28. Juli 2005

VgT interveniert beim Bundesgericht:

Ein Monopol für das Walliser Tierquälerprodukt "Raclett"?

Das Bundesamt für Landwirtschaft hat im November 2003 den gewerbsmässigen Tierquälern im Wallis das Monopol zur Herstellung von Raclett verschafft. Der VgT hat in einer Reportage aufgezigt, wie himmeltraurig Walliser Kühe, welche die Milch für den Raclett liefern, gehalten werden(VN01-1): Das traurige Leben der Walliser Kettenkühe

Einmal mehr fördert der Bund in unverständlicher Weise die landwirtschaftliche Tierquälerei, anstatt dafür zu sorgen, dass das vom Schweizer Volk vor 25 Jahren mit überwältigender Mehrheit gutgeheissene Tierschutzgesetz endlich durchgesetzt wird. Gehört das Wallis nur zur Schweiz, wenn es darum geht, Subventionen zu beziehen?

Die Kantone Bern, Freiburg und Graubünden haben sich gegen die unberechtigte Bevorzugung des Wallis gewehrt. Nun muss das Bundesgericht entscheiden.

Der VgT hat heute dem Bundesgericht die folgende Eingabe eingereicht:

Betrifft: Beschwerde der Kantone Bern, Freiburg und Graubünden gegen den Entscheid des Bundesamtes für Landwirtschaft, dem Kanton Wallis das Markenmonopol "Raclett" zu geben

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Richter,

der Kanton Wallis fühlt sich meistens nur zur Schweiz gehörig, wenn er Bundessubventionen oder andere wirtschaftliche Vorteile, wie das Markenmonopol Raclett, beanspruchen kann. Wenn es um den Vollzug des Tierschutzgesetzes geht, glaubt man im Wallis, nicht an Bundesrecht gebunden zu sein. Der Nichtvollzug des eidgenössischen Tierschutzgesetzes im Kanton Wallis schreit zum Himmel.

In der Beilage finden Sie eine Reportage des VgT über die katastrophale Haltung der Kühe im Winter. Der Raclett ist ein Produkt aus dieser Tierquälermilch. Den Kanton Wallis dafür mit einem nichtverdienten Marktmonopol zu belohnen, wäre ein falsches Signal und alles andere als im öffentlichen Interesse.

Mit freundlichen Grüssen
Erwin Kessler, Präsident VgT

 


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