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TBF-Aktion gegen die
transkontinentalen Schlachttiertransporte:
(EK) Die Tierbefreiungsfront (TBF) hat am Nachmittag des 20.9.94 ihre im
August angekndigte Drohung verwirklicht und um ca. 15.30 Uhr im Migros im Glattzentrum
bei Zrich eine penetrante Stinkflssigkeit ber das Gestell mit italienischem Salami
und Mortadella geleert.
Die TBF hatte angekndigt, dass sie gegen Geschfte vorgehen werde, welche
weiterhin italienischen Salami verkaufen, weil dessen Produktion mit grausamster
Tierqulerei verbunden ist:
Deutsche und niederlndische Schlachttiere werden von Deutschland und Holland
quer durch Europa nach Italien gekarrt, dort geschlachtet und zu Salami und Mortadella
verarbeitet. Diese Produkte werden dann wieder in die nrdlichen Lnder hinauf
verfrachtet auch in die Schweiz. Mit welcher unfassbaren Grausamkeiten diese
internationalen Schlachttiertransporte ablaufen, ist seit Jahren aus zahlreichen
Reportagen im Deutschen Fernsehen bekannt.
Mit den Aktionen gegen italienischen Salami und Mortadella will die TBF ein
Zeichen setzen gegen dieses wahnsinnige kontinentale Herumfahren von lebenden
Schlachtieren mit EU-Subventionen. Seit Jahren spielt sich diese Tiertragdie vor den
Augen der ffentlichkeit ab, und die EU-Brokratie zeigt sich ausserstande, diesem
tragischen Unsinn ein Ende zu bereiten.
Persnliche Anmerkung: Und da gibt es immer noch Schweizer, ja ganze Parteien, die einen
Beitritt zu diesem EU-Monster anstreben!
Die Sprache ist durch das ganze Reich der Animalitt weit verbreitet und verfgt
oftmals ber so unbegreiflich sichere Mittel, dass nicht allein die Anthropologen,
sondern auch die Philologen die Warnungen nicht fr berflssig erachten, man drfe
nicht einzig das Erzittern menschlicher Stimmbnder, berhaupt nicht bloss den Laut fr
Sprache halten.
Steward Houston Chamberlain
Mir kommt vor, als ob das Tier erst durch den Menschen wrde, was es werden kann, aber
freilich nicht dadurch, dass er es zu willkrlichen Zwecken dressiert, sondern dadurch,
dass er ihm seine uneigenntzige Liebe und Teilnahme zuwendet.
Friedrich Hebbel
Beschwerde gegen die Republik sterreich:
Das frstliche Schweine-KZ verletzt die europische
Tierschutz-Konvention
von Erwin Kessler
Frst Hans Adam II., von Gertrud Koller, VgT-Mitglied aus
Innsbruck, an einer Konferenz in Amstetten auf sein Schweine-KZ angesprochen: "Ich
muss mich nach den sterreichischen Vorschriften halten." Worauf
er sich abwandte und davonging.
Fast alle Vorschriften der europischen Konvention werden im Hof
Liechtenstein von Frst Hans Adam II verletzt!
Hitzestress, liegen im Kot, keine Bewegungsmglichkeit,
Dunkelhaltung, Abschneiden des Ringelschwanzes, kein Stroh keine Beschftigungen und
Kastration der Ferkel ohne Narkose.
Haufenweise Psychopharmaka und Antibiotika.
Europische Konvention zum Schutz der Nutztiere: Ein wertloser
Fetzen Papier.
Am 10. August 1994 habe ich dem Europarat in Strassburg folgende
Beschwerde eingereicht:
Hiermit erheben wir namens des "VgT Verein gegen Tierfabriken
Schweiz" und des "VgT Verein gegen Tierfabriken sterreich" Beschwerde
gegen die Republik sterreich wegen fortgesetzter, vorstzlicher Missachtung des
Europischen bereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen
und beantragen eine Rge an die sterreichische Regierung, verbunden mit der
Aufforderung, die europischen Tierschutzbestimmungen gemss dieser Konvention
einzuhalten.
Begrndung:
Das Europische bereinkommen zum Schutz von Tieren in
landwirtschaftlichen Tierhaltungen (im folgenden kurz "Konvention" genannt) ist
von allen westeuropischen Lndern, einschliesslich sterreichs, ratifiziert worden.
Die EU ist als ganzes Vertragspartner der Konvention.
sterreich verletzt diese Konvention durch:
- konventionswidrige Auslegung des bestehenden nationalen Tierschutzrechtes
und
- Nichtumsetzung der Konvention in nationales Recht.
Zu 1: konventionswidrige Auslegung des bestehenden nationalen
Tierschutzrechtes
Gemss Artikel 9 des Europischen bereinkommens zum Schutz von
Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen (Konvention) legt ein Stndiger Ausschuss,
in dem alle Mitgliedlnder vertreten sind, in sogenannten Empfehlungen an die
Vertragspartner die ins einzelne gehenden Bestimmungen fr die Anwendung der in der
Konvention niedergelegten Grundstze fest. Jedes Mitgliedland ist gemss Artikel 9
Absatz 2 verpflichtet, diese Empfehlungen anzuwenden, sofern es nicht innert sechs Monaten
nach deren Inkrafttreten eine offizielle Erklrung abgibt, aus welchen Grnden die
Anwendung nicht mglich ist. Seitens sterreichs ist kein solcher Vorbehalt bekannt.
Im folgenden wird anhand eines ausgewhlten typischen Beispieles
detailliert aufgezeigt, wie die sterreichischen Behrden die Konvention missachten:
Beispiel: die Schweinefabrik Hof Liechtenstein
Fr das Halten von Schweinen ist durch die Konvention folgendes
festgelegt (angenommen vom Stndigen Ausschuss am 21. November 1986) :
Der Stndige Ausschuss des Europischen bereinkommens zum Schutz
von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen ... in dem Bewusstsein, dass Gesundheit
und Wohlbefinden bei Schweinen zum grossen Teil von einer guten Betreuung, aber auch von
anderen Umweltfaktoren abhngen, so dass die Bedingungen, unter denen Schweine gehalten
werden, der Notwendigkeit ... von Bewegungsfreiheit der Befriedigung des
Komfortbedrfnisses und ihres Erkundungsdrangs getrennter Liege- und Kotbereiche,
sozialer Kontakte mit anderen Schweinen eines Schutzes vor ...
