VN2002-1 /Jan 2002
NACHTRAG: Seit der Intevention des VgT h�lt die Klinik Waldhaus keine Schweine mehr
Schweinestall der kantonalen Psychiatrischen Klinik "Waldhaus" in Chur
Geb�rende und s�ugende Mutterschweine werden in nur gerade k�rpergrosse Folterk�fige (sog Kastenst�nde) eingesperrt, wo sie laut wissenschaftlichen Untersuchungen neurotisch-verhaltensgest�rt werden, ein objektives Anzeichen von schwerem seelischen Leiden.
Tierqu�lerische Kastenstandhaltung von Mutterschweine in der Psychiatrischen Klinik "Waldhaus":
Unbehandeltes Geschw�r (Dekubitus), wahrscheinlich entstanden durch das Liegen auf dem einstreulosen, rauhen Zementboden:
Die gesetzlich vorgeschriebene Stroheinstreu (Artikel 23 Tierschutzverordnung) fehlt:
Gegen den landwirtschaftlichen Betriebsleiter der Klinik hat der VgT eine Strafanzeige eingereicht, weil - wie die Aufnahmen belegen - die gesetzlich vorgeschriebene Stroheinstreu f�r geb�rende und s�ugende Muttersauen fehlt. Ebenfalls zu sehen ist ein Muttertier mit einem grossen Geschw�r an der Schulter, das durch das Liegen auf dem rauhen, einstreulosen Zementboden entstanden ist. Dass dieses Geschw�r offensichtlich nicht tier�rztlich behandelt worden ist, stellt eine weitere Verletzung klarer Tierschutzvorschriften. (Strafuntersuchung gegen den landwirtschaftlichen Betriebsleiter der Psychiatrischen Klinik Waldhaus)
Gem�ss einem rechtskr�ftigen Gerichtsurteil (Schweinestall des Klosters Notkersegg bei St Galle, inzwischen tierfreundlich umgebaut) stellt fest, dass diese Art von Schweinehaltung gesetzwidrig ist und als Tierqu�lerei bezeichnet werden darf. Trotzdem werden diese Folterk�fige von den Beh�rden heute noch landesweit geduldet - eine Bankrotterkl�rung der Demokratie und des Rechtsstaates.
Die intelligenten, empfindsamen Schweine - hoch entwickelte S�ugetiere - sehnen sich wie wir nach ein bisschen Lebensfreude. Sie m�chten herumspringen und spielen, an der Sonne liegen, Neues erkunden - �hnlich wie Kinder.
Aufnahme bei VgT-Pr�sident Erwin Kessler
Schweine sind vom Sch�pfer nicht dazu erschaffen worden, in extremer Enge und Eint�nigkeit ihr ganzes Leben zu verbringen, im Dauergedr�nge mit Artgenossen, und immer nur die gleichen vier W�nde zu sehen. 0,6 Quadratmeter Lebensraum gew�hrt ihnen die Tierschutzverordnung des Bundesrates - eine Verh�hnung des vom Volk vor �ber zwanzig Jahren mit grossem Mehr gutgeheissenen Tierschutzgesetzes, welches gem�ss Artikel 1 f�r das "Wohlbefinden" der von Menschen gehaltenen Tiere sorgen soll und in Artikel 2 vorschreibt: "Tiere sind so zu behandeln, dass ihren Bed�rfnissen in bestm�glicher Weise Rechnung getragen werden. Wer mit Tieren umgeht, hat, soweit es der Verwendungszweck zul�sst, f�r deren Wohlbefinden zu sorgen." Um diese vom Volk beschlossenen grundlegenden Bestimmungen k�mmern sich weder Tierhalter noch Tierschutzbeamte. Dass Schweine in einer solchen brutalen Intensivhaltung krass entgegen ihren angeborenen Verhaltensweisen und Bed�rfnissen st�ndig am selben Ort koten, harnen, fressen und schlafen m�ssen, widerspricht dem Tierschutzgesetz ganz klar. Es ist bekannt und wissenschaftlich erforscht, dass Schweine - wenn sie es k�nnen - Kot- und Liegeplatz sauber trennen. Am Abend m�chten sie sich in ein weiches, warmes Nest kuscheln. Im Freigehege tragen sie Stroh, Laub und Zweige zusammen und bauen sich ein gemeinsames Schlafnest. Wenn sie in diesem staatlichen Tier-KZ ihren Kopf zum Schlafen m�de auf den Boden legen, liegt ihre Nase dort, wo sie vorher koten und harnen mussten. Die elementarsten Bed�rfnisse der Tiere werden so unterdr�ckt - entgegen dem Tierschutzgesetz, entgegen elementarster ethischer Verantwortung und entgegen religi�sem Mitgef�hl. Dies verletzt nicht nur Artikel 2 des Tierschutzgesetzes sondern auch Artikel 1 der bundesr�tlichen Verordnung, der lautet: "Tiere sind so zu halten, dass ihre K�rperfunktionen und ihr Verhalten nicht gest�rt werden und ihr Anpassungsf�higkeit nicht �berfordert wird. F�tterung, Pflege und Unterkunft sind angemessen, wenn sie nach dem Stand der Erfahrung und den Erkenntnissen der Physiologie, Verhaltenskunde und Hygiene den Bed�rfnissen der Tiere entsprechen."
