den vergangenen Jahren gezeigt hat, dass normale demokratische Mittel nichts gegen dieses grausame Unrecht auszurichten verm�gen, war diese Aktion legitim. Schon Goethe war der Auffassung: "Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht."

Das Verhalten der deutschen Polizei bez�glich dieser Todestransporte - �hnliches gab es schon einmal in Deutschland - nimmt immer mehr SS-�hnliche Formen an: K�rzlich, am 15. Mai, hat die Deutsche Polizei Tiersch�tzer des VgT �sterreich, welche einem solchen Transport nachgefahren sind, mit einer Strassensperre gestoppt. Der Tiertransporter wurde ungehindert durchgelassen, nur die hinterherfahrenden Tiersch�tzer wurden gestoppt unter dem Vorwand einer angeblich "routinem�ssigen Kontrolle". Anfragen der Tiersch�tzer, wie lange diese Kontrolle dauern w�rde, wurden mit aggressivem Anbr�llen und der Drohung des Einsatzes von Schlagst�cken beantwortet. Nach etwa einer Stunde wurde den Tiersch�tzern wieder erlaubt, weiter zu fahren. Dieses Verhalten der deutschen SS erf�llt mehrere Straftatbest�nde: Amtsmissbrauch, Freiheitsberaubung, N�tigung. Aber wie vor 60 Jahren ist Recht, was der Staat tut. Damals waren die Todestransporte auch gesetzm�ssig und standen auch unter dem Schutz des Staates. Schon damals wurden die wenigen Mutigen, welche mit Flugbl�ttern gegen das Unrecht protestierten, wie Verbrecher behandelt. Beim heutigen Holocaust l�uft im Prinzip, massenpsychologisch gesehen, alles wieder genau gleich ab, w�hrend die ganze Welt dauernd von der Geschichtsbew�ltigung spricht. �ber das Unrecht fr�herer Zeiten zu richten ist halt einfacher, als das heutige Unrecht zu sehen, was nicht nur Reden, sondern Handeln erfordern w�rde.

�sterreich hat sich dem neuen brutalen, gr�ssenwahnsinnigen europ�ischen Grossreich bereits wieder angeschlossen. Die �sterreichische SS ist am 15. Mai mit brutaler Gewalt auf die Tiersch�tzer losgegangen. Ein SS-Mann mit Dienstnummer 3341 des SS-Kommandos Salzburg hat einen der Widerstandsk�mpfer mit geballten F�usten gegen Kopf und Hals geschlagen. Als er niederst�rzte, wurde er am Boden liegend getreten, mehrmals wurden seine Arme verrenkt und sein Gesicht auf den Asphalt gedr�ckt. Dazu fielen die Worte: "Du Oarsch!" Ein weiterer SS-Mann mit der Dienstnummer 3300 feuerte seinen Kollegen zu weiteren Brutalit�ten mit den Worten an: "Druck eam a paar, der schwarzen Krot!" Ein SS-Streifenwagen fuhr direkt auf VgT-Gesch�ftsf�hrer Dr Franz-Joseph Plank zu und zwang ihn, sich mit einem Sprung von der Autobahn in einen Graben hinunter zu retten. Anschliessend wurden ihm wie einem Verbrecher schmerzhaft die Arme verrenkt.

* * *

Ein Staat, der den heutigen Holocaust an den Tieren duldet, mit Zusch�ssen f�rdert und durch SS-Eskorten sch�tzt und dann Tiersch�tzer bestraft, die ihrem Gewissen folgend gewaltfreie Protestaktionen durchf�hren, ist ein Unrechtsstaat, und die Justiz, die solches deckt, ist eine Freisler-Justiz.


Mahnmale an den Holocaust mit ungleichen Folgen:
Polizeirichter der Stadt Z�rich b�sst Tiersch�tzer Erwin Kessler

Warum haben Juden mehr Rechte? Wo bleibt das Gleichheitsgebot der Verfassung?

Nicht genug damit, dass Juden mit dem Antirassismus-Gesetz verfassungs- und menschenrechtswidrige Sonderrechte erhalten haben (das Diskriminierungsverbot gilt nicht f�r normale Schweizer, auch nicht f�r Tiersch�tzer, denen von j�discher Seite �ffentlich �hnliches vorgeworfen wird, wie das, was wir den Sch�cht-Juden vorwerfen und wof�r eine unbedingte Gef�ngnisstrafe verh�ngt wurde!).

Ein "K�nstler" taufte einen zusammengeschweissten Schrotthaufen "Shoa" - zur Erinnerung an den Holocaust - und durfte deshalb dieses "Kunstwerk" einen Tag lang ungestraft ohne Bewilligung auf �ffentlichem Grund vor dem Bundeshauseingang aufstellen und nachher erhielt nachher sogar noch ehrenvoll f�r zwei Wochen einen Standplatz auf dem Paradeplatz in Z�rich. Ganz anders im analogen Fall, wo der VgT ein �hnliches Kunstwerk bestehend aus k�nstlerisch arrangierten Schlachtbf�llen - zur Erinnerung an den heutigen Holocaust der Nutztiere am gleichen Ort vor dem Bundeshaus hinstellte: nach 15 Minuten wurde es von der Polizei entfernt und VgT-Pr�sident Erwin Kessler in Handschellen abgef�hrt (Bilder dazu: www.vgt.ch/vn/9803/vn98-3.htm#Holo; die Bilder werden zu Druckzwecken auf Verlangen per Email als TIFF-Dateien zugestellt).

