11. Oktober 2000
Restaurant "Durstgraben", Neuhausen am Rheinfall: Verwahrlosung und Tierqu�lerei
Der VgT hat heute Strafanzeige erstattet und Sofortmassnahmen verlangt
Restaurant Durstgarten: Verwahrlosung herrscht in und um das Haus
In verbotener Dunkelhaltung, die an eine Tropfsteinh�hle erinnert, verbringen Schweine und Mastmunis ihr erb�rmliches Leben. Sie sehen nie die Sonne oder eine Wiese:
Ein Leben im Halbdunkeln auf einem tierqu�lerischen, harten und glitschigen Vollspaltenboden, auf dem die Tiere st�ndig ausrutschen und nicht artgerecht abliegen und aufstehen k�nnen.
Mehrere Schweine sind krank, was mit Leiden verbunden ist
Der VgT hat heute beim Untersuchungsrichteramt Schaffhausen Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Restaurants "Durstgrabens", Zollstrasse 87, Neuhausen am Rheinfall, eingereicht wegen verbotener Dunkelhaltung und starker Vernachl�ssigung der Tiere. Verletzte Tierschutzvorschriften: Tierschutzgesetz Art 2, Tierschutzverordnung Art 1, Art 3 Abs 2 und 3, Art 6, Art 13, Art 14, Art 20.
Ob diese Anzeige Wirkung zeigt, ist allerdings fraglich. Der Tierschutzvollzug hat noch nie funktioniert im Kanton Schaffhausen. Es fehlt der politische Wille der Regierung, und wo dieser fehlt, ist das Tierschutzgesetz nicht das Papier wert. Tierschutzorganisationen haben kein Klagerecht. Der Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes ist sehr raffiniert orchestriert und wurde nur geschaffen, um die Konsumenten zu beruhigen. Weil VgT-Pr�sident dies immer wieder neu mit solchen Bildern aufdeckt, muss er ins Gef�ngnis. (Das Antirassismus-Maulkorbgesetz dient als praktischer Vorwand, weil er es auch gewagt hat, j�dische Tierqu�ler zu kritisieren.)
Wir werden �ber diesen Fall weiter berichten. Inzwischen k�nnen wir nur
empfehlen:
ESSEN SIE HEUTE VEGETARISCH - IHRER GESUNDHEIT UND DEN TIEREN ZULIEBE!
Siehe dazu:
Mail an den Verein gegen Tierfabriken Schweiz
Mail an den Webmaster
http.//www.vgt.ch/news/001012.htm