2. Oktober 2019

Hetze gegen den VgT:

Raphael Neuburger, Präsident der Veganen Gesellschaft der Schweiz VGS, verliert vor Bundesgericht

Raphael Neuburger, Präsident der Veganen Gesellschaft der Schweiz VGS, hat zusammen mit anderen Vorstandsmitgliedern der VGS, Hetzern gegen den VgT eine Plattform geboten für unwahre, ehrverletzende Rassismus-Antisemitismus-Verleumdungen im Zusammenhang mit der Kritik des VgT am Schächten. Das ist in einem rechtskräftigen Gerichtsurteil festgehalten. Technisch möglich war das, weil Neuburger und 3 andere VGS-Vorstandsmitglieder in der inzwischen gelöschten Facebook-Gruppe Vegan in Zürich und Umgebung die Mehrheit hatten unter den Administratoren.


Der VgT übt scharfe Kritik am Schächten (rituelles Schlachten bei vollem Bewusstsein) und wird deshalb von gewissen Kreisen mit Rassismus- und Antisemitismus-Vorwürfen bekämpft.

Das Gerichtsurteil verpflichtete Neuburger und die anderen involvierten VGS-Vorstandskollegen zur Veröffentlichung des Urteils in ihrer Facebook-Gruppe. Dieser Verpflichtung kamen Neuburger und seine Kollegen nur ungenügend nach: sie verschwiegen die Namen der Verantwortlichen. Deshalb wurde Neuburger wegen Ungehorsam gegen eine richterliche Verfügung verurteilt (rechtskräftig). Ebenfalls rechtskräftig verurteilt wurde Christina Roduner, die damals Geschäftsleiterin der VGS war. Gegen die zwei anderen sind die Verfahren noch hängig. Neuburger ist der einzige der vier involvierten damaligen VGS-Vorstandsmitglieder, der heute noch im Vorstand (Präsident) ist.

Wohl um eine korrekte Urteilsveröffentlichung unter pflichtgemässer Nennung der Namen der Verurteilten zu umgehen lösten Neuburger und seine Kollegen diese Facebook-Gruppe auf, nachdem das Gericht in einem Erläuterungsentscheid klargestellt hatte, dass die Namensnennung zur Urteilsveröffentlichung zwingend dazu gehört. (Heute gibt es wieder eine Facebook-Gruppe mit dem gleichen Namen, die aber von ganz anderen, von der VGS unabhängigen Personen administriert wird.)

Damit aber nicht genug. Neuburger akzeptierte diesen Erläuterungsentscheid des Gerichts nicht. Vertreten durch Rechtsanwalt Christian Schroff (der mehrere der Hetzer gegen den VgT vertreten hat) erhob er Berufung beim Obergericht des Kantons Thurgau, welches die Berufung als haltlos abwies. Nun hat mit einem heute eingegangen Entscheid auch das Bundesgericht eine dagegen erhobene Beschwerde Neuburgers abgewiesen. .

Insgesamt haben Neuburger und die anderen drei VGT-Vorstandskollegen ihre Beteiligung an der Hetzkampagne gegen den VgT über 40 000 Franken gekostet. Der VgT hatte vorher mit der VGS und Neuburger keinerlei Streitigkeit. Es war ein grundloser, gemeiner Angriff gegen den VgT und dessen Präsidenten Erwin Kessler, wie das Bundesgericht in einem anderen Urteil bezüglich dieser Hetzkampagne festgehalten hat. 



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