Als das Mahnmal dann sp�ter - wieder analog zum Shoa-Fall - ohne Bewilligung auf dem Paradeplatz aufgestellt wurde, wurde es von der Polizei sofort entfernt. Nun wurde Erwin Kessler vor wenigen Tagen auch noch wegen "Aufstellen einer Kiste mit einem Schweinekopf und Tier-Innereien auf �ffentlichem Grund ohne Bewilligung auf dem Paradeplatz" mit einer Busse von Fr 250.- und Fr 435.- Verfahrenskosten bestraft - allerdings noch nicht rechtskr�ftig, weil dagegen Einsprache erhoben worden ist, wegen diskriminierender Einschr�nkung der Meinungs�usserungs- und Kundgebungsfreiheit. -


Im summarischen Maulkorbprozess Kloster Fahr gegen VgT hat das Aargauer Obergericht sein Urteil gef�llt:
Presseschutz gem�ss ZGB Artikel 28 c faktisch aufgehoben - weitreichende Auswirkungen f�r die Pressefreiheit! von Erwin Kessler

Das Obergerichtsurteil best�tigt das totale �usserungsverbot des Bezirksgerichtes bez�glich der Kl�ster Fahr und Einsiedeln. Im Zusammenhang mit Tierschutzthemen darf der VgT nicht einmal mehr die Namen der Kl�ster Fahr und Einsiedeln erw�hnen oder indirekt auf diese hinweisen. Mit diesem totalen Verbot ist es dem VgT zum Beispiel auch verboten, zwischenzeitliche Verbesserungen in der kl�sterlichen Tierhaltung bekannt zu machen und lobend zu erw�hnen. Weiter ist dem VgT verboten, �ber die h�ngigen Gerichtsverfahren zu berichten - mit der vorliegenden Bekanntgabe des Gerichtsurteiles riskiere ich Busse oder Haft, der kl�sterliche Anwalt hat bereits vehement Gef�ngnis f�r mich gefordert, weil ich mich �ber die richterlichen Verbote hinwegsetze! Ebenfalls verunm�glicht wird dem VgT, sich an den �ffentlichen Gerichtsverhandlungen Kloster Fahr gegen VgT �berhaupt zur Sache zu �ussern.

Soweit dies alles nur gegen den VgT gerichtet ist, mag das die konservativen, tierschutzfeindlichen und wirtschaftsfreundlichen Medien nicht interessieren. Die faktische Aufhebung des Presseschutz-Artikels 28c ZGB m�sste jedoch alle Medien aufhorchen lassen - ausser sie nehmen mit Gewissheit an, dass die Gerichtspraxis willk�rlich hin und her wechselt, je nachdem ob es ein regimetreues oder ein kritisches Medium wie die "VgT-Nachrichten " betrifft.

Gem�ss Zivilgesetzbuch (ZGB) kann der Richter vorsorgliche Massnahmen gegen Medien nur unter erschwerten Bedingungen erlassen. Art 28 c, Absatz 3 ZGB lautet:
"Eine (Pers�nlichkeits-)Verletzung durch periodisch erscheinende Medien kann der Richter jedoch nur dann vorsorglich verbieten oder beseitigen, wenn sie einen besonders schweren Nachteil verursachen kann, offensichtlich kein Rechtfertigungsgrund vorliegt und die Massnahme nicht unverh�ltnism�ssig erscheint."

W�hrend das Bezirksgericht Baden diesen Presseschutzartikel �berhaupt nicht beachtet hat - der VgT ist Herausgeber eines auflagenstarken Journals (Auflage 150 000) -, begr�ndet das Obergericht den "besonders schweren Nachteil" mit seltsamer Logik (oder politischer Willk�r) damit, der besonders schwere Nachteil sei durch die Ver�ffentlichung in der Presse bereits gegeben.

Nach dieser vom Obergericht neu eingef�hrten Gerichtspraxis erf�llen sich die Voraussetzung von Artikel 28 c ZGB grunds�tzlich immer von selbst: Vorsorgliche Massnahmen gegen Ver�ffentlichungen in den Medien setzen nach Gesetz einen besonders schweren Nachteil f�r den Betroffenen voraus. Da nun das Obergericht in einem logischen Zirkelschluss erkl�rt, diese Voraussetzung sei durch die Tatsache, dass die fragliche Medien-Publikation in Medien erfolgt sei (!), bereits erf�llt, sind die gesetzlichen Voraussetzungen f�r vorsorgliche Verbote gegen Medienver�ffentlichungen immer erf�llt und dieser Presseschutzartikel damit abgeschafft.

W�re der tragische Hintergrund des durch die Justiz systematisch gedeckten Missachtung des Tierschutzgesetzes nicht zu ernst, k�nnte dies als Witz des Jahres bezeichnet werden.
So weit geht offensichtlich die politisch motivierte richterliche Voreingenommenheit und die Entschlossenheit, auf jeden Fall - koste es was es wolle an Willk�r - gegen den kritisch-unbequemen VgT zu entscheiden.

Interessant f�r die Schweizer Medien d�rfte auch die neue Rechtsprechung gem�ss vorinstanzlichem Entscheid sein, wonach ein �usserungsverbot gegen�ber Medien solange verh�ltnism�ssig ist, als dadurch deren Erscheinen nicht gef�hrdet wird. Die Meinungs�usserungsfreiheit und Art 28 c werden also mit staatlichen Maulk�rben gegen kritische Pressestimmen nicht verletzt, solange das Medium mit seichtem Bla-Bla wenigstens noch eine Zeit lang weiter existieren kann.

Der VgT hat dieses haarstr�ubende Urteil mit staatsrechtlicher Beschwerde vom 5. September 1998 beim Bundesgericht angefochten und wird den Fall n�tigenfalls auch vor den Europ�ischen Gerichtshof f�r Menschenrechte weiterziehen.

Die Beschwerde an das Bundesgericht im Wortlaut.


