13. Juni 2000, aktualisiert am 22. Januar 2003

Eine Real-Satire aus der Gesundheitsdirektion der gr�nen Z�rcher Regierungsr�tin Verena Diener:

Eine Anzeige gegen das tierqu�lerische Familienfischen in Bachs - und was daraus geworden ist

von Erwin Kessler, Pr�sident VgT

Die Z�rcher Kantonstier�rztin Dr Regula Vogel wollte den Skandal verheimlichen - der VgT kam aber trotzdem zu den Informationen �ber die Amtswillk�r und Schludrigkeit, mit welcher auch gegen diesen Fall klarer und andauernder Verletzung des Tierschutzgesetzes nichts unternommen wurde.

Oben: V�terliche Anleitung zur Tierqu�lerei am Familienfischteich in Bachs ZH

Unten: Ein Fisch zappelt an der Angel - supergeiles Familien-Vergn�gen. "Was mach ich nun mit dem noch lebenden Opfer?" scheint sich der mit der Fischerrute herumirrende Knabe zu fragen. Keine Aufsicht weit und breit.

Mehr Fotos: www.vgt.ch/news_bis2001/990826.htm

Am 23. August 1999 reichte der VgT beim Veterin�ramt des Kantons Z�rich eine sachlich fundierte Anzeige gegen den Betreiber der Forellenzucht in Bachs ein, wo jeweils samstags das tierqu�lerische Familienfischen stattfindet (www.vgt.ch/news/990826.htm). In der Anzeige wurde beantragt, das Familienfischen in Bachs zu verbieten (wof�r das Veterin�ramt zust�ndig ist) und den Fall nach der Behandlung durch das Veterin�ramt an die Strafbeh�rden weiterzuleiten.

Anstatt die in der Anzeige geschilderten Tierqu�lereien vor Ort objektiv zu �berpr�fen, holte das Veterin�ramt beim kantonalen Jagd- und Fischereiverwalter M. Straub ein "Fachgutachten" ein. Darin wird behauptet, der Betrieb dieses Fischteiches stelle eine wichtige Einnahmequelle dar, die nicht untersch�tzt werden d�rfe, und die eine Existenzgrundlage bilde. Aufgrund eines offensichtlich angemeldeten "Augenscheines" wird weiter behauptet, am Fischteich in Bachs bestehe eine "gute Aufsicht". Schliesslich wird noch festgehalten, Fische h�tten "wenig bis gar keine Sinnesempfindungen in der Mundregion" und in der Anzeige des VgT w�rden "vermenschlichte Analogien" verwendet. Das war dann auch schon alles. Auf die in der Anzeige festgestellten Tierqu�lereien wurde gr�sstenteils nicht eingegangen. Wenn Fische unn�tig lang in Angst und Panik versetzt und an der Luft langsam ersticken, anstatt sofort und fachgerecht get�tet zu werden, dann hat das mit den "Sinnesempfindungen in der Mundregion" nichts zu tun! Und "vermenschlichte Analogien" sind solche Feststellungen auch nicht, umso mehr als sich die Anzeige auf eine fundierte wissenschaftliche Arbeit st�tzt ("Tierschutz bei Fischen", veterin�rmedizinische Dissertation an der Justus-Liebig-Universit�t Giessen). Dass den Fischen nicht nur durch den Angel im Maulbereich Schmerzen zugef�gt wird - dies aber auch, entgegen dem Gutachten des tierverachtenden Z�rcher Jag- und Fischereiverwalters -, sondern dass ihnen auch sonst Schmerzen und Leiden zugef�gt und sie in grosse Angst versetzt werden, was laut Tierschutzgesetz lediglich zur Aus�bung eines Freizeitvergn�gens klar verboten ist, l�sst dieses liederliche "Fachgutachten" gezielt ausser Acht. Das h�tte dem Veterin�ramt auffallen m�ssen. Dieses tat aber - wie �blich - rein gar nichts! Erst als der VgT die pflichtwidrige Nicht-Weiterleitung des Falles an die Strafbeh�rden zum Gegenstand eines Verwaltungsbeschwerdeverfahrens machte, reichte es die Akten an die Kantonspolizei weiter. Diese "Akten" bestanden nur gerade aus der Anzeige und der lausigen Stellungnahme von Fischereiverwalter Straub, sowie einem Brief der Kantonstier�rztin, worin diese ihre Absicht festhielt, den VgT nicht zu informieren - wohl weil sie f�rchtete, die Pflichtwidrigkeiten des Veterin�ramtes w�rden einmal mehr publik gemacht.

