VN2004-1 / Mai 2004 / mit Aktualisierungen nach Redaktionsschluss, am 19.5.04, bezüglich Strafverfügungen gegen einzelne Tierhalter, am 22.6.04 bezüglich der Einstellung des Strafverfahrens gegen Märki

Katastrophale Zustände in Zürcher Tierfabriken

In über 90 % der Schweinefabriken werden nicht einmal die ohnehin schon völlig ungenügenden Mindestvorschriften der Tierschutzverordnung eingehalten. Es herrschen Zustände wie in Ländern ohne Tierschutzgesetz. Korrupte Beamte decken schlimmste Zustände.

Die Missstände, über die der VgT seit Jahren berichtet, halten an. In 17 der 18 Tierfabriken einer im Sommer/Herbst 2003 durchgeführten Stichprobe des VgT waren nicht einmal die Mindestvorschriften eingehalten. Das Tierschutzgesetz bleibt toter Buchstabe. Nicht verwunderlich: Die zuständige Regierungsrätin Verena Diener hat sogar das grausame betäubungslose Schächten befürwortet; die Nutztierhaltung im Kanton Zürich ist Abbild ihrer tierverachtenden Einstellung.

Schweinefabrik der Käserei Landolt, Brunisberg, Hombrechtikon:
Seit Jahren macht der VgT Anzeigen gegen diesen Betrieb. Landolt erhielt nun erstmals eine Busse, eine Trinkgeldbusse von 500 Franken - eine Einladung, so weiterzumachen, wie bisher:

Früherer Bericht über diese Tierfabrik in den VN99-3. Immer das gleiche Elend. Besser ist nur die Foto- und Bildtechnik geworden.

 

Rindermast von Jakob Bänninger in Adlikon bei Regensdorf:

Intensivrindermast auf Vollspaltenböden. Die Tiere kommen nie ins Freie, verbringen ihr Leben im Dauergedränge mit Artgenossen auf dem harten, verkoteten Spaltenrostboden. Eine Tierquälerei.

Das Schweizer Volk hat das eidg Tierschutzgesetz mit überwältigender Mehrheit gutgeheissen. Der Bundesrat missachtet dieses Gesetz und damit den Volkswillen und erlaubt diese (und andere) gewerbsmässigen Tierquälereien - ein Hohn auf Rechtsstaat und Demokratie.

 

Schweinefabrik "Leisi", Unterwagenburg, Oberembrach. Über diese Tierfabrik haben wir schon mehrfach berichtet. Neuer Pächter oder Besitzer ist Peter Hungerbühler aus Brüten.

Eine eine üble Tierfabrik, in der die Tiere kaum etwas vom Tierschutzgesetz merken.

Von der vorgeschriebenen Beschäftigungsmöglichkeit weit und breit nichts zu sehen. Gesetzwidrig coupierte Schwänze. Ein Ferkel mit Bissverletzungen - kein Wunder, unter solchen Umständen.
Auf Anzeige des VgT hin rapportierten korrupte Zürcher Beamte: alles i.O.

 

Schweinefabrik Ernst Hofmann-Rechsteiner, Ammentännli, Grüningen, unterhalb der Strasse Grüningen-Herschmettlen-Bubikon.

Auf Anzeige des VgT hin erhielt Hofmann eine Trinkgeldbusse von 320 Franken. Hofmann betreibt einen IP-Betrieb und erhält vom Bund Direktzahlungen für "ökologische Leisungen". Diese üble Tierfabrik wird vom Bund als "ökologische Leistung" subventioniert! Hofmann ist auch  Kommandant der Feuerwehr Grüningen.

 

Schweinefabrik an der Zweibollenstrasse in Ottikon.
Besitzer: Heinz Berger, Käserei Unterottikon.

Lebenslänglich im extremen Gedränge mit Artgenossen. Die Tiere müssen am gleiche Platz fressen, koten und schlafen:

Aus extremer Langeweile beginnen sie sich Schwänze und Ohren anzufressen.:

Auch diese Schweinefabrik hat der VgT schon vor Jahren angezeigt - vergeblich, wie sich jetzt gezeigt hat. So läuft der Tierschutz-Nichtvollzug im Kanton ZH ab, seit Jahren, gedeckt von der tierverachtenden grünen Regierungsrätin Verena Diener.
Auf eine neue Anzeige hin im Sommer 2004 erhielt Berger eine Trinkgeldbusse von 450 Franken. In der
Strafverfügung des Statthalteramtes Hinwil vom 19.3.04 werden folgende Verfehlungen festgehalten: "Tierschutzwidrige Haltung von Mastschweinen: Mangelnde Beschäftigung der Schweine aufgrund fehlenden Strohs, Rauhfutters oder anderen geeigneter Gegenstände; Unterlassen der Separierung schwanzverbissener Tiere."