Neuer Tiertransport- und Fleischskandal:
EU beschlie�t, Lebendvieh-Export-Subventionen um 8% anzuheben!

von Tierarzt Dr. Franz-Joseph Plank, Gesch�ftsf�hrer VgT �sterreich

W�hrend man im 3-SAT die Machenschaften der "Paten der Fleisch-Mafia" bestaunen konnte, n�mlich wie die EU-B�rokratie machtlos dem europaweiten Schmuggel von britischem BSE-Fleisch �ber holl�ndische und belgische Tarnfirmen in unsere K�hlregale zuschaut (bzw. wegschaut!), l�uft hinter den Kulissen der EU-Agrarlobby ein neuer, politischer Skandal ab: Einer Pressemeldung zufolge hat die Europ�ische Kommission unter Federf�hrung des �sterreichers Franz Fischler die Anhebung der Exportsubventionen um 8 % beschlossen! Das gilt somit auch f�r die Lebendvieh-Exporte in Drittl�nder, also die ber�chtigten, tierqu�lerischen Langzeittransporte in den Libanon, nach Libyen, �gypten oder Saudi-Arabien.

Welch absurdes Szenario: Auf der einen Seite verdient ein analphabetischer belgischer Fleischmafia-Pate t�glich ca. 350.000,-- S am (beh�rdlich und politisch geduldeten) Schmuggel von britischem BSE-Fleisch nach Europa bzw Ru�land, auf der anderen Seite werden mit unseren Steuergeldern Milliarden verschleudert, um den eigenen Fleischberg von ca. 1 Million Tonnen abzubauen. Einerseits werden immer �fters extrem belastende Sparpakete geschn�rt, andererseits wird die gro�teils kriminelle Fleischlobby mit Steuermilliarden gef�ttert. Auf der einen Seite werden in politischen Sonntagsreden mehr Tierschutz und bessere Kontrollen beschworen, auf der anderen Seite wird hinter verschlossenen T�ren genau das Gegenteil praktiziert. Da beeindrucken Kommissar Fischler offenbar auch eine Million Unterschriften zur Beendigung der Lebendexport-Subventionen in keinster Weise. Und letztlich: Auf der einen Seite explodieren die �ffentlichen Ausgaben f�r die Volks-Gesundheit und auf der anderen Seite wird diejenige Lobby, welche die Gesundheit am meisten gef�hrdet, auch noch hoch subventioniert: Denn seit langem ist bekannt, da� die heutige fleisch- und fettreiche Ern�hrung mit einem erh�hten

Risiko an Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs, Diabetes und anderen Zivilisationskrankheiten in engem Zusammenhang steht. Fleisch gilt auch als die Hauptursache der meisten F�lle von Lebensmittelvergiftungen...

Der vollst�ndige Bericht: http://www.pips.co.at/vgt/aktuell/news073.htm


ACHTUNG! NICHT WEITERLESEN!

Denn Sie d�rfen nicht wissen, was in den VgT-Nachrichten steht! Fast alles, was in den VgT-Nachrichten (VN) ver�ffentlicht wird, wurde von praktisch allen anderen Medien in der Schweiz unterschlagen. Die vom VgT enth�llten Tierschutzmissst�nde in der Schweiz werden systematisch unterdr�ckt, auch von Zeitungen und Zeitschriften, die sich kritisch und unabh�ngig r�hmen, zB der Tages-Anzeiger (j�dische Chefredaktorin!), Weltwoche, Facts, Beobachter, Thurgauer Zeitung, Basler Zeitung, Berner Zeitung etc etc. Auch das Schweizer Fernsehen (Kassensturz, Tagesschau, Rundschau, Tier-Report etc) verheimlicht seinen Zuschauern die wahren Zust�nde in den Schweizer Tierfabriken. Mark Rissi, der f�r den “Tierreport” filmt, lehnt Filmaufnahmen ab, welche ohne das Einverst�ndnis des betroffenen Tierqu�lers gedreht worden sind - allerdings nur in der Schweiz. Deshalb wird nur �ber das wirkliche Tierelend im Ausland berichtet. Die Fleischmafia, welche den Konsumenten st�ndig einredet, in der Schweiz sei alles besser, hat in den angepassten Journalisten des Fernsehens und der Printmedien willige Helfer gefunden. Seit der Diskussion ums Sch�chten wird der VgT auch von den j�dischen Medien Ringier und Schawinski boykottiert (Blick, Schweizer Illustrierte bzw Radio24 und TeleZ�ri). Nach j�discher Auffassung d�rfen Tiere gequ�lt werden, wenn es dem Menschen n�tzt. Die Rabbiner in der Schweiz stehen geschlossen hinter dieser Auffassung, wie der “J�dischen Rundschau” entnommen werden kann. Wegen einem Druckboykott aller Grossdruckereien der Schweiz m�ssen die VN im Ausland gedruckt werden. Daf�r verlangt die Post mit fadenscheiniger Begr�ndung f�r jede Ausgabe rund 3000 Fr mehr als normal f�r den Abonnement-Versand. Dank immer mehr Mitgliedern (zur Zeit 9 000) und grossz�gigen G�nnern k�nnen wir diesen und anderen Repressionen (zB die st�ndigen Willk�rjustiz gegen den VgT) bisher finanziell widerstehen. Mit Ihrer Unterst�tzung k�nnen wir in den VN weiterhin aufdecken, was andere Medien systematisch unterdr�cken.