Gest�tzt auf das Recht eines Anzeigeerstatters zur Einsichtnahme in den Schlussentscheid verlangte der VgT am 27. Oktober 1999 vom Veterin�ramt die Mitteilung, an welche Strafbeh�rde die Sache weitergeleitet worden sei. Am 8. November 1999 antwortete die Rechtsabteilung der Gesundheitsdirektion, dass der VgT �ber gar nichts informiert werde (wie sich sp�ter herausstellte, weil der Fall in gesetzwidriger Weise nicht weitergeleitet worden war!). VgT-Pr�sident Erwin Kessler w�re nicht der bekannte Robin Hood der Tiere, h�tte er vor diesem eineinhalbseitigen b�rokratischen Blabla der Rechtsabteilung kapituliert. Postwendend verlangte er eine anfechtbare Verf�gung in dieser Sache. Hierauf geschah nichts, bis am 27. Januar 2000 erneut Post von der Gesundheitsdirektion eintraf, diesmal nicht mehr vertreten durch den Rechtsdienst, sondern durch den "kantons�rztlichen Dienst" (Sie haben richtig gelesen, nicht etwa dem "kantonstier�rztlichen" Dienst; was diese Tierqu�lersache mit dem kantons�rztlichen Dienst zu tun hat, wissen nur die G�tter). Darin heisst es aufschlussreich:

"Ihre Strafanzeige hat das Veterin�ramt bis heute nicht weitergeleitet: Das Veterin�ramt wird dies aber selbstverst�ndlich unverz�glich nachholen ['selbstverst�ndlich' ist gut! Anm d Red] und die Strafanzeige im Sinne von � 20 StPO zust�ndigkeitshalber an die Kantonspolizei zur Bearbeitung weiterleiten. Gleichzeitig wird Ihnen das Veterin�ramt die verlangte rekursf�hige Verf�gung zustellen."

In dieser Verf�gung verf�gte das Veterin�ramt, das Gesuch um Auskunft �ber den Verfahrensstand ... wird abgweisen und "Die Kosten dieser Verf�gung ... von Fr 250.- werden dem Gesuchsteller auferlegt und sind mit beiliegendem Einzahlungsschein innert 30 Tagen an das Veterin�ramt zu entrichten." Kein Wort dar�ber, dass der VgT inzwischen vom kantons�rztlichen Dienst korrekt �ber den "Verfahrensstand" (�berweisung an die Kantonspolizei) informiert wurde, womit das Begehren erf�llt und die nachtr�gliche gegenteilige Verf�gung sinnlos war. Das Veterin�ramt erliess diese sinnlose Verf�gung offensichtlich nur, um den VgT mit (ungerechtfertigten) Kosten zu schikanieren.

Was h�tten Sie in einer solchen Situation gemacht, wenn der Staat endlich Ihrem rechtm�ssigen Begehren nachkommt, gleichzeitig aber verf�gt, das Begehren werde abgewiesen, und f�r diese Verf�gung Fr 250.- verrechnet?  Die Faust im Sack, um weiteren �rger mit dem allm�chtigen Staat zu ersparen? Als gew�hnlicher B�rger h�tte ich das wohl so gemacht. Aber in meiner Funktion als Pr�sident des VgT kann ich diese dauernde Verwaltungswillk�r nicht einfach hinnehmen, denn ohne hartn�ckige Abwehr w�rde diese Staatsb�rokratie innert K�rze so grenzenlos frech, dass wir f�r unsere Tierschutzarbeit �berhaupt keinen Spielraum mehr h�tten. Also was tun? Am 9. Februar 2000 erhob ich bei der Gesundheitsdirektion (vorgesetzte Stelle des Veterin�ramtes) Rekurs gegen diese Verf�gung, mit folgenden Antr�gen:

1. Der vorliegende Rekurs sei nicht durch die Gesundheitsdirektion (welche bereits zur Sache Stellung genommen und damit befangen war) sondern durch die Justizdirektion zu behandeln.
2. Die Verf�gung des Veterin�ramtes sei aufzuheben, insbesondere bez�glich des Kostenentscheides.

