VN2001-3
Schweinefabriken im Kanton Solothurn
Intensiv-Schweinezucht auf einem Bauernhof in Balm bei Messen:
In diesem engen Käfig ("Kastenstand") muss das arme Muttertier seine Jungen gebären und säugen. Mehrere Woche lang bleibt das Mutterschwein so fixiert, bis ihm die Jungen weggenommen werden - eine vom Bundesrat erlaubte Tierquälerei. Damit wird das vom Volk vor über zwanzig Jahren mit grossem Mehr gutgeheissene Tierschutzgesetz mit den Füssen getreten. Die Schweiz hat eine Landesregierung, welche sich kaltblütig über geltende Gesetze hinwegsetzt, die dem herrschenden Politfilz nicht passen. Dazu gehört leider auch das Tierschutzgesetz, welches nur dazu geschaffen wurde, um das Volk - und vor allem die Fleischkonsumenten - zu beruhigen. Die Schweiz habe ein strenges Tierschutzgesetz, behauptet die Fleischmafia. Auf dem Papier vielleicht!
Schweinezucht in Gächliwil mit Kastenstandhaltung. Anstelle der gesetzlich vorgeschriebenen Stroheinstreu als Beschäftigung und zum Nestbau, liegen einige wenige Alibi-Strohalme auf dem Boden:
Ein Gerichtsurteil hält fest, gestützt auf ein Fachgutachten, dass die Kastenstandhaltung von Mutterschweinen eine gesetzwidrige Tierquälerei darstellt: www.vgt.ch/vn/9303/vn93-3.htm. Trotzdem erlaubt der Bundesrat diese Tierquälerei immer noch.
Bauernhof in Halten bei Kriegstetten. Besonders grausame Fixierung gebärender und säugender Mutterschweine mit einem am Boden angeketteten Brustgurt. Man beachte, wie der Gurt in den Körper einschneidet:
Wie der Mensch in seiner Vollendung das edelste aller Geschöpfe ist, so ist er, losgerissen von Gesetz und Recht, das schlimmste von allen. Aristoteles
ESSEN SIE VEGETARISCH - IHRER GESUNDHEIT UND DEN TIEREN ZULIEBE!
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URL: http://www.vgt.ch/vn/0103/solothurner-schweinefabriken.htm