25. Mai 1999

Die Post zensuriert Flugblatt des VgT

Die Poststelle Embrach hat heute mitgeteilt, dass das VgT-Flugblatt, in welchem das skandalöse Verhalten des Embracher Schulpräsidenten kritisiert wird, nicht verteilt werde unter dem Vorwand, es sei "beschimpfend und unsittlich". 

Wieder einmal wird deutlich, wie staatliche Institutionen Instrumente des Politfilzes sind. 

Der VgT wird das Flugblatt selbst in Embrach verteilen. Jetzt erst recht!

 

Text des zensurierten Flugblattes:

Skandalöses Verhalten des Embracher Schulpräsidenten Altenburger 

Die Verpflegung am Schulhausfest im Schulhaus Hungerbühl vom 29. April 1999 sollten "Hamburger" sein. Tierleichen, Folteropfer als Festmahlzeit - mit Steuergeldern finanziert! Angeblich von einer Mehrheit der Schüler so gewollt. Ein paar Schüler wollten mit Flugblättern über die ethischen und gesundheitlichen Hintergründe des Fleischkonsums aufklären. Auf ein schriftliches Gesuch der Schüler reagierte Schulpräsident Altenburger mit einem Verbot: Im Schulhaus Hüngerbühl in Embrach sei es verboten, Flugblätter zu verteilen.  

In dieser Situation schaltete ich mich als Präsident des VgT ein mit dem Hinweis, dass die durch die Menschenrechtskonvention garantierte Meinungsäusserungsfreiheit auch in einem öffentlichen Schulhaus gelte. In einer schriftlichen Eingabe ersuchte ich Schulpräsident Altenburger, die Gründe für das Flugblattverbot bekannt zu geben. Es kam zu einem längeren Telefongespräch. Altenburger wusste keine Begründung für sein Flugblattverbot. Er wolle das einfach nicht. Das Schulhaus Hungerbühl sei schliesslich ein "ordentliches Schulhaus". Die Frage, ob er es "unordentlich" finde, wenn für eine gute Sache engagierte Schüler Flugblätter verteilen, bejahte Altenburger. Haarsträubend: In der schweizerischen Demokratie treiben Schulpfleger ihr Unwesen, welche die Ausübung elementarer demokratischer Rechte wie das Verteilen von Flugblättern "unordentlich" finden und deshalb verbieten. Aber es kam noch dicker:

Ein paar Tage später wollte Altenburger anlässlich einer Aussprache im Lehrerzimmer seine Gründe für das Flugblatt-Verbot bekanntgeben. Was er aber nach Tagen angestrengten Nachdenkens herausgefunden hatte, kann wohl nicht als eine akzeptable sachliche Begründung betrachtet werden: "Man muss die Schüler vor Flugblättern schützen, genauso wie vor Drogen. In einer Kaserne dürfen Sie auch keine Flugblätter verteilen, sonst kommen Sie in die Kiste." Altenburger ist offenbar aus Versehen Schulpräsident statt Feldweibel geworden und erwartet von den Schülern unbedingten Gehorsam gegenüber sinnlosen Befehlen.  

Anstatt Flugblätter verteilen sollten die tierschützerisch engagierten Schülern das offizielle Anschlagbrett benutzen, meinte Altenburger. Ein kaum beachtetes Anschlagbrett ist aber eine schwache Alternative zum aktiven Verteilen von Flugblättern. Zudem war die Benützung des Anschlagbrettes an die Bedingung geknüpft, dass die Drucksachen zuerst zur Zensur eingereicht würden. 

Es ist bedenklich, wie da in Embrach mit Schülern verfahren wird, die sich für eine gute Sache (Tierschutz) engagieren und etwas Sinnvolles tun möchten. Die Unterdrückung von Engagement und demokratischen Grundrechten in einem Schulhaus ist erzieherisch verfehlt, ebenso vorsorgliches Verbieten aus Bequemlichkeit. Das veraltete, autoritäre Erziehungsprinzip "Ruhe und Ordnung" führt nicht zu einer kreativen Lebensbewältigung sondern zu Abstumpfung, Scheinordnung, seelischer Totenruhe. Ist das Schulhaus Hungerbühl ein psychischer Friedhof? Die Flucht in Drogen ist eines der Phänomene, welche auf dem Nährboden einer derart lebensfeindlichen, autoritären Erwachsenenwelt entstanden sind. Ich glaube nicht, dass man die Schüler vor der Auseinandersetzung mit aktuellen Themen - und vor Flugblättern als Mittel dazu - schützen muss, viel eher vor Machtmenschen vom Schlage eines Altenburgers mit seiner militärisch-diktatorischen Einstellung zu den Jugendlichen. 

Erwin Kessler, Präsident VgT

 

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