23. M�rz 2000

Lebende K�derfische: Bundesgerichtsurteil

Im Gerichtsverahren der Sportfischerzeitschrift "PetriHeil" gegen den VgT hat das Bundesgericht in einem soeben zugestellten Urteil gegen den VgT entschieden. Der VgT erhebt gegen das Urteil Beschwerde beim Europ�ischen Gerichtshof f�r Menschenrechte.


Als Beweis daf�r, wie in der Sportfischer-Zeitschrift "PetriHeil" Anleitungen zu grober Tierqu�lerei gegeben wird - Anhaken von lebenden K�derfischen auf Angelhaken - wurden in den VgT-Nachrichten entsprechende gr�sslichen Bilder aus PetriHeil abgedruckt. Der Herausgeber von PetriHeil klagte hierauf gegen den VgT bzw gegen dessen Pr�sidenten Erwin Kessler und machte einen Schadenersatz von rund 10 000 Fr geltend als "entgangener Gewinn", da die Grafiken ohne Wiedergabelizenz abgedruckt worden seien. Gleichzeitig machte PetriHeil geltend, die Wiedergabe sei "sinnentstellend" erfolgt, womit zugegeben wurde, dass gar nie eine Abdrucklizenz f�r die VgT-Nachrichten erteilt worden war. Auf den Einwand, deshalb sei PetriHeil gar kein Gewinn entgangen, gingen das Thurgauer Obergericht und das Bundesgericht mit keinem Wort ein. Wie �blich wurde alles ausser Acht gelassen, was einen Entscheid zugunsten des VgT verlangen w�rde. Der VgT macht nun vor dem Europ�ischen Gerichtshof eine Verweigerung des rechtlichen Geh�rs geltend, ferner auch eine Verletzung des �ffentlichkeitsgebotes, weil das Urteil nicht �ffentlich bekannt gegeben wurde. Im weiteren wird eine Verletzung der Meinungs�usserungs- und Pressefreiheit geltend gemacht, da es in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft erlaubt und m�glich sein muss, �ffentliche Aufrufe zu unsittlicher und rechtswidriger Tierqu�lerei zu kritisieren und die daf�r n�tigen Beweismittel zu ver�ffentlichen. Das Thurgauer Obergericht und das Bundesgericht befassten sich nicht ernsthaft mit dieser Verletzung von Grundrechten. Die Meinungs�usserungsfreiheit gilt bekanntlich in der Schweiz nur solange, bis man davon Gebrauch macht.

Trotz der Niederlage des VgT hat sich das Gerichtsverfahren f�r den Herausgeber von PetriHeil nicht gelohnt. Anstatt den eingeklagten 10 000 Fr wurde ihm nur rund 2 100 Fr zugesprochen, gerade soviel wie er dem VgT als Prozessentsch�digung entrichten muss. Ferner hat er 2 400 Fr Gerichtsgeb�hren und seine eigenen Anwaltskosten zu bezahlen. Ausser Spesen nichts gewesen! Und der tiersch�tzerische Kampf gegen die grobe Tierqu�lerei zum einzigen Zweck eines Freizeitvergn�gens (Hobby-Fischen) ist damit auch nicht gestoppt worden. Im Gegenteil: das Thema wird sp�testens wieder mit dem Entscheid des Europ�ischen Gerichtshofes f�r Menschenrechte die Schweizer �ffentlichkeit besch�ftigen.

 

Ausf�hrliche Informationen zu diesem Gerichtsverfahren unter www.vgt.ch/justizwillkuer/petriheil.htm


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