Aus der Liechtensteiner-Woche vom 5. August 1998:

Freispruch f�r Erwin Kessler vor dem Liechtensteinischen Obergericht


Sch�cht-Prozess: Nichtigkeitsbeschwerde an das Bundesgericht


NEIN zur Revision des Raumplanungsgesetzes

von Erwin Kessler, Pr�sident VgT

Die vom Volk gew�hlte, aber nicht die Interessen des Volkes vertretende Bundesversammlung - National- und St�nderat - versuchen in einem unglaublichen Schildb�rgerstreich, die Landwirtschaftszonen, wo f�r normale Menschen ein Bauverbot gilt, der Agromafia f�r zweckfremde Bauten zu �ffnen. W�hrend ein Gartenh�uschen oder ein Hobby-Tierstall im Landwirtschaftsgebiet oft kaum realisierbar ist, sollen Landwirte k�nftig die Landschaft mit bodenunabh�ngigen Tierfabriken und Gewerbebauten �berbauen k�nnen. Womit haben die gewerbsm�ssigen Tierqu�ler und Umweltvergifter es verdient, fast gratis zu sch�nstem Bauland zu kommen, wo sonst niemand bauen darf?

Bieten Sie am 7. Februar Ihre ganze Bekanntschaft auf, um der Schweizer Polit-Mafia ein kr�ftiges NEIN in die Urne zu legen!


Leserbriefe

Lieber Herr Kessler, es tut gut zu sehen, dass Sie trotz allem weiterhin Ihre H�rner nicht abschleifen liessen und �berall dort l�rmen - ohne Heiserkeit-, wo die Gerechtigkeit gedopt ist und im Tiefschlaf r�chelt.
Prof Paul Kamer, Z�rich

 

str-musi.jpg (18045 Byte)In den VN98-3 war auf der letzten Seite ein Foto eines Strassenmusikanten abgedruckt. Der Musikant heisst Juan Miguel Enguidanos Mareno und seine H�ndin heisst Shila. Miguel Mareno ist ein sehr tierliebender Mensch; er und seine Shila sind mit Innigkeit verbunden. Er hat sie aus einem Plasticsack befreit als sie noch ein winziger Welpe war. Das habe ich im Gespr�ch mit ihm - er spielt ab und zu in Baden an der Badstrasse - erfahren. Ich lege Ihnen eine Kopie des CD-Covers bei: �La guitarra Espa�ola Shila y yo� - vielleicht begegnen Sie ihm auch einmal. Es ist sch�n zu sehen, wie diese beiden Wesen zusammengeh�ren, und es spricht f�r sich, dass der Titel seiner CD seiner H�ndin gewidmet ist: �Shila y yo�.
Emma Nichols-Dillier, Freienwil

 

 

 

Sehr geehrter Herr Dr Kessler. Ihren Einsatz f�r die geschundene Kreatur m�ge Gott vergelten... Ich bin seit 50 Jahren Vegetarierin und lebe immer noch!
Siegfried Homburger, Goldach

Alle Achtung und Bewunderung f�r Ihren Einsatz, Ihre mutige Haltung.
Eduard Hegnauer, Bern

 

wpe2.jpg (68704 Byte)

Den VgT gibt es nicht �zum Gl�ck�, sondern weil SIE den Verein aus Liebe zu den Tieren auf die Beine gestellt haben.
Matthias Hotz(14), Embrach

 

 

 


Neue vegetarische Vollwert-Katzen-Nahrung:
�Vegusto Cat�

katz1.jpg (18440 Byte) Gem�lde: D�d�

Vegusto Cat ist ein vollwertiges, rein pflanzliches Katzenfutter, das alle wichtigen Stoffe enth�lt, die Ihre Katze braucht, um gesund und vital zu bleiben. Vegusto Cat basiert auf dem Futtererg�nzungspulver Vegecat, welches in den USA seit 1986 mit Erfolg verwendet und von Tier�rzten kontrolliert wird. Wer sich im Detail �ber die vegetarische Ern�hrung von Katzen und Hunden informieren will, liest das englischsprachige Buch �Vegetarian Cats & Dogs� (f�r Fr 29.- nur beim Vegi-Service erh�ltlich) oder den Beitrag �Vegetarische Katzen� in den VgT-Nachrichten VN96-1 oder f�r Fr 5.- beim VgT erh�ltlich.

Vegusto-Cat f�r ausgewachsene Katzen: im Stehbeutel zu 200 g Fr 2.70, in Wurstform zu 500 g Fr 5.10.
Bestellungen an: Vegi-Service, S�gengasse, 9466 Sennwald, Tel 081 740 41 61, Fax 081 740 41 62


Blutspenden f�r Stierk�mpfer?

stierk.jpg (30035 Byte)

Das Buch "100 Notfallsituationen", das f�r das Blutspenden wirbt, ist jetzt in 17. Auflage erschienen. Um zu illustrieren, wie wichtig Blutspenden sind, gibt der Autor, Dr med Hanspeter Dreifuss, folgendes Beispiel:
"Der ber�hmte Stierk�mpfer Paquirri verblutete nach einem Hornstoss in die Leistengegend, weil w�hrend des Ambulanztransports zu wenig Blut vorhanden war."

Bravo! Ein Grund, kein Blut zu spenden!

K�rzlich zeigte das deutsche Fernsehen, wie in Spanien, verbunden mit einer religi�sen katholischen Feier ein Stier lebendigen Leibes angez�ndet und unter dem Jubel einer vollen Arena von geilen Schaulustigen (auch Frauen) schliesslich verreckte.

Dr med Dreifuss findet das m�glicherweise eine Frage religi�ser Toleranz - wie seine Namensvetterin im Bundesrat das grausame j�dische Sch�chten.


Tierisches in Biotta-Fruchts�ften?

karrotten.gif (16218 Byte) Migros mischt Fisch�l in Fruchts�fte (siehe VN98-6 Seite 18), Biotta Eier und Molke (im sog "Fr�hst�cksgetr�nk).
Ist das n�tig? Sicher nicht, auch nicht erw�nscht. Immer mehr Menschen meiden tierische Lebensmittel - aus gesundheitlichen und ethischen Gr�nden.