Verhaltensstrungen ... sowie der Erfllung anderer lebenswichtiger Bedrfnisse gerecht
werden, hat folgende Empfehlungen fr das Halten von Schweinen verabschiedet: ...
Artikel 6:
... Buchten, Einrichtungen und Vorrichtungen mssen so erstellt und gewartet werden, dass
die Gefahr fr die Schweine, in ihrem Liegebereich mit Urin oder Kot ... in Berhrung zu
kommen, soweit wie mglich ausgeschaltet wird...
Artikel 8:
... wo immer dies mglich ist, sollten die Schweine Zugang zu getrenntem Liege- und
Kotbereich haben. Raummangel oder berbesatz, der zu Schwanzbeissen ... oder anderen
Strungen fhrt, muss vermieden werden.
Artikel 9:
Wo immer dies durchfhrbar ist, sollten alle Schweine Zugang zu Stroh auch nur in
kleinen Mengen oder zu anderen geeigneten Materialien wie Heu, Maishcksel, Gras,
Torf, Erde oder Rinde haben ... Die Schweinestlle sollen so gewartet werden, dass die
Innentemperatur ... keine nachteiligen Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden haben
...
Artikel 16:
... die folgenden Eingriffe, die nicht generell ... vorgenommen werden drfen: i. das
Abkneifen der Zhne bei Ferkeln... ii. das Krzen des Schwanzes ...
Die Stlle, in denen trockenstehende Sauen gehalten werden, sollten
den Tieren den Zugang zu getrennten Liege- und Kotbereichen sowie soziale Kontakte
ermglichen. Wo immer dies mglich ist, sollte angestrebt werden, trockenstehende Sauen
in Gruppen unterzubringen . Den in Gruppen gehaltenen trockenstehenden Sauen sollten
Fress-, Kot- und Liegebreiche zur Verfgung stehen ... Sauen, die in der Regel angebunden
sind oder in Kastenstnden gehalten werden, sollten sich nach Mglichkeit zweitweise
ausserhalb ihres Standes oder ihrer Bucht bewegen knnen ... Es wird empfohlen, der
trockenstehenden Sau Stroh oder anderes geeignetes Material auch nur in kleinen
Mengen zur Benutzung zur Verfgung zu stellen ... In der Abferkelbucht muss der
Liegebreich der Ferkel so beschaffen sein, dass sie sich alle gemeinsam hinlegen knnen.
Der Boden die ses Liegebereiches sollte weder aus Spaltenboden noch aus perforiertem Boden
bestehen, es sei denn, er sei in geeigneter Weise abged eckt ... Stroh oder sonstige
geeignete Materialien sollten den Sauen und Ferkeln zur Benutzung und fr ihren Komfort
zur Verfgung stehen ... Die folgenden Eingriffe sollten wo mglich
vermieden werden: das Kastrieren mnnlicher Schweine ...
Alle diese Bestimmungen werden auf dem Hof Liechtenstein
Bernhardstal/Wilfersdorf in Niedersterreich, der sich im Besitz der von Frst Hans-Adam
II. prsidierten Stiftung Frst Liechtenstein befindet, grob missachtet: Die Tiere
werden in einer Art und Weise gehalten, die fr die Tiere naturwidrig, usserst
unangenehm, qualvoll, schmerzhaft und gesundheitsschdlich ist.
Der VgT Verein gegen Tierfabriken sterreich hat deshalb wie folgt
Anzeigen erstattet:
- Am 19. Juni 1992 eine Strafanzeige wegen Verletzung von 222 StGB
- Am 23. Juli 1992 eine analoge Anzeige wegen Verletzung von 2 und 13
des Niedersterreichischen Tierschutzgesetzes.
In diesen Anzeigen wurden die folgenden (konventionsverletzenden)
Sachverhalte aufgefhrt:
a) gleichbleibende zu hohe Temperatur von 28 Grad Celsius im
Abferkelstall (bei 20 Grad und mehr haben Schweine das Bedrfnis, sich abzukhlen, was
sie hier nicht knnen -> permanenter Hitzestress);
b) Beton-Vollspaltenbden und gelochte Blechbden, welche keine
Trennung von Kot- und Liegeplatz ermglichen;
c) keine Einstreu; alle Tiere auch die frischgeborenen Ferkel
liegen auf dem harten Boden; keine Mglichkeit, den angeborenen Nestbautrieb
auszuleben;
d) keinerlei Beschftigungsmglichkeit;
e) lebenslnglich keine Bewegungsmglichkeit fr die Mutterschweine
in den Kastenstnden, extrem eingeschrnkte Bewegungsmglichkeit auch bei den
Mastschweinen (vollgestopfte enge Mastbuchten mit zwei Tieren pro Quadratmeter);
f) Dunkelhaltung;
g) Unterdrckung des Sexualverhaltens durch knstliches Absamen der
Eber von Hand und knstliche Besamung der Mutterschweine;
h) Kastration smtlicher mnnlicher Ferkel, ohne Narkose;
i) Abschneiden oder Abbrennen des Ringelschwanzes bei smtlichen
Ferkeln, ohne Narkose.
Fr eine ausfhrlichere Beschreibung und Bewertung der
Haltungsbedingungen der Schweine auf dem Hof Liechtenstein wird auf das den Anzeigen
beigelegte Gutachten verwiesen.
