23. April 2009

Mehrere Tierquäler verurteilt wegen dem Versuch, mit fiesen Verleumdungen den Ruf des VgT und seines Präsidenten zu ruinieren

Wenn die sachlichen Argumente ausgehen, wird mit fiesen Verleumdungen und Angriffen unter der Gürtellinie gearbeitet. Das war schon immer so und ist in gewissen primitiven Kreisen auch heute noch so. Immer wieder bestätigt sich die Erfahrung, dass Tierquäler auch in anderer Hinsicht charakterliche Defizite aufweisen und skrupellos lügen und verleumden.

Gegen welch primitive Täterschaft der VgT kämpft, zeigten schon lange die zahlreichen aufgezeichneten Telefonanrufe (Tierquälerstimmen).

Vor ein paar Jahren machte Alt-Nationalrat Hermann Weyeneth (SVP) den Anfang mit frei erfundenden sexuellen Vorwürfen: VgT-Präsident Erwin Kessle sei wegen Sexualdelikten verurteilt worden. Weyeneth wurde hierauf wegen übler Nachrede schuldig gesprochen (www.vgt.ch/doc/weyeneth/index.htm).

Letztes Jahr unterstellte ein Schweinezüchter aus Stansstad in einem Leserbrief in der Bauernzeitung, VgT-Leute hätten beim Fotografieren in seinem Stall Sodomie begangen. Der Schweinezüchter wurde kürzlich rechtskräftig wegen Verleumdung verurteilt (www.vgt.ch/news2008/081021-verleumdung-zemp.htm).

Kürzlich wurde einem Kaninchenzüchter gerichtlich verboten zu behaupten, VgT-Präsident Erwin Kessler habe eine "pädophile Vergangenheit. Er hatte diesen Vorwurf in einem Email an Erwin Kessler erhoben. Vor Gericht gab er seine Verfehlung zu (www.vgt.ch/news2009/090325-kanin-issler.htm).

Wegen dem anonymen Vorwurf an den VgT-Präsidenten, er sei ein "Vergewaltiger" läuft zur Zeit eine polizeiliche Täter-Ermittlung.

 


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