Nicht tierischer Herkunft ist hingegen die "Milchs�ure" im Karottensaft. Diese wird durch Milchs�ureg�rung aus Dextrose gewonnen. Darum ist Biotta-Karottensaft leicht sauer, hingegen unpasteurisiert, da die Milchs�ure die Haltbarkeit bewirkt. Der s�sse, wie frisch gepresst schmeckende EDEN-Karottensaft ist pasteurisiert - aber k�stlich. Das wertvolle, krebshemmende Karotin bleibt beim Pasteurisieren erhalten.


Antibiotika im Fleisch f�hren zu t�dlicher Wirkungslosigkeit von Medikamenten

In D�nemark ist eine Frau an einer Salmonellenvergiftung gestorben, obwohl sie medikament�s behandelt wurde. Damit starb in diesem Land zum ersten Mal ein Mensch infolge einer Antibiotika-Resistenz. Die 62j�hrige hatte Schweinefleisch gegessen und sich dabei mit Salmonellen infiziert. Die Salmonellen waren wegen der Antibiotika-Behandlung des Tieres resistent gegen die Medikamente. Daher erlag die Frau, die mit Fieber und Durchfall in ein Spital gebracht worden war, trotz Behandlung der Bakterienvergiftung. (Z�rcher Unterl�nder, 10.9.98)

Kommentar:
Ist Ihnen auch schon aufgefallen, dass gesundheitliche Lebensmittelprobleme in unserer zivilisierten Gesellschaft fast immer nur bei tierischen Lebensmitteln auftreten? ESSEN SIE HEUTE VEGETARISCH - IHRER GESUNDHEIT UND DEN TIEREN ZULIEBE!


NEIN zum Sch�chten

von Ulrich Dittmann

Arbeitstreffen der Bundesarbeitsgruppe gegen bet�ubungsloses Sch�chten am 20.6.1998 in Frankfurt. �Keine Sonderrechte f�r Tierqu�ler� brachte ein Teilnehmer seine Emp�rung �ber anachronistische Schlachtmethoden auf den Punkt. Ob in Deutschland oder anderen L�ndern, ob von Muslimen, Juden oder anderen Personengruppen bet�ubungslos abgemetzelt - die Tiere leiden immer gleichermassen schrecklich. �Nicht umsonst haben sich bereits 1906 �ber 580 leitende Schlachthof-Veterin�re gegen das Sch�chten ausgesprochen - enbenso wie die Bundestier�rztekammer, die mit Beschluss von 1995 erneut kategorisch jegliches Schlachten ohne Bet�ubung aus Tierschutzgr�nden ablehnt�, f�hrte Dr Werner Hartinger, einer der Referenten, aus. Nach der Videovorf�hrung eines vom Deutschen Fernsehen gezeigten Filmes mit furchtbaren Schlachtszenen stellte Heinz E Wolf seine neueste Dokumentation �Aber einige sind gleicher� vor, und Dr Edmund Haferbeck vom �Bundesverband zum Schutz vor Rechtsmissbrauch� referierte �ber die juristische Einsch�tzung dieser Variante der Tierqu�lerei. Tierfreunde, die nach Recherchen mit Strafanzeigen gegen Sch�chtungen vorgingen, schilderten abschliessend noch einige Alltagserlebnisse, mit denen sich engagierte Tierfreunde konfrontiert sehen k�nnen: Anonyme Anrufe, zerstochene Autoreifen bis hin zu Schussl�chern im Rollladen. Aber durch kriminelle Anschl�ge auf Tiersch�tzer wird die �Argumentation� der Sch�chtbef�rworter gewiss auch nicht glaubw�rdiger.


Grausame Tierversuche f�r die Schlankheitspille XENICAL werden geheimgehalten

Im sensiblen Bereich des Tierschutzes hat die �ffentlichkeit kein Recht zu wissen, wieviele grausame Tierversuche zur Entwicklung der Schlankheitspille XENICAL durchgef�hrt worden sind. Das Bundesamt f�r Veterin�rwesen hat eine entsprechende Auskunft verweigert.

Der PulsTip schrieb im August 1998 zu Xenical: "Nicht die Malaria, an der j�hrlich drei Millionen Menschen sterben, will die Pharmaforschung bek�mpfen, sondern �bergewicht, Haarausfall und schlechte Laune... F�r die Entwicklung von Xenical hat Roche 700 Millionen Franken ausgegeben. Und dabei scharf kalkuliert, dass in den reichen Industriel�ndern mit einer Schlankheitspille sehr viel Geld zu verdienen ist."

Tierversuche f�r solche Geldscheffeleien der Pharma-Konzerne werden dann vom Bundesamt f�r Veterin�rwesen regelm�ssig als "unerl�sslich" im Sinne des Tierschutzgesetzes bewilligt. Kein Wunder, dass dann "Datenschutz" betrieben wird, damit die �ffentlichkeit einmal mehr nicht erf�hrt, wie das vom Volk mit �berw�ltigendem Mehr gutgeheissene Tierschutzgesetz und damit auch Demokratie und Rechtsstaat von Beamten mit den F�ssen getreten werden, die von Steuergeldern des betrogenen Volkes leben.

Zynisch an der ganzen Angelegenheit ist, dass Tiere (Nutztiere) in grausamer Intensivhaltung leiden m�ssen, damit sich die Menschen an ihrem Fleisch dick und krank fressen k�nnen. Dann m�ssen wieder Tiere (Versuchstiere) herhalten, um die Krankheitssymptome zu bek�mpfen.

Einmal mehr zeigt sich, dass den Millionen missbrauchten, leidenden Tieren nur der weitere R�ckgang des Fleischkonsums noch helfen kann, nachdem der Rechtsstaat kl�glich versagt. Darum: Essen Sie heute vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe!


