28. Juli 2005
VgT interveniert beim Bundesgericht:
Ein Monopol für das Walliser Tierquälerprodukt
"Raclett"?
Das Bundesamt für Landwirtschaft hat im November 2003 den gewerbsmässigen
Tierquälern im Wallis das Monopol zur Herstellung von Raclett verschafft. Der
VgT hat in einer Reportage aufgezigt, wie himmeltraurig Walliser Kühe, welche
die Milch für den Raclett liefern, gehalten werden(VN01-1):
Das traurige Leben der Walliser Kettenkühe
Einmal mehr fördert der Bund in unverständlicher Weise die
landwirtschaftliche Tierquälerei, anstatt dafür zu sorgen, dass das vom
Schweizer Volk vor 25 Jahren mit überwältigender Mehrheit gutgeheissene
Tierschutzgesetz endlich durchgesetzt wird. Gehört das Wallis nur zur
Schweiz, wenn es darum geht, Subventionen zu beziehen?
Die Kantone Bern, Freiburg und Graubünden haben sich gegen
die unberechtigte Bevorzugung des Wallis gewehrt. Nun muss das Bundesgericht
entscheiden.
Der VgT hat heute dem Bundesgericht die folgende Eingabe
eingereicht:
Betrifft: Beschwerde der Kantone Bern, Freiburg und Graubünden
gegen den Entscheid des Bundesamtes für Landwirtschaft, dem Kanton
Wallis das Markenmonopol "Raclett" zu geben
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren
Richter,
der Kanton Wallis fühlt sich meistens nur zur Schweiz gehörig, wenn
er Bundessubventionen oder andere wirtschaftliche Vorteile, wie das
Markenmonopol Raclett, beanspruchen kann. Wenn es um den Vollzug des
Tierschutzgesetzes geht, glaubt man im Wallis, nicht an Bundesrecht
gebunden zu sein. Der Nichtvollzug des eidgenössischen
Tierschutzgesetzes im Kanton Wallis schreit zum Himmel.
In der Beilage finden Sie eine Reportage
des VgT über die katastrophale Haltung der Kühe im Winter. Der Raclett
ist ein Produkt aus dieser Tierquälermilch. Den Kanton Wallis dafür
mit einem nichtverdienten Marktmonopol zu belohnen, wäre ein falsches
Signal und alles andere als im öffentlichen Interesse.
Mit freundlichen Grüssen
Erwin Kessler, Präsident VgT
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