Das Fleisch aus diesem Tier-KZ wird brigens unter der
Markenbezeichnung "Landbaron" vermarktet. Mit folgendem Werbetext werden die
Konsumenten getuscht:
Die Geschichte vom Landbaron Seine Heimat:
Er wurde zusammen mit 11 Ferkeln in einem Stall des Gutes Liechtenstein geboren. Er hat
genug Platz, sich zu bewegen und seine Persnlichkeit auszuleben ... Sein Leben: Er kennt
keinen Stress und braucht daher auch keine lstigen Beruhigungsspritzen...
Bei einem Augenschein haben wir haufenweise Antibiotika- und
Psychopharmaka-Flaschen gefunden. Der ganze Werbetext ist eine grosse Lge. Die Wrter
"Heimat", "Stall", "genug Platz", "Persnlichkeit
ausleben", "kein Stress", "keine Beruhigungsspritzen" sind
angesichts der Realitt hochgradig zynisch.
Die Haltungsbedingungen widersprechen diametral den natrlichen
Bedrfnissen von Schweinen, und zwar in derart eklatantem Ausmass, dass die vllige
Unterdrckung der angeborener Verhaltensweisen als Tierqulerei zu bezeichnen ist. Damit
die Tiere diese Qualen berhaupt berleben, werden sie teilweise mit Psychopharmaka
ruhiggestellt. Es handelt sich um eine unntige Tierqulerei, da es Praxis erprobte
Schweinestallungen gibt, die sowohl artgerecht wie auch wirtschaftlich sind. Dies wird
durch die in den Anzeigen aufgefhrte Fachliteratur belegt.
Beide Anzeigen wurden unter grober Missachtung der Konvention behandelt
bzw. nichtbehandelt; die extrem tierqulerischen Zustnde in der frstlichen
Schweinefabrik wurden einfach deshalb als legal erklrt, weil sie europaweit blich
seien. Die in der Strafanzeige vorgeschlagenen Gutachter wurden nicht angehrt; die
zitierte Fachliteratur wurde nicht gewrdigt. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg wies die
Strafanzeige mit der folgenden willkrlichen und sachlich vllig unhaltbaren Begrndung
ab: ... hat das Verfahren ergeben, dass bei der gegebenen Form der Tierhaltung den Tieren
krperliche Qualen berhaupt nicht zugefgt werden und ihr Wohlbefinden nur so weit
eingeschrnkt wird, als dies fr die in ganz Europa anerkannte Tierhaltung unbedingt
erforderlich ist, sodass der Tatbestand des 222 StGB nicht erfllt ist.
An dieser Begrndung ist kein Wort wahr:
- Die oben dargelegten Sachverhalte a, h und i verursachen sehr wohl
krperliche Qualen, wie sogar ein Laie erkennen kann. Auch die in solchen
Haltungssystemen hufig auftretende und auch im Hof Liechtenstein fotografierte
Verhaltensstrung des "Kannibalismus", wobei Schwnze und Ohren der
Artgenossen angefressen werden, fhrt zweifellos zu krperlichen Schmerzen. Ferner
treten als Folge des starken seelischen Leidens oft auch Magengeschwre und andere mit
Schmerzen verbundene krperliche Krankheiten auf.
- Diese Form der Tierhaltung ist nicht in ganz Europa
"anerkannt": Zumindest die Tierschutzgesetze der Schweiz, Liechtensteins,
Deutschlands, Schwedens und Grossbritanniens verbieten eine solche Form der
Schweinehaltung ganz klar. Aber auch im brigen Europa ist diese durch die Europische
Konvention verpnt.
- Das Wohlbefinden ist nicht nur "soweit ntig" eingeschrnkt.
Fr eine derart tierqulerische Haltungsform fehlt jede glaubwrdige Begrndung. Es
gibt in der Praxis Haltungsformen, die wirtschaftlich und tiergerecht sind. Es handelt
sich vornehmlich um einfache,
- eigenbaufreundliche Holzbauten, sogenannte Kaltstlle, in denen
Aussentemperatur herrscht. Im Winter schaffen sich die Schweine ihr Mikroklima durch den
Bau von Schlafnestern aus Stroh. Schweine ertragen, wenn sie es gewohnt sind, Temperaturen
weit unter Null sehr gut, weit besser als die viel zu hohen Temperaturen im Schweine-KZ
des Hofes Liechtenstein. Tierfreundliche Kaltstlle erfordern nur geringe
Bauinvestitionen und gelten deshalb zunehmend als die knftige buerliche Antwort auf
die EU-Herausforderung.
Mit Schreiben vom 18. November 1992 haben wir uns beim Bundesminister
fr Justiz gegen die Abweisung der Strafanzeige beschwert. Die nichtssagende
brokratische Antwort wird als Beilage zu den Akten gegeben. Rechtliche und demokratische
Mglichkeiten stehen uns und anderen Tierschutzorganisationen in sterreich nicht zur
Verfgung bzw, sind erfolglos ausgeschpft (Anzeigen, Brgerinitiative fr ein
Bundes-Tierschutzgesetz).
Andere Flle
Die oben am Beispiel "Hof Liechtenstein" exemplarisch
dargelegte Missachtung von Tierschutzanzeigen durch die sterreichischen Behrden
erfolgt planmssig. In analoger Weise abgewiesen wurden die folgenden Anzeigen des VgT:
- Anzeige vom 19.6.92 gegen Maximilian Hardegg'sche Gutsverwaltung in 2062
Seefeld-Kadolz: Schweine-KZ mit 10000 Mastschweinen und 1200 Mutterschweinen mit Jungen.
Das Fleisch aus diesem KZ wird unter der Markenbezeichnung
"Goldring-Markenfleisch" vermarktet.
- Anzeigen vom 21.10.92 gegen "Gutshof-Ei Gansinger GmbH, 4910 Ried:
Hhner-KZ mit 200 000 Tieren
- Anzeige vom 21.10.92 gegen "Inviertlerlandei Johann Poringer
GmbH", 4910 Ried: Hhner-KZ mit 160 000 Tieren,
- Anzeige vom 24.2.93 gegen Ing Georg Stelzhammer, 4943 Gainberg:
Hhner-KZ
- Anzeige vom 21.10.92 gegen Wiener Neustdter Frischei GmbH, 2700 Wiener
Neutstadt: Hhner-KZ mit 100 000 Tieren
- Anzeige vom 21.10.92 gegen "Geflgelhof A. Htter", 8342
Gnas/Steiermark: Hhner-KZ mit 250 000 Tieren.
