VgT-Dokumentationen zum Tier- und Konsumentenschutz

Die Schweinefabrik
von Ex-SVP-Nationalrat Hermann Weyeneth
und der Berner Polit- und Justizfilz

von Erwin Kessler, Präsident VgT.ch

 

Im Sommer 2001 veröffentlichte der VgT durch Fotos belegte Missstände in der Schweinefabrik des Berner SVP-Nationalrates Hermann Weyeneth und seines Sohnes in Jegenstorf: www.vgt.ch/vn/0103/weyeneth.htm

Im September erschien ein Auszug aus diesem Bericht in der gedruckten Ausgabe der VgT-Nachrichten (VN01-3 Seite 6); diese wurde im ganzen Kanton Bern in alle Briefkästen ohne Stopp-Kleber verteilt.

Sofort ergriff die konservative und notorisch tierschutz-feindliche Berner Zeitung Partei für Weyeneth, indem eine fadenscheinig-verlogene Ausrede Weyeneths als Tatsache hingestellt wurde, um VgT-Präsident Erwin Kessler lächerlich zu machen: Weyeneth habe seit zwei Jahren gar keine Tiere mehr. ("Bei Weyeneths hat Kessler kein Schwein gehabt", Berner Zeitung 19.7.2001). Im Schlepptau des grossen Bruders brachte tags darauf auch das Bieler Tagblatt diesen verlogenen Bericht. Was dabei verschwiegen wurde: Weyeneths Schweinestall war zur fraglichen Zeit und ist bis heute voller Schweine. Weyeneth den Stall seinem mit ihm zusammen auf dem Hof wohnenden Sohn verpachtet.  Weyeneth versteckt sich heldenhaft hinter seinem Sohn, wenn Missstände auf seinem Hof aufgedeckt werden! Das ist alles, was hinter der verlogenen Schlagzeile der Berner-Zeitung steckt. Ein Leserbrief dazu: Schwein gehabt hin oder her (Der Bund 23.07.2001, Berner Zeitung 25.7.2001)

  Hermann Weyeneth, Exponent des Berner SVP-Agrafrilzes

Weyeneth versuchte mit perfiden Verleumdungen die Glaubwürdigkeit des VgT zu untergraben

Um von den Missständen abzulenken, schrieb Weyeneth einem empörten Leser der VgT-Nachrichten zurück, im Gegensatz zu Erwin Kessler sei sein Sohn noch nie wegen "sexueller Übergriffe und Nötigung vor dem Richter gestanden" - eine frei erfundene, perfide Verleumdung. Auf Klage von Erwin Kessler hin wurde Weyenet zwar wegen übler Nachrede verurteilt, weil es unmöglich anders ging, aber er ging straflos aus (SVP-Nationalrat Weyeneth wegen übler Nachrede verurteilt, news 010920).  In der Urteilsbegründung wurde festgehalten, dass der Tatbestand der Verleumdung zwar objektiv erfüllt sei, da aber dem angeklagten Weyeneth nicht nachgewiesen werden könne, dass er die Unwahrheit wider besseres Wissen verbreitet habe, sei er vom Vorwurf der Verleumdung freizusprechen und nur wegen übler Nachrede zu verurteilen.

Weyeneth konnte keine Quelle nennen, auf die er seine Verleumdung stützte; trotzdem ist laut Berner Berner Polit- und Justizfilz "nicht nachgewiesen", dass Weyeneth bewusst log. Erst spät im Verfahren zog Weyeneths Anwalt einen alten Artikel aus dem Magazin "Facts" über Erwin Kessler bei; die Verleumdungen Weyeneths waren in diesem Artikel aber nicht zu finden. Die sda-Meldung (siehe unten im Pressespiegel) gibt den Sachverhalt nicht richtig wider; zwar ist richtig, dass der Facts-Artikel unwahr war und widerlegt werden konnte. Darum ging es aber im Verfahren gegen Weyeneth gar nicht, denn die Verleumdungen Weyeneths konnten diesem Artikel gar nicht entnommen werden, es lag somit keine Gutgläubigkeit Weyeneths vor. Im politischen Willkürurteil zugunsten von Weyeneth wurde der wahre Sachverhalt verschleiert, um den Anschein von Rechtmässigkeit zu erwecken.

