21. Mai 2001
Sonntagsruhest�rung durch Tierqu�lerei auf dem Klosterhof Disentis vor dem Verwaltungsgericht
Die Glaubensgemeinschaft militanter Tiersch�tzer HEIFRA hat Beschwerde gegen den Klosterhof Disentis wegen St�rung religi�ser Gef�hle an Sonntagen, was durch das b�ndnerische Sonntagsruhegesetz verboten ist, erhoben. Die Gemeinde Disentis hat die Beschwerde mit faulen Spr�chen abgewiesen. Dagegen hat die HEIFRA an das Verwaltungsgericht rekurriert und beantragt, die Sonntagsruhest�rung durch das Schweine-KZ des Klosterhofes Disentis sei bis sp�testens zum Pfingstsonntag zu beseitigen.
Offenbar ist die Gemeinde Disentis nicht mehr so sicher, dass faule Spr�che gen�gen, und hat darum die Sache einem Rechtsanwalt �bergeben (Dr iur Otmar B�nziger, Trimmis). Dieser macht nun auf Verz�gerung. Das Verwaltungsgericht hat ihm f�r die Klageantwort eine Fristerstreckung bis zum 15. Juni bewilligt.
Umso entschlossener wird der VgT am kommenden Pfingstsonntag gegen die vielleicht christliche, jedenfalls aber unmenschliche Massentierqu�lerei auf dem Klosterhof Disentis demonstrieren:
10-12 Uhr, Disentis: gegen die unw�rdige Schweinehaltung
auf dem Klosterhof,
14-16 Uhr, Chur: gegen die unw�rdige Schweinehaltung
der Psychiatrischen Klinik Waldhaus
Mail an den Verein gegen Tierfabriken Schweiz
Mail an den Webmaster
http://www.vgt.ch/news/010521.htm