10. Oktober 2011 Die
unglaubliche Verlogenheit der Kaltblütig lügt sie sogar ihre Parteifreunde an. So geschehen an der Delegiertenversammlung vom vergangenen Samstag, den 1. Oktober 2011. Vor hundert Delegierten nahm Sie Stellung zur Wahlkampagne des VgT gegen ihre Wiederwahl in den Ständerat. Darin erinnert der VgT daran, dass Verena Diener damals als Regierungsrätin des Kantons Zürich den in die Vernehmlassung geschickte Vorschlag des Bundesrates, rituelle jüdische und moslemische Schlachtungen von der allgemeinen Betäubungspflicht zu dispensieren, guthiess (ausführlich dazu). Als für das Thema zuständige Vorsteherin des Gesundheitsamtes hatte sie es geschafft, im Regierungsrat des Kantons Zürich eine Mehrheit hinter sich zu scharen zur Befürwortung dieses unsäglichen Verbrechens, des betäubungslosen Schächtens wehrloser, empfindsamer Säugetiere, die ein ähnliches Nervensystem und ein ähnliches Schmerz- und Angstempfinden haben wie wir Menschen.
In einem
Interview in der jüdischen
Zeitung "Tachles" rechtfertigt Diener sich damit, eine
kontrollierte Zulassung des Schächtens im Inland stelle gegenüber
dem heute schon zulässigen Import von entspre Gemäss Tierschutzgesetz gilt die allgemeine Vorschrift, dass Säugetiere vor dem Schlachten betäubt werden müssen, auch für rituelle Schlachtungen. Während die moslemischen (türkischen) Metzgereien in der Schweiz die Betäubungspflicht mehrheitlich akzeptieren (es kommt aber immer wieder zu illegalem betäubungslosem Schächten) lehnen die Schächtjuden dies kategorisch ab, da für sie das Schächten dadurch definiert ist, dass die Tiere ohne vorherige Betäubung geschlachtet werden. Die Juden bezeichnen deshalb die Betäubungspflicht als "Schächtverbot", was sich in der Diskussion über das Schächten allgemein durchgesetzt hat, obwohl nicht das Schächten an sich verboten ist und mit Betäubung ohne weiteres erlaubt ist und nie von keiner Seite in Frage gestellt wurde. In Ihrer Vernehmlassung an den Bundesrat hat Verena Diener - aus Gründen der religiösen Toleranz, wie sie sagte -, die Aufhebung der Betäubungspflicht für rituelle Schlachtungen, des sogenannten "Schächtverbotes", befürwortet. Das persönliche Engagement Dieners, ein solche perverse Tierquälerei im Namen der Religionsfreiheit zu erlauben, führte dazu, dass ihre Partei, damals die Grüne Partei der Schweiz, eine gutheissende Vernehmlassung ablieferte, ebenso der Kanton Zürich. Von allen anderen Kantonen hiess neben Zürich nur noch die Judenhochburg Basel-Stadt dieses barbarische Ansinnen des Bundesrates gut. Die grosse Mehrheit der Parteien, der Organisationen (unter anderem der Metgermeisterverband und der Bauernverband) und der Bevölkerung (Leserbriefe) lehnten die Aufhebung des Schächtverbotes (genauer: der Betäubungspflicht) ab, so dass der Bundesrat dieses Vorhaben fallen lassen musste (Amtliche Verlautbarung zum Vernehmlassungsergebnis). Am 1. Oktober 2011 nun behauptete Verena Diener vor ihren Parteifreunden kaltblütig verlogen, es sei in dieser Vernehmlassung nur um die Erlaubnis zum Schächten mit vorheriger Betäubung gegangen. Beweis, dass es ganz klar um die Aufhebung der Betäubungspflicht für rituelle Schlachtungen gegangen ist und nicht - wie Diener verlogen behauptet - um die Erlaubnis des "Schächtens" mit vorheriger Betäubung: Vernehmlassung des Bundesrates Da das "Schächten" mit Betäubung völlig unumstritten schon immer ganz selbstverständlich erlaubt war, erlaubt ist und erlaubt bleibt, führt der Bundesrat darüber ganz sicher keine Vernehmlassung durch. Ein Missverständnis ist deshalb ausgeschlossen. Zudem darf ja wohl erwartet werden, dass eine Regierungsrätin den Entwurf einer einzeiligen Revision des Tierschutzgesetzes liest, bevor sie namens der Regierung eine Vernehmlassung einreicht. Weiterführende Dokumente zu Verena Diener und ihre Befürwortung des betäubungslosen Schächtens: Erbgebnis der Vernehmlassung zur Aufhebung des Schächtverbotes Verena Diener befürwortet erneut das grausame betäubungslose Schächten und rechtfertigt dies mit der Religionsfreiheit 14. November 2007
Ein Mitglied der Geschäftsleitung der grünliberalen Kantonalpartei Aargau befürwortet das Schächten ebenfalls. Der Entscheid von Verena Diener zu Gunsten des Schächtens sei richtig und notwendig gewesen se: Date: Monday, 10 Oct 2011 Von Verleumdung keine Spur. Alles ist
rechtsgenügend beweisbar. Seit zehn Jahren rechtfertigt Verena
Diener ihre Befürwortung des Schächtens. Sie weiss genau, warum sie
nicht gerichtlich gegen den VgT vorgeht und nicht einmal öffentlich
zu behaupten wagt, unsere Feststellungen seien unwahr. Stattdessen
ist ihre Strategie: rechtfertigen, ablenken, verschleieren, lügen.
Sind das die richtigen Charaktereigenschaften einer
Volksvertreterin? |