VN2001-3

Tierquälerische Kastenhaltung von Kaninchen

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Abbildung: Kaninchen-Kasten bei Familie Schmutz an der Krauchtalstrasse in Bolligen. In jedem Abteil ist ein einziges, einsames Kaninchen in Einzelhaltung gefangen. Für soziale, in Gruppen lebende Tiere wie kaninchen ist die Einzelhaltung besonders tierquälerisch.

Im Herbst 2000 schrieben wir, nachdem dieser Kaninchenkasten entdeckt und fotografiert worden war, der Familie Schmutz:
“Ihre Haltung von Kaninchen in einem Kasten mag vielleicht den Mindestvorschriften genügen, ist aber eindeutig tierquälerisch. Wir legen Ihnen eine Anleitung zu einer tiergerechten Freilandhaltung und einen Buchhinweis (Kaninchen-Buch von Ruth Morgenegg) bei. Es würde uns freuen, wenn Sie Ihre Kaninchen-Kastenhaltung aufgeben würden...”

Darauf kam folgende Antwort von Frau Schmutz - ein typischer Fall, wie es sinnlos ist, bei Tierquälern mit freundlichen Worten etwas bewirken zu wollen:
“... Die Ställe entsprechen den gesetzlicheln Richtlinien. Die zuständige Tierärztin lobte wiederholt die gute Gesundheit unserer Tiere wie auch die Sauberkeit der Ställe... Mit Ihrem Schsreiben haben Sie meinem Ehemann so sehr geschadet, dass ich Sie zur Rechenschaft ziehen werde, wenn sich sein Krebsleiden verschlimmern sollte. Nur durch die Anhänglichkeit seiner Tiere findet er neuen Mut, gegen die Krankheit anzukämpfen, und etwas Trost in seinem Leid. Ich bezweifle, ob seine Tiere leiden, denn sie warten täglich auf ihre Streicheleinheiten. Scheinbar entgehen Ihnen solche Streicheleinheiten, dass Sie sich in slche Sachen verbeissen....”

Auf dieses Schreiben haben wir wie folgt geantwortet:
“Sehr geehrte Frau Schmutz. Wäre es für Ihren Mann nicht heilsamer und erfreulicher, mit glücklichen, artgerecht gehaltenen Tieren umzugehen, anstatt diese als Mittel zum Zweck in enge Gefängnisse zu sperren? Warum brauchen Sie Ihre Tierärztin immer wieder, wenn Ihre Kaninchen doch so gesund sind? Warten die Kaninchen vielleicht deswegen so sehr auf den kurzen Besuch Ihres Mannes im Gefängnis, weil dort den ganzen übrigen Tag unvorstellbare Langeweile und Einsamkeit herrscht?”

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"Die schweizerische Tierschutzgesetzgebung regelt zwar die Haltung von Kaninchen. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um Mindestanforderungen, die keine optimalen Lebensbedingungen für Tiere gewährleisten." Prof Andreas Steiger, Universität Bern, ehemaliger Abteilungsleiter Tierschutz im Bundesamt für Veterinärwesen

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Tierquälerische Haltung von Kaninchen in Tierversuchslabors

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Im Jahr 1999 wurden in der Schweiz 6’237 Kaninchen in belastenden Tierversuchen verbrauch. Die vom Bundesrat erlaubten Haltungsbedingungen (Käfighaltung) sind derart tierquälerisch, dass auch diejenigen Versuchskaninchen ein qualvolles Leben haben, welche nur leichteren Versuchen unterworfen werden. Für diese Art von Tierquälerei gibt es ganz sicher keine medizinische Rechtfertigung. Daran kann auch der Laie erkennen, dass es nichts als Lügen sind, wenn behauptet wird, das Leiden der Versuchstiere werde auf das unerlässliche Mass beschränkt. Der Bundesrat wird total von der Pharmaindustrie beherrscht. Dies hat sich bei der Volksabstimmung über tiefere Arzneimittel-Preise vom 4. März 2001 deutlich gezeigt: Der Bundesrat zitierte den Initiativtext falsch und leitete aus dieser Lüge die weitere Lüge ab, die Initiative gefährde eine optimale medizinische Behandlung. Eine solche Manipulation der Demokratie durch die Landesregierung löste keinerlei Entrüstungswelle in den Medien aus. Sowas gilt als normal in der Schweiz. Die Mafia hat es hierzulande nicht nötig, mit Maschinenpistolen aufzufahren, denn sie kann sich einfach des Bundesrates bedienen, der ja nicht vom Volk gewählt werden darf. Auch Nationalrat Hubacher stellte in seinen Memoiren fest: Schmieren und Salben, hilft allenthalben (in der schweizerischen Politik).


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