23. Mai 2000

Zensur von Wagenplakaten durch die SBB

W�hrend die SBB Wagenplakate mit Werbung f�r Fleisch zulassen, veranlasste die Generaldirektion der SBB den Einzug von VgT-Plakaten mit dem Spruch "Essen Sie heute vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe!", die bereits bezahlt (rund 10 000 Fr) und aufgeh�ngt waren. Die Zensur erfolgte auf Intervention eines Landwirtschaftspolitikers, der im SBB-Verwaltungsrat vertreten ist. Begr�ndet wurde der Einzug der Plakate damit, politische Werbung sei verboten. Der VgT erhob gegen diese Zensur Verwaltungsbeschwerde an das zust�ndige Umwelt-, Verkehrs- und Energie-Departement (Bundesrat Leuenberger), welches die Beschwerde ablehnte. Das Bundesgericht trat auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde nicht ein mit der Behauptung, die Beschwerde h�tte nicht als Verwaltungsbeschwerde sondern als Zivilklage gegen die Plakatgesellschaft gef�hrt werden m�ssen. welche die Wagenplakatwerbung der SBB vermarktet. Diese Begr�ndung ist abwegig, da die Menschenrechtsgarantien nur f�r den Staat verbindlich sind, nicht f�r Private. Der Europ�ische Gerichtshof f�r Menschenrechte trat auf die Beschwerde des VgT ebenfalls nicht ein und erkl�rte diese in einem soeben eingetroffenen Entscheid als unzul�ssig, da - gest�tzt auf die Behauptung des Bundesgerichtes - die nationalen Rechtsmittel nicht ausgesch�pft worden seien. So einfach kann ein Staat mit formellen Tricks verhindern, dass seine Menschenrechtsverletzungen gepr�ft werden.


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