VN99-4, aktualisiert fr VN05-1, Februar 2005

Die Hlle von Gretzenbach

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Seit Jahren deckt der VgT in der Schweinefabrik Tnnler in Gretzenbach (SO) Tierschutzwidrigkeiten auf, doch der Filz aus Mstern, Tierrzten, Veterinr- und Landwirtschaftsbeamten, Justiz, Politik und den regime-hrigen Medien schaffte es, dass Tnnler bisher nie zur Rechenschaft gezogen wurde. Die Solothurner Kantonstierrztin erklrt offen, bei Verletzung von Tierschutzvorschriften wrden Verzeigungen bei den Strafbehrden - wie das Tierschutzgesetz dies vorsieht - nur nach Gutdnken gemacht.

Im Jahr 1994 verffentlichte der VgT diese Aufnahmen der entsetzlichen Zustnde - vom Schweizer Fernsehen, Beobachter etc und von den Solothurner Medien unterdrckt.

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Abbildung unten:
Mit Brustgurt am Boden angebundene Mutterschweine

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Die Mutterschweine sind in den engen Kfigen mit Brustgurten am Boden angekettet und liegen und leben im eigenen Kot auf dem Betonboden - lebenslnglich.

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Praktisch smtliche Tierschutzvorschriften ber Schweine werden hier missachtet.

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Mit Brustgurten am Boden angebundene Mutterschweine - ohne regelmssigen Auslauf, ohne Beschftigung - eine satanische Misshandlung empfindsamer, intelligenter Sugetiere.

Schlimmere Schweinefabriken gibt es auch im Ausland nicht.

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Die Solothurner Behrden unternahmen nichts und die Solothurner Medien unterdrckten diese satanischen Zustnde ebenso wie das pflichtwidrige Verhalten der Behrden.

Die Solothurner Behrden unternehmen auch gegen die Missstnde in anderen Schweinefabriken nichts (www.vgt.ch/vn/9904/solothurn.htm) - gedeckt von der Solothurner Zeitung, welche diese KZ-artigen Zustnde bis heute systematisch unterdrckt; nur die Dementis des Politfilzes und seiner Beamten werden verffentlicht.

Am 18. Juni 1999 behauptete Tnnler im Argauer Regionalfernsehen Tele M1, die angebundenen Mutterschweine erhielten tglich von sieben bis halb zehn Uhr Auslauf - eine kaltbltige Lge, denn von der Stallstruktur und dem Arbeitsaufwand her ist das gar nicht mglich. Am 14. August 1999 besuchten deshalb zwei getarnte VgT-Aktivisten die "Hlle von Gretzenbach" und sprachen mit dem Teufel, pardon: mit dem Tierfabrikbesitzer Heinrich Tnnler. Sie wollten sich den von Tnnler behaupteten Auslauf zeigen lassen. Wie erwartet erhielten die Tiere keinen freien Auslauf. Was Tnnler als solchen bezeichnete, war etwas ganz anderes. Dies erluterte der VgT am 17. August 1999 in einer Beschwerde an den Solothurner Regierungsrat wie folgt:

Das Elend mit dem Kantonstierarzt und dem Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes dauert nun schon seit Jahren an, so dass es angebracht scheint, dass sich einmal der Regierungsrat damit befasst. Ein jahrelang andauernder, rechtswidriger und demokratiefeindlicher Zustand kann nicht einfach Departementsangelegenheit bleiben. Der neueste Fall: In der Schweinefabrik des Heinrich Tnnler in Gretzenbach werden die Mutterschweine nicht nur sehr tierqulerisch, sondern auch krass gesetzwidrig gehalten. Kantonstierarzt Wffler duldet und deckt diese Situation wissentlich seit Jahren! Die Mutterschweine sind in Kastenstnden eingesperrt (nur gerade krper-grosse Stahlrohrkfige) und mit Brustgurten am Boden angekettet. Gemss Tierschutzverordnung mssten die Tiere tglich Auslauf und Beschftigungsmglichkeit ber lngere Zeit erhalten. Im Betrieb Tnnler erhalten die Mutterschweine (Galtschweine) weder den gesetzlich vorgeschriebenen Auslauf noch die gesetzlich vorgeschriebene Beschftigungsmglichkeit. Was Tnnler untauglich als "Auslauf" deklariert, ist folgendes:

Zur Ftterung am Morgen werden die Muttertiere durch einen Laufgang zum Fressplatz vor dem Stall getrieben, wo sie bis zur Rckkehr in den Stall wieder in Kastenstnden eingesperrt werden! Sie knnen sich also nur gerade knapp eine Minute lang bewegen, und das auch nicht frei, denn sie mssen in dieser kurzen Zeit durch den Korridor zum Fressplatz laufen!

Die gesetzlich vorgeschriebene Beschftigung zwischen den Ftterungszeiten fehlt auch. Dies ist besonders schlimm, weil diese intelligenten Tiere angegurtet in den Kastenstnden zur vlligen Bewegungslosigkeit gezwungen werden und deshalb unter extremer Langeweile leiden.

Die artspezifischen Bedrfnisse des Hausschweines sind wissenschaftlich gut erforscht und es ist bekannt, dass sie das angeborene Bedrfnis haben, sich tglich mehrere Stunden zu bewegen und zu beschftigen. Der Zustand in der "Hlle von Gretzenbach" ist deshalb absolut gesetzwidrig - und dies seit Jahren, vom Kantonstierarzt geduldet und sogar aktiv gedeckt mit der Behauptung, die Zustnde seien gesetzeskonform. Dieses einmal mehr pflichtwidrige Verhalten erfllt nach unserer Ansicht den Straftatbestand des Amtsmissbrauchs und der Begnstigung.

Der bekannte Theologe Eugen Drewermann schrieb in hnlichem Zusammenhang: "Wie bestochen mssen Fachleute sein, die solchen tierqulerischen Massentierhaltungen bescheinigen, in Ordnung zu sein."

Am 1. September 1999 verffentlichte der VgT eine neue Aufnahme aus der Hlle von Gretzenbach:

An der Schulter hat dieses angegurtete Mutterschwein ein handgrosses, unbehandeltes Geschwr (in der Fachsprache Dekubitus genannt) - eine durch das stndige Liegen auf dem harten Zementboden entstandene Druckstelle, die sich infolge des stndig erneuten Scheuerns zu einem grossen, offenen Geschwr weiterentwickelt hat: Wundliegen infolge fehlender Stroheinstreu.

Was sollen die angegurteten, zur dauernden Bewegungslosigkeit gezwungenen Tiere ohne jede Beschftigungsmglichkeit sonst tun, als den ganzen Tag liegen, zwischendurch mal aufstehen und wieder abliegen? Eine andere Wahl, als sich im engen Stahlrohrkfig (Kastenstand) immer an der gleichen Stelle auf den harten, einstreulosen Boden zu legen, haben sie nicht.

Die Wunde ist mit einer schwarzen Kruste bedeckt und offensichtlich unbehandelt. Tierquler Tnnler verletzte auch hier das Tierschutzgesetz, denn eine solche Wunde entsteht nicht von heute auf morgen und kann deshalb nicht bersehen werden.

Gemss Artikel 3 Absatz 3 der Tierschutzverordnung muss der Tierhalter kranke und verletzte Tiere "unverzglich ihrem Zustand entsprechend unterbringen, pflegen und behandeln oder aber tten."
Diese Tierschutzvorschrift hat Tnnler missachtet und das kranke Tier ber lange Zeit skrupellos seinem Leiden berlassen. Auch hierfr wurde er nie zur Rechenschaft gezogen - gedeckt von Kantonstierarzt Wffler und Tierschutzinspektor Kummli.