Frohe Weihnachten!

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Essen Sie an Weihnachten vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe!
Herzliche Gr�sse
Erwin Kessler, Pr�sident VgT


Neue Spezialit�t aus Peking:
Lebend gegrillte Katzenbabys

von Erwin Kessler, Pr�sident VgT

Ist es erlaubt, chinesische Tierqu�ler zu kritisieren? Komme ich nur ins Gef�ngnis, wenn ich j�dische Tierqu�ler als Unmenschen bezeichne?

Ob tiersch�tzerische �usserungen den Tatbestand des Antirassismus-Gummiartikels erf�llen, vermag in diesem Land niemand im voraus zu sagen. Der Bundesrat hat zwar vor der Abstimmung �ber dieses Maulkorbgesetz beschw�rend verk�ndet, der Normalb�rger sei von diesem Gesetz gar nicht betroffen, es richte sich nur gegen notorische Rassisten und Neonazis. Wie so oft, hat der Bundesrat auch diesmal wieder das Volk belogen: Der Erste, der aufgrund dieses neuen Maulkorbgesetzes zu einer unbedingten Gef�ngnisstrafe verurteilt wurde, war kein Rassist, kein Neonazi und kein Holocaustleugner, sondern ein Tiersch�tzer, welcher Juden in keiner anderer Hinsicht kritisierte, als hinsichtlich der grausamen j�dischen Sch�cht-Tradition.

Es ist sinnlos, bei Rechtsanw�lten Rat zu suchen, was f�r Meinungs�usserungen noch erlaubt sind. Niemand kann das voraussagen. Die einzige Beh�rde, die in meinem Fall - Wohn- und Arbeitsort im Thurgau - verbindlich beurteilen k�nnte, ob gegen geplante Ver�ffentlichungen allenfalls Anklage erhoben w�rde, ist die Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau. Diese weigert sich, solche Beurteilungen abzugeben. Als Tiersch�tzer werde ich zuerst aufs Glatteis gef�hrt, dann schl�gt der Staat zu, denn ich bin ein unbequemer Kritiker des Tierschutznichtvollzuges und korrupter Vorg�nge in diesem Staat, der Volksentscheide offen missachtet. Und der Antirassismus-Gummiartikel ist ein praktisches Mittel, nach Lust und Laune des herrschenden Regimes, gegen unbequeme Kritiker vorzugehen. Mit welcher unglaublichen Nazi-Willk�r gegen den angeblichen Holocaustleugner J�rgen Graf und den Verleger des keineswegs rassistischen, aber kritischen Blattes "Recht+Freiheit" vorgegangen wurde, kann im Internet nachgelesen werden unter http:/www.vgt.ch, wo auch der politische Sch�chtprozess gegen mich ausf�hrlich dokumentiert ist.
Ich bin verurteilt worden, weil ich die Sch�chtjuden als Unmenschen bezeichnet habe. Es sei erlaubt, heisst es im Urteil, das Sch�chten als Tierqu�lerei zu bezeichnen. Nicht erlaubt sei es aber, die Sch�chtjuden als Tierqu�ler und Unmenschen zu bezeichnen. Gilt das nun nur f�r Juden, dass wer Tiere qu�lt, nicht als Tierqu�ler bezeichnet werden darf? Die j�dischen Sonderrechte in diesem Land und die Knief�lligkeit unserer Regierung gegen�ber j�dischen Erpressungen, k�nnten dies vermuten lassen. Sicher ist das aber nicht, denn im Umgang mit dem Antirassismus-Gummiartikel ist gar nichts sicher.

So weiss ich denn nicht, ob ich den Chinesen in Peking, die in Gourmet-Restaurants vor ihren Augen lebend gegrillte Katzenbabys verspeisen, Unmenschlichkeit vorwerfen darf oder nicht. Laut Gerichtsurteil im Sch�chtprozess ist es verboten, irgend einem Menschen, die Menschenw�rde abzusprechen - oder gilt dies wieder nur f�r Juden? Fragen, welche sich die zust�ndige Thurgauer Staatsanwaltschaft weigert, zu beantworten, und die mir sonst niemand verbindlich beantworten kann.

Folgender Bericht �ber diese chinesische Scheusslichkeit ist mir zugegangen:

Die neue Spezialit�t f�r chinesische Gourmets heisst "Choi Dong Tsai", auf Deutsch "H�pfende Braten", und das Pekinger Nobelrestaurant nennt sich "Taa Koi" (miauendes K�tzchen):
Zun�chst werden die K�fige mit den gefesselten Katzenbabys mit dem Servierwagen von Tisch zu Tisch gefahren, damit sich jeder seinen Braten vorher aussuchen kann. Die gew�nschten Tierchen nimmt der Koch, rasiert sie und hackt ihnen mit dem Beil Pf�tchen und Schwanz ab. Dann werden sie mit �l �bergossen und lebendig gegrillt. Dies alles geschieht vor den Augen der G�ste und ruft nur Heiterkeit hervor. Man ahmt lachend die verzweifelten Bewegungen der armen K�tzchen nach, und ihr jammervolles Schreien st�rt keinen einzigen Menschen.
Abertausende von K�tzchen m�ssen dieses grauenvolle Martyrium f�r perverse Gaumenfreuden unmenschlicher Feinschmecker erdulden, die nach immer ausgefalleneren und grausameren Gen�ssen verlangen.
Den deutschen Reportern erkl�rte man, dass man auch in Deutschland, wo es zahlreiche chinesische Restaurants gibt, diese Spezialit�t Cho Dong Tsai mit allen Horror-Begleiterscheinungen anbieten will. Schon jetzt g�be es hier viele Chinesen, die sich zu Hause K�tzchen zubereiten.

