VN02-3 Thurgau: Missst�nde in St�llen und Staatsanwaltschaft Stalinistische Zust�nde im Thurgau: Wer auf staatliche Missst�nde aufmerksam macht, wird bestraft Unter der Bezeichnung Bonsai-K�tzchen ist im Internet eine Anleitung zu finden, wie junge K�tzchen in engen Glasbeh�ltern aufgezogen werden k�nnen, um ihnen beim Wachsen die Form des Glasbeh�lters zu geben. Wir haben gegen die Urheber dieser Internet-Site bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau Strafanzeige wegen Anstiftung zu Tierqu�lerei eingereicht, doch die notorisch tierschutzfeindliche Thurgauer Staatsanwaltschaft hat es nicht f�r n�tig befunden, eine Strafuntersuchung einzuleiten. Dieses einmal mehr rechts- und pflichtwidrige Verhalten der Staatsanwaltschaft haben wir dem zust�ndigen Regierungsrat Lei zur Kenntnis gebracht, welcher das Schreiben an die Anklagekammer weiterleitete. Diese deckte das Verhalten der Staatsanwaltschaft und auferlegte dem VgT in rechtswidriger Weise die Verfahrenskosten. Dagegen erhob der VgT staatsrechtliche Beschwerde welche vom Bundesgericht am 22.3.2002 gutgeheissen wurde. Verantwortlich f�r diese stalinistischen Zust�nde im Thurgau, wo bestraft wird, wer auf staatliche Missst�nde aufmerksam macht, sind der Staatsanwalt Dr Pius Schwager sowie die folgenden Richter der Anklagekammer: F�rsprecher A Biedermann (Pr�sident), Dr H Strickler und R D�nki. Mehr dazu unter www.vgt.ch/vn/0203/bonsai.htm
Schweinefabrik Tuttwil: v�llig verkotete Tiere. Aufnahme vom Sommer 2000. Der Pr�sident der Milchgenossenschaft Tuttwil, Landwirt Roland Himmelberger, dazu: "Das ist ganz normal, Schweine sind halt dreckig." Die Schweine in der Tuttwiler Schweinefabrik werden mit einer nach Verwesung stinkenden Suppe aus tierischen Abf�llen gef�ttert. Das vor einem Jahr zur Beruhigung der Konsumenten grossartig angek�ndigte Verbot der Verf�tterung tierischer Abf�lle ist in der Schweiz - im Gegensatz zu Deutschland - nur halbherzig durchgesetzt worden (www.vgt.ch/news/001210.htm). Dank einer Eingabe an das Amt f�r Umweltschutz, welche von den meisten Einwohner Tuttwil unterschrieben wurde, hat der f�rchterliche Leichengestank, der im Sommer auch in die Schlafzimmer drang, abgenommen. Der Gestank wird jetzt mit h�herer Geschwindigkeit zum Lieben Gott hinaufgeblasen. Vermutlich hat das Strafverfahren gegen diesen Schweinem�ster mit einer Trinkgeldbusse geendet, welche die Staatsanwaltschaft mit ihrer menschenrechtswidrigen Geheimhaltung vertuschen will. Inzwischen hat sich diese vom VgT vor zwei Jahre aufgedeckte, buchst�blich zum Himmel stinkende Schweinerei zu einem immer noch h�ngigen juristischen Streit um die von der Thurgauer Staatsanwaltschaft praktizierte menschenrechtswidrige Geheimjustiz ausgeweitet. Der bekannte und erfolgreiche Menschenrechtsanwalt Ludwig A Minelli beurteilt das Verhalten der Staatsanwaltschaft als klar menschenrechtswidrig. Das Verfahren ist zur Zeit vor dem Bundesgericht h�ngig. So kam es dazu: Am 15. September 2000 reichte der VgT beim Bezirksamt M�nchwilen eine Strafanzeige gegen die f�rchterlichen Zust�nde in der Schweinefabrik der Milchgenossenschaft Tuttwil ein (www.vgt.ch/vn/0101/tuttwil.htm). Der verantwortliche P�chter Hansueli Jost, K�ser in Mettlen, wurde geb�sst. Die H�he der Busse wurde auf Anweisung des Thurgauer Staatsanwalts Pius Schwager geheimgehalten. Dies ist menschenrechtswidrig, da die Europ�ische Menschenrechtskonvention ein �ffentlichkeitsgebot f�r Strafverfahren enth�lt und Geheimjustiz untersagt. Gest�tzt darauf hat das Bundesgericht in einem wegleitenden Entscheid festgehalten, dass Anzeigeerstatter das Recht haben zu erfahren, wie das Verfahren ausgegangen ist (Akteneinsicht in den Schlussentscheid). In ihrem chronisch tierschutzfeindlichen Verhalten verweigert die Thurgauer Staatsanwaltschaft dem VgT dieses Recht: Sie wies das Bezirksamt an, dem VgT dieses Einsichtsrecht zu verweigern. Das Bezirksamt informierte den VgT �ber diese Anweisung telefonisch und betrachtete damit die Sache als erledigt. Dagegen reichte der VgT am 6.9.2001 der Thurgauer Anklagekammer eine Beschwerde wegen Rechtsverweigerung ein. Der Pr�sident der Anklagekammer, F�rsprecher August Biedermann, deckte einmal mehr das rechtswidrige Verhalten der Staatsanwaltschaft und verschleppte die Sache durch willk�rliche Nichtbehandlung.
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