23. September 1999
"Tiere sind keine Sachen" - Wahlpropaganda eines Heuchlers
Schon bisher sind die Grunds�tze des Tierschutzgesetzes toter Buchstabe geblieben, zB
auch Artikel 2, der vorschreibt, dass Tiere ihren Bed�rfnissen entsprechend zu halten
sind. Die gewerbsm�ssigen Tierqu�lereien, welche der Bundesrat bis heute erlaubt, ist
ein Hohn auf diesen Grundsatz. Der neuen Forderung, dass Tiere rechtlich nicht wie Sachen,
sondern als "lebende und f�hlende Mitgesch�pfe" zu behandeln sind, ist nur
dazu da, der �ffentlichkeit wiedereinmal vorzumachen, es gehe etwas im Tierschutz;
wesentlich verbessern wird sich in der Praxis wieder nichts.
Nationalrat Loeb, der ein Gesetzgebungsverfahren �ber die rechtliche Stellung der
"lebenden und f�hlenden Mitgesch�pfe" ins Rollen brachte, machte dies
offensichtlich nur als Wahlpropaganda. Der Tierschutz ist ihm kein ernstes Anliegen: In
seinem Warenhaus hat er einen t�rkischen Kebab-Stand geduldet, der nachweislich
Sch�chtfleisch verkaufte; eine Intervention des VgT beantwortete er nicht. Kein Wunder:
Nationalrat Loeb ist Jude und weigerte sich in einem Gespr�ch mit dem VgT hartn�ckig,
sich vom grausamen Sch�chten zu distanzieren. Tiere auf unn�tig grausame Art und Weise
bei vollem Bewusstsein zu schlachten ist in der Vorstellung von Nationalrat Loeb offenbar
vereinbar mit der Anerkennung von Tieren als "lebende und f�hlende
Mitgesch�pfe".
(c) Verein
gegen Tierfabriken Schweiz
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