 

Käserei Hansruedi Wolff, Hüttenstrasse 5, 8634 Hombrechtikon-Herrgass.
Trinkgeldbusse 500 Franken. Eine Einladung, so weiterzumachen wie bisher. Gewerbsmässige Tierquälerei ist gemäss Tierschutzgesetz nur eine Übertretung.

Auf Anzeige des VgT hin erhielt Käser und Schweinequäler Wolff eine Trinkgeldbusse. Solche Zustände wiegen nicht schwer, denn sie sind halt ganz norma.

 

Walter Hitz, Hitz AG, Käserei und Schweinezucht, Bäretswil.

Auch dieser Schweinefabrikbesitzer erhielt nur eine Trinkgeldbusse von 550 Franken, weil er seine Tiere ja nur so hält, wie praktisch alle anderen Schweinehalter im Kanton Zürich auch. In der Strafverfügung des Statthalteramtes Hinwil vom 13.1.04 sind folgende Verfehlungen festgehalten: "Ungenügende Haltung von Schweinen: Fehlendes Langstroh für eine hochträchtige bzw eine frisch abgeferktelte Muttersau; Haltung von Galtsauen in geschlossenen Kastenständen ohne Auslauf und ohne Beschäftigungsmöglichkeit; Überbelegung..."
 

 

Reinhard Hauser, Pfäffikon:
 

Verbotene Anbindehaltung von Kälbern in einem dunklen Stall. Bei einer Kontrolle durch das Veterinäramt gab es angeblich nichts zu beanstanden.

 

Schweinefabrik in der Tüfisau, Dürnten.
Besitzer: Jakob Klöti, Molkerei, Hinterdorfstrasse, Dürnten:

Oben: Vollgestopfte Mastbuchten in der Schweinefabrik Klöti in Dürnten.

Unten: Mutterschwein im Kastenstand. Die gesetzlich vorgeschriebene Einstreu fehlt. Schultergeschwür (Dekubitus) vom Liegen auf dem rauhen, einstreulosen Boden. Das kranke Tiere wurde vorschriftswidrig nicht tierärztlich behandelt und auch nicht seinem Zustand entsprechend untergebracht, wie das Tierschutzgesetz es verlangt:


Sommer 2003

Auf Anzeige des VgT hin stellte das Veterinäramt im Herbst 2003 “Mängel” fest und Massnahmen in Aussicht. Klöti erhielt eine Trinkgeldbusse von 750 Franken. In der Strafverfügung des Statthalteramtes Hinwil vom 17.12.04 sind folgende Verfehlungen festgehalten: "Mangelhafte Beschäftigung von Schweinen, verbotenes Schwanzcoupieren an Schweineferkeln, Unterlassen der Separierung schwanzverbissener Schweine sowie eines im Wachstum stark zurückgebliebenen Tieres; Halten von Schweinen auf defekten Spaltenböden; Überbelegung...".

Die Trinkgeldbusse und die vom Veterinäramt angelkündeten (Alibi-)Massnahmen bewirkten nichts. Im Frühjahr 2004 war immer noch alles genau gleich:

Frühjahr 2004: oben Mutterschwein, unten junge Mastschweine

Mit Trinkgeldbussen - wenn überhaupt - werden die gewerbsmässigen Tierquäler ermuntert, Tierschutzvorschriften nicht Ernst zu nehmen.- Klöti hat rund 1000 Schweine und ist zertifizierter Produzent von “QM-Schweizer-Fleisch” (Qualitätsmanagement Schweizer Fleisch).

Auf eine neue Anzeige des VgT hin (Frühjahr 2004), stellte das Veterinäramt erneut "Mängel" fest. So geht das immer. Die gewerbsmässigen Tierquäler zahlen lieber Trinkgeldbussen, als die Mehrarbeit zur erfüllen der gesetzlichen Mindestvorschriften zu erfüllen.

Tages-Ausschuss in der Tierfabrik Klöti:

Am 19. April 2004 hat der VgT eine neue Anzeige gegen Klöti eingereicht und wieder hat das kantonale Veterinäramt, das ein halbes Jahr vorher "Massnahmen" ankündigte, die gleichen Mängel feststellen müssen.. Mit Trinkgeldbussen wird das endlos so weitergehen. Der VgT ruft deshalb zur vegetarischen Ernährung auf. Zumindest sollte kein Schweinefleisch gegessen werden. Der Rückgang des (Schweine-)Fleischkonsums ist die einzige Chance für die hundertausenden von Schweinen, die in der Schweiz unter KZ-Bedingungen gehalten werden.

 

Schweinefabrik Fritz Burkhalter in Eschlikon/Dinhard:

Die Tiere sind kotverschmiert, da sie keinen sauberen, trockenen Liegeplatz haben. Sie müssen ihr ganzes Leben in einer Sauce aus Kot und Urin verbringen. Die Tierschutzbeamten protokollierten: alles tierschutzkonform, nichts zu beanstanden.