Obwohl die entsetzlichen Zustnde in diesem Tier-KZ gemss dem Solothurner Veterinramt angeblich vllig in Ordnung und gesetzeskonform waren und die Enthllungen des VgT von den Medien unterdrckt wurden, wurde der Betrieb - nachdem die VgT-Nachrichten mit diesen Bildern in alle Haushaltungen im Kanton Solothurn verteilt worden waren - im Herbst 1999 still und leise teilweise saniert. Die Brustgurtanbindung und ein Teil der Kastenstnde wurden entfernt und durch tierfreundlichere Laufbuchten ersetzt.

Wenige Wochen nach dem Umbau schrieb der Solothurner Tierschutzinspektor Mario Kummli einer emprten Leserin der VgT-Nachrichten, Kastenstnde habe es in diesem Betrieb nie gegeben. In Tat und Wahrheit hat es in diesem Betrieb bis heute noch Kastenstnde!

Mit dieser Lge wollte Kummli den Eindruck erwecken, der VgT habe Missstnde angeprangert, die es in Wirklichkeit gar nie gegeben habe. Im spteren Gerichtsverfahren hat Kummli dann zugegeben, nie selbst in diesem Betrieb gewesen zu sein und seine auf amtlichem Papier verbreitete Lge, es habe dort nie Kastenstnde gehabt, nur von Schweinezchter Tnnler selber gehrt zu haben. Unglaublich, aber wahr! Der VgT reagierte darauf mit einem Flugblatt, mit dem die Bevlkerung ber die von den Medien unterdrckten Machenschaften Kummlis informiert wurde.

Hierauf strengte Kummli mit Steuergeldern und Untersttzung durch die Solothurner Verwaltung ein Ehrverletzungsverfahren gegen VgT-Prsident Erwin Kessler an. Das Verfahren wurde aus juristischen Grnden (Konzentrationsprinzip) nach Blach im Kanton Zrich verlegt - Pech fr Kummli, der die Klage im Kanton Solothurn eingereicht und sich sicher gefhlt hatte, von der Solothurner Justiz wie blich gedeckt zu werden. Die Blacher Richterin Elke Roos erklrte Kummli, er habe es sich gefallen lassen mssen, dass seine Lge in einem Flugblatt bekannt gemacht worden sei; sie werde VgT-Prsident Erwin Kessler sicher nicht verurteilen. Die Richterin hielt Kummli vor, Tierschutzmissstnde zu decken, anstatt den VgT zu untersttzten. Kummli zog hierauf seine Klage zurck. Er kann unbeschadet solche haltlosen Verfahren zur Einschchterung von Tierschtzern fhren, denn die Kosten mssen unfreiwillig die Steuerzahler des Kantons Solothurn tragen.

Falsche Zeugenaussagen zugunsten Tnnlers:
Wie der Landwirtschafts- und Politfilz bei der Verhinderung des Tierschutzvollzuges in geradezu mafioser Weise zusammenarbeitet und sich gegenseitig deckt, zeigen Kummlis Zeugen, die im Gerichtsverfahren in Blach zu seinen Gunsten falsch aussagten. Der Besitzer der Hlle von Gretzenbach, Heinrich Tnnler, log als Zeuge, es habe in seinem Betrieb nie Kastenstnde gegeben. Diesen Gefallen machte er Kummli vermutlich dafr, dass dieser die katastrophale Tierhaltung all die Jahre ber unbehelligt liess. Tnnlers falsche Zeugenaussage wurde von dessen Tierarzt Christian Casura - offensichtlich abgesprochen - gedeckt. Auch er log als Zeuge, es habe bei Tnnler nie Kastenstnde gegeben. Gegen beide - Tnnler und Casura - erhob VgT-Prsident Erwin Kessler Strafanzeige wegen falscher Zeugenaussage. Das Verfahren gegen Casura wurde eingestellt, weil der unfhige Vizeprsident des Bezirksgerichtes Blach, A. Fischer, bei der Zeugeneinvernahme Casuras Formfehler begangen hatte, so dass sich die Zeugeneinvernahme spter als ungltig herausstellte. Dieser Blacher Richter fhrte auf dem Betrieb Tnnler einen gerichtlichen Augenschein durch. Anwesend war auch Kantonstierrztin Doris Knig (Nachfolgerin von Wffler). Bei diesem Augenschein wurden Kastenstnde angetroffen. Der Richter weigerte sich ohne Begrndung, dies zu protokollieren. Ferner wurde bei diesem Augenschein festgestellt, dass in den Abferkelbuchten die gesetzlich vorgeschriebene Stroheinstreu fehlte. VgT-Prsident Erwin Kessler machte gegenber der Kantonstierrztin auf der Stelle eine mndliche Anzeige und besttigte diese anschliessend schriftlich. Doch Tnnler wurde - wie blich - nie zur Rechenschaft gezogen; Kantonstierrztin Knig macht laut eigener Aussage nur nach Gutdnken Verzeigungen wegen Verletzung von Tierschutzvorschriften. Die Politmafia macht unter sich aus, ob und wieweit das Tierschutzgesetz angewendet wird.