Weyeneth habe, so hält das Urteil immerhin fest, die ehrverletzende Äusserung vorsätzlich verbreitet und es sei ihm einzig darum gegangen, Erwin Kessler durch üble Nachrede zu schaden, jedoch sei er von Strafe zu befreien, weil er den ehrverletzenden Brief aus einer Gemütsbewegung heraus gehandelt habe und die ehrverletzende Äusserung an der Hauptverhandlung als unwahr zurückgenommen habe.

Im Klartext bedeutet das Urteil: Weyeneth hat zwar perfide Unwahrheiten über Erwin Kessler verbreitet, einzig in der Absicht, dem Ruf und der Glaubwürdigkeit des Tierschützers zu schaden. Doch weil Weyeneth nicht irgend jemand ist, sondern Nationalrat und Präsident der Berner SVP, ist er nicht zu bestrafen. Im Gegensatz dazu muss Erwin Kessler ins Gefängnis, weil er jüdische Tierquälereien angeblich zu scharf kritisiert hat (Schächtprozess). Gemütsbewegungen eines Tierschützers, der angesichts grausamster Tierfolter zutiefst betroffen ist, werden niemals strafbefreiend gewertet. Die Gemüstbewegungen eines Herrn Nationalrates, auf dessen Hof Missstände aufgedeckt werden, zählen in diesem Unrechtsstaat viel mehr als das objektiv berechtigte Mitleid eines Tierfreundes und Tierschützers! Im Kanton Bern muss man nur Weyeneth heissen, dann ist man auch vor Gericht bevorzugt - ein Hohn auf das Gleichheitsgebot in der Verfassung. Damit solche mafiosen Machenschaften ungestört ablaufen kann, hat der Berner Politfilz auch gleich im kantonalen Gesetz vorgesorgt: Ein Geschädigter hat nach bernischem Prozessrecht keinerlei Rechtsmittel gegen solche Rechtswillkür.

Pressespiegel zur Verurteilung Weyeneths:
Prozess gegen Weyeneth - Tierschützer Kessler klagt wegen Verleumdung,
(Sonntags-Zeitung 3.2.2002)

 
Weyeneth gegen Kessler: Politiker schuldig gesprochen - keine Strafe, sda-Meldung vom 4.7.2002, erschienen in: Berner Zeitung Stadtausgabe, Thuner Tagblatt, Berner Rundschau, Grenchner Tagblatt, Basler Zeitung 5.7.2002; stark gekürzt in: Blick, Zürichseezeitung, Thurgauer Zeitung, Bieler Tagblatt  5.7.2002
Weyeneth verurteilt, Der Bund 5.7.2002
Weyeneth: "Irrtum verfallenl", Der Bund 5.7.2002
SVP-Nationalrat Weyeneth vom Richter verurteilt, Burgdorfer Tagblatt 5.7.2002

 

Die Missstände auf dem Hof Weyeneths werden vom Berner Polit- und Justizfilz gedeckt

Der gleiche Richter Brunner (FDP) des Gerichtskreises Burgdorf-Fraubrunnen, welcher Weyeneth auf so fadenscheinige Art und Weise vor der gesetzlich vorgeschriebenen Strafe verschonte, hat auch die gesetzwidrigen Missstände auf dem Hof Weyeneth gedeckt und trotz fotografisch festgehaltener Verletzung des Tierschutzgesetzes das Verfahren gegen Weyeneth Junior eingestellt, ohne die gesetzlich für Tierschutzvergehen vorgeschriebene Verurteilung vorzunehmen (Strafverfahren wegen Verletzung von Tierschutzvorschriften im Schweinestall Weyeneth).

