21. Februar 2020

Erwin Kessler schreibt Rechtsgeschichte
Wegleitendes Bundesgerichtsurteil: Facebook-Likes können strafbar sein

Wichtiger Etappensieg gegen die Rassismus-Hetzer. Das Bundesgericht hat die Rechtsprechung vieler kantonaler Gerichte zu Gunsten VgT und Erwin Kessler in einem wichtigen Punkt bestätigt.

Das von einigen der Rassismus-Hetzer neben eigenen Hasskommentaren gepflegte Liken und Teilen von Rassismus-Antisemitismus-Vorwürfen ist laut Bundesgericht selber strafbar ehrverletzend.  

Wegen einem formalen Fehler muss das Zürcher Obergericht im vorliegenden Verfahren gegen Benjamin Frei - einer der Hauptakteure der Antisemitismus-Hetze – sein Urteil nochmals überarbeiten. Die Urteilsbegründung des aktuellen Urteils lässt aber keine Zweifel offen, dass das Obergericht den nun formal zu prüfenden Wahrheitsbeweis als nicht erbracht beurteilt.

Hinweis für alle, die verunsichert sind, was man gefahrlos liken darf:
Es ist ganz einfach. Man darf keine Ehrverletzungen gegen bestimmte oder bestimmbare Personen liken. Mit "bestimmbar" ist gemeint, dass relativ leicht erkennbar ist oder mit wenigen Mausklicks herausgefunden werden kann, wer gemeint ist.

 

Medienspiegel vom 21. Februar 2020 - Objektive Artikel:
Tages-Anzeiger

NZZ  

Lesermanipulation durch die Tamedia Regionalzeitung Landbote, Zürichsee-Zeitung, Zürcher Unterländer, Zürcher Oberländer, Zuonline.ch:

In allen diesen Blättern erschien ein manipulativer Artikel, verfasst von Patrick Gut, der den Lesern genau das Gegenteil von dem suggeriert, was das Bundesgericht tatsächlich entschieden hat. Der manipulative Untertitel lautet: "Urteil: Ein Mann war wegen mehrfacher übler Nachrede verurteilt worden, weil er ehrverletzende Aussagen auf Facebook mit einem 'Like' versah und sie teilte. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde nun gut geheissen."
Das muss der Leser so verstehen, als habe Benjamin Frei zwar ehrverletzende Aussagen mit einem Like versehen, sei aber nun vom Bundesgericht freigesprochen worden. Das ist völlig falsch. Im Gegenteil hat das Bundesgericht klargestellt, dass  ein strafbares Liken vorliege. Das Bundesgericht hat Benjamin Frei nicht freigesprochen, sondern diese Strafsache an das Obergericht zurückgewiesen zur Behebung eines formaljuristischen Mangels betreffend Wahrheitsbeweis und nicht weil das Liken von Benjamin frei nicht strafbar sei. Der Lauftext dieses Artikels ist kompliziert und klärt die Sache beim normalen Durchschnittsleser, der über keine juristischen Kenntnisse verfügt, nicht.

 

Erwin Kessler schreibt nicht zum ersten mal Rechtsgeschichte - dieses neue von ihm erstrittene Bundesgerichtsurteil hat einen wesentlichen Einfluss auf die  künftige Rechtsprechung. Ein anderes von ihm erstrittenes Bundesgerichtsurteil ist zum Beispiel, dass wer eine Strafanzeige einreicht (zB gegen Tierquäler), das Recht hat, Einsicht in das Urteil zu nehmen und zwar neu auch dann, wenn die Staatsanwaltschaft eine Nichtanhandnahmeverfügung  erlässt. Das verbessert die Transparenz der Rechtsprechung in Tierschutzfällen  nachhaltig.Das Bundesgericht hat mit dem jetzt erlassenen wegweisenden Urteil zum Internetrecht zahlreiche Urteile kantonaler Gericht gegen Rassismushetzer zu Gunsten VgT und  Erwin Kessler bestätig. 



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