27. August 2009

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
in Schieflage

Brief des VgT an Bundesrätin Calmy-Rey, Vorsteherin des Departementes für auswärtige Angelegenheiten EDA: 

1. August 2009

Frau Bundesrätin Michelin Calmy-Rey
Bundeshaus
3003 Bern

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte 

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, 

der bekannte und angesehene Freiburger Rechtsprofessor Dr Franz Riklin berichtet in seinem Buch "Von der Aufklärung verschont" über schlimme Missstände in der Freiburger Justiz und wie Hauptverantwortliche dieses Justizskandals, die in Freiburg untragbar geworden waren,  als "Belohnung" in die Bundesanwaltschaft aufgenommen wurden, und wie die damalige Bundesrätin Ruth Metzler ein Schreiben von Prof Riklin, in dem er auf diese stossende Situation aufmerksam machte, mit einem nichtssagenden Routinebrief beantwortet wurde (Buch Riklin Seite 152; Antwortbrief im Anhang Seite 198 faksimil wiedergegeben).  

Der Grund, weshalb ich mich an Sie wende, ist auch ein schwerwiegender justizieller Missstand und ich bitte Sie, diese Sache nicht mit einem nichtssagenden Routinebrief abzutun, wie das leider bei vielen Bundesräten üblich ist, wie nicht nur Prof Riklin erfahren hat. 

Es ist bekannt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hoffnungslos überlastet ist und deshalb nur noch ca 3 Prozent aller Beschwerden beurteilen kann. Der EGMR-Richter Prof Mark E Villiger sagte mir kürzlich an einer Juristentagung, die Mitgliedstaaten wollten das so und würden deshalb die Infrastruktur des EGMR bewusst so knapp halten, dass dies so bleibe. 

Allein diese Tatsache ist dem europäischen Menschenrechtsgedanken unwürdig und zeigt, dass eine Mehrheit der Staaten des Europarates die Menschenrechte gering achten und lieber die Überprüfung von Menschenrechtsverletzungen torpedieren, anstatt diese innerstaatlich durchzusetzen und Menschenrechte im Rahmen ihrer eigenen Justiz ernst zu nehmen.  

Damit aber nicht genug. Die Formalität, mit welcher der EGMR die restlichen 97 Prozent der Beschwerden, auf die er nicht eintreten kann, erledigt, ist zutiefst menschenverachtend und eines Menschenrechtsgerichtshofes unwürdig. Der EGMR missbraucht dazu das Vorprüfungsverfahren, das eigentlich dazu da ist, offensichtlich unzulässige Beschwerden auszusieben. Der EGMR tut nun so, als seien die 97 Prozent der Beschwerden, die er rein aus Kapazitätsgründen nicht behandeln kann, in diesem Sinne unzulässig. Auf diese Weise werden auch ganz offensichtlich zulässige und berechtigte Beschwerden abgeschossen. Ein Beschwerdeführer, der sich nervenaufreibend und mit grosser finanzieller Belastung durch die nationalen Instanzen gekämpft hat mit der Hoffnung auf den EGMR, wird mit einer dreizeiligen, sachlich nichtssagenden Mitteilung, es bestehe "kein Anschein einer EMRK-Verletzung", abgeputzt. Prof Riklin hat diese Praxis des EGMR in privater Korrespondez treffend als "verlogen" bezeichnet und mich autorisiert, ihn so zu zitieren. 

An der gleichen Juristentagung, an der ich mit Prof Villiger gesprochen habe, habe ich auch Prof Luzius Wildhaber, der bis letztes Jahr Präsident des Gerichtshofes war, auf diese Praxis angesprochen und gefragt, warum nicht einfach ehrlich gesagt werde, der Gerichtshof könne aus Kapaziätsgründen auf die Beschwerden nicht eintreten, der verlogene Missbrauch des Zulassungsverfahrens sei nach meiner Auffassung menschenverachtend. Prof Wildhaber antwortete sinngemäss: weil das Reglement keine andere Möglichkeit lasse, als die formelle Nichtzulassung wegen Unzulässigkeit. Ich fragte zurück, ob er denn dieses Reglement höher stelle als die Menschenrechte und die Achtung vor justizgeschädigten Menschen. Darauf verlor Prof Wildhaber seine Contenance, lief rot an und zischte, das müsse er sich von mir nicht sagen lassen. Den Rest der Tagung war er ständig darum bemüht, mich zu ignorieren und jeden Blickkontakt mit mir zu vermeiden, obwohl ich ihm gar nicht mehr nachgelaufen bin.