Fotos bewiesen das vollständige Fehlen der gesetzlich vorgeschriebenen Stroheinstreu für Mutterschweine in der Schweinefabrik Weyeneth:

Weyeneth jun. rechtfertigte diesen Missstand gegenüber dem BLICK wie folgt: Die Aufnahmen seien nachts gemacht worden. Er gebe den Schweinen aus hygienischen Gründen nur am Tag Einstreu.

Die Aufnahmen zeigen, dass es nicht das geringste Strohrestchen hat von der angeblichen Einstreu am Tag. So sauber kann niemand wischen! Und aufgewaschen wird der trockene(!) Boden offensichtlich auch nicht jeden Abend. (Neben dem Trog hat es auf obiger Aufnahme einen nassen Fleck von derAbend-Fütterung; Weyeneths Schweine werden mit Suppe gefüttert, welche sie verspritzen.)

Die Ausrede Weyeneths ist kein Meisterstück an Bauernschläue, denn die Tierschutzvorschriften gelten offensichtlich auch nachst. Nachts schlafen die Schweine und brauchen dann ganz besonders das vorgeschriebene Strohnest. Zudem wird diese lächerliche Schutzbehauptung durch die Aufnahmen klar widerlegt. Eine peinliche Zurschaustellung von Bauerndummheit - oder der Ausdruck von politischem Talent, um auch einmal Nationalrat zu werden?

Wenn man Weyeneth heisst reicht im Kanton Bern selbst eine derart offensichtlich haltlose Ausrede: Der Berner Justizfilz, vertreten durch Kreisrichter Brunner, der Weyeneth schon im Verleumdungsprozess Straffreiheit gewährte, stellte das durch die Anzeige des VgT ausgelöste Strafverfahren heimlich ein, ohne den Entscheid dem VgT mitzuteilen. Erst aufgrund einer Beschwerde an das Obergericht wegen Rechtsverweigerung erhielt der VgT den skandalösen Entscheid.

 

Strafanzeige gegen mitverantwortliche Tierärzte

Weyeneth jun. machte vor Gericht geltend, das Weglassen der gesetzlich vorgeschriebenen Stroheinstreu sei ihm von folgenden Tierärzten empfohlen worden:

1. Tierarzt Prof Dr W Zimmermann, Departement für Klinische Veterinärmedizin der Universität Bern, Abteilung Schweinekrankheiten und Schweinegesundheitsdienst

2. Tierarzt Dr Hutter, c/o Kleintierklinik Dr Witschi, Meisenweg 1, 3053 Münchenbuchsee.

Der VgT reichte gegen diese Tierärzte ein Strafanzeige wegen Anstiftung zur Verletzung von Tierschutzvorschriften ein (Strafanzeige gegen Tierärzte im Fall Weyeneth, news 020718).

Pressespiegel:
Tierschützer Kessler klagt gegen Tierärzte (Burgdorfer Tagblatt 19.7.2002)

Offensichtlich um die Tierärzte vor einer Strafverfolgung zu schützen, liess Untersuchungsrichter Leibundgut (Untersuchungsrichteramt  II, Emmental-Oberaargau) die Anzeige solange liegen, bis er das Verfahren am 16. September 2004 wegen Verjährung einstellen konnte.  . Hierauf reichte der VgT bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern eine Strafanzeig  wegen Amtsmissbrauch und Begünstigung gegen diesen Untersuchungsrichter ein (Strafanzeige gegen einen Untersuchungsrichter, news 041020).

Es wird den Leser nicht mehr überraschen, dass auch diese Anzeige im Berner Polit- und Justizfilz wirkungslos versickerte.

Mehr als das Massen-Tierelend mobilisiert die fleischfressende Bevölkerung der Gestank aus Schweinefabriken. Im Frühjahr 2006 gingen zahlreiche Einsprachen gegen eine von Hermann Weyeneth geplante neue Tierfabrik für 1000 Mutter-Schweine in Fraubrunnen-Underberg ein. Diese neue Schweinefabrik plante Hermann Weyeneth, der laut Berner Zeitung vom 19.7.2001 seit 1999 gar keine Tiere mehr hat ("Bei Weyeneths hat Kessler kein Schwein gehabt").

