10. Oktober 2011

Die unglaubliche Verlogenheit der
grün-liberalen Ständerätin Verena Diener

Kaltblütig lügt sie sogar ihre Parteifreunde an. So geschehen an der Delegiertenversammlung vom vergangenen Samstag, den 1. Oktober 2011.

Vor hundert Delegierten nahm Sie Stellung zur Wahlkampagne des VgT gegen ihre Wiederwahl in den Ständerat. Darin erinnert der VgT daran, dass Verena Diener damals als Regierungsrätin des Kantons Zürich den in die Vernehmlassung geschickte Vorschlag des Bundesrates, rituelle jüdische und moslemische Schlachtungen von der allgemeinen Betäubungspflicht zu dispensieren, guthiess (ausführlich dazu). Als für das Thema zuständige Vorsteherin des Gesundheitsamtes hatte sie es geschafft, im Regierungsrat des Kantons Zürich eine Mehrheit hinter sich zu scharen zur Befürwortung dieses unsäglichen Verbrechens, des betäubungslosen Schächtens wehrloser, empfindsamer Säugetiere, die ein ähnliches Nervensystem und ein ähnliches Schmerz- und Angstempfinden haben wie wir Menschen.


Geschächtete Kuh mit offenen Augen in ihrem Blut knieen. 

In einem Interview in der jüdischen Zeitung "Tachles" rechtfertigt Diener sich damit, eine kontrollierte Zulassung des Schächtens im Inland stelle gegenüber dem heute schon zulässigen Import von entspre
chendem Fleisch aus unbekannter ausländischer Produktion insgesamt keine Verschlechterung des Tierschutzes dar. Gleichzeitig versuchte sie - wie seither bei den verschiedensten Gelegenheiten immer wieder - die Sache mit der Behauptung herunterzuspielen, es habe sich ja nicht um eine Aufhebung des Schächtverbotes, sondern nur um eine Lockerung gehandelt. Dass es in Tat und Wahrheit um nichts weniger als um das Zulassen des betäubungslosen jüdischen und moslemischen Schlachtens (Schächten) ging, verschleierte diese schon damals verlogene Politikerin, und die jüdische Zeitung "Tachles" (tachles = Wahrheit) vermied ehrlichen Klartext ebenfalls.

Gemäss Tierschutzgesetz gilt die allgemeine Vorschrift, dass Säugetiere vor dem Schlachten betäubt werden müssen, auch für rituelle Schlachtungen. Während die moslemischen (türkischen) Metzgereien in der Schweiz die Betäubungspflicht mehrheitlich akzeptieren (es kommt aber immer wieder zu illegalem betäubungslosem Schächten) lehnen die Schächtjuden dies kategorisch ab, da für sie das Schächten dadurch definiert ist, dass die Tiere ohne vorherige Betäubung geschlachtet werden. Die Juden bezeichnen deshalb die Betäubungspflicht als "Schächtverbot", was sich in der Diskussion über das Schächten allgemein durchgesetzt hat, obwohl nicht das Schächten an sich verboten ist und mit Betäubung ohne weiteres erlaubt ist und nie von keiner Seite in Frage gestellt wurde. In Ihrer Vernehmlassung an den Bundesrat hat Verena Diener - aus Gründen der religiösen Toleranz, wie sie sagte -, die Aufhebung der Betäubungspflicht für rituelle Schlachtungen, des sogenannten "Schächtverbotes", befürwortet.

Das persönliche Engagement Dieners, ein solche perverse Tierquälerei im Namen der Religionsfreiheit zu erlauben, führte dazu, dass ihre Partei, damals die Grüne Partei der Schweiz, eine gutheissende Vernehmlassung ablieferte, ebenso der Kanton Zürich. Von allen anderen Kantonen hiess neben Zürich nur noch die Judenhochburg Basel-Stadt dieses barbarische Ansinnen des Bundesrates gut. Die grosse Mehrheit der Parteien, der Organisationen (unter anderem der Metgermeisterverband und der Bauernverband) und der Bevölkerung (Leserbriefe) lehnten die Aufhebung des Schächtverbotes (genauer: der Betäubungspflicht) ab, so dass der Bundesrat dieses Vorhaben fallen lassen musste (Amtliche Verlautbarung zum Vernehmlassungsergebnis). 