Die Gesundheitsdirektion �bermittelte diesen Rekurs am 23. Februar 2000 dem Veterin�ramt "zur Vernehmlassung innert 30 Tagen". Anschliessend fielen die Beamten der Gesundheitsdirektion wieder in den Winterschlaf und von diesem dann direkt in die Phase der Fr�hjahrsm�digkeit. Um so gr�ssere Aktivit�t entfaltete das Veterin�ramt, dem die Hartn�ckigkeit des VgT offenbar den (Winter-)Schlaf geraubt hatte: es schickte dem VgT fortlaufend numerierte Mahnungen f�r die verf�gten Verfahrenskosten von 250 Fr und schliesslich via Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl, obwohl die Kostenauflage wegen des h�ngigen Rekurses gar nicht rechtskr�ftig war. Dies wirft die schwierige Frage auf: Was schadet weniger, wenn die Beamten der kantonalen Verwaltung schlafen oder wenn sie aktiv sind? Gegen den Zahlungsbefehl erhob der VgT Rechtsvorschlag. Hierauf h�rte man nichts mehr vom Veterin�ramt. Es h�rte schlagartig auf mit dem unrechtm�ssigen Geldeinfordern und versank nun ebenfalls in den bei der Gesundheitsdirektion �blichen ganzj�hrigen Winterschlaf.

Szenenwechsel:
Parallel zu dem inzwischen in einen Ganzjahresschlaf ausgearteten Winterschlaf der Gesundheitsdirektion und zur krankhaften administrativen Hyperaktivit�t des Veterin�ramts wandten wir uns an das Kommando der Kantonspolizei, an welche das Veterin�ramt die Anzeige schlussendlich doch noch - und zwar "selbstverst�ndlich", wie die Gesundheitsdirektion betonte - weitergeleitet hatte. Laut Rapport der Kantonspolizei vom 4. Februar 2000, verfasst von Fw Beat Randiani vom Umweltschutzdiens, hat sich die Kapo vom angezeigten Fischteichp�chter "den Ablauf des Fischens" erkl�ren lassen, wobei "keine Missachtung des Tierschutzgesetzes festgestellt werden konnte". So einfach ist das, wenn es "nur" um Tiere geht! Wird Anzeige erstattet, weil bei Herrn X jeden Samstag Tiere gequ�lt werden, dann werden weder die Zeugen befragt noch verdeckte Beobachtungen durchgef�hrt. Nein, die Kapo meldet sich stattdessen bei Herrn X freundlich zu einem Besuch an und l�sst sich von ihm erkl�ren, wie er seine Samstage stets friedlich und legal mit dem L�sen von Kreuzwortr�tseln und sicher nicht mit Tierqu�lerei verbringe, worauf dann das Statthalteramt Dielsdorf, an welches der Rapport weitergeleitet wird, die Untersuchung einstellt, weil "kein schuldhaftes Verhalten" festgestellt werden konnte.

Nach mehr als zweieinhalb Jahren, Mitte Oktober 2002, wurde die Winterruhe der Gesundheitsdirektion aus unbekannten Gr�nden gest�rt. Im D�mmerzustand zwischen Schlafen und Wachen erliess die Rechtsabteilung der Gesundheitsdirektion den jahrelang verschleppten Rekursentscheid, unterzeichnet von lic iur M Kohli Caviezel, "Leiterin Bereich Rechtsmittel". Es ist kein Geheimnis, dass gestrandete Juristen oft in der Verwaltung landen, wo sie sich so auff�hren, als w�re es ihre Aufgabe, Anliegen von B�rgern um jeden Preis abzuwimmeln, um die Verwaltung vor Schlafst�rungen oder gar Arbeit zu bewahren. Es lohnt sich nicht, hier das Geschreibsel von lic iur M Kohli Caviezel, Leiterin Bereich Rechtsmittel der Rechtsabteilung der Gesundheitsdirektion des Kantons Z�rich, lange zu er�rtern. Nur soviel ist bemerkenswert: Die Gesundheitsdirektion wies den Rekurs des VgT ab, erliess ihm aber - in der Hoffnung, er finde sich deshalb mitdem Entscheid ab, s�mtliche Verfahrenskosten: "Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens sowie des Rekursverfahrens werden auf die Staatskosten genommen." (Das sind noch die geringsten Kosten, welche dem Z�rcher Steuerzahler aus dem Ganzjahres-Winterschlaf seiner Verwaltung erwachsen.)

