13. August 2001,
aktualisiert am 29. November 2005
Der real nichtexistierende Konsumentenschutz in
der Schweiz:
Sunrise-Betrug
an Konsumenten ohne rechtliche Folgen
Im August 2001 reichte der VgT eine
Strafanzeige gegen die
Verantwortlichen der Sunrise-Hotline ein wegen betr�gerischer Geb�hren-Abzockerei
f�r nicht erbrachte Leistungen.
In der Klageschrift vom August 2001 wird Sunrise folgendes
vorgeworfen:
Der VgT bezahlt
Sunrise eine monatliche Geb�hr f�r den Internetzugang. Im Juni
2001 trat eine technische St�rung auf, indem der PC
jedesmal abst�rzte, wenn eine Verbindung zu Sunrise versucht wurde. F�r solche
F�lle bietet Sunrise ihren Kunden eine telefonische
Beratung an, eine sog Hotline (Rufnummer 0900 900 600). Diese telefonische
Beratung ist kostenpflichtig. Der Pr�sident und
Gesch�ftsf�hrer des VgT rief diese Hotline f�nfmal an, n�mlich am 15., 16., 17.,
18. und 20. Juni. Dann gab er es auf, ohne jemals eine Beratung erhalten zu
haben, denn jedesmal musste er rund 10 Minuten warten, ohne mit einem Berater
verbunden zu werden. W�hrend dieser Wartezeit kam periodisch eine
Automatenstimme: "Ihr Anruf ist uns wichtig. Wir werden Sie sobald wie m�glich
mit einem Berater verbinden." Nach zehnmin�tiger Wartezeit kam jeweils eine andere
Ansage: "Aufgrund einer technischen St�rung kann Ihr Anruf zur Zeit nicht
beantwortet werden. Bitte rufen Sie sp�ter an."
F�r diese "technische St�rung" bei der Sunrise-Hotline
und die nutzlose Wartezeit hat Sunrise Fr 104.85
verrechnet und via Swisscom dem Postkonto des Kunden (VgT)
belastet, wohlgemerkt ohne irgend eine Leistung erbracht zu haben. Im Gegenteil:
Der Kunde wurde mit dem technischen Problem, welches eine Nutzung des bezahlten
Internetzuganges verhinderte, allein gelassen. Die den Kunden versprochene Hilfe
via Hotline erwies sich als leeres Versprechen.
Gem�ss Artikel 2 UWG ist jedes "t�uschende oder in anderer Weise gegen den
Grundsatz von Treu und Glaube verstossende Verhalten oder Gesch�ftsgebahren,
welches das Verh�ltnis zwischen .. Anbietern und Abnehmern beeinflusst",
widerrechtlich. Speziell verbietet Artikel 3 lit i UWG Anbietern, den Kunden
�ber eine angebotene Leistung zu t�uschen.
Diese UWG-Vorschriften verletzt die Beklagte, indem sie eine Telefonberatung zu
einem bestimmten Minutenpreis anbietet, jedoch verschweigt, dass auch vom Kunden
nicht verschuldete Wartezeiten verrechnet werden, sogar dann, wenn �berhaupt
keine Leistung erbracht wird, dh der Kunde keine Auskunft und Beratung erh�lt.
Das Verhalten der Sunrise-Verantwortlichen erf�llt
auch den Straftatbestand des gewerbsm�ssigen Betruges: Sunrise breichert sich
unrechtm�ssig durch arglistige Irref�hrung, indem Kunden im selbstverst�ndlichen
Glauben gelassen werden, die Kostenpflicht gelte f�r Telefonausk�nfte, w�hrend
in Tat und Wahrheit umso h�here Rechnungen gestellt werden, je l�nger der Kunde
unbedient warten muss. Dies ist arglistig, unlauter und betr�gerisch.
Die Sache hat insofern grunds�tzliche Bedeutung, als Sunrise sich auf diese
Weise zu Lasten unz�hliger Kunden widerrechtlich bereichert, vermutlich in
Millionenh�he, w�hrend der einzelne Kunde ein gerichtliches Vorgehen f�rchtet -
ein typischer Fall, wo praktisch nur das Verbandsklagerecht f�r
Konsumentenschutzorganisationen dem Recht zum Durchbruch verhelfen kann.
