16. September 2001 / 11. August 2007 Nachtrag 2012: ERFOLG - KEINE FISCHE MEHR
Tierquälerische Forellenhälterung
Was haben diese Forellen wohl schon alles durchgemacht, bevor sie in diesem "Schaufenster" gelandet sind, und was steht ihnen noch bevor, bevor sie endlich auf dem Teller serviert werden! Verstört drängen sie sich in einer Ecke. Jede versucht, sich hinter den anderen zu verstecken, so entsteht ein lebender Knäuel. Der Behälter ist völlig kahl - Metall und Glas. Die Fische haben keinerlei Rückzugs- und Versteckmöglichkeit, sind den Passanten - der Behälter steht direkt an der Strasse - schutzlos ausgeliefert. Das ist Tierquälerei. Doch im Kanton Bern bleibt das Tierschutzgesetz toter Buchstabe - nicht nur, aber auch bei den Fischen. Dem tierschutzfeindlichen Berner Veterinäramt Anzeigen einzureichen, lohnt nicht die Briefmarke. Zum allgemeinen Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes im Kanton Bern siehe die folgenden Ausgaben der VgT-Nachrichten: VN 01-3, - VN 00-4
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