- Anzeige vom 12. und 21.10.92 gegen K. Latschenberger, Biberbach:
Hhner-KZ mit 250 000 Tieren. Dies ist der einzige Fall, der vor erster Instanz
(Landesgericht) zu einer Verurteilung fhrte, welche aber vom Oberlandesgericht sogleich
wieder aufgehoben wurde. (In Kfigen fr 3 Hhner hatte Latschenberger bis zu 6 und 7
Tiere hineingepfercht. Kranke Tiere wurden weder behandelt noch gettet, sondern
verendeten qualvoll.)
Angesichts dieser offenen, groben Missachtung der von sterreich
ratifizierten Europischen Konvention ist eine Veurteilung durch den Europarat angezeigt.
Zu 2: Nichtumsetzung der Konvention in nationales Recht.
sterreich besitzt soweit bekannt als einziges Mitglied des
Europarates kein nationales Tierschutzgesetz fr die landwirtschaftliche
Tierhaltung, sondern lediglich einen Tierschutzparagraphen im Strafgesetzbuch. Soweit die
einzelnen Bundeslnder eigene Nutztierschutzgesetze haben, missachten diese die
europische Konvention in krasser Weise und dienen der Legalisierung anstatt dem Verbot
tierqulerischer Intensivhaltungsformen, insbesondere in der Schweine- und
Geflgelhaltung.
Insgesamt sind die Konventionsbestimmungen bis heute nicht in nationales
Recht umgesetzt worden, auch nicht in einzelnen Bundeslndern. Der krzlich
unternommene, am Widerstand eines einzigen Bundeslandes (Salzburg) gescheiterte Versuch
einer "Lndervereinbarung ber den Schutz von Nutztieren in der
Landwirtschaft", missachtete die Konvention ebenfalls in grober Art und Weise:
Anbinde- und Kastenstandhaltung von Mutterschweinen erlaubt getrennter Kot- und
Liegeplatz nicht vorgeschrieben Stroheinstreu im Liegebereich nicht vorgeschrieben
keine Beschftigungsmglichkeit vorgeschrieben routinemssiges Kastrieren
ohne Narkose erlaubt routinemssiges Abschneiden der Schwnze, ohne Narkose,
erlaubt Batteriehaltung von Hhnern weiter erlaubt Stlle ohne Tageslicht
erlaubt Dauerbeleuchtung mit Kunstlicht erlaubt (keine Nacht, zur
Mastbeschleunigung) Weissfleischmast der Klber (knstliche Blutarmut) erlaubt.
Nach wie vor ist sterreich weit von einer Erfllung der Konvention
entfernt und die Regierung zeigt keinen ernsthaften politischen Willen, etwas
Entscheidendes zu ndern. Trotzdem hatte die sterreichische Regierung die Frechheit,
diese Konvention im Juni 1993 zu ratifizieren. Ging sie etwa davon aus, dass die
Verletzung der Konvention ohne Folgen bleiben wrde?
Die sterreichische Bevlkerung hat schon mehrfach den Wunsch nach einem
bundeseinheitlichen Nutztierschutzgesetz bekundet: Im Dezember 1992 wurde dem
Nationalratsprsidenten eine Brgerinitiative mit mehr als 300 000 Unterschriften
berreicht. Darin wurde ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz gefordert, welches unter
anderen die folgenden Verbote enthalten soll: Kastration ohne rtliche Betubung
einstreulose Vieh- und Schweinehaltung Vollspaltenbden Stutzen der
Schnbel und Schwnze Klber und Schweine in Einzelboxen Anbindehaltung
fr Khe, Klber und Mastrinder ohne Auslauf Kfighaltung von Hhnern und
Kaninchen.
Ein Jahr spter reichte der Verein gegen Tierfabriken weitere 35 000 Unterschriften mit
hnlichen Forderungen ein.
Diese Brgerinitiativen sind bisher ohne Folgen geblieben. Ein
bundeseinheitliches Tierschutzgesetz wird vom sterreichischen Bauernbund sowie von der
VP scharf bekmpft. Diese Kreise interessieren sich offensichtlich weder fr das Wohl
der Tiere noch fr die von sterreich ratifizierte europische Tierschutz-Konvention.
Die sterreichische Regierung fgt sich offensichtlich dem Druck dieser Kreise und
lsst keinen politischen Willen erkennen, dem Tierschutzanliegen der ffentlichkeit
Rechnung zu tragen. Damit verletzt sterreich die Europische Konvention durch
Nichtumsetzung in nationales Recht.
Die Konvention regelt die Folgen einer Nichtbefolgung der Konvention
durch einzelne Mitgliedlnder nicht. Sofern aber die Konvention berhaupt einen Sinn
haben soll, mssten die Organe des Europarates eine Aufsicht ausben und fehlbare
Mitgliedlnder zumindest ermahnen oder verwarnen. Sollten solche Aufsichtskompetenzen
vollstndig fehlen und sollte deshalb auf die vorliegende Beschwerde aus formellen
Grnden berhaupt nicht eingegangen werden, dann wre damit wenigstens klargestellt,
dass diese Konvention lediglich ein tierschtzerischnutzloser Fetzen Papier ist, mit dem
nur die aufgebrachte ffentlichkeit beruhigt werden soll, damit der zunehmende
Fleisch-Boykott gebremst wird.
