25. Juni
2004 Im Thurgau wird der Tierschutz mit Trinkgeldbussen verhindert Im Sommer 2003 hat der VgT am Beispiel von Schweinefabriken entlang dem Thurwanderweg aufgezeigt, wie der Tierschutzvollzug im Thurgau im Argen liegt. Die meisten Schweine im Thurgau merken kaum etwas davon, dass es ein Tierschutzgesetz gibt. Das damit verbundene Elend ist auch quantitativ gross, denn es gibt im Thurgau mehr Schweine als Menschen. Warum sieht man sie nicht? Weil 95 % von ihnen in abgeschlossenen Tierfabriken unter KZ-ähnlichen Bedingungen dahinvegetieren. Die vom VgT veröffentlichten Bilder sprechen eine deutliche Sprache (www.vgt.ch/vn/0303/thurweg.htm). Mit der Tierschutzverordnung hat der Bundesrat das Tierschutzgesetz so verwässert, dass insbesondere für die Schweine nicht mehr viel übrig geblieben ist. Eine Schweinehaltung gemäss den Mindestanforderungen der Tierschutzverordnung ist Lichtjahre von den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (Artikel 1 und 2 verlangen Wohlbefinden und ein artgerechtes Leben) entfernt. Aber nicht einmal diese absolut ungenügenden Mindestvorschriften werden in der grossen Mehrheit der Thurgauer Schweinefabriken eingehalten. Das kantonale Veterinäramt hat bei den meisten der vom VgT veröffentlichten Betriebe entlang dem Thurweg - im Sinne eines Querschnitts durch den Kanton - Verletzungen dieser Mindestvorschriften festgestellt. Doch anstatt mit empfindlichen Bussen ein Signal zu setzen, dass die Missachtung dieser Mindestvorschriften nicht geduldet wird, nehmen die Bezirksämter Frauenfeld, Weinfelden, Bischofszell und Arbon die gewerbsmässigen Tierquäler regelmässig in Schutz und sprechen nur symbolische Trinkgeldbussen aus. Der Frauenfelder Statthalter Ernst Müller schützte seinen SVP-Parteikollegen und damaligen Bezirksrichter Ulrich Iseli, der in Bethelhausen eine üble Schweinefabrik betreibt, vor Strafe und stellte das Strafverfahren ein, obwohl das Veterinäramt Missachtungen von Tierschutzvorschriften festgestellt hatte (unter anderem stark verkotete Tiere, siehe www.vgt.ch/vn/0303/iseli.htm). Soweit ging Statthalter Peter Jünger, Weinfelden, in den Fällen der Käserei Walter Sturzenegger (Wigoltingen), Käserei Guido Eberle (Bonau) und Schweinezucht Josef Bachmann (Mettlen) nicht, begnügte sich aber mit lächerlichen Trinkgeldbussen von 150 bis 200 Franken. Das ist rund fünf mal weniger, als in vergleichbaren Fällen im Kanton Zürich üblich. Doch auch Bussen von 1000 Franken im Kanton Zürich bewirken keine Verbesserungen, wie der VgT leider feststellen musste. Die Schweinemäster zahlen lieber eine solche wenig schmerzhafte Busse, als sich zB mit Stroh Mehrarbeit zu machen. Weil deshalb keine Aussicht besteht, dass mit dem Tierschutz endlich Ernst gemacht würde, empfiehlt der VgT seit Jahren vegetarische Ernährung, der Gesundheit und den Tieren zuliebe. Die Bezirksämter Arbon (Vizestatthalter Arnaldo Homberger) und Bischofszell (Vizestatthalter H Iseli) versuchen, ihre Trinkgeldbussen geheim zu halten und verweigern dem VgT als Anzeigeerstatter das ihm gemäss Bundesgerichtspraxis zustehende Einsichtsrecht in den Schlussentscheid, gedeckt von der notorisch tierschutzfeindlichen Staatsanwaltschaft (www.vgt.ch/vn/0203/tuttwil.htm). Der VgT hat sich in den letzten Jahren mit mehreren Rechtsverweigerungsbeschwerden gegen die Bezirksämter Arbon, Bischofszell und Münchwilen gewehrt, wobei es das Bundesgericht bisher mit überspitztem Formalismus vermieden hat, darauf einzutreten. Der VgT hat deshalb beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde erhoben wegen Verletzung des Öffentlichkeitsgebotes in Strafsachen (Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention; www.vgt.ch/news2003/030310.htm); der Fall ist hängig. Und vor der Anklagekammer des Kantons Thurgau ist zur Zeit eine neue Beschwerde gegen das Bezirksamt Bischofszell hängig. |