Das Verfahren gegen Tnnler wurde im Kanton Solothurn gefhrt und zeigt exemplarisch, wie hier der Polit- und Justizfilz funktioniert: Obwohl es im Betrieb Tnnler bis heute Kastenstnde gibt und man nur htte hingehen mssen, um das zu sehen, stellte der Solothurner Untersuchungsrichter R Montanari die Strafuntersuchung gegen Tnnler ohne jede Untersuchungshandlung ein mit der willkrlichen Begrndung, der Tatverdacht sei offensichtlich unzureichend" und es knne "ausgeschlossen werden, dass sich der Verdacht durch allfllige weitere Beweiserhebungen erhrten lasse". Dies, wie gesagt, obwohl es die von Tnnler in seiner Zeugenaussage abgeleugneten Kastenstnde bis heute gibt. Die Zeugenaussage der VgT-Vizeprsidentin, welche die fotografisch dokumentierten Kastenstnde im Betrieb Tnnler ebenfalls gesehen hatte, wurde von Untersuchungsrichter Montanari einfach unterschlagen, und das Solothurner Obergericht deckte diese Willkr mit einer nichtssagenden Blabla-Begrndung, welche auf den Kern der Sache gar nicht einging (verantwortliche Oberrichter: Frey, Jeger, Lmmli).

Am 13. September 1999, einen Monat nach der Teilsanierung des Betriebes Tnnler, beantwortete der Vorsteher des Solothurner Volkswirtschaftsdepartementes, Thomas Wallner, die Beschwerde des VgT kaltbltig mit der Behauptung, die Kritik des VgT sei unwahr, in Gretzenbach sei kein einziges Schwein angebunden.

Seit der Teilsanierung des Betriebes im Jahr 1999 bezieht Tnnler Bundessubventionen fr "besonders tierfreundliche Stallhaltung" (BTS).

Und so sieht diese "besonders tierfreundliche" Tierfabrik seit 1999 bis heute aus:

Aufnahmen vom Juli 2001

Zum Beweis, dass diese Aufnahmen nicht lter als Juli 2001 sind, hat der Fotograf aus dem BLICK vom 19.7.2001 die Aushang-Schlagzeile "Panzer gegen Palstinenser" aufgehngt und mitfotografiert.

Lediglich die Brustgurte sind verschwunden, nicht aber die Kastenstnde, die es laut Veterinramt, gedeckt durch die Solothurner Justiz, angeblich nie gegeben hat.