Ein materielles Nichteintreten auf vorliegende durch die Organe des
Europarates aus formaljuristischen Grnden (wie fehlende Beschwerdelegitimation) wre
dem Ansehen des Europarates und auch der europischen Landwirtschaft nicht frderlich,
wrde dies doch einmal mehr klarlegen wie rcksichtslos die politische Fhrung Europas,
insbesondere der EU, die Nutztiere schutzlos einem skrupellosen Freihandel ausliefert,
nicht nur bei den unfassbar grausamen transkontinentalen Tiertransporten der EU sondern
auch bei der nicht weniger schrecklichen Mast- und Aufzucht der Tiere in den Tier-KZ,
welche so betrieben werden, als gbe es keinerlei Tierschutzbestimmungen. Auf dem Hof
Liechtenstein sowie in den anderen angezeigten Betrieben gemss Abschnitt 1.2 werden die
Tiere an der Grenze der technisch machbaren Intensivierung gehalten: eine noch
weitergehende Vergewaltigung wrde trotz hohem Medikamenteneinsatz zu wirtschaftlich
nicht mehr verkraftbaren Ausmass an Todesfllen. In diesen Betrieben sind keinerlei
Massnahmen erkennbar, welche auf Tierschutzbestimmungen zurckzufhren wren. Die
Praxis sieht so aus, als habe jeder Tierhalter das Recht, mit der Ware "Tier"
absolut frei nach Belieben verfahren zu knnen eine bis zum teuflischen Exzess
betriebene freie Marktwirtschaft, welche nicht nur unendlich viel Leid ber die Tiere
bringt, sondern auch die Menschen nicht glcklich macht, weder die Produzenten noch die
Konsumenten. Diesem ausgearteten Treiben mssen endlich Schranken gesetzt werden, und
zwar nicht nur auf dem Papier. Andernfalls zeichnet sich der im Schatten der auf
Hochtouren laufenden Konsum- und Verschleisswirtschaft nicht so augenfllige
kulturelle Niedergang Europas immer deutlicher ab.
Die Antwort des Europarates war kurz, brokratisch und
nichtssagend:
Mein Name ist Haase
von Erwin Kessler
Am 25. Mai 94 schrieb ich Bischof Haas folgenden Brief:
Sehr geehrter Herr Bischof Haas, ist es mit dem christlichen bzw.
katholischen Glauben vereinbar, Nutztiere tierqulerisch zu halten aus dem einzigen
Grund, weil das weniger kostet als eine artgerechte Tierhaltung? Speziell: ist ein solches
Verhalten nach Ihrer Ansicht kirchen-konform, wenn es durch einen sehr, sehr reichen Mann
(Vermgen rund 4 Milliarden Franken) ausgebt wird?
Sollten Sie mit uns der Meinung sein, dass Tiere nicht geqult und
ausgebeutet werden drfen, nur damit es besser rentiert bzw. damit der ungesunde
Fleisch-berkonsum der westlichen Welt mit tiefen Preisen noch mehr angekurbelt wird,
dann bitten wir Sie, einmal dem Ihnen nahestehenden Frsten von Liechtenstein,
Durchlaucht Hans-Adam II., ins Gewissen zu reden.
In Erwartung Ihrer Antwort grssen wir Sie mit der Ihnen
gebhrenden Hochachtung.
Eine Antwort haben wir nie erhalten: Mein Name ist HAASE, ich weiss von
nichts, und der Frst hat kein Herz fr Tiere, nur fr solche bischflichen HAASEN.
web-code 200-017
Solothurner Kantonstierarzt
verurteilt
Am 7. September 1994 ist der tierschutzfeindliche Solothurner
Kantonstierarzt Dr. Wffler zu einer Busse von 500 Fr, einer Parteientschdigung von
1500 Franken, einer Genugtuung von 500 Fr. sowie zur bernahme der Gerichtskosten
verurteilt worden, weil er mich einen Psychopathen genannt hat.
Auszug aus dem Pldoyer von Erwin Kessler:
Im vorliegenden Fall geht es um mehr als eine simple Beschimpfung, es geht um eine
Verleumdung, mit welcher von den Tierschutzvollzugsmissstnden abgelenkt werden soll.
Anstatt seiner Pflicht nachzugehen und dem Tierschutzgesetz Nachachtung zu verschaffen,
fllt Kantonstierarzt Wffler mit Ehrverletzungen ber mich her. Nachdem ich als
Prsident des VgT dem Solothurner Veterinramt ab Sommer 1991 mehrere Anzeigen gegen
fehlbare Tierhalter eingereicht hatte, bezichtigte mich Kantonstierarzt Wffler in einem
gehssigen, keinerlei Kooperationsbereitschaft zeigenden Schreiben vom 6. Oktober 1991
unter anderem des "anonymen Denunziantentums" und der "mangelnden
Fachkenntnis".
Ferner nahm er die von uns angezeigten Landwirte in Schutz, welche ihr Vieh jahrein
jahraus dauernd in tierqulerischer und gesetzwidriger Weise an der Kette halten.
Am 16. April 1993 behauptet KT Wffler in einem Interview in Radio 32, wer die
tierschutz-gesetzlichen Mindestanforderungen einhalte, habe eine artgerechte Tierhaltung.
Dagegen sind sich smtliche Tierschutzorganisationen der Schweiz und alle namhaften
Verhaltensforscher weltweit einig, dass die heute in der Schweiz (nicht nur hier, aber
hier auch) praktizierte Nutztierhaltung in mancher Hinsicht als "legale
Tierqulerei" bezeichnet werden muss. Vor wenigen Tagen, am vergangenen Montag, den
5. September 94, gaben die schweizerischen Tierschutzverbnde in Bern eine
Pressekonferenz unter dem Titel "Schluss mit der legalen Tierqulerei".
Deutlich anderer Meinung als KT Wffler ist auch die Geschftsprfungskommission des
Nationalrates, welche im April 1993 zu einer Aufsichtseingabe, die ich namens des VgT
eingereicht hatte, Stellung genommen und festgestellt hat (93.033): "Sie (die
Kommission) kommt zum Schluss, dass die in der Eingabe vom 24. Januar 1992 geusserten
Anliegen teilweise berechtigt sind." Ich frage Sie nun, sehr verehrte Damen und
Herren: Ist es normal, dass die konservative GPK die Eingabe eines
"Psychopathen" als "teilweise berechtigt" anerkennt? Ist es ferner
fr einen "Psychopathen" charakteristisch, dass er hier als Prsident
des VgT spektakulre tierschtzerische Erfolge verbuchen kann wie keine zweite
Tierschutzorganisation.