 

Schweinemastfabrik von Landwirt Josef Vogt, Hagenbuch, gepachtet von seinem Bruder Erwin Vogt.

Eine typische Massenintensivtierhaltung wie in Ländern ohne Tierschutzgesetz. Gestützt auf Fotoaufnahmen reichte der VgT eine Anzeige ein. Der Umweltschutzdienst der Kantonspolizei Zürich führte hierauf eine Kontrolle durch und rapportierte, alles sei vorschriftsgemäss. Nach dieser amtlichen Kontrolle machte der VgT nochmals Fotoaufnahmen. Es waren immer noch genau die gleichen Mängel vorhanden. Diese wurden von den verantwortlichen Beamten offensichtlich zugunsten von Vogt unterschlagen. Das ist Amtsmissbrauch. Die zuständige SVP-Regierungsrätin Rita Fuhrer deckte die Missstände und das amtsmissbräuchliche Verhalten ihrer Beamten und wies eine Disziplinarbeschwerde des VgT mit einer Bla-Bla Antwort ab - siehe den ausführlichen Bericht www.vgt.ch/news2003/ 031204.htm. Die tierverachtende Haltung von Rita Fuhrer ist nur logisch: Die SVP will offiziell die Tierschutzvorschriften in der Landwirtschaft abschaffen. Das war eine der ersten öffentlichen Verlautbarungen von Bundesrat Blocher nach seiner Wahl.

 

Schweinefabrik Guido Meier (vormals Alfred Maier) in Steinmaur bei Dielsdorf:

Seit Jahren macht der VgT gegen diesen Betrieb Anzeigen. Immer das gleiche Elend: total verkotete Tiere. Im letzten Herbst lagen tote und halbtote Tiere herum - zum langsamen Verrecken in den Stallgang geworfen:

 

Auf Anzeige des VgT hin wurde Guido Meier mit Fr 600.- gebüsst. In der Strafverfügung des Bezirksamtes Dielsdorf vom 18. März 2004 heisst es: "Straferhöhend fällt in Betracht, dass Guido Meier wegen Widerhandlung gegen die Tierschutzvorschriften bereits mit Verfügung vom 22. März 1999 vom Statthalteramt des Bezirkes Dielsdorf gebüsst werden musste." Trotzdem erhielt Meier nur eine Trinkgeldbuss, wegen - wie es in der Verügung heisst -  "Widerhandlung gegen die Tierschutzvorschriften bei der Haltung von Schweinen, indem er entgegen der Weisung des Tierschutzbeauftragten des kant. Veterinäramtes Zürich ein krankes Schwein anstatt am 26. September 2003 erst am 28. September 2003 tötete und gemäss Feststellung am 4. Februar 2004 ein verletztes und zwei kranke Schweine nicht separierte und auch in der Zeit davor kranken/verletzten Schweinen nicht die nötige Pflege und Unterkunft bzw Haltungsform zukommen liess."
Die übrige starke Vernachlässigung der extrem verkoteten Tiere wird nicht erwähnt; dies hat das Veterinäramt in seinem Rapport nicht bemängelt; sowas gilt im Kanton Zürich als normal und

 

 

Landwirtschaftsbetrieb Märki, Winterthur-Wülflingen:

Oben: Märkis Schweinefabrik von aussen und....
unten von innen:

Dieses im September 2003 entdeckte im Stallgang liegende tote Schwein hat verkrustete Schürfungen am Hinterteil. Das beweist, dass das kranke, stark abgemagerte Tier lange Zeit nicht mehr gehen konnte und sitzend herumrutschen musste, bevor es endlich verendete.

 

Gemäss Artikel 3 Absatz 3 der Tierschutzverordnung muss der Tierhalter kranke und verletzte Tiere "unverzüglich ihrem Zustand entsprechende unterbringen, pflegen und behandeln oder aber töten". Dies hat Märki offensichtlich nicht getan. Er hat das Tier über lange Zeit leiden lassen. Der VgT erstattete deshalb Strafanzeige wegen Tierquälerei. Weil Märki behauptete, die Tierschützer hätten ihm das tote Schwein zum Fotografieren in den Stall gelegt, stellte die Bezirksanwaltschaft Winterthur das Strafverfahren im Juni 2004 ein. Der kantonale Alibi-Tierschutzanwalt - der nie etwas unternimmt gegen die katastrophalen Missstände in der Nutztierhaltung im Kanton Zürich - deckte auch diese skandalöse Einstellung des Verfahrens gegen Märki.

