15. M�rz 2000

Urteil des Z�rcher Obergerichtes: Wer der Polizei gehorcht, ist selber schuld!

Am Sonntag, den 7. Februar 1999 verteilten zwei jugendliche Mitglieder des VgT in der N�he des Kinos ABC in B�lach nach der Vorstellung des Filmes "Babe" um 16 Uhr das Journal "VgT-Nachrichten" an Passanten. Dabei hielten sich die beiden Jugendlichen auf �ffentlichem Grund in einiger Distanz vom Kino auf, nachdem sie vom Kinobesitzer gebeten worden waren, die Drucksachen nicht direkt vor dem Kino zu verteilen. 

Der B�lacher Stadtpolizist Wm G�nther Prassl wies die Jugendlichen mit den Worten weg, sie sollten "verreisen", das sei sowieso nur dem Kessler sein Seich. Wird's bald!

Der B�lacher Bezirksanwalt B�rgisster stellte die Strafuntersuchung mit fadenscheiniger Begr�ndung. Der Einzelrichter in Strafsachen des Bezirksgerichtes B�lach, Vizepr�sident Fischer, wies einen Rekurs ab mit der Begr�ndung, den Jugendlichen habe kein ernsthafter Nachteil gedroht, wenn sie sich der Wegweisung widersetzt h�tten. Mit anderen Worten: Wer sich polizeilichen Anweisungen widersetzt, ist selber Schuld!

In einem heute zugestellten Entscheid �bernimmt das Z�rcher Obergericht diese Begr�ndung (Oberrichter Keller, Schmid, Oberrichterin Hunziker Schnider).

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Der Einzelrichter f�llte den Rekursentscheid am 16. August 1999; die Zustellung des Entscheides erfolgte erst am 13. Januar 2000. Das Obergericht wies die Verschleppungsbeschwerde ab mit der Begr�ndung, das sei eine normale Dauer.

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> Ausf�hrliche Vorgeschichte: www.vgt.ch/justizwillkuer/polizeiwillkuer-buelach.htm


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