Die Einsprachen hatten keine Wirkung - schon eine Jahr später war die neue, riesige Schweinefabrik erstellt:

Sich an die geltenden Tierschutzvorschriften zu halten, fühlt sich Weyeneth weiterhin nicht verpflichtet. Er und seine Schweizerische Viehalterpartei -  pardon: Volkspartei - möchten das Tierschutzgesetz ohnehin abschaffen (SVP will Tier- und Umweltschutzgesetze lockern, news 020820A). Darin sind sich Weyeneth und Blocher einig (Blocher will Tierschutz in der Landwirtschaft abschaffen, news 031214; Blocher und der Tierschutz, news 050115). Laut Berner Zeitung vom 18.3.06 hat Weyeneth auch in der neuen Schweinefabrik nicht im Sinn, den Mutterschweinen die gesetzlich vorgeschriebene Stroheinstreu zu geben - was Aufnahmen vom August 2008 in den drei neuen Tierfabriken in Fraubrunnen-Underberg bestätigen:

Tierquälerische Kastenstandhaltung:

In der offiziellen Medienmitteilung des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) zur Revision des Tierschutzgesetzes im Jahr 1997 war zu lesen, die Kastenstandhaltung von Galtschweinen (siehe die Abbildungen oben und unten) sei nun  verboten worden - eine mafiose Lüge.  In der Antwort auf eine Motion von Nationalrat Hans vom 20.3.92 (Motion 97.3131) wiederholte der Bundesrat diese Lüge und das Schweizer Fernsehen verbreitete diese schön brav in der von Gysling/Riss redigierten Sendung "Tierreport" vom 24.2.1996. Seit ich tierschutzpolitisch aktiv bin, habe ich die Verlogenheit in diesem Staat - einschliesslich Bundesrat, Kantonsregierungen, Verwaltung und Medien - und die Leichtgläubigkeit der Massenkonsumenten in einem Ausmass kennen gelernt, dass mir grundsätzlich alles möglich scheint, in diesem Land, nicht nur die mit Steuergeldern subventioniert und von den regimehörigen Medien unterdrückten Tier-KZs.

In Tat und Wahrheit erlaubt der Bundesrat bis heute und auch in Zukunft, auch in der am 1. September 2008 in Kraft getretenen neusten Revision seiner Tierschutzverordnung, dass Mutterschweine (Galtschweine) wochenlang tierquälerisch in solchen Kastenständen eingesperrt und zur Bewegungslosigkeit gezwungen werden.

So werden die Konsumenten vom Bundesrat und von der Bundesverwaltung im Dienst der Agro-Mafia irregeführt.

Die Kastenstandhaltung widerspricht tatsächlich dem Tierschutzgesetz, wie schon im Jahr 1993 in einem rechtskräftigen Gerichtsurteil, gestützt auf ein Fachgutachten festgestellt wurde (www.vgt.ch/vn/9303/vn93-3.htm#Kastenstandhaltung). Doch der Bundesrat erlaubt das in seiner Tierschutzverordnung trotzdem weiterhin, weil es die Agromafia so will.

So bleibt das Tierschutzgesetz toter Buchstabe. Die einzige Chance für die Tiere:
ESSEN SIE VEGETARISCH - IHRER GESUNDHEIT UND DEN TIEREN ZULIEBE!

 

Weyeneth erhob eine haltlose Klage gegen VgT-Präsident Erwin Kessler und liess sie dann wieder fallen: Gerichtsverfahren

 

Medienspiegel:

Weyeneth klagt gegen Erwin Kessler:
- Schweizerbauer, 24.02.09
- Berner Zeitung, Stadt-Ausgabe, 25.2.09
- Berner Zeitung, Emmental, 25.2.09
- Der Bund, 25.2.09
- St Galler Tagblatt, 25.2.09
- Thurgauer Zeitung, 25.2.09
- Blick am Abend, 25.2.09

- Bauernzeitung, 27.2.09


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