24. Februar 1999 / 2. April 2001 / VN2002-3

Schweine-KZ Kloster Mehrerau/Bregenz:

VgT erh�lt vor dem �sterreichischen Verfassungsgerichtshof Recht - Willk�rliche Busse aufgehoben

Am 16.7.1998 f�hrte eine kleine Gruppe von 10 Tiersch�tzern des Vereins gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) unter der Leitung von Vereinspr�sident Dr Erwin Kessler, in Bregenz auf dem Platz der Wiener Symphoniker eine ungef�hr einst�ndige Kundgebung durch gegen die unw�rdige, tierqu�lerische Haltung der Schweine im nahegelegenen Kloster Mehrerau.

Die zahlreiche geladene Prominenz musste an der Kundgebung "Tierleid hinter Klostermauern" vorbei zum Festspielhaus gehen. Aktivisten verteilten die VgT-Nachrichten VN1998-2 mit dem Farbbildbericht �ber die kl�sterliche Tierhaltung. Auch der �sterreichische Bundepr�sident hielt Einzug, mit der Nationalhymne begr�sst von einem Detachement der Bundeswehr. Und sogar der Abt von Mehrereau war unter den geladenen G�sten und erhielt - verduzt, mit grossen Augen - die VN in die Hand gedr�ckt. Der ORF machte ein Interview mit VgT-Pr�sident Erwin Kessler.

Kurze Zeit nach der Kundgebung wurde die kl�sterliche Tierhaltung teilweise verbessert: die K�he erhielten Auslauf.

Die unbestritten friedlich und ruhig verlaufende Kundgebung ersch�pfte sich im Aufhalten eines Spruchbandes und im Verteilen von unpolitischen, tiersch�tzerischen Drucksachen und verursachte ebenfalls unbestritten keinerlei Verkehrsbehinderungen. In der Folge wurde Vereinspr�sident Dr Erwin Kessler vom Bregenzer Bezirkshauptmann Dr Gorbach geb�sst. Der Unabh�ngige Verwaltungssenat des Landes Voralberg (verantwortlich: Dr H�mmerle) hat dieses Verbot mit Bescheid vom 28.1.1999 gesch�tzt und eine Berufung des VgT abgelehnt. Nun gelangte der VgT mit einer Menschenrechtsbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof:  

Die Kundgebungsfreiheit gem�ss Artikel 11 der Europ�ischen Menschenrechts-Konvention (EMRK), welche nationalem Recht vorgeht, gilt auch f�r Ausl�nder. Die Kundgebungsfreiheit schliesst selbstverst�ndlich auch das Recht ein, eine Demonstration zu leiten. Die Kundgebungsfreiheit darf nur eingeschr�nkt werden im Interesse der �usseren und inneren Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und zur Verbrechensverh�tung, zum Schutze der Gesundheit und der Moral oder zum Schutze der Rechte und Freiheiten anderer. Keine dieser Voraussetzungen war vorliegend erf�llt oder auch nur behauptet worden. Das �sterreichische Gesetz wurde einfach stur-b�rokratisch und ohne Beachtung der Menschenrechtsgarantien angewendet. Der nun vor dem �sterreichischen Verfassungsgerichtshof angefochtene Strafverf�gung stellt eine menschenrechtsverletzende Diskriminierung von Ausl�ndern dar. 

Das Kloster Mehrerau in Bregenz befindet sich nur wenige Kilometer von der Schweizergrenze entfernt. Bregenz ist ein stark frequentiertes Ausflugsziel f�r Schweizer. Da Tierschutz nicht an der Grenze halt macht und Bregenz f�r den VgT Schweiz viel n�her liegt als f�r den VgT �sterreich mit Aktivit�tsschwerpunkt Wien, hat sich der VgT Schweiz den Tierschutz-Missst�nden in diesem Kloster angenommen. Es ist nicht einzusehen, warum eine Gruppe Schweizer Tiersch�tzer an diesem Ort keine friedliche, unpolitische Kundgebung durchf�hren darf.   

Im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof deckte der Bundesminister f�r Inneres, vertreten durch das Bundeskanzleramt, die Vorinstanzen und beurteilte die Busse als rechtm�ssig. Dieser Ansicht folgte der Verfassungsgerichthsof nicht: In dem am 2. April 2001 zugestellten Urteil hat der �sterreichische Verfassungsgerichtshof die Menschenrechtsbeschwerde des VgT.ch gutgeheissen und die Busse aufgehoben. Das Urteil lautet:

"Der Beschwerdef�hrer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gew�hrleisteten Recht auf Versammlungsfreiheit (Artikel 11 EMRK) verletzt worden. Der Bescheid wird aufgehoben. Der Bundesminister f�r Inneres ist schuldig, der beschwerdef�hrenden Partei die mit �S 29'500.- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen." 


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