Dieser Bericht klingt keineswegs unglaubw�rdig, wenn man weiss, was Chinesen sonst noch alles aus dem Gruselkabinett verspeisen: Gefesselten Affen wird bei vollem Bewusstsein der Sch�del ge�ffnet, um so das Hirn wie aus einem Suppenteller zu l�ffeln. Haifischen werden bei lebendigem Leibe die Flossen abgeschnitten und auch hierzulande in chinesischen Restaurants als "Haifisch-Suppe" serviert, unbehelligt von der Justiz, die lieber kritische Tiersch�tzer ins Gef�ngnis wirft. Das sind Tatsachen. Warum soll also der Bericht �ber die lebend gegrillten Katzenbabys nicht glaubhaft sein?

Grunds�tzlich w�rde ich in einem solchen Fall eine Recherche-Expedition nach Peking starten. Ich habe schon andere Auslandexpeditionen durchgef�hrt, zB um Migros-L�gen �ber die Parma-Schinken-Produktion aufzudecken. Die zur�ckgebrachten schlimmen Aufnahmen wurden von den Medien unterdr�ckt. Warum also in einem aufwendigen Unterfangen Beweise aus Peking zu holen, welche dann unser konformistischen Einheitsmedien unterdr�cken? Um dann, wenn ich es in den VgT-Nachrichten ver�ffentliche - so wie die Grausamkeit des Sch�chtens - wieder zu Gef�ngnis verurteilt zu werden?

Die Angst vor weiteren Gef�ngnisstrafen ist nicht der Grund, warum ich keine Expedition nach Peking mache. Das Risiko eines Strafverfahrens ist klein, wenn ich Spanier wegen ihren Stierk�mpfen, Chinesen wegen gegrillten Katzen-Babys, Franzosen wegen dem G�nsestopfen, Isl�nder wegen dem Wal-Abschlachten und Moslems wegen dem Sch�chten kritisiere. Juden haben eine Sonderstellung: sie d�rfen ungestraft die ganze nichtj�dische Menschheit als Vieh bezeichnen, das nur auf der Welt ist, um von dem von Gott ausgew�hlten j�dischen Volk ausgebeutet zu werden (so steht es im Talmud). Umgekehrt muss ins Gef�ngnis, wer j�dischen Tierqu�lern Unmenschlichkeit vorwirft.
Warum also gehe ich nicht nach Peking? Es gibt in der Schweiz noch soviel unglaubliches, von den Medien systematisch unterdr�cktes Tierelend, dass es zu billig ist, fernen V�lkern moralisierend Tierqu�lerei vorzuwerfen.

Hinweis:
Die Zubereitung von Katzen in einem chinesischen Restaurant (kurzes Br�hen in kochendem Wasser, dann Enth�uten - und die Katze lebt immer noch!) ist auf folgender VHS-Video-Cassette dokumentiert: "Das Gemetzel der Unschuldigen", erh�ltlich f�r Fr 35. - bei ATRA-OIPA, Casa Orizzonti, CH6517 Arbedo, Fax +41 91 829 41 13. Auch im VgT Video-Verleih erh�ltlich.


Zum Nachdenken:
Tierschutz, EU und Mitbestimmung

von Carl Sommer, Z�rich

„Wir m�ssen doch unserer Jugend Perspektiven aufzeigen!“
Der �ltere Herr, der den EU-Beitritt bef�rwortet hatte, sagte das sehr entschieden zum Abschluss der Diskussion. Er stand vom Kaffeetisch auf, �ber dem wir in Streit geraten waren.
„Einen Moment noch.“ Ich nahm vom Tisch ein Blatt, einen Gesch�ftsbrief im Format A4. Von der unteren H�lfte faltete ich einen Teil um. Jetzt bildete es ein Quadrat. Alle vier Seiten so lang wie die beiden k�rzeren Seiten des A4-Formats. „Wissen Sie, was das ist?“
„Das ist eine Grundfl�che von 450 Quadratzentimetern. Das ist die Fl�che, auf der man heute nach EU-Norm ein Huhn einsperren darf. Ein Huhn in einer K�figbatterie. Lebensl�nglich - hier auf diesem Quadrat.“
Den Umstehenden fiel es offensichtlich schwer, sich ein lebendiges Huhn auf dem kleinen Blatt vorzustellen. Weniger als eine A4-Seite.
„Sie haben doch schon H�hner beobachtet. Wie sie herumgehen, scharren, picken, flattern. Und da w�gt man in der EU die Interessen ab - und kommt auf dieses Resultat. Leute, die so etwas ausdenken und bef�rworten - sind das die Menschen, die unserer Jugend Perspektiven aufzeigen k�nnen? Kann man denn noch klarer zeigen, dass die EU nichts anderes ist als eine ziemlich brutale Organisation, die einfach politische und wirtschaftliche Interessen vertritt?“
Es ist gelungen, in den K�pfen vieler Schweizer eine einfache Gleichung herzustellen. EU = Fortschritt und Weltoffenheit. Und wer nicht allzu genau nachdenkt, m�chte eben auch fortschrittlich und weltoffen sein. Offen f�r die EU. Aber warum nicht einmal selber nachdenken?

Die Argumente, die f�r die EU vorgebracht werden, gliedern sich in zwei klare Gruppen.
Das eine, siehe oben, sind die diffusen weltanschaulichen Argumente. Nat�rlich ist jeder f�r „Weltoffenheit“. Aber was hat das mit der Realit�t der EU zu tun? Ich habe als junger Mensch auch auf viele Fragen neue Antworten gesucht - und teilweise auch gefunden. Soll die heutige Jugend ihre Antworten in Br�ssel abholen?
Die zweite Gruppe sind die Angstvorstellungen. „Die Schweiz ist jetzt ein weisser Fleck auf der Landkarte“ - umgeben von den Schengener Staaten. Das sagte am Radio der Chef des Integrationsb�ros. Nur noch ein weisser Fleck - die Angst wird bewusst gesch�rt.

