2. Februar 2005

Bär Mario im Zoo Hasel:
Aargauer Regierungsrat täuscht die Öffentlichkeit

Der Aargauer Regierung behauptet laut Aargauer Zeitung vom 15.1.05, das Käfig, in welchem Bär Mario sein Leben verbringen muss, entspreche dem eidgenössischen Tierschutzgesetz; der Kanton könne nichts dagegen unternehmen. Dafür stellt der Regierungsrat in Aussicht, mit der vom Bundesrat vorgelegten Revision des Tierschutzgesetzes werde ein weiterer Schritt zugunsten der Tiere gemacht.

Beide Behauptungen sind unwahr. Die laufende Revision des Tierschutzgesetzes soll laut Bundesrat und Parlament das Schutzniveau nicht erhöhen, und dem entspricht der Entwurf des Bundesrates, welcher der Aargauer Regierung bekannt ist, denn sie hat am Vernehmlassungsverfahren dazu teilgenommen. Mit ihrer gegenteiligen Behauptung täuscht die Regierung somit die Öffentlichkeit mit Wissen und Willen. So auch mit der Behauptung, die Haltung von Bär Mario entspreche dem Gesetz.

Absatz 1 und 2 von Artikel 2 des vom Volk mit grosser Mehrheit gutgeheissenen Tierschutzgestzes lauten bis heute unverändert wie folgt:

"Tiere sind so zu behandeln, dass ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird.
Wer mit Tieren umgeht, hat, soweit es der Verwendungszweck zulässt, für deren Wohlbefinden zu sorgen."

Dies grundlegenden Vorschriften des Tierschutzgesetzes sind im Zoo Hasel offensichtlich nicht erfüllt. Den angeborenen Bedürfnissen von Bär Mario und den anderen Wildtieren wird in diesem völlig veralteten Privatzoo nicht in bestmöglicher Weise Rechnung getragen; vielmehr werden diese vorsätzlich unterdrückt. Und es wird auch nicht für das Wohlbefinden der Tiere gesorgt; stattdessen werden diese in tierquälerischer Weise lebenslänglich eingesperrt. Wie Bären artgerecht und gesetzeskonform gehalten werde können, kann zum Beispiel im Wildpark Langenberg in Langnau besichtigt werden (www.vgt.ch/vn/0002/baer.htm):

Frühere Berichte über Bär Mario um Zoo Hasel hier


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