2. Mai 2012, letztmals ergänzt am 26. Janaur 2016

 

 
Wohnaus von Righini. Seine Kaninchen hält er anderswo in Regensdorf, nämlich an der Burghofstrasse.

Kaninchen sind neugierige und bewegungsfreudige Tiere, die in sozialen Gruppen leben, gerne herumhoppeln und Höhlen graben. Sie sind nicht für ein Leben in einem kleinen Käfig geboren. Das ist grobe Tierquälerei.

Unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen besteht ein Konsens darüber, dass die Käfig- und Kastenhaltung von Kaninchen eine Tierquälerei ist, die dringend verboten werden sollte. Der nicht vom Volk gewählte Bundesrat erlaubt diese weiterhin im Interesse der Tierversuchsindustrie. Skrupellose Menschen nützen diese Gesetzeslücke rücksichtslos aus, um ihre "Lieblinge" derart tierquälerisch zu halten.

Dass die Käfig-Kaninchenhaltung tierquälerisch ist, weiss heute jeder, der nicht ein Herz aus Stein hat und sich informiert, wenn er denn schon Kaninchen haben will. Wer sie in solche Kästen sperrt, kann heute nicht mehr sagen, er er habe es nicht gewusst. Der VgT hat entsprechende Informationen schon mehrmals im ganzen Kanton Zürich in alle Briefkästen verteilt.

Kaninchen-Informationen

Diese Käfigkaninchen gehören:

Robert Righini
Oeriweg 5
8105 Regensdorf
Tel: 044 840 37 83

 

Staatsanwaltschaft weist Strafanzeigen Righinis gegen VgT-Präsident Erwin Kessler ab und auferlegt ihm wegen mutwilligen Anzeigen Verfahrenskosten :

Völlig uneinsichtig und rechhaberisch hat Righini - anstatt sein Kaninchen-Gefängnis aufzugeben - eine haltlose Ehrverletzungsklage gegen VgT-Präsident Dr Erwin Kessler eingereicht. Die Staatsanwaltschaft ist nicht darauf eingetreten: Nichtanhandnahmeverfügung

Weil es mutwillig - wie die Staatsanwaltschaft festhielt - eine weitere haltlose Strafanzeige wegen angeblichem Hausfriedensbruch und Drohung einreichte, hat ihm die Staatsanwaltschaft in der zweiten Nichtanhandnahmeverfügung Verfahrenskosten auferlegt.

Inzwischen droht Righini mit einer neuen Klage. Er rechtfertigt seine tierquälerische Kaninchenhaltung damit, die Mindestvorschriften der Tierschutzverordnung seien eingehalten. Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch moralisch vertretbar. Auch erlaubte Tierquälerei ist verwerflich und zeugt von einem schlechten Charakter.

 

Eine auf den 10. August 2014 geplante Home-Demo bei Righini verbot die Gemeinde Regensdorf schikanös-rechtswidrig. Vor Bundesgericht erhielt der VgT dann Recht. Die Demo wird demnächst nachgeholt.


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