3. Juli 2017, ergänzt im Juni 2018

Weiterer juristischer Erfolg gegen die  links-ideologische Hetz- und Verleumdungskampagne:

Die grüne Gewerkschafterin Regula Sterchi, Winterthur, muss Rassismus-Verleumdungen gegen den VgT löschen - vom Bundesgericht bestätigt

Sterchi bezeichnet sich selber als "kriegerische Pazifistin", womit sie gleich selber ihre Widersprüchlichkeit  zu erkennen gibt, die sich wie ein roter Faden durch ihre Gutmensch-Phrasen zieht: Was sie mag: "Verantwortliches Denken." Was sie nicht mag: "Gedankenloses Handeln." Im Widerspruch dazu verbreitet sie gedanken- und verantwortungslos anonyme Verleumdungen gegen den VgT. Im Juni 2017 wurde ihr gerichtlich befohlen, ihre Rassismusverleumdungen gegen den VgT im Facebook zu löschen (Urteil).

Vor dem Friedensrichter hat Sterchi ihre Rassismus- und Antisemitismusvorwürfe mit dem folgenden Titel eines Zeitungsinterviews gerechtfertigt:

Was ist daran antisemitisch? Sterchi markierte im Titel "Mein Kampf" rot. Voilà.

Aus der Urteilsbegründung:

„Die Social-Media-Plattformen sind kein rechtsfreier Raum. Jeder registrierte Nutzer ist verantwortlich für die Inhalte, die auf seiner Facebook-Seite gezeigt werden, für die Texte, die er auf seiner Facebook-Seite verlinkt sowie für Beiträge anderer, die er mittels „gefällt-mir“ positiv verwertet und dadurch weiterverbreitet.“

„Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Beklagte die Kläger – wenn auch nicht immer explizit – tatsachenwidrig in einer Art und Weise darstellt, als würden sie sich aktuell antisemitisch und rassistisch äussern. Damit wirft die Beklagte den Klägern ein strafrechtlich relevantes Verhalten vor. Dies kann vorliegend nicht von der Meinungsäusserungsfreiheit gemäss Art. 16 BV geschützt sein, ansonsten der zivilrechtliche Persönlichkeitsschutz völlig ausgehöhlt würde. Die Kläger müssen sich trotz ihren zuweilen polarisierenden und provozierenden Auftritten in der Öffentlichkeit kein strafbar relevantes Verhalten vorwerfen lassen.“  

Regula Sterchi - total uneinsichtig - zog das Urteil an das Obergericht weiter, wo sie unterlag, dann weiter an das Bundesgericht, wo sie ebenfalls unterlag - ausser Spesen nichts gewesen. Im Urteil vom April 2019 hielt das Bundesgericht fest. Die Vorwürfe vonr Regula Sterchi, Erwin Kessler und der VgT seien Rassisten, Antisemiten, Nazi und Hass-Verbreiter  seien ein "grundloser persönlicher Angriff" gewesen. Weiter hielt das Bundesgericht wie alle Vorinstanzen fest, die Äusserungen von Erwin Kessler, die ihm als antisemtitisch und rassistisch vorgeworfen würden, seien alle "im Zusammenhang mit Tierschutz" gestanden. Tatsächlich ging es immer um den Kampf gegen das Schächten und um die politischen Hintergründe. Schächten ist nach Auffassung des VgT eine ausserordentlich grausame, blasphemische-perverse religiöse Tradition.

Regula Sterchi ging total rechthaberisch durch alle Instanzen bis zum Bundesgericht. Weil sie sich weigerte, der ihr gerichtlich befohlenen Urteilsveröffentlich frist- und sachgerecht nachzukommen, ist ein Strafverfahren wegen Ungerhorsam gegen eine amtliche Verfügung gegen sie hängig.

Ein Ehrverletzungs-Strafverfahren wegen ihren Rassismus-Antisemitismus- und Nazi-Vorwürfen ist ebenfalls noch hängig.

 

 


Inhaltsübersicht