Es liegt insgesamt folgende Situation vor: Wie wir belegen knnen, duldet und deckt das
Solothurner Veterinramt unter der Leitung von KT Wffler vorschriftswidrige, grausame
Tierhaltungen. Gleichzeitig wird die ffentlichkeit amtlich irregefhrt und falsch
informiert, durch die Behauptung, die bestehenden Vorschriften seien ausreichend und
wrden eine artgerechte Tierhaltung garantieren. Da der Tierschutz, nicht aber die
Desinformation der Bevlkerung zur Pflicht eines Kantonstierarztes gehrt, liegt
logischerweise eine Amtspflichtverletzung vor. Diese Pflichtverletzung kann offensichtlich
nicht mit Personalmangel entschuldigt werden, wie dies KT Wffler immer wieder versucht.
Der Vollzugsmissstand ist ein qualitativer, nicht nur ein quantitativer. Wenn fehlbare
Tierhalter gedeckt werden, hat das rein gar nichts mit Personalmangel zu tun, sondern mit
einer Geringschtzung des Tieres durch Beamte, denen der Schutz der Tiere voll und ganz
und ausschliesslich anvertraut ist.
Tierschutzorganisationen sind ja wegen des fehlenden Klagerechts weitgehend die Hnde
gebunden; sie mssen sich darauf beschrnken, den nichtfunktionierenden
Tierschutzvollzug ffentlich anzuprangern; die Mittel, um direkt einzugreifen, fehlen.
Auf diese unhaltbaren Zustnde generell und im Kanton Solothurn im besonderen haben wir
wiederholt deutlich hingewiesen; damit ben wir eine Aufgabe von ffentlichem Interesse
aus, denn es ist in einer Demokratie von ffentlichem Interesse, dass Missstnde in der
Verwaltung aufgedeckt werden.
Am 29. April 1992 haben wir dem Regierungsrat eine Disziplinarbeschwerde gegen KT
Wffler eingereicht. Obwohl es eine verbreitete obrigkeitliche Haltung ist, Missstnde
in der Verwaltung zu dementieren, anerkannte der Regierungsrat in seiner Antwort vom 15.
Juli 1993 doch einige wesentliche Punkte unserer Beschwerde als berechtigt, so
insbesondere der unntig verletzende Ton von KT Wffler im Umgang mit uns Tierschtzern
sowie die ungengende Respektierung von Artikel 18 der Tierschutzverordnung; dieser
schreibt einen zeitweiligen Auslauf fr angebundene Khe zwingend vor.
Nach eigenen Angaben des Kantonstierarztes (Seite 3 im RR Entscheid) halten sich
im Kanton Solothurn 200 Betriebe nicht an die Auslaufvorschrift! Dies ist erschreckend und
absolut unakzeptabel, ist doch diese Auslaufvorschrift bereits absolut minimalistisch und
an sich schon vllig unakzeptabel (Khe mssen nur an 60 von 365 Tagen etwas
Bewegungsmglichkeit erhalten). Ferner ist diese Vorschrift schon seit 1981 in Kraft.
Dass zehn Jahre nach Inkrafttreten dieser minimalistischen Vorschrift auf 200 Solothurner
Betrieben (die Dunkelziffer drfte wesentlich hher sein) mit Wissen des Veterinramtes
immer noch verletzt wurde bzw. wird, ist geradezu unfassbar. Ein solcher Kantonstierarzt
hat doch wirklich weder ein formalrechtliches noch ein moralisches Recht, einem
Tierschtzer, der gegen diese Missstnde Sturm luft, vorzuwerfen, er sei ein
Psychopath! Es handelt sich um ein Skandal, der gar nicht scharf genug kritisiert werden
kannIn der Folge verhrteten sich die Fronten weiter: wir kritisierten den Nichtvollzug
des Tierschutzgesetzes weiterhin und KT Wffler befleissigte sich zunehmend, uns zu
schikanieren und herablassend zu behandeln.
So behauptete er am 13. August 1993, eine unserer Anzeigen sei unberechtigt gewesen, und
auferlegte uns in rechtlich unhaltbarer Weise Verfahrenskosten von Fr. 150., die er
mittels Zahlungsbefehl einzutreiben versuchte. Auf unseren Rechtsvorschlag reagierte er
nicht mehr: So versucht uns KT Wffler mit nicht rechtmssigen Verfgungen
einzuschchtern.
Nun komme ich zur Angelegenheit, in deren Zusammenhang der Beschuldigte die eingeklagte
Ehrverletzung begangen hat:
Eine Reitschlerin beklagte sich beim Tierschutzbund Basel ber regelmssige
Misshandlungen der Pferde im Reitstall St. Jakob in Bttwil durch den Reitstallbesitzer
Francis Racine. Die Wochenzeitung "doppelstab" beschrieb den Fall am 2. Juni
1994 auf der Frontseite wie folgt:
Schock vor der Reitstunde fr Gymnasiallehrerin Sibylle Herkert aus Basel: Laut ihrem
schriftlichen Augenzeugenbericht sah sie an ihrem Pferd eine klaffende Fleischwunde. Dann
entdeckte sie im Halbdunkel weitere blutende Wunden, Schrfungen und eine faustdicke,
teigige Anschwellung von der Grsse einer Hand. Entsetzt rannte die Reitschlerin ins
Bro des Reitstallbetreibers und wollte wissen, was passiert sei. Dort sagte man der
fassungslosen Baslerin, das Pferd sei am Vortag "vom Chef drangenommen worden",
das sei "manchmal ntig".
Der Tierschutzbund Basel erstattete deswegen beim Solothurner Veterinramt Anzeige.