Es ist skandals, dass Kastenstnde unter dem Titel "besonders tiefreundlich" berhaupt noch erlaubt sind. Aber immerhin mssten die Tiere wenigstens Einstreu haben. Wie diese und frhere Aufnahmen zeigen, liegen Tnnlers Mutterschweine im Deckstall aber stndig auf dem nackten Zementboden - kein einziger Strohhalm im ganzen Stallabteil! Der VgT hat dem Bundesamt fr Landwirtschaft die rckwirkende Streichung der Direktzahlungen beantragt. Stattdessen hat dieses Amt die Sache dadurch "erledigt", dass Tnnler telefonisch "gebeten" wurde, er mge doch bitte die BTS-Vorschriften einhalten. Bei derart offensichtlichem Desinteresse der obersten Aufsichtsbehrde, fr die Verteilung von Subventionen die Anforderungen durchzusetzen, ist es nicht verwunderlich, dass Tnnlers Schweine ein Jahr spter immer noch auf dem nackten Zementboden schlafen mssen - in Kastenstnden wohlgemerkt, die es gemss der Solothurner Willkrjustiz angeblich bei Tnnler gar nicht gibt und nie gegeben hat!

Wie die folgenden Aufnahmen vom Februar 2002 belegen, hatte diese telefonische Alibi-Bitte des Bundesamtes fr Landwirtschaft (BLW), die Einstreuvorschrift zu beachten, keine Wirkung, was zu erwarten gewesen war:

Aufnahmen Februar 2002: die vorgeschriebene Stroheinstreu fehlt vollstndig.

Die Missstnde dauern mit Wissen und Duldung durch das BLW weiter an.
Am 21. Mai 2002 erhob VgT-Prsident Dr Erwin Kessler beim eidgenssischen Volkswirtschaftsdepartement folgende Aufsichtsbeschwerde gegen das Bundesamt fr Landwirtschaft (BLW):

Die Vorschriften fr Direktzahlungen fr besonders tierfreundliche Haltung (BTS) verlangen in der Schweinehaltung Stroheinstreu. Die Schweinefabrik Heinrich Tnnler in Gretzenbach bezieht BTS-Direktzahlungen. Mit Fax vom 20.7.2001 habe ich dem Bundesamt fr Landwirtschaft mitgeteilt, dass im Deckstall der Schweinefabrik Tnnler die vorgeschriebene Stroheinstreu systematisch fehlt. Vom Bundesamt fr Landwirtschaft, unterzeichnet von Conrad Widmer, erhielt ich die Antwort, man habe mit Heinrich Tnnler telefonischen Kontakt aufgenommen und ihn gebeten, die Vorschriften einzuhalten; man hoffe, "damit zu einer befriedigenden Lsung beigetragen zu haben".

Die Erledigung unseres Hinweises auf Missstnde durch ein solch lppisches Telefon stellt nach unserer Auffassung eine gravierende Amtspflichtverletzung dar; daraus muss geschlossen werden, dass das Bundesamt fr Landwirtschaft Subventionen verteilt, ohne die gesetzlichen Voraussetzungen ernst zu nehmen. Es ist deshalb nicht berraschend, dass in der Schweinefabrik Tnnler die Einstreu auch weiterhin fehlt! Nachkontrollen wurden vom Bundesamt fr Landwirtschaft offensichtlich weder selbst vorgenommen noch veranlasst - eine gravierende Verletzung der Oberaufsichtspflicht des Bundes! Es ist schlimm genug, dass unter dem Titel "Besonders tierfreundliche Haltung" tierqulerische Kastenstnde fr Mutterschweine erlaubt sind. Dass in BTS-Betrieben darber hinaus auch noch das vollstndige Fehlen von Einstreu toleriert wird, so dass die Muttertiere auf dem nackten, harten und rauhen Zementboden liegen mssen und nicht einmal die in der Tierschutzverordnung vorgeschriebene Beschftigungsmglichkeit erhalten, ist ein Skandal.

Das eidgenssische Volkswirtschaftsdepartement wies die Beschwerde mit drei Seiten Blabla und dem Schlusssatz ab, das BLW habe "im vorliegenden Fall seine Aufsichtspflicht gegenber der kantonalen Vollzugsbehrde nicht verletzt, weshalb wir Ihrer Aufsichtsbeschwerde keine Folge leisten."