Tierquälerische Rindermast auf Vollspaltenböden. Die Tiere müssen auf dem harten, kotverschmierten Betonrost direkt über den Güllekanälen liegen:

Pseudo-Freilandhühner von Stefan Märki. Der viel zu kleine Auslauf ein Morast und darum gesperrt. Die Hühner können den Auslauf im Winterhalbjahr nur durch das Gitter anschauen:

 

Schweinefabrik Martin und Heidi Vögeli, Ziegelhütte, Fehraltorf:

60 Mutterschweine, 350 Mastschweine, Zuchtplätze, 60 Mastmuni in tierquälerischer Intensivhaltung, ohne Auslauf.
Diese üble Tierfabrik ist ein sogenannter IP-Betrieb und erhält vom Bund Direktzahlungen für “ökologische Leistungen".
Doch seit Jahren werden nicht einmal die Mindestvorschriften der Tierschutzverordnung eingehalten und seit Jahren wird Vögeli von Veterinärbeamten gedeckt, die immer alles als gesetzeskonform rapportieren. Aufgrund besonderer Umstände kam in diesem Fall ans Licht, was die Zürcher Tierschutzverhinderungsmafia treibt; der VgT hat Kopien der Kontrollrapporte und die Namen der Verantwortlichen.

Oben:

Industrielle Rindermast auf Vollspalltenboden. In dieser Enge und in diesem Dreck verbringen die Tiere ihr ganzes Leben; sie kommen nie ins Freie - wie in Ländern ohne Tierschutzgesetz.

Unten:

Industrielle Schweinemast auf Lochblechböden, in extremer Enge und Eintönigkeit. Die intelligenten, sensiblen Schweine leiden unter solchen Haltungsbedingungen extrem - wie in Ländern ohne Tiershcutzgesetz. Und dafür gibt es in der Schweiz staatliche Subventionen für ökologische Tierhaltung - ein Betrug an Konsumenten und Steurezahlern. Die Zürcher Agro-Mafia hat die Beamten im Griff, geduldet von der grünen Regierungsrätin Diener und der SVP-Regierungsrätin Fuhrer.

Die obigen Fotos wurde im Sommer 2003 aufgenommen. Überall fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Stroheinstreu und Beschäftigungsmöglichkeit. Auf eine Anzeige des VgT hin rapportierten die Beamten des Veterinäramtes und des Umweltschutzdienstes der Kantonspolizie alles als gesetzeskonform. Ein paar Monate entstanden die folgenden Aufnahmen: sie zeigen die gleichen gesetzwidrigen Zustände wie immer. Nicht die geringsten Spuren von Stroh. Vögeli wurde offensichtlich von korrupten Beamten vor der amtlichen Kontrolle gewarnt. Anders ist nicht zu erklären, dass ausgerechnet und nur am Tag dieser Kontrolle die Zustände anders gewesen sein sollen. Schon vor Jahren hat der VgT eine Anzeige gegen Vögeli eingereicht, weil es schon damals so aussah. Doch die Beamten rapportieren immer, alles sei gesetzeskonform. Dem VgT liegen diese Konrtollrapporte mit den Namen der verantwortlichen Beamten vor. Auf vorgedruckten Formalurane zur Kontrolle des "ökologischen Leistungsnachweises" für die speziellen Direktzahlungen wird immer alles als erfüllt abgehakt.

Aufnahmen, die nach der amtlichen Kontrolle entstanden sind:

Oben:

Ein Detail: Eine herunterhängende Kette als Alibibeschäftigung. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass dies völlig untauglich ist. Auch gemäss den Richtlinien des Bundesamtes für Veterinärwesen erfüllt dies die gesetzliche Anforderung nicht. Aber die korrupten Zürcher Beamten haken alles als gesetzeskonform ab.

Unten:

Laut Tierschutzgesetz müssen Mutterschweine soviel Langstroh haben, dass sie damit ein Geburtsnest bauen können. Diese Muttersau hat vor kurzem geboren. Doch es hat keinen einzigen Strohhalm. Und so sah es bei jeder Überprüfung durch den VgT stets im ganzen Stall aus. Nirgends ein Strohhalm. Zustände wie in Ländern ohne Tiershcutzgesetz, aber laut den korrupten Zürcher Beamten alles gesetzeskonform, "ökologischer Leistungsnachweis erfüllt".

Der VgT hat gegen Vögeli und die verantwortlichen Beamten eine Strafanzeige wegen Subventionsbetrug und Amtsmissbrauch eingereicht. Wir werden in den nächsten Ausgaben der VgT-Nachrichten darüber berichten, wie es weitergeht. So können Sie die VgT-Nachrichten abonnieren. Sie am einfachsten den in diesem Heft eingelegten Einzahlungsschein. Ihre Spende hilft uns, die VgT-Nachrichten in wechselnden Regionen breit zu streuen. Die vorliegende Ausgabe wurde im ganzen Kanton Zürich in alle Briefkästen verteilt (Auflage 725 000).


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