Am 1. Oktober 2011 nun behauptete Verena Diener vor ihren Parteifreunden kaltblütig verlogen, es sei in dieser Vernehmlassung nur um die Erlaubnis zum Schächten mit vorheriger Betäubung gegangen.

Beweis, dass es ganz klar um die Aufhebung der Betäubungspflicht für rituelle Schlachtungen gegangen ist und nicht - wie Diener verlogen behauptet - um die Erlaubnis des "Schächtens" mit vorheriger Betäubung: 

Vernehmlassung des Bundesrates

Antwort des Bundesrates auf eine parlamentarische Interpellation zur geplanten Aufhebung des Schächtverbotes

Die von Verena Diener verfasste und seither immer wieder gerechtfertigte Vernehmlassung des Zürcher Regierungsrates (Seite 7) 

Da das "Schächten" mit Betäubung völlig unumstritten schon immer ganz selbstverständlich erlaubt war, erlaubt ist und erlaubt bleibt, führt der Bundesrat darüber ganz sicher keine Vernehmlassung durch. Ein Missverständnis ist deshalb ausgeschlossen. Zudem darf ja wohl erwartet werden, dass eine Regierungsrätin den Entwurf einer einzeiligen Revision des Tierschutzgesetzes liest, bevor sie namens der Regierung eine Vernehmlassung einreicht. 

Weiterführende Dokumente zu Verena Diener und ihre Befürwortung des betäubungslosen Schächtens:

Erbgebnis der Vernehmlassung zur Aufhebung des Schächtverbotes

Regierungsratswahlen 2003

Verena Diener befürwortet erneut das grausame betäubungslose Schächten und rechtfertigt dies mit der Religionsfreiheit  14. November 2007 



Obiger Bericht über die Verlogenheit der sich zur Wiederwahl stellenden grünliberalen Ständerätin Verena Diener ging an die Medien und an alle Parteien und an zahlreiche Funktionäre der Grünliberalen Partei.


Reaktionen:

Ein Mitglied der Geschäftsleitung der grünliberalen Kantonalpartei Aargau befürwortet das Schächten ebenfalls. Der Entscheid von Verena Diener zu Gunsten des Schächtens sei richtig und notwendig gewesen se:

Date: Monday, 10 Oct 2011
From: Dominik Peter <dominik.peter@grunliberale.ch>
Subject: Re: Verena Diener lügt sogar ihre Parteifreunde an

Grüezi Herr Kessler

Wieso kennen Sie den Inhalt unserer Delegiertenversammlung? Waren Sie auch da?

Auch wenn Verena Diener anno dazumals (2002 - da war sie noch nicht grünliberal) einen unpopulären Entscheid getroffen hat, musste jemand diesen Entscheid treffen und wie sie selber schreiben stand sogar Bio Suisse hinter diesem Entscheid, also fahren Sie ihre Lautstärke wieder etwas hinunter. Verena Diener hat in der letzten Legislatur grossartiges geleistet und daran messe ich sie und empfehle sie zur Wiederwahl.

Ich hoffe Sie sind sich den Straftatbeständen der Verleumdung bewusst, wenn ich Verena Diene wäre, würde ich dies langsam aber sicher prüfen lassen.

Ich danke Ihnen, wenn ich in Zukunft keine Mails mehr von Ihnen in dieser Sache erhalte.

Freundliche Grüsse
Dominik Peter

Von Verleumdung keine Spur. Alles ist rechtsgenügend beweisbar. Seit zehn Jahren rechtfertigt Verena Diener ihre Befürwortung des Schächtens. Sie weiss genau, warum sie nicht gerichtlich gegen den VgT vorgeht und nicht einmal öffentlich zu behaupten wagt, unsere Feststellungen seien unwahr. Stattdessen ist ihre Strategie: rechtfertigen, ablenken, verschleieren, lügen. Sind das die richtigen Charaktereigenschaften einer Volksvertreterin?


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