21. Februar 2020
Erwin Kessler
schreibt Rechtsgeschichte
Wegleitendes
Bundesgerichtsurteil: Facebook-Likes können strafbar sein
Wichtiger Etappensieg gegen die Rassismus-Hetzer. Das Bundesgericht hat die Rechtsprechung vieler kantonaler Gerichte zu Gunsten VgT und Erwin Kessler in einem wichtigen Punkt bestätigt.
Das von einigen der Rassismus-Hetzer neben eigenen Hasskommentaren gepflegte Liken und Teilen von Rassismus-Antisemitismus-Vorwürfen ist laut Bundesgericht selber strafbar ehrverletzend.
Wegen einem formalen Fehler muss das Zürcher Obergericht im vorliegenden Verfahren gegen Benjamin Frei - einer der Hauptakteure der Antisemitismus-Hetze – sein Urteil nochmals überarbeiten. Die Urteilsbegründung des aktuellen Urteils lässt aber keine Zweifel offen, dass das Obergericht den nun formal zu prüfenden Wahrheitsbeweis als nicht erbracht beurteilt.Hinweis für alle, die verunsichert sind,
was man gefahrlos liken darf:
Es ist ganz einfach. Man darf keine Ehrverletzungen gegen bestimmte oder
bestimmbare Personen liken. Mit "bestimmbar" ist gemeint, dass relativ
leicht erkennbar ist oder mit wenigen Mausklicks herausgefunden werden
kann, wer gemeint ist.
Medienspiegel vom 21. Februar 2020
- Objektive Artikel:
Tages-Anzeiger
NZZ
Lesermanipulation durch die Tamedia Regionalzeitung Landbote, Zürichsee-Zeitung, Zürcher Unterländer, Zürcher Oberländer, Zuonline.ch:
In allen diesen Blättern erschien ein
manipulativer Artikel, verfasst von Patrick Gut, der den Lesern genau
das Gegenteil von dem suggeriert, was das Bundesgericht tatsächlich
entschieden hat. Der manipulative Untertitel lautet: "Urteil: Ein
Mann war wegen mehrfacher übler Nachrede verurteilt worden, weil er
ehrverletzende Aussagen auf Facebook mit einem 'Like' versah und sie
teilte. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde nun gut geheissen."
Das muss der Leser so verstehen, als habe Benjamin Frei zwar
ehrverletzende Aussagen mit einem Like versehen, sei aber nun vom
Bundesgericht freigesprochen worden. Das ist völlig falsch. Im Gegenteil
hat das Bundesgericht klargestellt, dass ein strafbares
Liken vorliege. Das Bundesgericht hat Benjamin Frei nicht
freigesprochen, sondern diese Strafsache an das Obergericht zurückgewiesen
zur Behebung eines formaljuristischen Mangels betreffend Wahrheitsbeweis
und nicht weil das Liken von Benjamin frei nicht strafbar sei. Der
Lauftext dieses Artikels ist kompliziert und klärt die Sache beim
normalen Durchschnittsleser, der über keine juristischen Kenntnisse
verfügt, nicht.
Erwin Kessler schreibt
nicht zum ersten
mal Rechtsgeschichte - dieses neue von ihm
erstrittene Bundesgerichtsurteil hat einen wesentlichen Einfluss auf die
künftige Rechtsprechung. Ein anderes von ihm erstrittenes
Bundesgerichtsurteil ist zum Beispiel, dass wer eine Strafanzeige
einreicht (zB gegen Tierquäler), das Recht hat, Einsicht in das Urteil
zu nehmen und zwar neu auch dann, wenn die Staatsanwaltschaft eine
Nichtanhandnahmeverfügung erlässt. Das verbessert die Transparenz der
Rechtsprechung in Tierschutzfällen nachhaltig.Das Bundesgericht
hat mit dem jetzt erlassenen wegweisenden Urteil zum Internetrecht
zahlreiche Urteile kantonaler Gericht gegen Rassismushetzer zu Gunsten
VgT und Erwin Kessler bestätig.