Die Vertreter der Agromafia in Landwirtschaft, Staats- und Kantonsverwaltung haben wieder einmal perfekt zusammengearbeitet.

Still und von der ffentlichkeit unbemerkt ist die neue Landwirtschaftspolitik wieder zur alten Subventionitis fr jeden Tierquler zurckgekehrt: Am Anfang hiess es, Direktzahlungen nur noch fr Bio und Freiland. Dann kam die Erweiterung auf sog "Besonders tierfreundliche Stallhaltung" (BTS). Gar nicht "tierfreundlich" wurde dabei auch die tierqulerische Kastenstandhaltung von Mutterschweinen whrend der Deckzeit erlaubt. Die Stroheinstreu fr alle Schweine ist das einzig Wesentliche, das ber die Minimalvorschriften der Tierschutzverordnung hinausgeht, und wenn das fehlt, fliessen die Subventionen trotzdem weiter, womit wir bei der alten Landwirtschaftssubventionitis ohne kologische Leistungen sind. Das Ganze entpuppt sich als ein riesiger Schwindel, eingefdelt und zur landesweiten Konsumententuschung ausgebaut vom Agrofilz in Regierung, Parlament und Verwaltung, gedeckt von einer korrupten Justiz und den regimehrigen Medien. Kein Wunder, dass dieser Staat mit allen Mitteln versucht, die einsame Stimme des VgT gegen die Massentierqulerei und Korruption zum Schweigen zu bringen mit den klassischen Mitteln des Staatsterrors: Willkrjustiz, Rufmord, Postzensur und Gefngnis (siehe die Justizwillkr gegen den VgT: www.vgt.ch/justizwillkuer/index.htm).

Neue Aufnahmen vom Januar 2005. Tnnler bezieht Bundes-Subventionen fr Besonders tierfreundliche Haltung (BTS). Mit Wissen der Behrden hlt er die Auflagen nicht ein, nicht einmal die Mindestvorschriften der Tierschutzverordnung, welche in den Abferkelbuchten Stroheinstreu verlangen, so dass das Muttertier mit dem Rssel darin eine Mulde whlen und ein Geburtsnest bauenkann. Diese Aufnahmen zeigen erneut, dass die Einstreu vllig fehlt oder auf erbrmliche Spuren beschrnkt ist:

Das ist die Realitt hinter der verlogenen Werbung:

ESSEN SIE HEUTE VEGETARISCH - IHRER GESUNDHEIT UND DEN TIEREN ZULIEBE!

Die Hlle von Gretzenbachim Januar 2005 (zum Beweis des Aufnahmedatums hat der Fotograf einen Aushang der Sonntags-Zeitung aufgehngt.)Immer noch tierqulerische Kastenstnde. Die vorgeschriebene Stroheinstreu fehlt vollstndig. Obwohl Tnnler die Vorschriften konstant und mit Wissen der Behrden missachtet, erhlt er Bundessubventionen fr Besonders tierfreundliche Haltung.

Grausamkeit gegen Tiere kann weder bei wahrer Bildung noch wahrer Gelehrsamkeit bestehen. Sie ist eines der kennzeichnendsten Laster eines niederen und unedlen Volkes. Dem Tier gegenber sind heute alle Vlker mehr oder weniger Barbaren. Es ist unwahr und grotesk, wenn sie ihre vermeintliche hohe Kultur bei jeder Gelegenheit betonen und dabei tagtglich die scheusslichsten Grausamkeiten an Millionen von wehrlosen Geschpfen begehen oder doch gleichgltig zulassen. Knnen wir uns wundern, dass diese sogenannten Kulturvlker immer mehr einem furchtbaren Weg des Abstieges entgegengehen?                                                Alexander von Humboldt

 

Tnnler besitzt auch eine Schweinefabrik in Niederbuchsiten.

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