Aber es gab auch andere Begegnungen an dieser Juristentagung über die "EMRK und die Schweiz" im Kursaal Bern. Ein junger Jurist kam strahlend auf mich zu, es freue ihn, mich mal persönlich zu treffen, er habe im Studium von den VgT-Fällen gehört, welche Rechtsgeschichte schreiben. Der VgT hat vor dem EGMR schon dreimal Recht erhalten und noch nie verloren. 33 Beschwerden wurden in der beschriebenen Weise als unzulässig erklärt und 17 sind zur Zeit hängig. Wer als kritischer Bürger die Machthabenden gegen sich hat, hat in China, pardon: in der Schweiz vor dem Bundesgericht keine Chance auf eine faire Behandlung. 

Diese Praxis des EGMR vergrössert nicht nur das Unrecht, sondern es werden Menschen psychisch endgültig fertig gemacht. Die von der Schweizer Justiz hinterlassenen Justizleichen - psychisch und finanziell ruinierte Bürger - greifen dann zu unterschiedlichen Mittel. Einige begehen Suizid; Prof Riklin beschreibt in seinem Buch einen solchen Fall. Andere, noch wenige, laufen Amok, wie der bekannte Amokläufer von Zug. Einige schreiben im Selbstverlag ein biografisches Buch, das niemand liest, über das erfahrene Unrecht und schicken es Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (mir zum Beispiel), die ihnen auch nicht helfen können. Sie fühlen sich zu recht allein gelassen und von einer Mauer des Schweigens zurückgestossen, führen ein unauffälliges Leben als resignierte Bürger ohne jedes Vertrauen in den Staat. Nur sehr selten kommt ein solches Schicksal ins Rampenlicht der Öffentlichkeit, wie etwa der ergreifend verfilmte Zürcher Fall des Polizisten Meier 19 (http://de.wikipedia.org/wiki/Meier_19). 

Ich bitte Sie, Frau Bundesrätin, sich im Europarat dafür einzusetzen, dass der EGMR die nötigen Mittel erhält, um alle zulässigen und begründeten Beschwerden zu beurteilen oder - sollte dies politisch nicht durchsetzbar sein - den Missbrauch des Zulassungsverfahrens aufgibt und abgewiesenen Beschwerdeführern wenigstens ehrlich mitteilt, dass dies wegen Arbeitsüberlastung erfolgt und nicht wegen angeblicher Haltlosigkeit der Beschwerde. Ein solcher Vorstoss im Europarat würde wenigstens sichtbar machen, welche Mitgliedstaaten bestrebt sind, die Durchsetzung der Menschenrechte zu blockieren. (Gehört die Schweiz auch dazu?) Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf, dies zu wissen. 

Ich danke Ihnen.
Mit freundlichen Grüssen
Dr Erwin Kessler, Präsident Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT

Bundesrätin Calmy-Rey liess dieses Schreiben wie folgt beantworten:

CH-3003 Bern, EDA

Dr Erwin Kessler
Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT
Präsident
Im Bühl 2
9546 Tutwil

Unser Zeichen : K .870 .0-0 BDV/ODS

Bern, den 20. August 2009

Sehr geehrter Kessler

Frau Bundesrätin Calmy-Rey hat Ihr Schreiben vom 1 . August betreffend den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhalten und uns mit der Beantwortung beauftragt . Gerne äussern wir uns dazu wie folgt:

Wir teilen Ihre Auffassung, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit aussergewöhnlichen Herausforderungen konfrontiert ist, die seine gegenwärtigen Kapazitäten bei weitem überschreiten. Die Schwierigkeiten des Gerichtshofs, die von ihm zu beurteilenden Beschwerden zu bewältigen, drohen auch seine Glaubwürdigkeit in Mitleidenschaft zu ziehen.

Die Schweiz setzt sich deshalb besonders dafür ein, dass neben den bereits getroffenen kurzfristigen Massnahmen auch langfristige Überlegungen angestellt werden, wie die Funktionsfähigkeit des Gerichtshofs dauerhaft gestärkt und gesichert werden kann. Die Schweiz wird während ihres Vorsitzes bestrebt sein, gemeinsam mit allen Mitgliedstaaten des Europarats die entsprechenden Bemühungen voranzutreiben. Die Reform des Gerichtshofes wird zu den Prioritäten unseres Vorsitzes gehören. Eine Konferenz im Februar 2010 wird sich vertieft mit dieser Frage befassen.

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und verbleiben
Mit freundlichen Grüssen
Politische Abteilung 1
Sektion Europarat+OSZE

 

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