17. Juni 2005 Bekanntmachung an alle Tierhalter Neben den seit Jahren üblichen Morddrohungen, sind nun kurz hintereinander auf offener Strasse gewalttärige Angriffe von Tierhaltern gegen VgT-Präsident Dr Erwin Kessler erfolgt. Die Thurgauer Justizbehörden behandeln den jüngsten Mordversuch als Bagatelledelikt - ein Signal an alle gewaltbereiten Tierhalter, dass sie bei solchem Verhalten ebenso wenig zu befürchten haben, wie bei ihrer täglichen Gewalt gegen Tiere. Gegen den Tierhalter, der diesen Mordversuch verübt hat (Kesselring, Hefenhofen) sind bereits Verfahren wegen Gewalt gegen den Kantonstierarzt und wegen Mittäterschaft beim Schächten (Schlachten ohne Betäubung) hängig. Das Verfahren wegen Schächten wird vom Bezirksamt Arbon verschleppt, offensichtlich mit der Absicht, die Sache verjähren zu lassen (gedeckt von der notorisch tierschutzfeindlichen Thurgauer Staatsanwaltschaft). Dieses Bezirksamt, welches Kesselring derart deckt und auch bei anderen Gelegenheiten gewerbsmässige Tierquäler mit Trinkgeldbussen schont, führt nun auch den zu leichter Körperverletzung bagatellisierten Mordversuch. Dieser Mordversuch wurde anlässlich eines offenen Besuches eines Betriebes, gegen den eine Meldung eingegangen war, verübt. Der VgT wird deshalb aus Sicherheitsgründen künftig nur noch verdeckt ermitteln und nicht mehr das offene Gespräch mit Tierhaltern suchen, gegen die Meldungen eingehen. Alle Tierhalter, die nichts zu verbergen haben und gegen die Meldungen wegen angeblich schlechter Tierhaltung sich rasch als unbegründet klären könnten, müssen wir für diese Massnahme um Verständnis bitten. Die Tierschutzbehörden, so auch das Thurgauer Veterinäramt, sind personell nicht in der Lage, den Vollzug des eidgenössischen Tierschutzgesetzes sicher zu stellen. Es ist deshalb auf die Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen angewiesen. Andererseits darf der VgT nicht ohne eigene Abklörungen aufgrund anonymer Meldungen Anzeige erstatten; dies würde sofort zu Strafverfahren wegen falscher Anschuldigung gegen die VgT-Organe führen. (Während die Justiz gegen die Tierquäler nichts tut, nutzt sie jeden Vorwand, um gegen den VgT aktiv zu werden.) Das einzige Mittel das bleibt, sind verdeckte Abklärungen. Davon wird sich der VgT durch Gewalt seitens von Tierhaltern ebensowenig abhalten lassen wie durch die dauernde Justizwillkür. Die Gewaltbereitschaft vieler Tierhalter, denen die landwirtschaftlichen Tiere hinter verschlossenen Türen schutzlos ausgeliefert sind, ruft erst recht nach Aufklärungsaktivitäten wie sie in der Schweiz ausschliesslich nur vom VgT geführt werden. Diese ist nicht nur poltisch-ethisch, sondern auch juristisch durch das öffentliche Interesse gerechtfertigt. Links zu den angesprochenen Themen: - Im Thurgau wird der Tierschutz mit Trinkgeldbussen verhindert - Tierschutz-Verhinderung mit Trinkgeldbussen - Tierschutzfeindliche Thurgauer Staatsanwaltschaft (die weiteführenden Links beachten!) |