Dieses fhrte eine "Untersuchung" durch, welche ein Musterbeispiel fr die
sattsam bekannte Voreingenommenheit und Feindseligkeit dieser Veterinrbeamten gegenber
Tierschtzern darstellt: Die belastenden Zeugen wurden kurzerhand bergangen. Deren
schriftliche Stellungnahmen wurde willkrlich nicht als schlssig
erachtet, die angerufenen Zeugen aber auch nicht zu ergnzenden, formellen Einvernahmen
vorgeladen. Das Veterinramt beschrnkte sich darauf, einseitig nur entlastendes
Material zu sammeln. Geflligkeitsschreiben zugunsten des Beschuldigten, welche zur Sache
berhaupt nichts beitragen konnten, sondern nur der Stimmungsmache dienten, mass das
Veterinramt etwa gleichviel Gewicht bei, wie den przisen Zeugenaussagen ber die
Tiermisshandlung. Unter Missachtung des Amtsgeheimnisses wurde dem Beschuldigten Name und
Adresse der Anzeigeerstatterin mitgeteilt, so dass sich der Anwalt des Tierschutzbundes
veranlasst sah, Klage wegen Begnstigung, Amtsmissbrauch und Verletzung des
Amtsgeheimnisses gegen KT Wffler einzureichen. Das
Verfahren gegen den einflussreichen Reitstallbesitzer Racine stellte das Veterinramt
sang und klanglos ein, so dass man sich fragen muss, was es denn eigentlich braucht, bis
gegen Tiermisshandlungen endlich etwas unternommen wird im Kanton Solothurn. Racine
seinerseits klagte hierauf die Vertreterin des Tierschutzbundes Basel wegen Ehrverletzung
ein, drang damit aber nicht durch. Dies alles ist aktenkundig und ich offeriere hiefr
wie fr alles andere den rechtsgengenden Beweis. Die auch in diesem Fall einseitige
Haltung des Veterinramtes zugunsten fehlbarer Tierhalter haben wir ffentlich
kritisiert. Da Kantonstierarzt Wffler unserer Kritik wenig Konkretes entgegenzusetzen
hatte, bezeichnete er mich in einem Interview mit den Solothurner Nachrichten kurzerhand
als nicht ernst zu nehmenden Psychopathen und autorisierte den Journalisten ausdrcklich,
dies so zu verffentlichen (verffentlicht in den SN vom 26.10.1993).
Die Planmssigkeit der Ehrverletzung ergibt sich aus dem Umstand, dass sich der
Angeschuldigte, wie erwhnt, bereits frher in herabwrdigender Art und Weise ber
mich geussert hat und es ihm offensichtlich darum geht, mich schlecht zu machen, um von
den Tierschutzproblemen abzulenken. Damit erhofft er sich vermutlich, dass die
Tierschutzmissstnde im Kanton Solothurn, die er aufgrund seines pflichtwidrigen
Verhaltens mitzuverantworten hat, von der ffentlichkeit nicht geglaubt wrden, denn was
ein "Psychopath" erzhlt, hat gegenber den amtlichen Verlautbarungen eines
Kantonstierarztes in den Augen vieler Brger wenig zu bedeuten, besonders wenn das ganze
dann noch durch die Solothurner Zeitung, welche praktisch das Medienmonopol innehat, sehr
zugunsten von Kollega Kantonstierarzt verdreht und verzerrt dargestellt oder berhaupt
unterdrckt wird.
Die Planmssigkeit der Verleumdung zeigt sich auch daran, dass KT Wffler im Rahmen der
Strafuntersuchung den an mich gerichteten Vorwurf, ich sei ein Psychopath, wiederholt und
bestrkt hat. Er hlt diese Disqualifikation sogar ausdrcklich fr richtig, was den
Tatbestand der qualifizierten (planmssigen) Verleumdung erfllt. Ich beantrage zu
dieser Frage ein psychiatrisches Gutachten durch einen neutralen Experten.
Von einem Akademiker und Tierarzt darf erwartet werden, dass er fhig ist, mit
der Verteilung diskriminierender psychiatrischer Disqualifikationen sorgfltig umzugehen.
Als Chefbeamter muss ihm auch bewusst sein, dass solche usserungen in der
ffentlichkeit Gewicht haben. Er muss auch wissen, dass es fr eine Diagnose nicht
ausreicht, irgendwo in einem Buch laienhaft irgend etwas nachzuschlagen und dann, mir
nichts dir nichts, ein apodiktisches Urteil zu fllen. Dieser Kantons-Viehdoktor, der
offensichtlich nicht in der Lage ist, bei den ihm anvertrauten Tieren neurotische
Verhaltensstrungen zu erkennen, masst sich an, human-psychiatrische Diagnosen zu
erstellen!
Da der Angeschuldigte seine Verleumdung in eklatant unsorgfltiger Weise erhoben
und spter wiederholt hat, da er ferner dies ergibt sich aus der Vorgeschichte
damit offensichtlich anstrebte, einen Gegner durch Schlge unter die Grtellinie
fertig zu machen, muss die Gutglubigkeit im vornherein verneint werden. Bei der
Qualifikation (Tierarzt und Chefbeamter) des Angeschuldigten sind diesbezglich die
strengsten Anforderungen zu stellen.
Der Versuch, meine Glaubwrdigkeit durch Verleumdungen und ble Nachrede zu
untergraben, ist eine oft angewendete Strategie meiner Gegner aus der Agrar- und
Fleischlobby und den ihr nahestehenden Beamten. Es ist berhaupt eine uralte Strategie,
beim Fehlen sachlicher Argumente auf die persnliche Verunglimpfung des Gegners
auszuweichen und diesen mit unsubstanziierten Anwrfen in den Dreck zu ziehen. Nur
entlastet oder berechtigt es den hier angeschuldigten Kantonstierarzt Wffler in keiner
Art und Weise, dass dies andere auch tun.
Ich beantrage die Verurteilung des Angeschuldigten, damit ein Signal gesetzt wird,
dass ich nur weil ich ein unbequemer Tierschtzer bin, der pflichtvergessene
Beamte in Trab setzt kein Freiwild bin und nicht nach Belieben verleumdet und
verletzt werden darf.