Sunrise betreibt mit Spr�chen wie dem folgenden
Kundenwerbung (www.sunrise.net/de/company.htm):
"Sunrise hat den Anspruch, eine Spur menschlicher zu sein. Wir setzen uns daf�r
ein, die Technik der Telekommunikation dem Bed�rfnis unserer Kundinnen und
Kunden individuell anzupassen. Der Mensch steht im Vordergrund...". Die Realit�t
sieht anders aus. Die in der Werbung versprochene Hotline ist so schlecht
ausgebaut, dass sie die versprochene Leistung nicht erbringen kann. Damit nicht
genug, hat Sunrise noch die Kaltbl�tigkeit, ihren Kunden f�r nicht erbrachte
Hotline-Leistungen heimlich Geb�hren zu belasten.
Zuerst lief die Strafuntersuchung gegen
Sunrise Internet Services in Bern als Betreiberin der Hotline. Das Berner
Untersuchungsrichteramt verschleppte die Sache ein Jahr lang und �berwies die
Sache dann an die Bezirksanwaltschaft Z�rich, da Sunrise seit der Fusion mit
Diax der TDC Switzerland AG in Z�rich geh�rt. Diese gab in der polizeilichen
Einvernahme an, die Sunrise-Hotline werde durch die BNS Group in Biel
betrieben. Nun ging der Fall wieder an das Untersuchungsrichteramt Bern.
Wem die BNS Group tats�chlich geh�rt und in
welcher Beziehung diese zu Sunrise bzw TDC Switzerland AG steht, ist auf der
BNS-Website www.bns.ch nicht zu erfahren.
Vielleicht w�ren die Ermittler schlussendlich bei einer Briefkastenfirma in Liechtenstein
gelandet,
welche Sunrise f�r ihre betr�gerischen Machenschaften vorschiebt, ganz nach
ihrem Werbeslogan: "Der Mensch steht im Vordergrund...".
Doch das Berner Untersuchungsrichteramt hatte keine Lust, sich weiter mit diesem
Konzern-Dschungel zu befassen, liess die Sache liegen und stellte die
Untersuchung im August 2003 ein - rechtswidrig ohne Mitteilung an den Kl�ger
(VgT), der bis k�rzlich auf eine Anklageerhebung wartete.
Merke: Die Konsumenten werden von Sunrise betrogen und
abgezockt, ohne dass jemand daf�r verantwortlich ist.
Konsumentenklagen prallen an einem undurchsichtigen Grosskonzern ab.
Der: Konsumentenschutz hat bei den Beh�rden etwa den gleichen Stellenwert wie der
Tierschutz, n�mlich praktisch gar keinen.
Die marktf�hrenden Internet-Provider Sunrise und Bluewin
fallen immer wieder auf durch ihre Skrupellosigkeit:
- Sunrise-Agenten mit Wildwest-Methoden, K-Tipp 13.2.03
- Sunrise und Orange mit langer Leitung, Saldo 14.5.03
-
Betr�gerische Sunrise-Hotline-Geb�hren, Saldo 28.5.03
- Bluewin & Co - Hotline: D�umchendrehen kostet mehr als
20 Franken, K-Tipp 15.10.03
- Sunrise: Versteckte Geb�hrenerh�hung, Saldo 14.4.04
- Die Firma des gleichg�ltigen L�chelns, K-Tipp 2.6.04
- Telefonkunden beklagen sich �ber
aggressive Werbemethoden von Sunrise, Saldo 26.1.05
- �L�gen, �berrumpeln und Druck machen� -Sunrise-Telefonabo-Verk�ufer
lernte dubiose Methoden kennen. Saldo 20.4.05
- �Wir kommen wegen dem Telefonkabel� -
Sunrise-Werber geben sich an der Wohnungst�r als Mitarbeiter der Swisscom aus,
Saldo 20.4.05
- Swisscom und Sunrise: Lauter unlautere Werbe-SMS, Saldo
31.8.05
- Aufdringliche Sunrise-Werber, Saldo 26.10.05
-
Internet-Zensur durch Swisscom und Sunrise
-
Sunrise sperrt web-site mit Tierschutz-Infos
-
Sperrt das
Internet!
-
Die Provider
Sunrise/Diax, Bluewin, IP-plus und TiscaliNet zensurieren das Internet
Hinweis: So
k�nnen Sie sich vor Internet-Zensur sch�tzen
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