Gegen diesen Rekursentscheid erhob der VgT am 29. Oktober 2002 Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Das Verwaltungsgericht des Kantons Z�rich hiess die Beschwerde gut (Entscheid zugestellt am 22. Januar 2003) und auferlegte die Verfahrenskosten dem Veterin�ramt (sprich: dem Steuerzahler). In seinem Entscheid h�lt das Verwaltungsgericht fest, das Veterin�ramt habe die verlangte Auskunft �ber das Verfahren zu unrecht verweigert und "Wie angemerkt werden kann, ist nicht ersichtlich und wird in der Vernehmlassung der Gesundheitsdirektion auch nicht plausibel erkl�rt, weshalb der angefochtene Rekursentscheid vom 15. Oktober 2002 erst rund zweieinhalb Jahre nach Erhebung des Rekurses getroffen worden ist."

Vorsteherin dieser sagenhaften Gesundheitsdirektion ist die gr�ne Regierungsr�tin Verena Diener, welche in der Vernehmlassung zur Revision des Tierschutzgesetzes die Aufhebung des bestehenden Verbotes des bet�ubungslosen Sch�chtens bef�rwortet hat. Wer ja sagen kann zu einer derart grauenhaften Tierqu�lerei, von dem kann nicht viel erwartet werden, wenn es um Tiere geht. Darum sind auch in diesem Fall wieder einmal die Tiere zu kurz gekommen. Der Erfolg vor dem Verwaltungsgericht hat leider keine unmittelbare Auswirkung auf das Leiden der Forellen im Familienfischteich Bachs, denn kein B�rger und keine Tierschutzorganisation haben in der Schweiz das Recht, gegen die Missachtung des Tierschutzgesetzes und diesbez�gliche Fehlentscheide der Verwaltung und der Justiz gerichtliche Klage zu f�hren. Gegen den Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes haben weder B�rger noch Tierschutzorganisationen rechtliche Mittel. Die korrupte Verwaltung kann machen, was sie will. Da kann man sich wirklich bald der Meinung der Ex-Bundespr�sidentin Dreifuss anschliessen, die sagte, es sei f�r sie nicht so wichtig, ob die Schweiz k�nftig noch existiere oder nicht. Die Lust der Machthabenden, m�glichst bald im Grossreich EU aufzugehen ist verst�ndlich: dort regieren die Minister, das Volk hat noch weniger zu sagen und das vom Volk gew�hlte Parlament auch fast nichts. Wie wird das Regierung doch sch�n sein in der EU, wenn endg�ltig nicht mehr auf Volk und Tiersch�tzer geachtet werden muss, da alle wesentlichen Beschl�sse in Br�ssel abgekartet werden, ist es doch viel einfacher, das S�pplein mit ein paar befreundeten Ministern als mit einem widerspenstigen Volk zu kochen. Und es muss ja auch nicht immer Suppe sein: Da warten auch noblere Fressgelage nach dem gem�tlichen Jagdausflug auf Staatskosten oder vielleicht, zur Abwechslung, nach einem vergn�glichen Fischen in einem vollen Teich, wo auch der d�mmste Politiker, der seinen Fettarsch nicht an ein wildes Ufer hin zu bewegen vermag, sogleich heldenhaft eine grosse Forelle an Land ziehen kann. Im Hintergrund wird bereits der Wein serviert und aus Lautsprechern erklingt vornehm alsTafelmusik Schuberts "Forelle". Alles im Butter - Politik und Forelle blau.

*

Im Gegensatz zu den unt�tigen, tierverachtenden Z�rcher Beh�rden haben die St Galler Beh�rden in einem �hnlichlen Fall auf Anzeige des VgT hin eingegriffen. Der Teichbesitzer wurde wegen Tierqu�lerei verurteilt:
Tierqu�lerisches Familienfischen am Forellenteich "Lochm�li" bei St Gallen


Inhaltsverzeichnis Justizwillk�r und korrupte Verwaltung

Inhaltsverzeichnis VN2003-1

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