Jungschweine im Tier-KZ der Psychiatrischen Klinik Waldhaus:
Der Ort des staatlichen Tier-Elendes von aussen
Tierqu�lerisch ist auch der elektrische Kuhtrainer im Kuhstall: "Erziehung" der K�he mittels Elektroschocks. Das ist ein elektrisch geladener B�gel eine Handbreite �ber dem R�cken der K�he. Zum Koten und Harnen machen K�he einen Buckel. Dabei ber�hren sie den B�gel und erhalten einen elektrischen Schlag. Mit der Zeit lernen sie, diesem Elektroschock auszuweisen, indem sie vor dem Koten und Harnen ein Schrittchen zur�ckweiche, soviel es die Anbindevorrichtung erlaubt. Damit wird erreicht, dass der Kot sch�n brav in den Kotgraben f�llt. Nun werden die armen K�he aber nicht nur beim Koten und Harnen elektrisiert, sondern auch bei sonstigen Bewegungen, insbesondere wenn sie sich Lecken wollen. Der Kuhtrainer f�hrt deshalb dazu, dass die durch die Anbindung ohnehin schon stark eingeschr�nkte Bewegungsfreiheit zus�tzlich eingeschr�nkt wird und die K�he st�ndig nat�rliche Bewegungen unterdr�cken m�ssen. Das f�hrt zu einer einer st�ndigen Verkrampfung der Tiere. Wissentschaftliche Untersuchungen der eidgen�ssischen Forschungsanstalt f�r Betriebswirtschaft und Landtechnik haben nun aber schon vor vielen Jahren aufgzeigt, dass der Kuhtrainer einen verherenden Einfluss auf das Wohlbefinden der Tiere hat (Literatur: "Der Kuhtrainer", Bericht der eidg Forschungsanstalt f�r Betriebswirtschaft und Landtechnik). Agrotechnokraten verharmlosen den Kuhtrainer mit der Behauptung, dieser sei nicht immer eingeschaltet. Das hilft den Tieren jedoch wenig. Das intermittierende Einschalten der Kuhtrainer wirkt sich wie folgt aus: Die Kuh Belinda sp�rt am hinteren K�rperteil ein l�stiges Jucken. Sie schwingt den Kopf r�ckw�rts, um mit herausgestreckter Zunge die juckende Stelle zu erreichen, bricht die Bewegung aber unter dem Schock eines elektrischen Schlages ab. Belinda ist unsanft daran erinnert worden, dass sie nicht frei auf der Weide steht, sondern angekettet an der Futterkrippe, von einem Elektrisierapparat zus�tzlich in der Bewegungsfreiheit eingeschr�nkt. Diesen elektrischen Schlag vergisst sie nicht so rasch wieder. Die n�chsten Tage verbringt sie bewegungsarm fast in Achtungstellung. Ihre nat�rlichen Bewegungen beim Aufstehen und Abliegen und zum Lecken von Hals und Kopf der Nachbarkuh oder ihres hinteren K�rperbereiches unterdr�ckt sie weitgehend bzw f�hrt diese nur noch verhalten und verkrampft ganz minimal durch. Nach ein paar Tagen hat sie diese elektrische Bedrohung nicht mehr st�ndig im Bewusstsein und wird in ihren Bewegung wieder etwas lockerer. Das merkt auch der Stallmeister, der deshalb den Kuhtrainer jetzt wieder einschaltet. Dies f�hrt auf die Dauer zu einer anhaltenden Verkrampfung und zu Fruchtbarkeitsst�rungen. Die Mehrzahl der Tier�rzte lehnt deshalb den Kuhtrainer ab, wie eine in der Fachzeitschrift SwissVet (Nr 5, 1992, Seite 25) publizierte Umfrage ergeben hat. Diese Tierqu�lervorrichtung ist auf Biobetrieben verboten, weil es zumutbare, praxiserprobte Alternativen gibt.
Elektrischen Z�une auf der Weide sind unproblematisch, weil die Tiere den elektrischen Schl�gen nach kurzer Lernphase ausweichen k�nnen, ohne unnat�rliche Verhaltensweisen anzunehmen. Im Stall dagegen unterdr�ckt der Kuhtrainer nat�rliche, angeborene Verhaltensweisen. �berforderung des Anpassungsverm�gens" ist die wissenschaftliche Ausdrucksweise f�r den landl�ufigen Begriff Tierqu�lerei. Da auch f�r den Kuhtrainer wissenschaftlich belegt ist - und zwar nicht durch irgend ein unbekanntes ausl�ndisches Institut, sondern durch die wissenschaftliche Sektion des Bundesamtes f�r Veterin�rwesen an der eidg Forschungsanstalt in T�nikon -, dass das Anpassungsverm�gen der Tiere �berfordert wird, verletzt die Duldung dieser Tierqu�lerei den Artikel 2 des Tierschutzgesetzes und Artikel 1 der Tierschutzverordnung.
Rascher, intelligenter und menschlicher als das sture, rechthaberische Kloster Disentis reagierte die Leitung der Psychiatrischen Klinik, als der VgT die obigen Bilder ver�ffentlichte. Der Klinik-Direktor, der erst seit kurzem die Leitung dieser Klinik �bernommen hatte, erkl�rte, die VgT-Kritik sei berechtigt. Er leitete sofort provisorische Verbesserungen ein (einen Auslauf ins Freie). Ende 2001 wird der Schweinestall stillgelegt. Die provisorischen Sofortmassnahmen konnten bereits anl�sslich der Pfingstdemo des VgT besichtigt werden; sie wurden wenige Tage vorher realisiert:
Pfingstdemo
3. Juni 2001
Dieses Spruchband wurde nach Besichtigung der realisierten Sofortmassnahmen noch w�hrend der Demo entfernt, als Anerkennung f�r das rasche Handeln der Verantwortlichen. Die Schweine k�nnen den �blen Stall jetzt wenigstens in einen improvisierten Auslauf hinaus verlassen:
Mail an den Verein gegen Tierfabriken Schweiz
Mail an den Webmaster
URL: http://www.vgt.ch/vn/0201/waldhaus.htm