Meine Arbeit verrichte ich nicht aus psychopathischer Veranlagung, sondern aus
Verantwortungsgefhl, als Prsident der grssten schweizerischen
Nutztierschutzorganisation und im Interesse der Allgemeinheit und der Tiere, die nicht
lnger als Sache betrachtet werden drfen, wie wenn sie keine Gefhle und keine
Leidensfhigkeit htten. Ich habe bei der Erfllung meiner wichtigen Aufgabe einen
legitimen Anspruch auf Rechtsschutz gegen solche Verleumdungen.
Krebsliga-Kochbuch mit Gnsestopflebern, Wachteln,
Hummern, Froschschenkeln
von Erwin Kessler, Prsident VgT
Die Krebsligen Zrich, Genf und Wallis haben im Rahmen einer Spendenaktion ihren
Gnnern ein Kochbuch zum Kauf angeboten. Dem Buch liegt eine Begleit-Broschre bei 'Der
Standpunkt des Arztes'. Darin weist Professor Gutzwiller vom Institut fr Sozial- und
Prventivmedizin darauf hin, dass rund ein Drittel aller Krebserkrankungen mit
Fehlernhrung zusammenhngen und dass Krebs nach den Herzkreislauferkrankungen die
zweithufigste Krankheits- und Todesursache ist. Krebshemmend wirken pflanzliche
Nahrungsmittel, welche aber parallel zum vermehrten Konsum tierischer Produkte stark
zurckgegangen sind eine wesentliche Ursache fr die Zunahme der
Krebserkrankungen. Diese Feststellungen Gutzwillers finden sich auch in den Schriften
ber eine gesunde Ernhrung, wie sie sowohl von der Krebsliga wie auch von der
Rheumaliga und der Deutschen Gesellschaft fr Ernhrung herausgegeben werden. Soweit so
gut ein Kochbuch also mit gesunden, schmackhaften Rezepten? Keineswegs: Kaum ein
Men ohne tierische Nahrungsmittel und man glaubt es kaum fnf Mens mit
Gnse- und Entenstopflebern sowie je zwei Mens mit Hummern und Froschschenkeln.
ber das grauenhafte Gnse- und Entenstopfen braucht wohl nicht mehr viel gesagt
zu werden. Auch von den Froschschenkeln ist bekannt, dass sie den Frschen bei lebendigem
Leibe ausgerissen oder abgeschnitten werden, wonach die Frsche stundenlang qualvoll
verenden. Auch den Hummern geht es nicht besser, bevor sie ins kochende Wasser geworfen
werden: Die Scheren werden ihnen mit Klebbndern zusammengebunden. Dann kommen sie
lebend in Khlhuser, wo sie in kleine Schubladen hineingedrckt und bewssert
werden. Monatelang, bis zu einem halben Jahr, werden sie so bewegungslos aufbewahrt.
Hummern fhlen, schmecken, erkennen die Meeresstrmung, flirten und sind sehr
verletzliche Tiere. Sie haben neben vielem andern ein Herz, einen Mund, Augen und
Antennen. Wachteln sind zierliche, scheue Wildtiere, Zugvgel. Sie werden in
Kfigbatterien gehalten, pro Tier gerade das Volumen einer Ovomaltinenbchse
lebenslnglich.
Was sich da die Krebsliga mit diesem Kochbuch hat einfallen lassen, ist nicht nur
geschmacklos, sondern unfassbar dumm und ignorant.
Ob so dumme Leute wohl eine Garantie dafr darstellen, dass die Spendengeldern
zweckdienlich eingesetzt werden?
Kitaro - die Wanderratte
von Karin Vgeli
Vor ein paar Wochen kam eine Frau mit zwei kleinen Mdchen, von denen ich eines
vom Spielplatz her kannte, bei uns vorbei und wollte unsere Ratten besichtigen. Ihre
kleine Tochter habe ihr erzhlt, dass wir ganz viele Ratten (8 Stck) htten und sie
sie jeweils streicheln drfe. Nach 15 Minuten fragte die Frau mich zaghaft, ob ich evtl.
Interesse an einer weiteren Ratte htte. Sie hatte am Tag zuvor in einer Wiese so ein
kleines Wesen gefunden, und gemss Tierarzt handle es sich dabei um eine ungefhr zwei
Wochen alte, wilde Wanderratte. Leider habe sie jedoch zwei Katzen zuhause und knne das
kleine Wesen nicht behalten. Natrlich habe ich gerne ja gesagt, denn welcher
Rattenhalter trumt nicht davon, einmal eine wilde Ratte zum einkreuzen zu finden. Wir
haben das kleine Wesen eineinhalb Wochen lang alle zwei bis drei Stunden mit
Katzenaufbaumilch aus einer Spritze gefttert, bis es fhig war, selber zu fressen.
Lange waren wir uns unschlssig, ob es sich bei diesem niedlichen Wesen um eine Kleopatra
oder um einen Kitaro handle. In der Zwischenzeit hat er sich zu einem stattlichen Kitaro
entwickelt. Er ist nun etwa vier Monate alt und ist ganz zahm geworden. Er liebt es,
abends beim Ausgang in unserem Wohnzimmer herumzurennen und mglichst berall
hinaufzuklettern. Dabei hat er sich natrlich mit unseren zwei jngsten Weibchen (llona
und Jaffa) befreundet und der Erfolg liess nicht lange auf sich warten. Ende August und
anfangs September ist er Vater geworden. Die Jungen sehen ihrem Vater alle sehr hnlich
und wir hoffen natrlich, dass er seinen Shnen und Tchtern mglichst viele gesunde
Gene mitgegeben hat und sie somit nicht so schnell an Krebs erkranken werden. Er bekommt
jetzt jedenfalls einen seiner Shne zu sich in sein Revier, damit er, wenn er von den
Weibchen getrennt ist, einen Partner hat.
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