24. September 2001
Bundesrat will Schächtverbot aufheben!
VgT beschliesst Referendum gegen die Aufhebung des Schächtverbotes
Diese Aufnahme aus einem französischen Schlachthof zeigt jüdisches Schächten. Beachten Sie die Beinstellung der Kuh, die von einem schrecklichen Todeskampf zeugt. Noch immer streckt das leidende Tier mit der klaffenden Wunde am Hals (Schächtschnitt), unter furchtbaren Qualen den Kopf zum Himmel. Es ist offensichtlich noch immer bei vollem Bewusstsein. Beim Schächten wird der Hals durch Kehlkopf, Luft- und Speiseröhre hindurch bis auf die Wirbelsäule aufgeschnitten. Die im Nacken verlaufenden Arterien versorgen das Hirn weiter mit Blut und halten das Opfer bei Bewusstsein.
Die letzte Woche bekannt gewordene Absicht des Bundesrates, das Schächtverbot aufzuheben, hat zu zahlreichen bestürzten Reaktionen und zu Anfragen geführt, was der VgT nun unternehme. Die Antwort ist klar: Sollte das Parlament diese Gesetzesrevision gutheissen, wird der VgT das Referndum ergreifen - mit oder ohne andere Tierschutzorganisationen. Die Vorbereitungen laufen bereits und es ist auch schon klar, dass der VgT sowohl in der deutsch- wie auch in der französischen Schweiz Unterstützung von anderen Tierschutzorganisationen erhält.
Das Schächten von Geflügel hat unsere erpressbare Landesregierung auf jüdischen Druck hin schon vor drei Jahren erlaubt. Nun soll auch noch das Schächtverbot für Säugetiere fallen.
Das Schächten ist - entgegen allen jüdischen Desinformationen - eine grauenhafte
Tierquälerei, wie neutrale Gutachter immer wieder festgestellt haben. Eine vom VgT im
Internet veröffentlichte
Videodokumentation
aus England, wo das Schächten erlaubt ist, zeigt folgendes:
Fall 1:
Der Hals der Kuh wird durch eine mechanische Hebevorrichtung gestreckt durch
Aufwärtsdrücken des Kopfes. Die Nüstern der Kuh vibrieren. Starrer Blick. Schäumender
Speichel fliesst aus dem Maul. Der Schächter schneided die Kehle der Kuh durch, indem er
13 mal hin und her säbelt. Die Kuh zuckt vom Messer zurück soweit sie kann und ihr
Ausdruck zeigt Schmerz und grosse Angst. Die Kuh verliert das Bewusstsein nicht sofort;
der Film endet vorher.
Fall 2:
Wieder wird der Hals der Kuh gestreckt und der Kopf mechanisch aufwärts gedrückt. Die
Kuh steht dabei aufrecht in einer Box. Nach drei Schnitten strömt das Blut heraus; der
mechanische Halsstrecker wird gelöst, aber das Tier verliert das Bewusstsein nicht. Es
ist deutlich bei vollem Bewusstsein während das Blut aus der klaffenden Wunde strömt.
Seine Augen blicken und blinzeln, es bewegt seine Ohren und es hält seinen Kopf aufrecht.
Nach 30 Sekunden wird auf der Stirne ein (zu schwacher) Bolzenschuss angesetzt, aber die
Kuh verliert das Bewusstsein immer noch nicht. Sie schafft es immer noch, ihren Kopf frei
aufrecht zu halten, als der Film nach 50 Sekunden endet."
Am Ende der ganzen Videosequenz macht die Kuh nach der ganzen Prozedur - Schächtschnitte und ein offensichtlich zu schwacher Bolzenschuss - sogar noch einen Schritt zurück, gerade noch sichtbar, bevor der Film abbricht. Vermutlich werden für den Bolzenschuss zu schwache Ladungen verwendet, damit das Tier während dem Schlachtvorgang nicht getötet wird, weil die Tiere angeblich gemäss jüdischer Religionsvorschrift lebend geschächtet werden müssen. Es gibt Schlachthöfe, welche das Schächten erlauben mit der Auflage, dass das Leiden des Tieres nacheiner gewissen Zeit mit einem Bolzenschuss beendet wird. Diese Vorschrift wird offensichtlich auf satanische Weise dem Buchstaben nach erfüllt. Diese Praxis - Verwendung von Kleinviehmunition für Grossvieh - hat der VgT auch bei moslemischem Schächten in einer türkischen Metzgerei in Lengnau/BE beobachtet. Im vorliegenden Videofilm ist die Ladung offenbar so schwach, dass die Kuh nicht einmal momentan bewusstlos wird, sondern nur von Schmerz gepeinigt die Augen zukneift - eine satanische Schlachtmethode im Namen Gottes!
Der Bundesrat hat nun offensichtlich dem Druck der jüdischen Bundesrätin Dreifuss und des skrupellos-wirtschaftsliberalen Bundesrates Couchepin nachgegeben. Dreifuss lehnt das Schächtverbot seit langem ab und fordert "religiöse Toleranz" für diese jüdischen Ritualmorde an Kühen, Kälber und Schafen. VgT-Präsident Erwin Kessler stellte ihr deswegen in einem offenen Brief die Frage, ob sie auch so tolerant wäre, wenn sich in der Schweiz Menschenfresser niederlassen würden, deren Religionsvorschrift verlangt, dass jede Woche das Herz einer Jüdin gefressen werde. Erwin Kessler ist unter anderem wegen diesem Satz zu einer unbedingten Gefängnisstrafe verurteilt worden (siehe Schächtprozess). Unbekannt ist, ob Frau Dreifuss auch religiöse Toleranz für das grauenvolle Beschneiden von Mädchen ohne Schmerzausschaltung fordert. Diese Frage darf ihr niemand stellen, der nicht wegen Rassismus ins Gefängnis kommen will.
Die erneute Kapitulation der Schweizer Landesregierung gegenüber jüdischen Forderungen und Erpressungen zeigt erschreckend, wie enorm der Einfluss der kleinen jüdischen Minderheit ist. Entgegen guter schweizerische Kultur wird nicht nur die barbarische Folterung von Tieren (Schlachten ohne vorherige Betäubung), sondern auch die Unterbindung der freien Meinungsäusserung zugunsten jüdischer Interessen diktiert. (Zur erpresserischen jüdischen Politik siehe das Buch "Holcoaust-Industrie" von Norman Finkelstein.)