Was man zugunsten der EU h�rt, l�uft fast immer auf eine dieser beiden Argumentationen hinaus - Weltanschauung und �ngste. Beiden ist gemeinsam, dass sie der konkreten EU-Realit�t ausweichen. „Wie sch�n wird es sein, wenn unsere Jungen im Ausland arbeiten k�nnen“ (Bundesrat Cotti). Sehr sch�n - die jungen Frauen und M�nner unter 25 Jahren sind im EU-Raum zu 21 Prozent arbeitslos (Oktober 1997).

Modern und fortschrittlich ist ein Land, wenn seine B�rgerinnen und B�rger das Geschehen direkt mitbestimmen. Mit-Verantwortung tragen ist die Anforderung der Zeit. In der Schweiz, wo jede Einzelperson direkt �ber konkrete Vorhaben abstimmt, haben wir ein zeitgem�sses, ein modernes System. Mir sind zum Beispiel viele Deutsche sehr sympathisch. Aber was die wesentliche Frage der Mitbestimmung betrifft - da ist Deutschland im Vergleich zur Schweiz eine r�ckst�ndige Bananenrepublik. Entschuldigung, aber das muss einmal gesagt sein. Nicht wir sind r�ckst�ndig - die undemokratischen Strukturen der EU sind veraltet.

Soll man lachen oder weinen, wenn die deutschen Politiker laut dar�ber nachdenken, ob man zur Abschaffung der D-Mark eigentlich eine Volksabstimmung abhalten m�sste? Und dann doch lieber drauf verzichten?
In der Schweiz, im Gegensatz zum EU-Raum, sind H�hnerbatterien verboten. Nehmen wir einmal an, es g�be zu diesem Punkt eine Volksabstimmung: Gute Tierhaltung gegen billige Eier. W�rden sich die Schweizer - eher unwahrscheinlich - f�r H�hnerbatterien entscheiden, w�re das eine grosse Entt�uschung. Doch wir m�ssten das akzeptieren als Volksentscheid, den man vielleicht sp�ter auch wieder umstossen kann.

Aber ganz unertr�glich w�re es, eines Tages einfach zu h�ren „das ist EU-Norm, dazu haben wir nichts mehr zu sagen“. Und zu wissen, dass diese Batterien nicht abgeschafft werden, solange noch irgendeine Wirtschaftsgruppe in Europa ein Interesse daran hat. Es geht um den Tierschutz. Es geht dar�ber hinaus um unsere pers�nliche Mitverantwortung.

 

Anmerkung der Redaktion:
Der VgT sagt JA zu Europa und NEIN zur EU.
EU = Europ�ischer Unsinn, wie allein schon die endlose Subventionierung barbarischer Tierqu�lerei zeigt. 


Halleluja! - schon wieder ein Schlachthof geschlossen.

Dank dem r�ckl�ufigen Fleischkonsum stossen wir bei unseren Recherchen immer h�ufiger auf stillgelegte Schweinefabriken. Laufend werden auch Schlachth�fe geschlossen. Auf Ende November wird nun auch ein Schlachthof in Madiswil BE mit 58 Angestellten geschlossen.

Infolge des r�ckl�ufigen Fleischkonsums werden jedes Jahr allein in der Schweiz zehntausende (!) von Schweinen weniger tierqu�lerisch gehalten.
Den Vegetariern sei Dank!


Bauernregel:

Muht die Kuh laut im Getreide,
war ein Loch im Zaun der Weide.


alpsee.jpg (65418 Byte) Foto: Jivana Heidi Kessler

Davon k�nnen die meisten Nutztiere nur tr�umen.

marcela.jpg (42419 Byte) Foto: Marcela Frei


Der vegetarische Men�-Tip:

Gem�se-Pastetli mit veganer Weisser Sauce

von Erwin und Jivana Heidi Kessler

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Bl�tterteig-Pastetli von Migros, Coop und manchen B�ckereien enthalten �berfl�ssigerweise Eier. Dabei wird praktisch immer Eimasse aus importierten KZ-Eiern verwendet. Da der Durchschnittskonsument in der Schweiz ohnehin zuviel Eiweiss konsumiert, empfehlen wir der Gesundheit und den Tieren zuliebe Pastetli ohne Eier, erh�ltlich in Reformh�usern und manchen B�ckereien (nachfragen!), zB bei der B�ckerei Nafzger, 9545 W�ngi, Tel 052 378 11 52, Fax ..12 33.

Die Pastetli im Backofen w�hrend 5 bis 10 Minuten bei 200 Grad aufbacken.

Zwei bis drei Gem�se, je nach Saison zB Kartoffeln, Karotten, Blumenkohl, Broccoli, Rosenkohl, Kohlrabi, Erbsen, Schwarzwurzeln, Spargeln,Spinat, K�rbis, Zucchetti in W�rfel oder St�bchen schneiden und in vegetabiler Gem�se-Bouillon (Reformhaus) knapp weich d�mpfen (Gem�se mit k�rzerer Garzeit sp�ter beif�gen).

Kochfl�ssigkeit abgiessen und auffangen. Gem�se zugedeckt warm stellen.

Vegane Weisse Sauce:
Pflanzen�l in kleinem Pf�nnchen erw�rmen, Mehl beigeben und d�nsten. Dann unter R�hren Kochfl�ssigkeit zugeben bis eine s�mige Sauce entsteht. Ca 5 Minuten k�cheln lassen.
Gem�se und Weisse Sauce in die heissen Pastetli f�llen und sofort servieren.

Die Weisse Sauce kann auch sonst verwendet werden, zB f�r gekochte Karotten

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